10.02.2012

Alle Löhne für alle

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Alle Löhne für alle

Ein utopisches Modell von Bernard Friot

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Wer kontrolliert die Produktionsmittel? Was wird produziert, und wer definiert den Wert der Produkte? Zentrale Fragen wie diese werden in der Öffentlichkeit nicht diskutiert. Wenn die Lohnabhängigen unter den Sparzwängen leiden, erscheint diese Frage fast wie ein Luxus. Die Lohnfrage hat jedoch eine Bedeutung, die weit über den Gehaltszettel hinausgeht. Der Arbeitslohn könnte ein emanzipatorisches Werkzeug gesellschaftlicher Veränderung sein, dessen Macht allerdings durch zwei gängige Vorstellungen verschleiert wird.

Die erste geht davon aus, dass der Lohn die Bedürfnisse der Arbeiter befriedigen soll. Die zweite begreift ihn als Gegenwert ihrer Produktivität, mithin als Preis des Resultats ihrer Arbeit. Lohn wird also mal als Arbeitseinkommen, mal als Preis der Arbeit, verstanden, sprich: als Lebensunterhalt oder als Abgeltung einer Arbeitsleistung.

In beiden Begriffen wird der Lohn auf die „Kaufkraft“ reduziert. Im ersten Fall ist dies offensichtlich: Der Lohn gestattet, etwas zu kaufen, was das Weiterarbeiten ermöglicht. Es gilt aber auch für den zweiten Begriff: Wenn der Lohn das Produkt der Arbeit bezahlt, hat der Entlohnte „seinen Anteil bekommen“. Er hat kein weiteres Recht auf seine Arbeit als das Recht, daraus ein Einkommen zu beziehen. Der Lohn verleiht also Kaufkraft nach Maßgabe der geleisteten Arbeit.

Die Produzenten über die Einnahmen zu definieren, die sie aus ihrem „Humankapital“ beziehen, und nicht über ihr Vermögen, den ökonomischen Wert des Produzierten zu bestimmen, also mithin darüber, was wer wie produziert, das ist genau die Vorstellung, die der Kapitalismus durchsetzen will. Im heutigen Wirtschaftssystem bemisst sich der Wert des Produkts an der Arbeitszeit; daher auch der Begriff „Arbeitswert“. Um uns von dieser fatalen Vorstellung freizumachen, verfügen wir bereits über eine wirkungsmächtige soziale Errungenschaft: über die Sozialversicherung, die eine von zwei emanzipatorischen Dimensionen des Lohns darstellt.1

Hier ist klarzustellen, dass wir vom gesamten Lohnaufwand reden, der in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als „Arbeitnehmerentgeld“ bezeichnet wird. Dieser Posten ist nicht mit dem Bruttolohn zu verwechseln, der zusätzlich zum Nettolohn (also dem an den Arbeitnehmer ausgezahlten Betrag) die abgeführten Lohnsteuern und die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers umfasst (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Denn beim Arbeitnehmerentgelt werden noch die Sozialbeiträge der Arbeitgeberseite hinzugerechnet.2

Wenn Politiker von „Besteuerung der Einkünfte“ reden oder Arbeitgebervertreter über die „Sozialabgaben“ stöhnen, die die „Lohnkosten“ belasten, stellen sie einen Bestandteil des Lohns infrage. Die Beitragssätze einzufrieren oder gar zu senken, wie es Reformer aller Couleur empfehlen, würde den Lohn just um das mindern, was sein emanzipatorisches und damit sein Zukunftspotenzial ausmacht.

Der Sozialbeitrag beinhaltet nämlich eine antikapitalistische Interpretation des Wertbegriffs. Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeutet schlicht, dass man Dingen, die keine Waren sind – wie medizinische Versorgung, eine anständige Alterssicherung, Kinderbetreuung –, einen wirtschaftlichen Wert beimisst. Mit den Sozialbeiträgen werden die lebenslange Auszahlung der Renten, die tarifliche Entlohnung für Pflegekräfte, die Lohnfortzahlung für Kranke oder Arbeitslose oder auch die nichtwarenförmige Arbeit der Eltern finanziert. Durch diese „marktwidrigen“ Kosten wird die Logik des Arbeitsmarkts und die Bewertung der Güter nach ihrer Produktionszeit untergraben.

Wie sind diese Sozialbeiträge historisch entstanden? Zunächst weitgehend auf Initiative der Arbeitgeberseite, die damit einen Anstieg der ausgezahlten Löhne begrenzen wollte wie im Falle des Kindergelds. Ein klassisches Beispiel ist das staatliche Kindergeld, das in Frankreich bis in die 1950er Jahre den Kern der sozialen Absicherung ausmachte. Dieses Instrument erwies sich aber in dem Maße als subversiv, wie die Arbeiterbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg höhere Bezüge und mehr Rechte durchsetzen konnte.

Da die Sozialbeiträge vom produzierten Reichtum abgeschöpft werden, tragen sie weder zur Akkumulation noch zur Profitbildung bei. Bevor es eine soziale Absicherung gab, waren die Arbeiter und ihre Familien gezwungen, sich bei jedem krankheitsbedingten Arbeitsausfall Geld zu borgen oder aber die Aktionäre der privaten Versicherungsgesellschaften zu mästen. Wird dagegen ein Teil des Mehrwerts zur Finanzierung von Krankheit oder Alter abgeschöpft, wird damit zugleich evident, wie überflüssig Kredite und fette Kapitalerträge sind.

Anders als die Einkommensteuer, die Gewinnsteuer oder eine Versicherung gegen Einkommensverlust sind Sozialbeiträge im Grunde sozialisierte Löhne. Dieser entscheidende Unterschied macht sie zu einem Hebel der Gesellschaftsveränderung – zu einem Instrument, mit dem die Lohnabhängigen die Macht über die Wirtschaft erringen können.

Um das Prinzip zu begreifen, brauchen wir uns nur vorzustellen, dass das System obligatorischer Beiträge auf die Finanzierung der Investitionen und der Direktlöhne übertragen wird. Das heißt, dass eine Art „Wirtschaftsbeitrag“ in eine Investitionskasse und ein „Lohnbeitrag“ in eine Lohnkasse fließen würde.

Zum Thema Lohnbeitrag wäre zu sagen, dass schon heute durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung ein erheblicher Teil des Arbeitnehmerentgelts sozialisiert wird (in Frankreich 40, in Deutschland 42,5 Prozent). Entsprechend könnte man den Lohn insgesamt vergesellschaften, inklusive des bislang ausgezahlten Anteils. Dieser „Lohnbeitrag“ würde dann anstelle des vom Arbeitgeber ausbezahlten Nettolohns abgeführt und den Lebenszeitlohn garantieren.

Diese neue Beitragsform würde alle Zahlungen finanzieren, die heute an die Beschäftigten fließen, das heißt die Nettolöhne und -gehälter im privaten wie öffentlichen Sektor plus Kranken-, Erziehungs- und Arbeitslosengeld plus Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Altersrenten plus diverse Sozialleistungen. Die Summe all dieser Leistungen würde etwa der Hälfte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechen. In dieser Höhe müsste demnach der Gesamtbeitrag zu diesem System ausfallen.

Das Ganze würde bedeuten, dass es keine Arbeitgeber mehr gibt, die „ihre“ Arbeitnehmer bezahlen, sondern Betriebsleitungen, die einen Beitrag abführen und Beschäftigte einstellen, die sie nicht bezahlen müssen. Damit wäre auf einen Schlag ein neues Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit hergestellt.

Das neue System müsste natürlich schrittweise aufgebaut werden, schließlich hat man die Sozialbeiträge auch nicht von heute auf morgen eingeführt, und die Beiträgssätze sind erst über die Jahrzehnte auf ihr heutiges Niveau angestiegen. So könnten die Unternehmen im Lauf der Zeit ausprobieren, welchen Lohnanteil sie als Beitrag abführen wollen, statt ihn den Arbeitnehmern auszuzahlen. Die Kassen wiederum könnten ihre Beitragssätze testen, bevor sie das System auf die Gesamtbevölkerung übertragen. Dadurch ließen sich auch unerwünschte Nebenwirkungen ermitteln und korrigieren.

Steuern sind in diesem System nicht vorgesehen

Nun zum Wirtschaftsbeitrag. Derzeit fließen in Frankreich etwa 20 Prozent des BIP in Investitionen. Das ist zu wenig. Ein Anteil von 30 Prozent wäre zu erreichen, wenn die Unternehmen einen Anteil von 15 Prozent der Wertschöpfung zur Selbstfinanzierung einbehalten und weitere 15 Prozent an die Investitionskassen abführen würden.

Dieser neue Mechanismus der Investitionsfinanzierung (ohne Rückzahlung und Verzinsung) könnte von seinen Verwaltungsorganen (gewählten Arbeitnehmervertretern, denn die Beiträge sind ja sozialisierte Lohnanteile) schrittweise eingeübt und entwickelt werden. Und auch die Nutzer, also die Manager der Unternehmen, könnten in aller Ruhe vergleichen, was für sie interessanter ist: ein „Wirtschaftsbeitrag“ in Höhe von soundso viel Prozent ihrer Wertschöpfung oder ein rückzahlbarer Kredit.

Wenn 50 Prozent des BIP in den Lohnbeitrag und 30 Prozent in den Wirtschaftsbeitrag fließen, bleiben 20 Prozent für einen „Sozialbeitrag“ übrig. Damit wäre der Teil der kostenlosen Leistungen zu finanzieren, der weder durch Löhne noch durch Investitionen abgedeckt ist. Zum Beispiel die Betriebsausgaben für Schulen oder Krankenhäuser, sprich Strom-, Heiz- oder Materialkosten. Mit dem Ausbau kostenloser Leistungen (Wohnungen, Nahverkehr, Kulturangebote, um nur Beispiele zu nennen) würde der Anteil des BIP, der in diesen sozialisierten Lohnanteil fließt, entsprechend ansteigen. In dem Fall wären auch Direktlöhne in Höhe von 1 500 bis 6 000 Euro ausreichend.

Steuern sind in diesem System nicht vorgesehen. Das Bedenkliche an Steuern ist, dass sie die Einkünfte aus Vermögen und aus durch Arbeit erzielten Einkommen, auf deren Basis Steuern erhoben werden, umverteilen und damit in gewisser Weise legitimieren. Zwar sind Steuern in einem System, in dem ein Teil des Wohlstands schon bei der Produktion von den Löhnen in Form von Profiten abgezweigt wird, ein unverzichtbares Instrument der Umverteilung. Wenn jedoch der größte Teil des Bruttoinlandsprodukts vergesellschaftet wäre, würde der Nutzen von Steuern weit geringer ausfallen.

Die Umstellung auf einen sozialisierten Lohn wäre natürlich ein revolutionärer politischer Akt, denn damit würde die Definition von Wert, Produktion, Gebrauchswert und Zweckbestimmung zur Sache der Lohnempfänger, des souveränen Volks. Die Lohnfrage eröffnet mithin die Chance, den Kapitalismus zu überwinden.

Es geht also um viel mehr als eine veränderte Umverteilung des Mehrwerts zugunsten des Lohns und zulasten des Kapitals. Es geht um die Chance, die Zwangsjacke der Arbeitszeit abzustreifen, sich von den Kapitalisten und vom Arbeitsmarkt zu befreien und den gesamten Mehrwert dem Lohn zuzuschlagen, mitsamt dem Anteil für Investitionen. Damit wir es nicht mehr nötig haben, für die Arbeitgeber, die Anleger und die Aktionäre zu arbeiten.

Fußnoten: 1 Die andere Dimension ist die Qualifikation – ein Aspekt, der in Friots Buch „L’Enjeu du salaire“ ausgeführt wird, das im März bei La Dispute erscheint. 2 In Frankreich liegt das Arbeitnehmerentgelt (also einschließlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben) um etwa 80 Prozent, in Deutschland um etwa 90 Prozent höher als der durchschnittliche Nettolohn (wobei dieser Prozentanteil in Deutschland seit der Jahrtausendwende merklich gesunken ist). Aus dem Französischen von Thomas Laugstien Bernard Friot ist emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Paris X Nanterre.

Le Monde diplomatique vom 10.02.2012, von Bernard Friot