11.09.2009

Wirtschaftlicher Druck auf Israel

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Wirtschaftlicher Druck auf Israel

Die Kampagne für Boykott, Divestment und Sanktionen (BDS)1 gegen Israel ist neuerdings wieder aktiver geworden. Die BDS wurde am 9. Juli 2005 von mehreren palästinensischen Organisationen lanciert, ein Jahr zuvor hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten in einem von der UN-Vollversammlung beantragten Rechtsgutachten für illegal erklärt.

Der letzte Krieg, den die israelische Armee vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009 im Gazastreifen führte, hat sicher viel dazu beigetragen, den Dämmerschlaf der letzten Jahre zu beenden. Das erklärte Ziel dieses Kriegs war die Vernichtung des Militärpotenzials der Hamas, um den Abschuss von Raketen auf den Süden Israels zu beenden.

Die Bilder, die von den Medien verbreitet wurden, vermittelten eher den Eindruck, dass dieser Krieg der Zerstörung und Vernichtung eines Volkes galt. Die propalästinensischen Solidaritätsorganisationen und viele andere Organisationen überall auf der Welt fühlten sich daraufhin zum Handeln verpflichtet, gewissermaßen stellvertretend für die untätige „internationale Gemeinschaft“.

Eine breite Bürgerbewegung für die Rechte der Palästinenser entstand, die unter anderen auch auf das Mittel des Boykotts setzt. In Israel selbst und bei jüdischen Gruppen außerhalb Israels findet diese Bewegung ebenfalls Unterstützung. Renommierte Politiker und Meinungsführer wie Nelson Mandela, Desmond Tutu oder Jimmy Carter haben schon vor Jahren die Lebensbedingungen der Palästinenser mit denen der Schwarzen in Südafrika zur Zeit der Apartheid verglichen. Bekanntlich hat eine Boykottkampagne damals zum Ende der Rassendiskriminierung in Südafrika beigetragen.2

Am 30. März organisierte die BDS-Kampagne einen weltweiten Aktionstag, der einige Wochen zuvor auf dem Weltsozialforum im brasilianischen Belem beschlossen worden war.

Diese Strategie des gewaltfreien Widerstands setzt zum einen auf den Appell an die Konsumenten, keine in Israel oder in den besetzten Gebieten (von einheimischen oder ausländischen Unternehmen) produzierten Waren zu kaufen. Eine Liste solcher Waren (Obst, Gemüse, Säfte, Schnittblumen, Konserven, Wein, Gebäck, Generika, Kosmetika usw.) samt Barcodes wurde vor allem in Europa verbreitet. Hier gab es auch Informationskampagnen, Gespräche mit Leitern von Supermärkten mit dem Ziel, die aufgelisteten Waren aus den Regalen zu nehmen; es gab Aktionen zur Sensibilisierung der Großimporteure, aber auch direkte Aktionen in Supermärkten.

Gleichzeitig führen mehrere Organisationen3 eine Kampagne, die auf die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen Israel und der Europäischen Union zielt. Die Begründung: Israel verstoße gegen Artikel 2 des Abkommens, der „zur Respektierung der Menschenrechte und der demokratischen Prinzipien“ verpflichtet.4 Der 1995 unterzeichnete und im Jahr 2000 in Kraft getretene Vertrag ermöglicht unter anderem die zollfreie Einfuhr israelischer Waren. Diese stammen jedoch in vielen Fällen aus Siedlungen in den besetzten Gebieten, wobei die tatsächliche Herkunft häufig kaum nachzuprüfen ist.

Wie eine Untersuchung ergab, mussten 21 Prozent der israelischen Exporteure ihre Preise wegen des Boykotts senken; und vor allem in Jordanien, Großbritannien und den skandinavischen Ländern gingen beträchtliche Marktanteile verloren.5

Ein Boykott geht aus von der Freiheit jedes Einzelnen, zu konsumieren oder nicht zu konsumieren. Ein Aufruf zum Boykott, also zu einer kollektiven Aktion, widerspricht jedoch den geltenden Gesetzen. Zum Beispiel bestimmt Artikel 225, Absatz 2 des französischen Strafgesetzbuchs, dass jede Diskriminierung, die darin besteht „die normale Ausübung einer jeglichen wirtschaftlichen Tätigkeit zu behindern“, mit bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 45 000 Euro bestraft wird. Zwar kann jeder frei entscheiden, was er kauft, und dies auch öffentlich verkünden, doch ein Aufruf zum Boykott ist nach diesem Artikel höchstwahrscheinlich strafbar.

Jedenfalls haben die höchsten französischen Instanzen – Oberstes Verwaltungsgericht und Kassationsgericht – solche Aktionen bisher immer verurteilt.6 Dieselbe Position vertritt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 16. Juli 2009 in der Sache Willem gegen Frankreich. Jean-Claude Willem, der Bürgermeister von Seclin, einer Kleinstadt in der Nähe von Lille, hatte unter anderem auf der Homepage der Stadt die Gaststätten zum Boykott israelischer Waren aufgerufen und war deshalb am 11. September 2003 zu einer Geldstrafe von 1 000 Euro verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof sah in diesem Urteil keine Verletzung der Meinungsfreiheit und verurteilte seinerseits den Aufruf des Bürgermeisters als „eine diskriminierende Handlung“.

Diese Urteile erinnern an die völkerrechtlichen Bedingungen für Boykottaktionen: Diese können nur von Regierungen verhängt werden, entweder auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats oder als Teil von national verhängten Zwangsmaßnahmen.7

Der Warenboykott erregt zwar die größte Aufmerksamkeit in den Medien, aber die Kampagne umfasst auch Aktionen, die Druck auf Israel ausüben und das Land international isolieren sollen. Das gilt etwa für Initiativen zu einem kulturellen, akademischen, diplomatischen und sogar sportlichen Boykott.8 So wurde die Israelische Tourismusmesse verschoben, die am 15. Januar 2009 in Paris stattfinden sollte; das Mietauto-Unternehmen Hertz zog ein gemeinsames Sonderangebot mit der israelischen Luftfahrtgesellschaft El Al zurück; Schweden sagte seine Teilnahme an internationalen Luftwaffenmanövern ab, bei denen auch eine Beteiligung Israels vorgesehen war.

Auch ein Aufruf zum „Divestment“, der sich an Unternehmen und Firmen richtet, die im Nahen Osten tätig sind, zeigte Wirkung. Wie etwa die Aktion „Dexia raus aus Israel“ in Belgien: Hier zogen vierzehn Gemeinden ihr Geld aus der französisch-belgischen Bank ab, die über ihre israelische Tochter an der Finanzierung von Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt ist.

Der gleiche Vorwurf traf das französische Transportunternehmen Alstom, das deshalb vom schwedischen Pensionsfonds AP7 aus dem Portfolio genommen wurde. Damit folgte AP7 dem Vorbild der holländischen ASN Bank, die 2006 ganz ähnlich mit einem anderen französischen Unternehmen, der Veolia Transport, verfahren war. Die Beteiligung der beiden multinationalen Unternehmen am umstrittenen Bau einer Straßenbahn in Jerusalem9 hatte zur Folge, dass sie bei anderen Ausschreibungen, an denen sie teilnahmen, nicht zum Zuge kamen. Veolia verlor dadurch jede Chance auf einen Vertrag über 750 Millionen Euro für die städtische Abfallbeseitigung von Bordeaux, einen Vertrag über Müllentsorgung und -recycling der englischen Stadt Sandwell (in den Midlands) sowie das 3,5 Milliarden Euro schwere Geschäft als Betreiber der Stockholmer U-Bahn.

Einige Unternehmen sind auf eigene Initiative den Forderungen nach „sozial verantwortlichen“ Investitionen entgegengekommen. Zum Beispiel hat die Firma Tempo Drinks, eine Tochter des niederländischen Heineken-Konzerns, einen Betrieb aus dem Westjordanland nach Israel verlagert. Auch das schwedische Unternehmen Assa Abloyderm, weltweit führender Hersteller elektromechanischer Sicherheitssysteme, hat sich entschlossen, einen Produktionsstandort in den besetzten Gebieten aufzugeben.

Mehr rechtliche Komplikationen gibt es bei Sanktionen gegen den israelischen Staat selbst. Die Vereinten Nationen sind in endlose Widersprüche verstrickt und als Garant des internationalen Rechts kaum handlungsfähig. Bis heute haben sie gegen Israel keinerlei Sanktionen verhängt, während viele andere Länder drakonischen Strafmaßnahmen unterworfen wurden. Dabei hat sich etwa im Kampf gegen die Apartheid in Südafrika gezeigt, dass Sanktionen ein sehr wirksames Mittel sein können.

Das Streben nach Gerechtigkeit muss also andere Wege gehen, und die laufen häufig über die Gerichte. Ein Beispiel ist der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Association France Palestine Solidarité (AFPS), dem sich die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) angeschlossen hat, und den französischen Unternehmen Alstom, Alstom Transport und Veolia Transport. Die Firmen hatten 2004 einen Konzessionsvertrag für den Bau und die Betreibung einer Straßenbahnlinie abgeschlossen, die in der Stadt Jerusalem und einem Teil des Westjordanlands fahren sollte. Offizielle Vertragspartner waren dabei die israelische CityPass Limited (an der Veolia Transport und Alstom Transport zu 5 beziehungsweise zu 20 Prozent beteiligt waren) und die israelische Regierung. Das Gericht sollte die Rechtmäßigkeit dieses Vertrags überprüfen.

Die angeklagten Unternehmen machten mehrere Argumente gegen die Klage geltend: Das Amtsgericht von Nanterre sei weder formell noch materiell für den Fall zuständig, im Übrigen seien die Forderungen der Kläger unzulässig, denn diese seien dazu weder legitimiert noch selbst geschädigt. Das Gericht wies diese Argumente zurück und erkannte in seinem Urteil vom 15. April 2009 darauf, dass die AFPS sehr wohl eine Klage gegen die genannten französischen Unternehmen anstrengen könne, weil die Erfüllung des fraglichen Vertrags die kollektiven Interessen derer schädige, für die sich diese Gruppe einsetze.

Auch das Argument der juristischen Immunität Israels wurde abgewiesen. Schließlich richte sich die Klage nicht gegen diesen Staat, der allerdings gleichwohl als die Macht anzusehen sei, „die den Teil des Westjordanlandes besetzt hält, in dem die umstrittene Bahn gebaut und betrieben werden soll“. Alstom will gegen das Urteil Berufung einlegen, Veolia aber nicht.

Israel drohen auch in anderen Fällen juristische Sanktionen, da bei internationalen und auch nationalen Gerichten noch mehrere Verfahren anhängig sind. Es ist jedoch sehr zu bezweifeln, ob diese Verfahren irgendwann zu einem Resultat führen. Zum einen wird die internationale Strafjustiz in der Regel von den Großmächten instrumentalisiert, zum anderen sind einige Staaten dabei, sich vom Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zu verabschieden (siehe den obigen Artikel von Sharon Weill). Zudem gibt es inzwischen eine Gegenbewegung, deren intensive Lobbyarbeit die Aktivitäten der BDS neutralisieren soll. In jüngster Zeit tauchen zahlreiche Organisationen auf, die sich dagegen wenden, „dass israelische Produkte verschwinden oder auf den untersten Regalbrettern landen“.10

Dass es überhaupt so etwas wie eine BDS-Kampagne gibt, ist freilich Resultat des Versagens der völkerrechtlichen Verfahren, die für die Beilegung internationaler Streitigkeiten geschaffen wurden. Willy Jackson

Fußnoten: 1 Siehe www.protection-palestine.org. 2 Siehe Omar Barghouti, „Apartheid israélien: la solution sud-africaine“, Bds-info.ch, 18. Juni 2006; Virginia Tilley, „Cessons de tergiverser: il faut boycotter Israël tout de suite!“, Bds-info.ch, 27. August 2006; Uri Avnery: „Le lit de Sodome“, France-Palestine.org, 24. April 2007. 3 Siehe die Petition von The Peace Cycle (www.thepeacecycle.com). 4 Siehe Alain Gresh, „Palestine: contradictions et hypocrisie de l’Union européenne“, Nouvelles d’Orient, Les blogs du Diplo, 30. April 2009. 5 Ma’an News Agency, 31. März 2009. 6 Arrêt Conseil d’Etat, Assemblée, 18. April 1980, Société Maxi-Librati Création, Nr. 09643–09644; Arrêt Cour de cassation, Chambre criminelle, 18. Dezember 2007, Nr. 06-82.845. 7 Obwohl Großbritanniens Regierung niemals einWaffenembargo gegen Israel verhängen wird, beschränkte sie den Export von Militärmaterial, um ihr Missfallen über das Vorgehen in Gaza auszudrücken. The Washington Post, 14. Juli 2009. 8 Diesem Aufruf haben sich unter anderem der Musiker Roger Waters, die Schriftsteller Eduardo Galeano, Naomi Klein, Arundhati Roy und die Filmemacher Ken Loach und Jean-Luc Godard angeschlossen. 9 Siehe Dominique Vidal und Philippe Rekacewicz, „Endstation Herzlberg“, Le Monde diplomatique, Februar 2007. 10 Siehe www.desinfos.com, www.crif.org.

Aus dem Französischen von Claudia Steinitz

Willy Jackson ist internationaler Berater und assoziierter Wissenschaftler am Laboratoire Sedet (Université Paris VII).

Le Monde diplomatique vom 11.09.2009, von Willy Jackson