12.12.2008

Kein Staat, viele Feinde

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Kein Staat, viele Feinde

Der Ostkongo blutet aus von Mwayila Tshiyembé

Als im August 2008 in Nord-Kivu erneut Kämpfe ausbrachen, drohte sich die Krise wieder vom Kongo auf das gesamte Afrika der Großen Seen auszuweiten. Seit dem Sommer 2007 lieferten sich die Milizen der Rebellenbewegung CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) von General Laurent Nkunda und die Regierungsarmee FARDC einen Krieg von außerordentlicher Brutalität. Vergewaltigungen und systematische Plünderungen wurden auf beiden Seiten zum Mittel des Terrors. Zehntausende begaben sich auf die Flucht.

Seit dem Ende des Mobutu-Regimes 1997 bildet der Ostkongo, der an Burundi, Ruanda und Uganda grenzt, den größten regionalen Konfliktherd: Die Hutu-Kämpfer, 1994 verantwortlich für den Völkermord in Ruanda, hatten sich in die Provinz Kivu geflüchtet. Später gingen aus ihren Reihen die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) hervor. Und es war ebenfalls in Kivu, wo im Oktober 1996 der „lange Marsch“ der AFDL (Bündnis der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Kongos) des langjährigen Mobutu-Gegners Laurent-Désiré Kabila begann. Dieser Feldzug wurde sowohl von Ruanda als auch Uganda aus gelenkt und von den USA unterstützt. Im ersten Kongokrieg (1996–1998) stürzte Kabila nach 32 Jahren das Regime des Diktators Mobutu.

1998 überwarf sich Kabila mit seinen ruandischen Verbündeten. Es folgte der zweite Kongokrieg, an dem General Nkunda für die von Ruanda unterstützte Rebellenbewegung RCD (Kongolesische Vereinigung für die Demokratie) teilnahm.1 Nach den Friedensabkommen von 2002 und 20032 integrierte Nkunda seine Milizen – rund 5 000 Mann – zunächst in die nationale Armee Kongos. Doch schon 2004 griff er erneut zu den Waffen. Er warf der Regierung in Kinshasa und der UN-Mission in Kongo (Monuc) Fahrlässigkeit vor, weil sie nichts gegen die Hutu-Extremisten unternommen hätten.

Laurent Nkunda gehört der Volksgruppe der Tutsi an. Er glaubt, dass die FDLR einen neuen Völkermord vorbereiten. General Nkunda vertritt die Interessen der unter Mobutu unterdrückten Banyamulenge beziehungsweise kongolesischen Tutsi, die sich Ende der 1990er-Jahre zu einem Aufstand erhoben hatten. Nkunda fordert, dass die damals in die Nachbarländer geflüchteten Banyamulenge in die Demokratische Republik Kongo zurückkehren dürfen und dass ihnen ihre Besitztümer wieder zurückgegeben werden. Es heißt, dass Nkunda bis heute von Ruanda unterstützt wird, wo er in den 1990er-Jahren unter anderem Psychologie studiert hat.

Das ethnische Argument soll ihm allerdings nur als Ablenkungsmanöver dienen. Eigentlich gehe es ihm um die Macht über einen auch bei den Nachbarländern begehrten Teil des Kongo. Denn die Frage der Staatsbürgerschaft der Banyamulenge ist eigentlich schon lange vom Tisch, geregelt durch das Staatsbürgerschaftsgesetz von 2004 und die Verfassung vom 18. Februar 2006.3 Für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von 2006, die in der Provinz Kivu im Übrigen friedlich verliefen, stellten die Banyamulenge auch eigene Kandidaten auf.4 Doch Rechtsakte können nicht alles regeln. Noch steht eine nationale Versöhnung aus, die den durch Fremdenfeindlichkeit und Hass geschwächten Willen zum Zusammenleben stärken könnte.

Die Instrumentalisierung der Ethnien im Kongo ist mit einem erheblichen Risiko verbunden, da es dem Land an politischer Reife mangelt: Das zeigt sich zum Beispiel an der legitimen Forderung der Banyamulenge, als Nationalität anerkannt zu werden – angesichts der sozialen und kulturellen Verhältnisse im Kongo ein lebensgefährliches Anliegen, da es in diesem Staat keine Ethnie mit Mehrheitsstatus gibt.

Im Jahr 1992 gab es zum Beispiel in Katanga ein Massaker an Kongolesen, die aus der Provinz Kasai zugezogen waren. Damals wurde der aus Kasai stammende Etienne Tshisekedi Regierungschef in Kinshasa, der sich gegen Nguz Karl-Ibond aus Katanga durchgesetzt hatte. Nach Tshisekedis Wahlsieg wurden die Kasai-Kongolesen aus Katanga vertrieben. Oder die Massaker an den Hema und Lendu in Ituri (Ostprovinz) oder die Ausschreitungen der politisch-religiösen Bewegung Mbundu dia Kongo gegen Zuwanderer in der Provinz Bas-Congo (2007–2008). Die sogenannte Autochthonie könnte die Verfassung von 2006 gefährden, über die in einem landesweiten Referendum abgestimmt worden war. In der neuen Verfassung wurde das föderalistische Prinzip der Verwaltungsautonomie aufgegeben.

General Nkunda droht, mit seinen Truppen bis zur Hauptstadt Kinshasa vorzumarschieren. Sein Ziel ist zunächst, alte Rechnungen zu begleichen, die noch aus der Zeit nach dem Sieg der AFDL Kabilas stammen. Damals war er für den RCD an der Allparteienregierung beteiligt gewesen. Nachdem Kabilas vormalige Verbündete Ruanda und Uganda im August 1998 plötzlich beschlossen, die Milizen des RCD und des MLC (Bewegung für die Befreiung des Kongo) gegen ihn in Stellung zu bringen, gab es am Ende weder Gewinner noch Verlierer.

Neue Regierung, neue Verfassung, altes Misstrauen

Das Friedensabkommen von Lusaka vom 10. Juli 1999 verpflichtete alle Kriegsparteien dazu, Lösungen für die Sicherheitsinteressen der Nachbarländer zu finden (Artikel 2.4), insbesondere durch die Entwaffnung der kriegführenden Gruppen, einschließlich der am Völkermord beteiligten Streitkräfte (Artikel 3.22) sowie durch die Aufstellung einer UN-Friedenstruppe (Artikel 3.11) und die Verständigung in den Staatsbürgerschaftsfragen (Artikel 3.16).

2003 wurde eine Übergangsregierung eingesetzt; 2006 gab es nach vier Jahrzehnten die ersten demokratischen Wahlen. Doch die Dinge kamen kaum voran. Das Abkommen von Goma vom Januar 2008 wurde zwar von der kongolesischen Regierung, dem CNDP und den Mai-Mai-Milizen (einer Widerstandsbewegung gegen die ruandische Besetzung) unterzeichnet, nicht aber von den FDLR. Außerdem war kein Vertreter der ruandischen Regierung zugegen.5 Unter dem Druck des gegen ihn erlassenen internationalen Haftbefehls wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit6 bezichtigte Nkunda die UN-Friedensmission Monuc und die Regierung in Kinshasa, ein doppeltes Spiel zugunsten seiner Gegner zu führen. Erneut nahm er den bewaffneten Kampf auf. Seine Forderungen für die kongolesischen Tutsi unterlegt der General neuerdings mit nationalistischen Tönen, wie Beobachter voller Staunen feststellten.

Nkundas Rebellion kommt zu einem Zeitpunkt, da die Beziehungen des Kongo zu seinen Nachbarstaaten noch immer nicht gefestigt sind. Der große Zankapfel ist momentan die Sicherheitsfrage. So beklagt sich Kongos Regierung über die Aktivitäten der ehemaligen Bewaffneten Ruandischen Streitkräfte (FAR) und Interahamwe-Milizen, die im Ostkongo seit 2004 ihr Unwesen treiben. Die Verantwortung, „die Völkermörder zu identifizieren, zu lokalisieren, zusammenzutreiben, zu entwaffnen und in ihre Länder zurückzuführen“, obliege gemäß dem Friedensabkommen von Lusaka den Vereinten Nationen, die seither jedoch nichts unternommen hätten. General Nkunda verweist seinerseits auf die Milizen, die weiterhin die Provinz Kivu heimsuchen.

Wie aber ist die Haltung Ruandas zu erklären, das zwei Jahre lang den Osten Kongos besetzt hielt, ohne die am Genozid beteiligten Truppen anzugreifen? In Wirklichkeit profitiert der ruandische Staatspräsident General Paul Kagame von diesem Konflikt. 1997 verfolgte er mit seinem militärischen Eingreifen im Kongo vier Ziele, die ihm auch heute noch wichtig sind: Verhindern, dass sich die ehemaligen FAR- und Interahamwe-Milizen wiederbewaffnen, um in Kigali die Macht an sich zu reißen; in Kinshasa einen Gefolgsmann oder zumindest einen Verbündeten als Staatschef installieren; sich den Kriegseinsatz durch die Plünderung der kongolesischen Bodenschätze vergolden zu lassen und sich jede mögliche politische Opposition in Ruanda vom Hals zu schaffen mit dem Argument, dass angesichts des äußeren Feindes alle zusammenstehen müssten.

Ruandas Führung verdächtigt Kinshasa, die ehemaligen Massenmörder des FDLR als Hilfstruppen zu benutzen, und droht unverhohlen mit neuer Gewalt. Dies wäre allerdings ein Verstoß gegen das in Nairobi am 14./15. Dezember 2006 unterzeichnete Protokoll über Nichtangriff und gegenseitige Verteidigung in der Region der Großen Seen.

Uganda könnte ebenfalls versucht sein, sich einzumischen. Seine Beteiligung am Krieg gegen das Mobutu-Regime hatte die Regierung in Kampala 1997 damit begründet, dass sich im damaligen Zaire ugandische Rebellenbewegungen umtrieben, insbesondere die Lord’s Resistance Army (LRA)7 und die Verteidigungskräfte des Ugandischen Volkes (UPDF). Und obgleich Uganda den Norden Kongos jahrelang besetzt hielt, konnte es nichts ausrichten gegen Joseph Konys LRA-Rebellen; es kam allerdings zu einem Friedensschluss mit den UPDF. Derzeit scheint sich Kampala zurückzuhalten. Der Staat wurde vom Internationalen Gerichtshof wegen Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kongos, Verstößen gegen die Menschenrechte und Plünderung der Rohstoffe verurteilt.8

Im Übrigen ist Uganda seit seiner bewaffneten Auseinandersetzungen mit Ruanda im Frühjahr 2000 politisch und militärisch geschwächt. Ruanda beschuldigte die Regierung in Kampala sogar, die Einschleusung von Interahamwe-Milizen in Flüchtlingslager auf ugandischem Staatsgebiet gedeckt zu haben. Kampala jedenfalls wird die LRA-Milizen nicht los und bleibt auf ein militärisches Eingreifen vorbereitet. Dies setzt allerdings die Zustimmung der kongolesischen Regierung voraus.

Kinshasa soll bereits angolanische Soldaten zur Unterstützung angefordert haben, was noch ein Land in den Konflikt hineinziehen würde.

In diesem „afrikanischen Weltkrieg“, in dem seit 1997 vermutlich vier Millionen Menschen umgekommen sind, ist die kongolesische Regierung als politische Macht schwach. Seit der Unabhängigkeit am 30. Juni 1960 bis heute ist der Kongo ein nach internationalen Maßstäben wackliges Staatsgebilde. So waren es schließlich ausländische Truppen, die sowohl das Mobutu-Regime (erster und zweiter Shaba-Krieg 1977/78) retteten als auch Laurent-Désiré Kabila und seine AFDL an die Macht (1997–2001) brachten. Solange sich keine politische Kultur der friedlichen Konfliktlösung etablieren kann und kein militärisches Abschreckungspotenzial zur Verfügung steht, wird Kinshasa immer wieder darauf angewiesen sein, befreundete Staaten darum zu bitten, militärisch einzugreifen. Doch ein Staat, der sich von Potentaten stützen lässt, um das bedrohte Vaterland zu verteidigen, begibt sich damit in eine gefährliche Abhängigkeit.

Davon abgesehen könnte es passieren, dass durch den neuen Krieg in Kivu und die chaotische Kriegsführung der Regierung von Joseph Kabila am Ende die Wählerbasis verloren geht. In der Mitte der Legislaturperiode der ersten Regierung der Dritten Republik, die 2006 aus einem Verfassungsreferendum und demokratischen Wahlen hervorgegangen ist, sind zwei wesentliche soziale Forderungen noch nicht erfüllt: wirtschaftlicher Aufschwung und Frieden im Osten des Landes, wo auch die Provinz Kivu liegt.

Viele Kongolesen wissen heute nicht mehr, dass die Demokratische Republik Kongo ihre Einheit dem Engagement der Vereinten Nationen verdankt, die auf der Grundlage eines eindeutigen Mandats in den Sezessionskrieg von Katanga (1961–1963) eingegriffen hatten.9

Eine schwache Friedenstruppe

Die im November 1999 auf der Grundlage der UN-Resolution 1279 gebildete UN-Mission Monuc soll sicherstellen, dass das Friedensabkommen von Lusaka umgesetzt wird. In der aktuellen Krise unternahmen die Blauhelme jedoch nichts gegen die Übergriffe der Milizen, was die Kongolesen sehr verbittert. Dabei beruht das UN-Mandat auf Kapitel VII der UN-Charta; die Soldaten könnten also die Zivilbevölkerung auch mit Waffengewalt schützen. Mit 17 000 Mann ist sie immerhin die größte Blauhelmtruppe weltweit. Aber die Monuc ist schon aufgrund ihrer Zusammensetzung geschwächt: Das Gros der Friedenstruppe besteht aus Indern (4 400 Soldaten) und Pakistani (3 500 Soldaten), die einander nicht gerade wohlgesinnt sind.

Der Truppe mangelt es an Professionalität, die militärische Ausrüstung ist völlig veraltet und die Finanzausstattung mit einer Milliarde Dollar jährlich (789 Millionen Euro) unzureichend. Außerdem sind die Blauhelme über ein riesiges Gebiet ohne Infrastruktur verstreut.

Die UN-Mission geriet in Misskredit, als sich herumsprach, dass einige Blauhelme in den Mineralienschmuggel oder sogar in Vergewaltigungen verwickelt sein sollen. Und der Rücktritt des spanischen Monuc-Chefs Vicente Díaz de Villegas am 27. Oktober – angeblich aus persönlichen Gründen – nährt entsprechende Vermutungen. Der General übte sein Amt gerade mal sieben Wochen aus.

Das Chaos und die Undurchsichtigkeit der seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder aufflammenden Aufstände in Kivu haben zu überraschenden Bündnissen zwischen Waffenhändlern, Kriegsherren und multinationalen Konzernen geführt. Das belegt ein UN-Bericht über die Ausbeutung der Bodenschätze im Kongo.10 Danach kam schon während der früheren Kriege ans Tageslicht, wie stark die Interessen amerikanischer, kanadischer und europäischer Multis, aber auch chinesischer, israelischer und afrikanischer (aus Uganda, Ruanda, Burundi, Angola und Simbabwe) Unternehmen auf der einen Seite und die der Kriegstreiber im Norden und Osten Kongos auf der anderen Seite miteinander verquickt sind. Im Mittelpunkt des Interesses bei diesem neuen Geschäft mit der Gewalt steht die Ausplünderung der Rohstoffe. Dabei geht es insbesondere um Gold, Diamanten, das Zinnerz Cassiterit und das Roherz Coltan, aber auch um Vieh und Kaffee.

Seit dem Sturz des Mobutu-Regimes 1997 ist offen, wer das Rennen um die Vorherrschaft in der Region machen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die gleichen kriminellen Netzwerke und Kartelle, die schon damals mit Laurent-Désiré Kabilas AFDL-Milizen gemeinsame Sache gemacht hatten, auch im neuen Krieg in Kivu auf ihre Kosten kommen.

Fußnoten: 1 Vgl. Catherine Coquery-Vidrovitch, „Im Kongo immer noch kein Frieden“, Le Monde diplomatique, Januar 1999. 2 2002 und 2003 bereiteten mehrere Verträge zwischen den regionalen Machthabern und den politischen Parteien Kongos das Friedensabkommen von Sun City (Südafrika) und die damit verbundene Einsetzung einer Übergangsregierung vor. 3 Das Gesetz lehnt sich an die Verfassung von 1964, in der es heißt: „Es gibt nur eine einzige kongolesische Staatsbürgerschaft. Mit Datum vom 30. Juni 1960 wird diese Staatsbürgerschaft jeder Person zuerkannt, die von mindestens einem Elternteil abstammt, welcher einem Stamm oder einem Teilstamm angehört oder angehörte, die auf dem Gebiet des Kongo in seinen Grenzen aus der Zeit vor dem 18. Oktober 1908 lebte.“ 4 Obgleich General Nkunda erklärt hatte, dass er die Wahlergebnisse von 2006 anerkennen würde, startete er eine blutige Offensive gegen die nationale Armee und die Monuc am Tag, bevor die Wahlergebnisse bekannt gegeben wurden. 5 Das Abkommen von Goma, das den Abzug der FDLR, die Entwaffnung der Milizen (einschließlich des CNDP) und die Rückkehr der Tutsi-Flüchtlinge vorsah, wurde nicht umgesetzt. Das nährte die Mutmaßungen Nkundas. 6 Im Rahmen des Abkommens von Goma im Januar 2008 wurde ein Amnestiegesetz verabschiedet. Dies umfasst aber nicht die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 7 Vgl. André-Michel Essoungou, „Justiz oder Frieden“, Le Monde diplomatique, April 2007. 8 Internationaler Gerichtshof, 19. Dezember 2005. 9 Katanga ist die östlichste Provinz der Demokratischen Republik Kongo. Nach der Unabhängigkeit Kongos 1960 erklärte sie ihre Unabhängigkeit. Die Vereinten Nationen intervenierten militärisch und Katanga wurde 1963 „wieder eingegliedert“. 10 Bericht der UN-Expertengruppe vom 23. Oktober 2003 www.un.org/news/dh/latest/drcongo.htm.

Aus dem Französischen von Veronika Kabis Mwayila Tshiyembé ist Direktor des Institut panafricain de géopolitique in Nancy.

Le Monde diplomatique vom 12.12.2008, von Mwayila Tshiyembé