Die Geburt des Sicherheitsstaats
von Giorgio Agamben
Die Formulierung „aus Sicherheitsgründen“ funktioniert wie ein Autoritätsargument, das jede Diskussion abwürgt und Maßnahmen durchzusetzen erlaubt, die sonst nicht akzeptiert würden. Aber was hat es mit dem vermeintlich harmlosen Begriff Sicherheit auf sich, der alle anderen politischen Begriffe verdrängt zu haben scheint?
Man sollte meinen, Sicherheitspolitik diene dem Ziel, Gefahren vorzubeugen und Unruhen oder gar Katastrophen zu verhindern. Tatsächlich wird ihr Ursprung auf die römische Grundregel „Salus publica suprema lex“ („Das Wohl des Volkes ist oberstes Gesetz“) zurückgeführt und somit im Paradigma des Ausnahmezustands verortet. Man denke an das „senatus consultum ultimum“ und an die Diktatur in Rom;1 an das katholische Kirchenrecht und seinen Grundsatz „Not kennt kein Gebot“; an die Wohlfahrtsausschüsse der Französischen Revolution;2 an die Verfassung vom 22. Frimaire des Jahres VIII (1799), in der von „Unruhen, die die Sicherheit des Staates bedrohen“, die Rede ist, oder auch an den Artikel 48 der Weimarer Verfassung (1919), der durch die Notstandsgesetzgebung das NS-Regime juristisch mit ermöglicht hat.
Diese Herleitung hilft allerdings nicht weiter, wenn man die gegenwärtigen Sicherheitsdispositive verstehen will. Ausnahmeregelungen sind eine Reaktion auf unmittelbare, reale Gefahren, zu deren Abwehr gesetzlich verbürgte Rechte für eine begrenzte Zeit aufgehoben werden; hingegen ist die heute gängige Erklärung „aus Sicherheitsgründen“ zum normalen und festen Bestandteil der Regierungsform geworden.
Michel Foucault3 zufolge ist der Ursprung des gegenwärtigen Sicherheitsverständnisses nicht im Ausnahmezustand, sondern in den Anfängen der modernen Ökonomie zu suchen: bei dem französischen Arzt und Ökonom François Quesnay (1694 bis 1774) und den Physiokraten.4 Der Gedanke, dass der Landesherr für die Sicherheit seiner Untertanen sorgen müsse, taucht zwar schon kurz nach dem Westfälischen Frieden (1648)5 in den Abhandlungen der großen absolutistischen Staaten auf, zur Maxime des Regierungshandelns wird die Sicherheit jedoch erst mit Quesnay.
Quesnays Getreide-Artikel in der „Encyclopédie“ von Diderot und d’Alembert bleibt auch 250 Jahre nach seiner Veröffentlichung für das Verständnis der herrschenden Regierungsweise von grundlegender Bedeutung. Nach Erscheinen des Artikels im Jahr 1757 stellte Voltaire fest, dass in den Pariser Salons nicht mehr über Theater und Literatur diskutiert werde, sondern nur noch über Ökonomie und Landwirtschaft.
Ein großes Problem für die damaligen Regierungen war der Umgang mit Missernten und Hungersnöten. Vor Quesnay versuchte man diesen mit Kornspeichern und Getreideausfuhrverboten vorzubeugen. Die präventiven Maßnahmen wirkten sich jedoch negativ auf die Produktion aus. Quesnays Idee bestand nun darin, das Verfahren umzukehren: Statt zu versuchen, Hungersnöte zu verhindern, solle man sie zulassen und, wenn sie auftreten, durch die Liberalisierung des Binnen- und Außenhandels steuern.
So kehrt „gouverner“, das französische Wort für regieren, zu seiner etymologischen Bedeutung zurück: Ein guter Steuermann, der das „gouvernail“, das Steuer, in der Hand hat, kann den Sturm nicht verhindern, doch wenn Sturm aufkommt, muss er in der Lage sein, sein Schiff auch bei hohem Seegang zu steuern.
In diesem Sinn ist die Maxime zu verstehen, die Quesnay zugeschrieben wird, obgleich sie sich in keiner seiner Schriften findet: „Laisser faire, laisser passer“. Sie ist nicht nur zur Devise des Wirtschaftsliberalismus geworden, sondern bezeichnet ein Paradigma der Regierung, das die Sicherheit – Quesnay spricht von der „Sicherheit der Pächter und Feldarbeiter“ – nicht in der Verhütung von Unruhen und Katastrophen sieht, sondern in der Fähigkeit, sie in geordnete Bahnen zu lenken.
Vom Fingerabdruck zur Überwachungskamera
Wir haben es hier mit einer überaus folgenreichen Umkehrung der traditionellen Hierarchie von Ursache und Wirkung zu tun: Da es vergeblich oder zumindest kostspielig ist, den Ursachen gegenzusteuern, sei es nützlicher und sicherer, die Wirkungen zu lenken. Die Bedeutung dieses Leitsatzes kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Er bestimmt unsere Gesellschaft, von der Ökonomie bis zur Ökologie, von der Außen- und Verteidigungspolitik bis hin zur inneren Sicherheit und den Maßnahmen der Polizei. Darüber hinaus liefert er eine Erklärung für das ansonsten rätselhafte Nebeneinander eines uneingeschränkten ökonomischen Liberalismus und einer beispiellosen Überwachung.
Dieser offensichtliche Widerspruch zeigt sich beispielsweise beim Thema Trinkwasser. Obwohl jeder weiß, dass es in vielen Weltregionen bald knapp wird, verfolgt kein Land ernsthaft eine Politik, die gegen die Wasserverschwendung vorgeht. Stattdessen wird weltweit in die Aufbereitung von Schmutzwasser und den Bau neuer Kläranlagen investiert – ein beträchtlicher Zukunftsmarkt.
Wenden wir uns nun den biometrischen Dispositiven zu, die zu den beunruhigendsten Aspekten moderner Sicherheitstechnologie gehören. Die Biometrie ist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Frankreich entstanden. Der Kriminalist Alphonse Bertillon (1853 bis 1914) nutzte die erkennungsdienstliche Fotografie und die anthropometrische Vermessung, um sein portrait parlé (gesprochenes Porträt) zu erstellen, das mitsamt einer standardisierten Personenbeschreibung auf einer Karteikarte festgehalten wurde.
Wenig später entwickelte der Naturforscher Francis Galton (1822 bis 1911), ein Cousin Charles Darwins und großer Bewunderer Bertillons, in England das Fingerabdruckverfahren. All diese Methoden dienen nicht dazu, Verbrechen vorzubeugen, sondern Wiederholungstäter zu überführen. Und wieder wird das Sicherheitsverständnis der Physiokraten deutlich: Das Verbrechen muss begangen worden sein, ehe der Staat wirksam eingreifen kann.
Die anthropometrischen Techniken waren ursprünglich für Wiederholungstäter und Ausländer entwickelt worden und blieben lange Zeit ausschließlich ihnen vorbehalten. Noch 1943 lehnte der US-Kongress den Citizen Identification Act ab, der einen Personalausweis mit Fingerabdruck für alle US-Bürger zur Pflicht gemacht hätte. Allgemein üblich wurde der Fingerabdruck ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Der letzte Schritt ist jedoch erst in jüngster Zeit gemacht worden. Seit optische Scanner Fingerabdrücke und Irisstrukturen blitzschnell einlesen können, hat die Biometrie die Polizeikommissariate verlassen und sich im Alltagsleben eingenistet. So gibt es Länder, in denen der Zutritt zur Schulkantine von einem optischen Lesegerät kontrolliert wird, auf das die Kinder im Vorbeigehen ihre Hand legen sollen.
Auf die Gefahren einer uneingeschränkten Überwachung durch eine Staatsmacht, die über die biometrischen und genetischen Daten ihrer Bürger verfügt, ist schon vielfach hingewiesen worden. Mit derartigen Methoden und den Möglichkeiten einer sehr viel effizienteren Datenerfassung wäre die Vernichtung der europäischen Juden (wie jeder andere Völkermord auch) extrem schnell und total gewesen.
In gewisser Hinsicht sind die heute geltenden Sicherheitsgesetze in den europäischen Ländern deutlich strenger als in den faschistischen Regimen des 20. Jahrhunderts. In Italien sind die Gesetze über die öffentliche Sicherheit (Testo unico delle leggi di pubblica sicurezza, Tulps), die die faschistische Regierung unter Mussolini 1926 beschlossen hat, im Wesentlichen immer noch in Kraft. Lediglich die garantierten Rechte, die der Ursprungstext von 1926 enthielt, wurden von den während der „bleiernen Jahre“ (von 1968 bis in die frühen 1980er Jahre) verabschiedeten Antiterrorgesetzen merklich beschnitten. In Frankreich, wo die Antiterrorgesetze noch strenger sind, würde ein Vergleich mit der faschistischen Rechtsprechung auch nicht wesentlich anders ausfallen.
Die rasante Zunahme von Sicherheitsdispositiven zeugt von einem tiefgreifenden Wandel der politischen Begrifflichkeit. Insofern drängt sich nicht nur die Frage auf, ob die Gesellschaften, in denen wir leben, noch als demokratisch zu bezeichnen sind, sondern auch und vor allem, ob es sich überhaupt noch um politische Gesellschaften handelt.
Wie der Althistoriker Christian Meier zeigen konnte, hat sich schon einmal ein grundlegender Wandel des Politikverständnisses vollzogen: durch die Politisierung der Bürgerschaft im Griechenland des 5. Jahrhunderts vor Christus. Während die Zugehörigkeit zur Polis (Stadt) bis dahin über Rang und Stellung definiert wurde – Adlige, Mitglieder religiöser Gemeinschaften, Bauern und Händler, Herren und Gefolgsleute, Familienväter und Verwandte et cetera –, wurde nun die Wahrnehmung der politischen Bürgerschaft zum Merkmal sozialer Identität.
„So entstand eine spezifisch griechische politische Identität. Die Erwartungen an die Bürger, sich bürgerlich, also im griechischen Sinne politisch zu betätigen, institutionalisierten sich. Diese Identität hatte keine nennenswerte Konkurrenz, etwa in Zugehörigkeiten zu Gruppen, die sich von Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen oder religiösen Orientierung her aufgebaut hätten. Indem die Bürger in den Demokratien sich dem politischen Leben hingaben, verstanden sie sich primär als Teilhaber an der Polis. In diesem Sinne bestimmten sich Polis und Politen wechselseitig. Damit wurde Politik für sehr viele Bürger weitgehend zum Lebensinhalt. Die Polis wurde als Bereich zwischen den Bürgern deutlich geschieden vom Haus, Politik vom Reich der Notwendigkeit.“6
Staatsbürgerschaft als passiver Zustand
Diese besondere Art der Politisierung lebt laut Meier in der abendländischen Politik fort. Auch für sie ist die politische Staatsbürgerschaft – mit all ihren Höhen und Tiefen – der entscheidende Faktor geblieben. Die Entwicklung ebendieses Faktors geht heute in die entgegengesetzte Richtung und zwar hin zur Entpolitisierung. Einst Sitz aktiver, unumkehrbarer Politisierung, ist Staatsbürgerschaft zu einem passiven Zustand geworden, in dem Aktivität und Untätigkeit, Öffentliches und Privates verschwimmen und ineinander übergehen. Was sich einst in einer alltäglichen Beschäftigung und Lebensform verwirklichte, beschränkt sich heute auf den rechtlichen Status und die Ausübung des Wahlrechts, das mehr und mehr einer Meinungsumfrage gleicht.
Den Sicherheitsdispositiven kommt in dieser Entwicklung eine entscheidende Rolle zu. Die allmähliche Ausweitung erkennungsdienstlicher – einst nur für Kriminelle vorgesehener – Techniken auf alle Bürger wirkt sich zwangsläufig auf deren politische Identität aus. Erstmals in der Geschichte der Menschheit ist die Identität nicht mehr von der sozialen „Person“ und ihrer Anerkennung, dem „Namen“ und dem „Ruf“ abhängig, sondern von biologischen Gegebenheiten, die ohne jeden Bezug zu dem betreffenden Subjekt sind, wie die sinnlose Arabeske, die mein eingefärbter Daumen auf einem Blatt Papier hinterlässt oder die Anordnung meiner Gene in der Doppelhelix der DNA. Das neutralste und privateste Faktum wird zum Träger der gesellschaftlichen Identität, die somit ihres öffentlichen Charakters beraubt wird.
Wenn biologische Merkmale, die in nichts von meinem Willen abhängen, meine Identität bestimmen, wird die Ausbildung einer politischen Identität problematisch. In welche Beziehung sollte ich zu meinen Fingerabdrücken oder meinem genetischen Code treten können? Der Bereich der Ethik und der Politik, wie wir ihn gewöhnlich betrachten, verliert seinen Sinn und muss von Grund auf neu gedacht werden. Während der Bürger der attischen Demokratie durch den Gegensatz von Öffentlichem und Privatem, Haus (dem Sitz des reproduktiven Lebens) und Stadt (dem Ort des Politischen) definiert war, scheint sich der moderne Bürger in einer Zone der Entdifferenzierung zu bewegen, in der Öffentliches und Privates oder, um mit Thomas Hobbes zu sprechen, politischer und physischer Körper ununterscheidbar werden.
Diese Entdifferenzierung nimmt in der Videoüberwachung der Straßen und Plätze unserer Städte Gestalt an. Wie früher der Fingerabdruck, so war auch die Überwachungskamera zunächst für Gefängnisse konzipiert worden, bevor sie sich nach und nach im öffentlichen Raum ausgebreitet hat. Doch ein videoüberwachter Raum ist keine Agora mehr, er verliert seinen öffentlichen Charakter, wird zu einer Grauzone zwischen Öffentlichkeit und Privatheit, zwischen Gefängnis und Forum.
Dieser Wandel hat vielfältige Ursachen, unter denen das Abdriften der modernen Staatsmacht in die Biopolitik einen besonderen Platz einnimmt: Es geht nicht mehr nur darum, Souveränität über ein Territorium auszuüben, sondern das biologische Leben der Individuen (Gesundheit, Fertilität, Sexualität et cetera) zu steuern. Diese Verlagerung des Begriffs des biologischen Lebens ins Zentrum der Politik erklärt das Primat der physischen Identität über die politische.
Man sollte jedoch nicht vergessen, wie es zu dieser Anpassung der sozialen an die körperliche Identität kam: Anfangs ging es darum, Wiederholungstäter und gefährliche Individuen zu identifizieren. Wenn nun aber alle Bürger wie Kriminelle behandelt werden, werden sie es am Ende für selbstverständlich halten, dass das Verhältnis, das der Staat zu ihnen hat, von Verdacht, Erfassung und Überwachung geprägt ist. Das unausgesprochene Axiom, das auszusprechen hier riskiert werden soll, lautet: „Jeder Bürger ist – als Lebewesen – ein potenzieller Terrorist.“ Doch was ist das für ein Staat und was für eine Gesellschaft, die auf diesem Grundsatz beruhen? Sind sie noch demokratisch, können sie noch als politisch bezeichnet werden?
Sowohl in seinen Vorlesungen am Collège de France als auch in seinem Buch „Überwachen und Strafen“7 entwirft Michel Foucault eine Typologie moderner Staaten. Der Philosoph zeigt, wie sich der souveräne Territorialstaat des Ancien Régime, dessen Devise „sterben machen und leben lassen“ lautete, nach und nach in einen Bevölkerungsstaat verwandelt hat, in dem an die Stelle des politischen Volkes die demografische Bevölkerung tritt. Zugleich entwickelte sich der Staat zum Disziplinarstaat, in dem sich die Formel umkehrt zu „leben machen und sterben lassen“: ein Staat, der sich des Lebens seiner Untertanen annimmt, um gesunde, gelehrige und zugerichtete Körper zu produzieren.
Gesunde, gelehrige und zugerichtete Untertanen
Der Staat, in dem wir in Europa gegenwärtig leben, ist kein Disziplinarstaat, sondern eher ein „Kontrollstaat“, sagt Gilles Deleuze: Er befiehlt und diszipliniert nicht mehr, sondern verwaltet und überwacht. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Genua im Juli 2001 erklärte ein Beamter der italienischen Polizei, die Regierung habe nicht gewollt, dass die Polizei die Ordnung aufrechterhält, sondern die Unordnung verwaltet: Er wusste nicht, wie recht er hatte. Die US-Intellektuellen, die sich gefragt haben, wie sich der „Patriot Act“ und die Gesetzgebung nach dem 11. September 20018 auf die Verfassung auswirken, sprechen lieber von „Sicherheitsstaat“ (security state). Doch was bedeutet in diesem Zusammenhang Sicherheit?
Während der Französischen Revolution war das Thema Sicherheit eng mit der Frage nach den Aufgaben der Polizei verbunden. Die Gesetze vom 16. März 1791 und 11. August 1792 führten in die französische Gesetzgebung eine Neuerung ein, der in der Moderne eine lange Geschichte beschieden sein sollte: die Kriminalpolizei (police de sûreté). An den Debatten, die der Verabschiedung dieser Gesetze vorausgingen, wird klar erkennbar, wie sich Polizei und Sicherheit wechselseitig definieren. Die Redner – unter ihnen der Anwalt Armand Gensonné, der Richter Marie-Jean Hérault de Séchelles und der Publizist Jacques Pierre Brissot – waren jedoch nicht im Stande, beides genauer zu bestimmen. Die Diskussionen kreisten im Wesentlichen um die Frage, in welchem Verhältnis Polizei und Justiz zueinander stehen. Gensonné zufolge handelt es sich um „zwei völlig verschiedene, voneinander getrennte Gewalten“. Doch während klar ist, welche Rolle die Judikative spielt, scheint die der Polizei undefinierbar zu sein.
Eine Untersuchung der Abgeordnetenreden zeigt, dass der Polizei schlechterdings kein Ort zugewiesen werden kann. Dabei muss es auch bleiben, denn wenn sie vollständig in der Justiz aufginge, gäbe es sie gar nicht. Sie bewegt sich in jenem berüchtigten „Spielraum des Ermessens“, der noch heute die Tätigkeit des Polizeibeamten charakterisiert: In einer konkreten Situation, die eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet, handelt er als Souverän. Doch in seinem Tun entscheidet er nicht und greift auch nicht, wie fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, der Entscheidung des Richters vor: Jede Entscheidung hat ihre Gründe, und die Polizei greift in die Folgen ein, das heißt in ein Unentscheidbares.
Dieses Unentscheidbare heißt nicht mehr wie im 17. Jahrhundert „Staatsraison“, sondern „Sicherheitsgründe“. Folglich ist der Security State ein Polizeistaat, wenn auch die Definition der Polizei das schwarze Loch der Staatsrechtslehre ist: Als im 18. Jahrhundert in Frankreich der „Traité de la police“ von Nicolas de La Mare und in Deutschland die „Grundsätze der Policey-Wissenschaft“ von Johann Heinrich Gottlob von Justi erschienen, wurde die Polizei etymologisch auf politeia zurückgeführt. Damit nähern sich die Polizei und die eigentliche Politik in ihrer Bedeutung an – und der Terminus Politik bleibt fortan der Außenpolitik vorbehalten. So nennt von Justi die Beziehung zweier Staaten „Politik“ und die Beziehung eines Staates zu sich selbst „Polizei“.
Indem sich der moderne Staat dem Signum der Sicherheit unterordnet, verlässt er den Bereich des Politischen und tritt in ein Niemandsland ein, dessen Geografie und Grenzen nur erahnbar sind, da eine entsprechende Begrifflichkeit fehlt. Obgleich die Bezeichnung Security State etymologisch auf das Wort Sorglosigkeit (das lateinische securus kommt von sine cura, Deutsch: ohne Sorge) zurückgeht, wird man nur mit größter Sorge die Bedrohung zur Kenntnis nehmen, die von ihm für die Demokratie ausgeht, da ein politisches Leben in ihm nicht mehr möglich ist. Nun sind aber Demokratie und politisches Leben – zumindest in unserer Tradition – gleichbedeutend.
Gegenüber einem solchen Staat müssen die überkommenen Strategien der politischen Auseinandersetzung neu überdacht werden. Im Sicherheitsparadigma bietet jeder Konflikt, jeder mehr oder weniger gewaltsame Versuch, die Macht zu stürzen, dem Staat Gelegenheit, die Folgen in Bahnen zu lenken, die seinen Interessen dienlich sind. Das zeigt die Dialektik, die dem Teufelskreis aus Terrorismus und staatlicher Reaktion zugrunde liegt.
Die politische Tradition der Moderne denkt radikale politische Veränderungen als Revolution, die als konstituierende Gewalt eine neu verfasste Ordnung herbeiführt. Dieses Modell muss verabschiedet werden. Es gilt eine destituierende Kraft zu ersinnen, die von den Sicherheitsdispositiven nicht erfasst und in die Spirale der Gewalt gerissen werden kann. Will man das antidemokratische Abdriften des Sicherheitsstaats aufhalten, wird die Frage nach den Formen und Mitteln einer solchen Kraft zur entscheidenden politischen Frage der kommenden Jahre.