Das Völkerrecht und seine Verächter
von Anne-Cécile Robert

Man wird schwerlich einen Völkerrechtsexperten finden, der den Krieg gegen Iran, den die USA und Israel vom Zaun gebrochen haben, für rechtmäßig hält. Da es kein Mandat des UN-Sicherheitsrats gab – der mit diesem Fall gar nicht befasst war –, wäre der massive und überfallartige Einsatz militärischer Gewalt allein durch das Recht auf Selbstverteidigung zu rechtfertigen gewesen. Dagegen ist so etwas wie ein Recht auf „präventive Selbstverteidigung“, auf das sich Israel seit 1981 beruft1 , völkerrechtlich nicht anerkannt.
Manche Anwältinnen und Völkerrechtler haben erfolglos versucht, den Begriff des „präventiven Militärschlags“ neu zu fassen. So solle einem Staat die Anwendung militärischer Gewalt erlaubt sein, wenn man es mit einer „unmittelbar bevorstehenden und allein durch militärische Mittel abzuwendenden Bedrohung“ zu tun habe.2 Doch selbst dieser semantische Kniff würde an der eindeutigen Rechtslage nichts ändern: Wenn kein existenzieller Angriff droht, dem nur mit einem Präventivschlag begegnet werden kann, ist die Anwendung von Gewalt ausdrücklich verboten.
Wie Olivier Corten, Professor an der Freien Universität Brüssel, in seinem Standardwerk zum Kriegsrecht aufgezeigt hat, wurde das Recht auf Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff in internationalen Abkommen wie in der Rechtsprechung seit 1945 stets konsequent eng definiert.3 Dass jetzt in Iran die ersten Bomben fielen, während noch diplomatische Verhandlungen liefen, offenbart die Scheinheiligkeit derer, die sich auf die Rechtmäßigkeit eines Präventivschlags berufen.
Doch es schert sie nicht. Wenn das Recht den Krieg verbietet, hat das Recht eben unrecht. Das meint etwa der emeritierte Professor Denys de Béchillon, der eine bedenkliche „juristische Weltfremdheit“ beklagt, die sich „gegenüber der komplexen Realität und den unbestreitbaren Fakten verschließt“. Um dann moralisierend zu fragen, ob es richtig sei, sich wie so viele Kommentatoren stur ans Recht zu halten: „Soll man sich allein auf diesen Blickwinkel beschränken? Einfach davon ausgehen, etwas sei schlecht, weil es rechtswidrig ist? Und mit dieser Begründung eine bewaffnete Intervention rundweg und ohne weitere Überlegungen verurteilen?“
„Um es klar zu sagen“, antwortet der Professor sich selbst auf seine rhetorischen Fragen, „ich fürchte, dass dieser Absolutheitsanspruch kaum Bestand vor der Geschichte haben wird, dass er verhängnisvoll für die Verteidigung des Rechtsstaats ist und am Ende selbstzerstörerisch für die Universitäten, die an diesem Anspruch leichtfertig festhalten.“4
Was will uns dieser Rechtsgelehrte damit sagen? Die anerkannten Regeln sollen hinter die Gerechtigkeit des verfolgten Ziels zurücktreten? Und das starre Regelwerk der UN-Charta darf Regierungen, die Militäreinsätze im Namen der Moral anordnen, nicht in ihrem Eifer bremsen?
Béchillons immerhin differenzierte Argumentation wird in Talkshows auf Stammtischniveau aufgegriffen. Im privaten Nachrichtensender LCI würdigte Ex-Bildungsminister Luc Ferry das Völkerrecht als „ein großartiges Konzept unter respektablen Nationen“, aber auf Schurkenstaaten angewendet sei es „ein Witz“.
Derselbe Luc Ferry hatte sich schon früher als Apologet von Kriegsverbrechen hervorgetan, als er die Bombenangriffe auf Gaza durch die Präzedenzfälle der Zerstörung von Dresden und Tokio gerechtfertigt sah. Dabei hat gerade die Zerstörung dieser beiden Städte im Jahr 1945 die Definition der Kriegsverbrechen in den Genfer Konventionen von 1949 maßgeblich beeinflusst.
Ganz auf dieser Linie dozierte Ex- Ministerpräsident Gabriel Attal am 3. März im privaten Fernsehsender CNews: „Das Völkerrecht darf kein Garant der Straflosigkeit für diejenigen sein, die es Tag für Tag mit Füßen treten. Wer das Völkerrecht nicht respektiert, kann dessen Schutz vor Interventionen oder Strafmaßnahmen nicht für sich selbst beanspruchen.“ Wer sich weiter an Regeln halte, die sonst niemand mehr respektiere, werde am Ende gar „unter die Räder kommen“.
Die fantasievolleren unter den neuen Kriegstreibern berufen sich auf ein Konstrukt, das der heilige Augustinus im 5. Jahrhundert erfunden hat: den Heiligen Krieg. Demnach ist der Angriff auf ein Land böse, es sei denn, das angegriffene Land verkörpere selbst das Böse. Ist demzufolge also die Beseitigung des Mullah-Regimes angesichts seiner unzähligen Verbrechen – der Massenhinrichtungen, der Massaker, der Folter – eine gerechte Sache? Die Antwort ist so einfach wie selbstgefällig: Wer im Namen des Weltgewissens handele, sei der weiße Ritter, der für die gerechte Sache streite.
Die Idee des gerechten Kriegs pflegen daher häufig Regierungen, die sich für eine lange Liste begangener Verbrechen zu verantworten hätten, im vorliegenden Fall also die Regierungen Israels und der USA. Insofern wirkt der Ernst, mit dem Ferry von „respektablen Nationen“ spricht, ziemlich anrüchig. Die Formulierung erinnert fatal an die Zeiten, da sich die „zivilisierten Völker“, überzeugt von ihrer moralischen Überlegenheit, zu kolonialen und imperialen Beutezügen berechtigt fühlten. Diejenigen, die den bewaffneten Angriff auf den Iran als zivilisatorisches Unternehmen befürworten, scheinen eine ähnliche Rangordnung der Völker im Sinn zu haben.
Diese Kreuzritter des 21. Jahrhunderts vergessen, dass der Begriff „gerechter Krieg“ das Wort Krieg enthält. Wenn hier ein Ajatollah umgebracht und dort ein Diktator abgesetzt wird, mögen die Opfer ihrer Regime darüber froh sein. Aber dabei werden auch andere Menschen getötet, darunter Frauen und Kinder (wie die 168 Schülerinnen in Minab), es werden Krankenhäuser zerstört und Bauwerke, die zum Unesco-Weltkulturerbe zählen. Nicht zu vergessen die Umwelt, denn auch sie gehört zu den Opfern des „gerechten“ Kriegs.

Französische Ex-Minister pfeifen auf die UN-Charta
Das nach 1945 geschaffene und gewiss nicht weltfremde Völkerrecht lässt den Krieg als letztes Mittel unter der Voraussetzung zu, dass alle Möglichkeiten friedlicher Streitbeilegung ausgeschöpft sind. Für derartige Bemühungen bietet Artikel 33 der Charta der Vereinten Nationen die erforderlichen Werkzeuge an: „Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl.“
Im aktuellen Fall standen die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm kurz vor dem Durchbruch, als die Angriffe begannen. Dabei schreckten die USA und Israel, wie schon bei ihrem „Zwölftagekrieg“ im Juni 2025, nicht davor zurück, gezielt Mitglieder der iranischen Verhandlungsdelegation umzubringen.
Doch nicht nur bewaffnete Angriffe, wie sie von Großmächten leider allzu häufig begangen werden – unter anderem von Russland in der Ukraine –, verstoßen gegen das Völkerrecht. Zunehmend wird auch jahrhundertealtes, durch Verträge bestätigtes Gewohnheitsrecht missachtet: etwa die Unverletzlichkeit der Diplomaten oder die Immunität von Staatsoberhäuptern wie im Fall der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro.
Die Einhaltung dieser Prinzipien soll ja – ungeachtet, welcher Art die Regime oder wie groß die Sympathien zwischen ihren Repräsentanten sein mögen – ein Mindestmaß an internationalen Kontakten gewährleisten und die Welt vor dem Chaos bewahren, das durch Misstrauen und Verständnislosigkeit entsteht.
„Noch nie wurde ein Konflikt dank des Völkerrechts gelöst“, befand der ehemalige französische Außenminister (1997–2002) Hubert Védrine am 5. März in Le Figaro TV. Eine bemerkenswerte Aussage für einen Diplomaten, der am Stilmittel des Leugnens Gefallen zu haben scheint. Insgesamt nimmt im französischen Fernsehen die Tendenz überhand, das Völkerrecht für tot zu erklären oder gleich seine Existenz zu bestreiten.
Dabei gibt es sehr wohl Beispiele, die solche Behauptungen widerlegen. So wurde etwa die Annexion Kuwaits durch den Irak im Jahr 1990 auf Basis einer UN-Sicherheitsratsresolution beendet. Das bringt uns auf die entscheidende Frage: Was können die Nachrufe auf das Völkerrecht anderes bewirken, als zu Chaos und Krieg beizutragen?
Wer von militärischer Gewalt nie betroffen war, wird ihren Einsatz natürlich eher befürworten. Die Verfasser der UN-Charta aber, von denen manche den Krieg am eigenen Leib erfahren hatten, wussten, was er bedeutet, das wurde ihnen von Adolf Hitler und dem japanischen Kaiser Hirohito beigebracht.
Konflikte weiten sich – wie Waldbrände – oft auf unberechenbare und zerstörerischer Weise aus.
Man dürfe niemals glauben, dass ein Krieg einen „glatten und einfachen“ Verlauf nehmen werde, mahnte einst Winston Churchill, „oder dass jemand, der sich auf diese ungewohnte Reise begibt, die Strömungen und die Stürme, die auf ihn zukommen, genau berechnen kann“. Ein Staatsmann, der dem Kriegsfieber erliege, müsse wissen, dass er mit dem ersten Einsatzbefehl „nicht mehr Herr der politischen Entwicklung ist, sondern nur noch Sklave unvorhersehbarer und nicht beherrschbarer Ereignisse“.5
Das Kriegsgeschehen in Iran hat bereits hunderte Todesopfer gefordert und Zehntausende zur Flucht gezwungen. Das Ausmaß der Zerstörungen trifft Zivilbevölkerungen, die bereits – wie in Iran – unter ihrem eigenen Regime schwer gelitten haben oder – wie im Libanon – an dem Konflikt vollkommen unbeteiligt sind.
Mit den iranischen Gegenschlägen breiten sich die Schockwellen des Kriegs in die Nachbarstaaten aus. Präsident Macron und die französische Regierung haben den eindeutig völkerrechtswidrigen Krieg – wie die deutsche und viele andere europäische Regierungen – weder formell als solchen benannt noch verurteilt. Das vergrößert nicht nur die Verwirrung, es rechtfertigt vor allem die Logik der Gewalt und trägt zum Zusammenbruch der internationalen Ordnung bei. Man ist dabei, die Büchse der Pandora zu öffnen.
5 Zitiert nach Winston Churchill, „My Early Life“, London 1930.
Aus dem Französischen von Brita Wagener
Anne-Cécile Robert ist Redakteurin bei LMd, Paris.


