07.02.2019

Prügelnde Polizisten und gnadenlose Richter

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Prügelnde Polizisten und gnadenlose Richter

Viele Gelbwesten sind das erste Mal auf die Straße gegangen. Die polizeilichen und juristischen Repressionen gegen sie folgen einer Strategie der Einschüchterung – teilweise mit Erfolg

von Raphaël Kempf

Gendarmen mit Tränengasgranate, Paris am 26. Januar 2019 MICHEL EULER/ap
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Am 14. Januar übertraf sich der französische Innenminister Christophe Castaner selbst: „Mir sind keine Polizisten bekannt, die Gelbwesten angegriffen hätten; Polizisten, die sich gegen Gelbwesten verteidigt haben, kenne ich hingegen schon“, verkündete er bei einem Besuch in der südfranzösischen Stadt Carcassonne.

Über solche Sätze kann Antonio Barbet nur lachen. Der 40-Jährige lebt in der Nähe von Compiègne im Dé­parte­ment Oise, wo er noch vor zwei Monaten auf Mindestlohnbasis als Leiharbeiter in der Kundenberatung gearbeitet hat.

Seit Beginn der Bewegung der Gelbwesten hat sich Barbet an den Protesten beteiligt. Am 24. November demonstrierte er das erste Mal in Paris. Am späten Nachmittag feuerten die Sicherheitskräfte in einer bis dato ruhigen Straße unweit der Champs-Élysées ein Geschoss ab, wahrscheinlich eine Tränengasgranate vom Typ GLI-F4. Sie explodierte auf Barbets Fuß. Zwei Monate n ach dem Zwischenfall geht er immer noch an Krücken, sein Zeitarbeitsvertrag wurde nicht erneuert.

Der Journalist David Dufresne dokumentiert auf Twitter sorgfältig alle Übergriffe der Polizei auf Gelbwesten. Bis zum 19. Januar – dem Tag der landesweiten Demonstrationen des „zehnten Akts“ – hatte er schon mehr als 330 durch Bilder belegte Zwischenfälle gesammelt.

Bereits 2007 beschäftigte sich Du­fresne in einem Buch mit dem Thema.1 Darin erinnert er auch an die Ausführungen des ehemaligen Innenministers Dominique de Villepin über die Strategie des Staats, Demonstranten auf Abstand zu halten. Diese sei „Teil des französischen Selbstverständnisses“, hatte Villepin verkündet. Knapp zehn Jahr später kritisieren Forscher jedoch die staatliche Ordnungspolitik, die im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht auf Dialog und De­es­ka­la­tion, sondern vor allem auf Repression setzt.2

In einem Bericht vom Dezember 2017 rief Jacques Toubon, der offi­ziel­le „Défenseur des droits“3 , die tradi­tio­nellen Prinzipien dieser Ordnungspolitik in Erinnerung. Nur gemeinsam und auf Befehl dürfen die Spezialkräfte – die Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS) und die Bereitschaftsgendarmerie (Gendarmerie mobile) – Gewalt anwenden.

Auf eigene Initiative darf Gewaltanwendung lediglich aus Notwehr erfolgen und muss die Grundsätze der „absoluten Notwendigkeit, allmählichen Steigerung und Reversibilität“ befolgen. Nichtspezialisierte Einheiten wie die Compagnies de Sécurisation et d’Intervention (CSI) und die Brigades Anti-Criminalité (BAC), die bei Bedarf zur Verstärkung anrücken, stellen dieses Schema allerdings infrage. Denn diese Einsatzkräfte, so der Bericht, seien „in der Regel nicht gemäß der Doktrin und der Prinzipien der Ordnungserhaltung ausgebildet“. Sie setzen auf Verhaftungen und körperlichen Kontakt, wodurch der Grundsatz von ­Distanz und Kontrolle untergraben werde.

Da dieser Entwicklung eine politische Entscheidung zugrunde liegt, lässt sich Antonio Barbets Fußverletzung nicht als Unfall abstempeln – ebenso wenig wie die über 100 schweren Verletzungen und Verstümmelungen, vor allem im Bereich der Augen und der Hände, die seit Beginn der Gelbwestenproteste dokumentiert wurden.

In einem gemeinsamen Bericht aus dem Jahr 2014 weisen die Generalinspektionen der Polizei (IGPN) und der Gendarmerie (IGGN) darauf hin, dass Frankreich als einziges Land Europas Explosivstoffe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einsetzt. Dazu zählen insbesondere die Tränengasgranaten des Typs GLI-F4: „Die Vorrichtungen, die durch Explosivstoffe eine Druckwelle erzeugen, können Verstümmelungen oder tödliche Verletzungen herbeiführen; und jene mit lauten Geräuscheffekten irreparable Gehörschäden.“4

Sandrine geht mit Taucherbrille auf die Demo

Da es sich um pyrotechnische Vorrichtungen handelt, ließen sich Kopf- oder Gesichtsverletzungen nie komplett ausschließen, so der Bericht. Der Staat setzt die Demonstranten also in vollem Wissen diesen Risiken aus. Ende 2018 forderten mehrere Anwälte, unter ihnen auch der Autor dieses Artikels, Innenminister Castaner und Premierminister Édouard Philippe schriftlich dazu auf, die besagten Granaten zu verbieten. Eine Antwort blieb bis heute aus.

Die seit Mitte November tausendfach aus „Lanceurs de Balles de Dé­fense“ (LBDs) abgefeuerten Hartgummigeschosse dienen angeblich der „Gefahrenabwehr“. Dass diese Bezeichnung zumindest euphemistisch ist, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nantes vom 5. Juli 2018. Demnach trug der Staat die Verantwortung für die Verwendung dieser „gefährlichen“ Waffe auf einer Demonstration im Jahr 2007. Damals verlor ein 16-Jähriger durch ein LBD-Projektil ein Auge. Er bekam nun ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen.

Im Dezember 2017 bewertete ­Jacques Toubon LBDs erstmals als „ungeeignet zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“. Sie sollten deshalb „aus der Ausstattung der Sicherheitskräfte entfernt werden“ – eine Forderung, die er im Januar dieses Jahres erneuerte. Diese Erinnerung hätte eigentlich nicht notwendig sein dürfen, schließlich hatte der Pariser Polizeipräsident dem „Défenseur des droits“ 2017 versichert, „die Nutzung von LBDs des Kalibers 40 x 46 aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu verbieten“. Ein Entschluss, der offenbar ohne Folgen blieb.

Hunderte Verletzungen aufseiten der Gelbwesten lassen sich auf LBDs und deren mitunter falsche Handhabung durch die Sicherheitskräfte zurückführen. Viele Demonstranten, unter ihnen zahlreiche Protestneulinge, sind deswegen wütend. Man kann sich fragen, ob der französische Staat mit seinem Festhalten an diesen Waffen nicht bewusst auf eine Strategie der Abschreckung setzt.

Sandrine P. besetzt seit Beginn der Gelbwestenproteste einen Kreisverkehr zwischen Douai und Valen­ciennes, ­unweit ihres Wohnorts. Sie ist Ende dreißig und arbeitet als Tagesmutter. Zusammen mit ihrem Mann, der als Verkäufer in einem Supermarkt angestellt ist, hat sie drei Kinder. Durch die Gelbwesten hat sie gelernt, was kol­lektives, politisches Engagement bedeutet.

Auf einer Demonstration in ­Lille Anfang Januar wurde sie erstmals selbst Opfer von Polizeigewalt. Sie trug keine schweren Verletzungen davon, aber vom Tränengas gereizte Augen und die für sie neue Erkenntnis, dass die Sicherheitskräfte auch zur Bedrohung werden können. Am 12. Januar fuhr sie wieder nach Lille, ausgerüstet mit einer Taucherbrille, einer Atemschutzmaske und mehreren Ampullen mit Kochsalzlösung.

Doch sie kam gar nicht dazu, sich der Demo anzuschließen. Zusammen mit drei Mitstreitern wurde sie abseits des Demonstrationszugs festgenommen. Grund der Verhaftung: Beteiligung an einer „Gruppierung zum Zwecke der Vorbereitung von vorsätzlichen Gewalttaten gegen Personen oder von Sachbeschädigung“. Geschaffen wurde dieser Straftatbestand durch ein Gesetz vom 2. März 2010 unter Federführung des Abgeordneten Christian Estrosi (Les Républicains). Es zielt darauf ab, „gewalttätige Banden“ in den „sogenannten Problemvierteln“ zu ­bekämpfen; es ermöglicht, Personen bereits vor der Begehung einer Straftat zu belangen. Dabei ging der Gesetz­geber zumindest implizit davon aus, dass Jugendliche, die sich im öffentlichen Raum versammeln, nichts anderes im Schilde führen, als Unruhe zu stiften.

Mehrere Jahre lang bezog sich kaum jemand auf diesen Paragrafen. Erst 2016, im Zuge der Proteste gegen die geplante Reform des Arbeitsrechts, entdeckte der französische Finanzminister Jean-Jacques Urvoas den Absatz wieder. Seither geht die französische Staatsanwaltschaft verstärkt auf Basis dieser Rechtsgrundlage gegen Demonstranten vor, die weder Gewalt angewendet noch etwas beschädigt haben. Seit Beginn der Gelbwestenbewegung, und insbesondere am 8. Dezember 2018, hat die Anwendung des Gruppendelikt-Paragrafen ein neues Ausmaß erreicht und zu einer noch nie dagewesenen Welle präventiver Verhaftungen geführt.

Ende November 2018 erhielten die französischen Staatsanwaltschaften von Justizministerin Nicole Belloubet ein Sonderrundschreiben zum Thema Gelbwesten. Darin wurden sie aufgefordert, der Polizei an Demotagen zu erlauben, in Großstädten und auf Zufahrtsstraßen jede Person zu kontrollieren.5

Pierrick wurde als Rädelsführer verurteilt

Wie willkürlich die große Mehrheit dieser Freiheitsentzüge war, zeigt sich, wenn man die Zahl der Verhaftungen mit jener der Verurteilungen vergleicht. Von den 1082 am 8. Dezember in Paris festgenommenen Personen wurde deutlich mehr als die Hälfte ohne juristische Konsequenzen wieder freigelassen. Das einzige Ziel dieser Verfahren bestand darin, die Gelbwesten von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts abzuhalten.

Zwei Tage später, am 10. Dezember, nahm Pierrick P. mit verstörtem Blick auf der Anklagebank eines Pariser Gerichtssaals Platz. Nach über 48 Stunden Haft wurde er – allein – für das besagte Vergehen der „Beteiligung an einem Zusammenschluss zur Begehung von Gewalttaten oder Sachbeschädigungen“ verurteilt. Der ehemalige Schlachthofmitarbeiter, der mit vier Freunden aus der Bretagne nach Paris gekommen war, ist seit einem schweren Arbeitsunfall im Februar 2016 erwerbsunfähig.

Für ihn, wie für viele andere, bot die Gelbwestenbewegung eine ­Chance, um öffentlich mit Gleichgesinnten seine Wut herauszuschreien. Am Morgen des 8. Dezember wurde P. mit seinen Freunden auf einem weit vom geplanten Demonstrationsort entfernten Parkplatz von der Polizei angehalten. Beim Durchsuchen ihrer Fahrzeuge fanden die Beamten Schutzkleidung (insbesondere einen Helm und einen Oberkörperprotektor zum Motocross-Fahren) sowie in P.s Auto einen Schlagstock. Alle fünf verbrachten das Wochenende in Polizeigewahrsam.

Während seine vier Freunde ohne juristisches Nachspiel wieder auf freien Fuß kamen, musste P. vor Gericht erscheinen, wo ihm sechs Monate Haft auf Bewährung aufgebrummt wurden. Da er kein zweites Mal die Erfahrung machen wollte, einem Richter vorgeführt zu werden, verzichtete er auf eine Berufung. Und obwohl ihm kein Demonstrationsverbot erteilt wurde, marschiert P. inzwischen nicht mehr mit den Gelbwesten – aus Angst, erneut verhaftet zu werden.

Noch gibt es keine Statistiken über verurteilte Gelbwesten. Es hat aber den Anschein, als würden zumindest in Paris immer härtere Strafen verhängt. Die Richter scheuen sich nicht mehr, Freiheitsstrafen ohne Bewährung auszusprechen und den vielen Festgenommen ohne Wohnsitz in Paris nahezu systematisch mehrjährige Stadtverbote zu erteilen. Zum bestehenden sozialen Ungleichgewicht – Richter verurteilen Arbeiter, Angestellte und Arbeitslose – gesellt sich also eine geografische ­Diskriminierung. Nicht selten hört man im Gerichtssaal, wie Staatsanwälte gegenüber Gelbwesten den Vorwurf erheben, nicht bei sich zu Hause demonstriert zu haben. Damit wird ihnen indirekt das Recht abgesprochen, ­ihren Protest in die Hauptstadt zu ­tragen.

De facto tragen die Urteile, die durch die exzessive Anwendung des Gruppendelikt-Paragrafen anstatt durch eine strikte Auslegung des Strafrechts erzielt wurden, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Sie übernehmen damit polizeiliche Aufgaben und halten die Bevölkerung von der Ausübung ihrer Grundrechte ab. Doch auch wenn es der Polizei und den Gerichten gelingt, viele Französinnen und Franzosen einzuschüchtern, so verstärkt dieser Machtmissbrauch zugleich die Wut und die Entschlossenheit der Protestneulinge.

„Castaner lügt“, sagt Antonio Barbet und deutet mit den Augen auf seinen nach wie vor schmerzenden Fuß. „Ich bin einer der ersten Verwundeten. Ich habe eine Facebook-Seite eingerichtet, die ausschließlich von Verwundeten betrieben wird, und ich versuche Opferberichte zu sammeln.“ Ob Barbets verletzter Fuß als Folge eines Unfalls oder eines Angriff anzusehen ist, liegt im Auge des Betrachters – er selbst engagiert sich seit dem Zwischenfall gegen Polizeigewalt.

1 David Dufresne, „Maintien de l’ordre“, Paris (Fayard) 2013 (zuerst erschienen 2007).

2 Olivier Fillieule und Fabien Jobard, „Un splendide isolement. Les politiques françaises du maintien de l’ordre“, La Vie des idées, 24. Mai 2016, laviedesidees.fr.

3 Der „Défenseur des droits“ ist eine unabhängige Institution (eine Art Ombudsmann), an die sich jeder Staatsbürger wenden kann, der seine Rechte verletzt sieht.

4 „Rapport relatif à l’emploi des munitions en opérations de maintien de l’ordre“, Generalinspektion von ­IGPN und IGGN, französisches Innenministerium, Paris, November 2014. Siehe auch: Julien Baldassarra, „Bewaffnete Repression“, LMd, Januar 2019.

5 „Circulaire du 22 novembre 2018 relative au traitement judiciaire des infractions commises en lien avec le mouvement de contestation dit ,des gilets jaunes‘ “, Légifrance, circulaires.legifrance.gouv.fr.

Aus dem Französischen von Richard Siegert

Raphaël Kempf arbeitet bei der Pariser Anwaltskammer und vertritt mehrere Gelbwesten vor Gericht.

Le Monde diplomatique vom 07.02.2019, von Raphaël Kempf