17.01.2003

Die Dummen sind die Rentner

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Die Dummen sind die Rentner

DIE Rentenreformvorschläge der französischen Regierung unter Premierminister Jean-Pierre Raffarin lassen den betroffenen Arbeitnehmern künftig nur noch die Wahl, entweder mit einer miserablen Rente oder erst mit 67 oder 70 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Dass der Regierungschef sein Projekt in schöne Worte kleiden wird, wenn er es Anfang Februar vorstellt, kann man sich denken. Die in dieser Frage zunächst zerstrittenen Gewerkschaften CGT, FO, CFDT und CGC haben nun beschlossen, Ende dieses Monats in ganz Frankreich gemeinsame Aktionen durchzuführen. Zuvor findet in Paris ein Treffen der europäischen Gewerkschaften statt.

Von MARTINE BULARD

Die „Alten“, die Jacques Brel noch so rührend besang, sind aus der Medienlandschaft praktisch verschwunden. An ihre Stelle traten die „jungen Alten“ – Sechzigjährige, die in voller Form noch zwanzig Jahre vor sich haben. Derzeit machen sie rund 20 Prozent der Bevölkerung aus, im Jahr 2040 wird jeder dritte Franzose mindestens sechzig Jahre alt sein. Manche sehen in dieser demografischen Entwicklung eine gefährliche Überalterung der Bevölkerung. Man kann sie aber auch als Ausdruck einer dynamischen Gesellschaft verstehen, in der die Menschen länger jung bleiben, was den Jüngeren neue Beschäftigungschancen eröffnen und den Älteren die Möglichkeit bieten sollte, ihr Leben anders zu gestalten, jenseits der derzeitigen Zwänge.1

Heute reimt sich Ruhestand nicht mehr wie einst auf „sozialen Tod“. Doch gewisse Leute wollen sich die dem physischen Tod abgerungene Zeit aneignen und die Lohnempfänger dazu zwingen, entweder länger zu arbeiten, oder aber mit einer miserablen, deutlich unter ihrem Erwerbseinkommen liegenden Rente in den Ruhestand zu gehen. Zur Rechtfertigung derartiger Projekte legten die Regierungen in den letzten Jahren einen Untersuchungsbericht nach dem anderen vor.2 Zu Recht wiesen sie dabei auf den zu erwartetenden „demografischen Schock“ hin: Ab 2006 werden alljährlich 200 000 Beschäftigte mehr als heute in Rente gehen. Eher fraglich ist jedoch die Prognose, im Jahr 2040 kämen in Frankreich auf zehn Erwerbstätige sieben Rentner.3

Fest steht, dass wir für die Alterssicherung in Zukunft mehr aufwenden müssen. Der Anteil der Rentenzahlungen am Bruttoinlandsprodukt wird voraussichtlich von 12,6 Prozent im Jahr 2001 auf 16 bis 18 Prozent ansteigen. Gewiss, ein Zuwachs von 4 bis 6 Prozentpunkten verlangt substanzielle Anstrengungen, ist aber durchaus zu schaffen, wenn man bedenkt, dass der Anstieg in den Jahren 1975 bis 2000 ähnlich stark ausfiel (von 7,3 Prozent auf 12,6 Prozent). Manche Beobachter wollen hierfür zum Beispiel die voraussichtlichen Produktivitätssteigerungen heranziehen, doch die können nicht ausschließlich von den Rentnern beansprucht werden. Die Erwerbstätigen werden ebenfalls ihren Anteil fordern, und dies mit Recht. Im Übrigen will auch der wachsende Bedarf in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Bildung und Ausbildung finanziert sein.

Zusätzliche Finanzierungsquellen sind also durchaus vonnöten, doch keinesfalls in dem Maße, wie oft behauptet – ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die derzeitigen Reformvorschläge in eine Sackgasse führen. Andererseits lässt sich der kapitalgedeckten Alterssicherung nach dem letzten Börsencrash und dem Zusammenbruch der britischen, niederländischen und amerikanischen Pensionsfonds schwerlich das Wort reden. Aus diesem Grund haben Präsident Jacques Chirac und Premierminister Jean-Pierre Raffarin offensichtlich beschlossen, auf Zeit zu spielen, wohl wissend, dass ihr bester Verbündeter die Sorge der Franzosen um ihre Rente ist.

Die Jüngeren fragen sich, ob sie eine anständige Rente bekommen werden, die Älteren, ob sie mit sechzig in den Ruhestand gehen können – für Banken, Versicherungen und Pensionsfonds ein gefundenes Fressen. Wer einen sicheren Arbeitsplatz sein Eigen nennt, und sei der Lohn noch so bescheiden, tendiert zur Anlage in Finanztiteln. Nach Angaben des französischen Statistikamts besitzen 40 Prozent der Arbeiter nicht nur ein normales Sparbuch oder einen Bausparvertrag, sondern legen ihr Geld auch anderweitig an, im Wesentlichen in Lebensversicherungspolicen.4 Viele machen sich dabei Illusionen über die Höhe der Einkünfte, die ihnen am Ende ihres Arbeitslebens aus der zusätzlichen Ersparnis erwachsen.

Auf der anderen Seite untergraben diese individuellen Lösungsversuche die solidarische Ausrichtung der Alterssicherungssysteme, das derzeitig geltende Umlagerungsprinzip zwischen den Generationen. Dass die im Arbeitsleben stehende Generation jeweils die Rente der Alten finanziert, bildet in den meisten europäischen Ländern die Grundlage der Alterssicherungssysteme (siehe Kasten). In Frankreich finden sich hierzu bereits im 19. Jahrhundert erste Ansätze. Mit den Sozialversicherungsgesetzen von 1945 wurde das System konsolidiert, und in den Sechziger- und Siebzigerjahren nahm es die Gestalt an, die wir heute kennen. Die derzeitige Regierung wird keinen Frontalangriff starten, denn sie hat aus den großen Streiks von 1995 gelernt. Ebenso wenig scheint sie zu planen, das Gesetz über die Rente ab sechzig einfach abzuschaffen. Sie braucht nur Maßnahmen zu ergreifen, die es finanziell schwierig, ja unmöglich machen, mit sechzig in Rente zu gehen.

Die Höhe der Rentenbezüge, die sich aus den Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und den berufsspezifischen Zusatzpflichtversicherungen zusammensetzt5 , hängt zu einem Fünftel von der Dauer der Beitragszahlung, zu zwei Fünfteln von den berücksichtigten Referenzjahren und zu weiteren zwei Fünfteln von der Art der Rentenanpassung ab. „Schon daran zeigt sich, dass wir auf keinen dieser Aspekte verzichten dürfen, auch nicht auf diejenigen, von denen in den Medien wenig die Rede ist“, meint Jean-Christophe Le Duigou, Konföderationssekretär der Gewerkschaft CGT und Mitglied des Orientierungsausschusses für Rentenfragen (COR).

Die Reform der Alterssicherung für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die die Rechtsregierung unter Édouard Balladur 1993 verabschiedete, schlägt schon heute negativ zu Buche. Jahr für Jahr wurde die Beitragsdauer um drei Monate verlängert und stieg damit von 37,5 Jahren auf 40 Jahre am 1. Januar 2003. Die Zahl der Referenzjahre – ursprünglich die besten 10 Jahre der Beitragszahlung – erhöhte sich am 1. Januar 2003 auf 20 Jahre und wird bis 2008 auf 25 Jahre steigen. Die Rentenanpassung erfolgt nicht mehr nach der durchschnittlichen Lohnentwicklung in der jeweiligen Branche, sondern ist an die Preisentwicklung gebunden. Berücksichtigt man des Weiteren die Verträge zur obligatorischen Alterszusatzversicherung, die die Gewerkschaften (mit Ausnahme der CGT) mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen haben, so ergibt sich ein Rückgang des Rentenniveaus um 30 Prozent. Vor der Reform erhielten die Beschäftigten durchschnittlich 84 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens; im Jahr 2000 waren es nur 79 Prozent, in manchen Angestelltengruppen sogar nur noch 56 Prozent. Bis 2020 werden die Bezüge je nach beruflichem Werdegang auf 50 bis 70 Prozent sinken, und 2040 werden es, wenn nichts unternommen wird, nur noch 47 bis 68 Prozent sein.6

Und diese Durchschnittswerte gelten nur für Beschäftigte, die ohne Unterbrechung vierzig Jahre lang eingezahlt haben. Dabei gleicht der berufliche Werdegang vieler Menschen mehr und mehr einem Patchwork, sodass von kontinuierlicher Beitragszahlung vielfach keine Rede sein kann. Vor allem Frauen sind hiervon betroffen, und deren Altersrente liegt im Durchschnitt schon jetzt um 42 Prozent unter der Rente der Männer. Nun wollen Regierung und Unternehmen die Beitragsdauer abermals verlängern. Der Vizepräsident des Unternehmerverbands Medef, Guillaume Sarkozy, spricht von 6 bis 7 Jahren; das Plankommissariat empfiehlt eine Heraufsetzung auf 42,5 Jahre.

Betrug im Namen der Gerechtigkeit

DOCH zuerst müsse man „den öffentlichen Dienst aushebeln“, wie der Medef formuliert. Also verweist die Regierung auf die seit 1993 sinkenden Renten in der Privatwirtschaft, um die staatlich Beschäftigten auf eine entsprechenden Anpassung einzustimmen – im Namen der Gerechtigkeit natürlich, was für diese Herrschaften nur Angleichung nach unten heißen kann. Angesichts des hohen Berufseintrittsalters könnten die Beschäftigten damit erst in sehr hohem Alter in den Ruhestand gehen. Die früheren Generationen machten ihren Schulabschluss mit 15 oder 16 Jahren, die heutigen beenden ihre (berufliche oder universitäre) Ausbildung mit 19 oder 20 Jahren und treten vielfach erst mit 24 Jahren ins Berufsleben ein. Oft folgt eine Reihe schlecht bezahlter Jobs oder Arbeitslosigkeit, ohne Sozialversicherungsanspruch. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen erhält kein Arbeitslosengeld und zahlt daher auch nicht in die Rentenversicherung ein. Manche Experten sehen schon „neue Altersarmut“ heraufziehen, die lange Zeit auf dem Rückzug war.7

Was die älteren Arbeitenden betrifft, ist es geradezu unanständig, von ihnen zu verlangen, sie sollten länger arbeiten, wo sie doch vielfach zum alten Eisen geworfen werden, ohne nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Die Rentenspezialistin der Gewerkschaft CFDT, Jean-Marie Toulisse, erklärt in diesem Zusammenhang: „Über das Rentenalter entscheiden nicht mehr die Gesetze, sondern die Unternehmen.“

Weniger als die Hälfte der Lohnabhängigen stehen heute noch im Erwerbsleben, wenn sie in den Ruhestand gehen (45,3 Prozent der Männer, 41,8 Prozent der Frauen). Der Rest befindet sich im Vorruhestand, ist arbeitslos oder „von der Arbeitssuche freigestellt“, wie die amtliche Formulierung lautet. „Ein nationaler Skandal ist diese Vorruhestandsregelung“, empörte sich Sozialminister François Fillon8 – und belobigte France Télécom anschließend dafür, 20 000 Stellen ohne Entlassungen abzubauen: Die Beschäftigten werden in den Vorruhestand geschickt. Letzterer, so ein Bericht des Orientierungsausschusses für Rentenfragen (COR), wird von den Betroffenen „als Mittel unternehmerischer Personalpolitik erlebt“. Dass die Unternehmen auf dieses Instrument verzichten werden, ist wenig wahrscheinlich. Schließlich lässt sich auf diese Weise das Personal verjüngen und die Lohnsumme reduzieren (neu eingestellte Mitarbeiter werden schlechter bezahlt), und die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit.

Zwar ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter im öffentlichen und privaten Sektor ungefähr gleich hoch (57,4 bzw. 57,7 Jahre), doch während die Beschäftigten im öffentlichen Sektor die Wahl haben, ob sie früher in den Ruhestand gehen wollen, entscheidet in der Privatwirtschaft die Unternehmensleitung.

Bei einer Verlängerung der Beitragsdauer könnten die Beschäftigten weder in den Ruhestand gehen noch weiterhin arbeiten. Als Alternative bliebe nur der Vorruhestand oder Arbeitslosigkeit. Nicht mehr die Rentenversicherung würde zahlen, sondern der Staat oder die Arbeitslosenversicherung. Für die Gesellschaft hätte dies keinerlei Vorteil, aber der Arbeitsmarkt würde weiter flexibilisiert. So wie der Einstieg ins Erwerbsleben heute vielfach mit einem befristeten Arbeitsvertrag beginnt (oft mit schlechterer Bezahlung), so würde der Ausstieg über Zwischenstadien mit weniger Rechten und geringeren Ansprüchen laufen (Arbeitslosigkeit, Vorruhestand).

Menschen über fünfzig besitzen praktisch kein Anrecht auf Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Wer arbeitslos wird, hat kaum mehr eine Chance, eine neue Arbeit zu finden. Dabei ist erwiesen, dass „ältere Arbeitnehmer zwar anders, aber nicht weniger gut arbeiten“, wie Anne Marie Guillemard von der Universität Paris V schreibt.9 „Leistungsunterschiede hängen weitgehend von den Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation ab.“ Die Abschaffung der Diskriminierung Älterer würde sich auch finanziell auszahlen: Sie würde Geld in die Rentenkassen spülen und die Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung verringern. Darüber hinaus würden neue Arbeitsbeziehungen entstehen, die den Einzelnen mehr respektieren und die Generationen miteinander ins Gespräch bringen. Gerade Letzteres wäre sehr zu begrüßen. Die französische Präsidentschaftswahl im April letzten Jahres hat gezeigt, dass viele Arbeiter am unteren Ende der Einkommensskala das Gefühl haben, ins soziale Abseits gedrängt und verachtet zu werden, weshalb sie Kandidaten ihre Stimme gaben, die eine Gefahr für die Demokratie darstellen.10

Wer unter beschwerlichen Verhältnissen arbeitet, muss die Möglichkeit haben, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Sechzigjährige Arbeiter haben eine um fünf Jahre geringere Lebenserwartung als sechzigjährige Angestellte. „Sie zahlen länger ein als andere Berufsgruppen und sterben früher. Sie beziehen weniger Rente und für kürzere Dauer“, schreibt der Sozialforscher Thomas Barnay. Nur gerecht wäre es also, wenn man ihnen den Ausstieg aus dem Erwerbsleben erleichtern würde. Auch Beschäftigte, die noch nicht sechzig sind, aber bereits 40 Jahre im Berufsleben stehen, sollten unter erleichterten Bedingungen in Rente gehen können. Schließlich begannen sie ihr Erwerbsleben in einer Zeit, als man noch 45 oder 47 Stunden in der Woche arbeitete. Weitere Maßnahmen wären denkbar. So schlägt die CGT vor, jedem Auszubildenden, Studenten und Arbeitssuchenden pauschal mindestens drei Jahre auf die Beitragsdauer anzurechnen.

Um der Verarmung der Rentner Einhalt zu gebieten, könnte man auf kurze Sicht für alle nicht rentenversicherungpflichtigen Einkommen die Beitragspflicht einführen. Das französische Konjunkturforschungsinstitut OFCE schlägt darüber hinaus vor, „eine gewisse Verringerung der Gewinnansprüche […] zur Finanzierung der Alterssicherungssysteme zu verwenden“11 . Immerhin sank die Lohnquote in den letzten dreißig Jahren von 72,8 Prozent 1970 auf nur noch 66,2 Prozent im Jahr 2000. Eine die Beschäftigung und die Löhne begünstigende Umverteilung der Wertschöpfung wäre durchaus nicht abwegig und würde arbeitsintensive Industriezweige vergleichsweise bevorzugen.

Jeder muss die Möglichkeit haben, im Alter von sechzig Jahren mit einer anständigen Rente in Höhe von 80 Prozent seines Nettoverdiensts in den Ruhestand zu gehen. Letzterer ist nicht mit dem Alter früherer Zeiten zu verwechseln, sondern stellt vielmehr einen neuen aktiven Lebensabschnitt dar, der dem Einzelnen die Möglichkeit zur Wiederaneignung seiner Lebenszeit bietet – für sich selbst, für seine Familie und für seine Mitmenschen. Fast jeder zweite über Sechzigjährige (47 Prozent) ist heute Mitglied in einem Verein. Gerade heute, wo jeder das Bedürfnis nach neuen sozialen Beziehungen im Stadtteil, auf dem Land und zwischen den Generationen verspürt, sollte man diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Dass jeder die Möglichkeit haben muss, selbst zu entscheiden, wann er in Rente geht, versteht sich von selbst. Jean-Christophe Le Duigou bemerkt hierzu: „In der Privatwirtschaft herrscht ein starres System. Wir müssen die Wahlmöglichkeiten für alle verbessern. Wir brauchen tarifvertragliche Garantien zur selbst bestimmten Arbeitszeitregelung wie im öffentlichen Sektor. Dort haben sich 95 Prozent der Beschäftigten aus freien Stücken zur Teilzeitarbeit entschieden; sie sind damit zufrieden, und sie haben die Möglichkeit, wieder Vollzeit zu arbeiten. In der Privatwirtschaft hingegen hat sich nur jeder zweite Teilzeitbeschäftigte selbst für diese Arbeitszeitregelung entschieden.“ Ein Ausweg aus der derzeitigen Unsicherheit der Lebensverhältnisse setzt einen neuen Generationenvertrag und neue Finanzierungsquellen voraus. Nur so lässt sich die Alterssicherung ein wenig gerechter gestalten, nur so eine wirklich solidarische Gesellschaft schaffen.

dt. Bodo Schulze

Fußnoten: 1 Beispiele: „Le livre blanc sur les retraites“, Paris (La Documentation française) 1991; der Bericht von Jean-Michel Charpin, „L‘avenir des retraites“, Commissariat général du Plan, Paris (La Documentation française) 1999; der Bericht von René Teulade, „L‘avenir des systèmes de retraite“, Conseil économique et social, Paris 2000; und der Bericht des Conseil d‘Orientation des Retraites, „Retraites, renouveler le contrat entre les générations“, Paris (La Documentation française) Dezember 2001. 2 Die Prognose beruht auf der Annahme, dass die Geburtenhäufigkeit, die Erwerbsquote und die Einwanderungszahlen auf derzeitigem Niveau verharren. Gerade die letzten beiden Faktoren können variieren. 3 Institut National de la Statistique (Insee), „Enquête patrimoine 1998“, Insee Première, Paris, Januar 2001. 4 Neben der Basisversicherung gilt für alle Beschäftigen das Zusatzregime ARRCO, für die Angestellten das Zusatzregime AGIRC. 5 Nach Angaben der Direction de la Recherche des Études de l‘Évaluation et des Statistiques (Dress). 6 1970 fiel jeder vierte Rentner in diese Gruppe, 1997 jeder zwanzigste. 7 Agence France Press, 2. Dezember 2002. 8 „Les quinquagénaires sur le marché du travail en Europe: entre fragilisation et relégation“, Retraite et Société 37, Paris (La Documentation française). 9 Ignacio Ramonet „Retour de la question sociale“, Manière de voir 66, November/Dezember 2002. 10 Odile Chagny, Gaël Dupont, Henri Sterdinyak und Paola Vénoni, „Les réformes des systèmes de retraite en Europe“, Revue de l‘OFCE, Paris, Juli 2001. 11 Hélène Michaudon, „L‘engagement associatif après 60 ans“, Insee Première 737, Paris, September 2000.

Le Monde diplomatique vom 17.01.2003, von MARTINE BULAR