Weltweit
Fast überall auf der Welt ist das Verhältnis zwischen dem Agrarsektor und dem Arbeitsrecht eine Art Fernbeziehung: Die naturgegebene Unregelmäßigkeit der Produktion und die Verderblichkeit der Produkte begünstigen seit jeher allerlei Ausnahmebestimmungen.
In Deutschland wurden spezielle Regelungen für Saisonarbeiter eingeführt, die meistens zur Erntezeit aus Osteuropa kommen, man erinnere sich an das Tauziehen um polnische Spargelstecher. Solche Arbeitsverhältnisse sind naturgemäß befristet, die Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen begrenzt; für Nicht-EU-Bürger ist die Aufenthaltsgenehmigung an die Arbeitsverträge gebunden. In Frankreich gilt Ähnliches unter dem Begriff „travail saisonnier“, die Arbeitsnomaden kommen häufig aus Marokko oder Tunesien in die „Apfelfabriken“ der Provence und zur Weinlese im Languedoc.
Das britische Seasonal Agricultural Workers Scheme und der im Jahr 2000 von der österreichischen Regierung definierte Status des Erntehelfers grenzen sich von dem Agrarmodell ab, das in Bezug auf die Ausbeutung natürlicher und menschlicher Ressourcen seit den 1950er Jahren europaweit akzeptiert ist. Die kalifornischen Feldfabriken1 wiederum haben in beiderlei Hinsicht schon vor langer Zeit traurige Berühmtheit erlangt: mit dem „Bracero-Program“ von 1942, einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen zur legalen Beschäftigung mexikanischer Landarbeiter („braceros“) in den USA, das bis 1964 galt. Die teilweise dramatischen Lebensgeschichten der Braceros bis heute sind in ausführlichen Reportagen überliefert.2 Gleichwohl machte das kalifornische Modell bis in den Nahen Osten Schule: Immer wieder hört man von Misshandlungen palästinensischer Arbeiter durch israelische Siedler sowie von Ägyptern, denen in Jordanien der Zugang zu ärztlicher Versorgung verwehrt wird.
Ein kritisches Thema im Libanon, sogar ein Tabu, ist die Anwesenheit der syrischen Arbeiter im rechtsfreien Raum; 2005 war einmal die Rede davon, dass vor jeder Einstellung auch eine Arbeitserlaubnis eingeholt werden müsse, doch die Initiative verlief wieder im Sand. In dem industriellen Produktionssystem, das heute die Lebensmittelbranche beherrscht, ist es gang und gäbe, Arbeit ohne Arbeiter zu berechnen und den Bedarf als reine Arbeitskraft in völlig anonymen Zusammenhängen zu formulieren.
Der Umgang mit den Landarbeitern erweist sich bei näherem Hinsehen auf allen Kontinenten als ziemlich verheerend. Ihre Wanderrouten erinnern an die Atlantiküberquerungen der Sklaven im 17. Jahrhundert, ihre Behausungen an deren Hütten am Rand der Baumwollfelder. Das Vokabular, mit dem sich Ausbeutungssysteme seit dem Mittelalter beschreiben lassen, ist nach wie vor aktuell: Die alten Begriffe rund um Sklaverei oder Leibeigenschaft eignen sich durchaus zur Beschreibung heutiger Zustände:
Aus Apulien berichtet der italienische Journalist Fabrizio Gatti3 von einem „Recht der ersten Nacht“ als Einstellungsvoraussetzung: Wer Arbeit haben will, muss dem Chef zuerst ein junges Mädchen aus seinem Bekanntenkreis zuführen. Romain Fantin4 , ein französischer Student, der zur Erdbeerernte auf einer schottischen Farm arbeitete, beschreibt die zermürbenden Tage unter der Fuchtel eines Vorarbeiters, der den Arbeitern nicht die geringste Pause zugestand und eine Rangordnung entsprechend der Arbeitsleistung aufstellte.
Der Schawisch hat seine italienischen, amerikanischen, mexikanischen und brasilianischen Inkarnationen – „caporale“, „labor contractor“ an der Ostküste der Vereinigten Staaten, „coyote“ oder „gato“: lauter Kleinbosse, denen das rechtliche Vakuum Gelegenheit zu schlimmstem Machtmissbrauch gibt.