11.04.2019

Der rot-grüne Sündenfall

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Der rot-grüne Sündenfall

von Niels Kadritzke

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Vor zwanzig Jahren begann ein Krieg, der nicht so genannt werden durfte. Die „humanitäre Intervention“ gegen Restjugoslawien aus Anlass der Kosovokrise war in Deutschland besonders umstritten. Und das aus zwei Gründen.

Zum ersten Mal beteiligte sich die Bundeswehr an einer Militäraktion, die nicht durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats legitimiert war; diese richtete sich gegen einen Staat, dessen Hauptstadt die Naziluftwaffe 58 Jahre zuvor in Schutt und Asche gelegt hatte.

Mit den rund 500 Einsätzen der Bundesluftwaffe wurde ein Grundsatz verletzt, der nicht nur parteiübergreifender Konsens gewesen war, sondern auch Teil der völkerrechtlichen Basis der Wiedervereinigung. Denn Artikel 2 des Zwei-plus-vier-Vertrags besagt, dass „das vereinigte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn, in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen“.

Politisch brisant war der Tabubruch aus einem weiteren Grund: Er ging auf das Konto der ersten rot-grünen Koa­li­tion, die erst ein halbes Jahr im Amt war. Die Entscheidung des Führungsduos Schröder/Fischer bedeutete für beide Parteien eine Zerreißprobe. Das galt insbesondere für die Grünen, zu deren pazifistischer Grundhaltung auch die Wahrung des Völkerrechts gehörte. Deshalb hatten sie in den Koa­li­tions­vertrag hineingeschrieben, die Regierung werde sich „aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren“.

Heute wissen wir, dass sich die neue Regierung – unter dem Druck Washingtons – genötigt fühlte, „jeden Schatten eines Zweifels an der Bündnistreue“ auszuräumen (wie es Fischer in seinen Memoiren formuliert). Die Berliner Newcomer sahen die Kriegsbeteiligung ohne UNO-Mandat als eine Art Mutprobe, die sie vor den Nato-Realpolitikern zu bestehen hatten. Und diesen ging es vor allem darum, das Bündnis zu seinem fünfzigjährigen Bestehen neu zu erfinden: als „Krisenreaktionsmacht“, die ihre Feuerprobe auf dem Balkan bestehen sollte.

Die deutsche Beteiligung an diesem Unternehmen war der Basis beider Koa­li­tions­parteien schwer zu vermitteln. Deshalb stellte Fischer vor dem Parteitag der Grünen der Beschwörungsformel „Nie wieder Krieg“ den konkurrierenden Grundsatz „Nie wieder ­Auschwitz“ entgegen. Das pazifistische Motiv musste moralisch übertrumpft werden. Die serbischen Gräueltaten im Kosovo sollten einen Völkermord belegen, den die serbische Führung angeblich in Gestalt ihres „Hufeisenplans“ beschlossen hatte (siehe oben stehenden Text).

Was damals ablief, hat der Militär­experte Jonathan Eyal mit britischer Nüchternheit dargelegt: „In Wahrheit war die humanitäre Rechtfertigung nie ernst gemeint, sondern sie war Ersatz für eine völkerrechtliche Rechtfertigung. Die Nato musste erklären, warum sie ohne UNO-Mandat angegriffen hat.“1

Was die Frage des Völkermords betrifft, so kam der Internationale Strafgerichtshof für Jugoslawien zu folgendem Schluss: Die eindeutig belegten Kriegsverbrechen des serbische Militärs in Kosovo seien zwar mit der Intention „ethnischer Vertreibungen“ begangen wurden, aber sie seien – im Gegensatz zum Fall Srebrenica – nicht als „Genozid“ zu qualifizieren.2

In der deutschen Debatte spielte ein zweites Thema eine wichtige Rolle: der Appendix B zum Vertragsentwurf von Rambouillet. Dieser geheime Anhang sah die Stationierung von Nato-Truppen in ganz Jugoslawien vor, mit faktisch unbegrenzten Rechten einer Besatzungsmacht. Ein solcher totaler Souveränitätsverzicht war keiner jugoslawischen Regierung zuzumuten. Das wussten die Nato-Politiker, und das war auch der Zweck der Übung. Dass Milo­še­vić die Unterschrift verweigerte, war der unmittelbare Anlass zu den Militäraktionen gegen Restjugoslawien.3

Die Existenz des Appendix B wurde der deutschen Öffentlichkeit erst bekannt, als der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer in der taz vom 6. April 1999 die Details veröffentlichte. Die Empörung an der Basis beider Parteien war groß. Und viele Parlamentarier der beiden Regierungsparteien fühlten sich durch ihren Chefdiplomaten hintergangen. Aber es war zu spät. Der Konflikt zwischen der neuen Nato-Doktrin und dem Völkerrecht war bereits entschieden – durch den Einsatz der Waffen. ⇥Niels Kadritzke

1 Interview in: Der Spiegel, 26. April 1999.

2 Siehe die „Advisory Opinion“ des ICTY, 22. Juli 2010, insbes. die Ziffern 186–189, www.icj-cij.org.

3 So sahen es auch der damalige britische Rüstungsminister Lord Gilbert und Henry Kissinger. Siehe auch die detaillierte Analyse von Andreas Zumach: „Rambouillet oder die letzte Chance“, Friedensforum, 3/1999.

Le Monde diplomatique vom 11.04.2019, von Niels Kadritzke