12.01.2007

Falsche Fährte

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Falsche Fährte

Die Pariser Justiz ermittelt im Zusammenhang mit dem Völkermord gegen Mitglieder der heutigen Regierung Ruandas von Colette Braeckman

Kigali hat sich getraut. Nach zwölf Jahren der Zurückhaltung, die ein abgrundtiefes Misstrauen mehr schlecht als recht verhüllte, hat die ruandische Regierung Mitte November 2006 die diplomatischen Beziehungen zu Paris abgebrochen. Die Botschafter wurden zurückbeordert, das französische Kulturzentrum und die französische Schule in Kigali geschlossen. Die ruandische Presse reflektierte die Gefühle der Regierung, die von Verbitterung bis zu Empörung reichen.

Anlass zu diesem Schritt war der richterliche Untersuchungsbericht des Terroristenfahnders Jean-Louis Bruguière, der am 17. November der Pariser Staatsanwaltschaft zugestellt wurde. Darin wird der Erlass von neun internationalen Haftbefehlen gegen Personen aus der engen Umgebung des ruandischen Staatspräsidenten Paul Kagame gefordert.

Paris hat sich bisher damit begnügt, auf das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz hinzuweisen. Im vorliegenden Fall sind freilich Zweifel angebracht, ob die Gewalten wirklich strikt getrennt sind.

Zu den zivilen und militärischen Amtsträgern, die Richter Bruguière im Visier hat, gehören James Kabarebe, Generalstabschef der Armee, Faustin Nyamwasa Kayumba, Ruandas Botschafter in Indien, und Charles Kayonga, Generalstabschef der Landstreitkräfte. Die Staatsanwaltschaft gab Bruguières Ersuchen statt, lehnte allerdings eine Anklageerhebung gegen den ruandischen Staatschef selbst ab. Die Beschuldigten müssen nunmehr bei Reisen ins Ausland, insbesondere in europäische Länder, mit Behinderungen rechnen.

Die Anklagen beziehen sich auf folgende Vorgeschichte: Am 6. April 1994 um 20.30 Uhr wurde das aus der tansanischen Hauptstadt Daressalam kommende Flugzeug des ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana im Anflug auf den Flughafen von Kigali abgeschossen. Im Anschluss an den Abschuss der Präsidentenmaschine wurden in Ruanda eine Million Tutsi – und gemäßigte Hutu, die sich dem Genozid widersetzten – regelrecht abgeschlachtet.

Nachdem die Angehörigen von drei französischen Mitgliedern der Flugzeugbesatzung Klage eingereicht hatten, begann der für terroristische Fälle zuständige Untersuchungsrichter in Paris 1998, die Hintergründe des Attentats zu untersuchen. Seitdem hat der Richter in acht Jahren fünfzig Zeugen vernommen. Sein Befund ist in einem 64-seitigen Schriftsatz zusammengefasst, in dem Paul Kagame als mutmaßlicher Mittäter bezeichnet wird.

Kagame war zur Zeit des Attentats Oberbefehlshaber der Ruandischen Patriotischen Front (RPF), die einen bewaffneten Kampf gegen das Regime Habyarimana führte. Statt sich aber schlicht an die Fakten zu halten, lässt sich Bruguière auf hochpolitische Erwägungen ein, indem er schreibt, Kagame habe mit der Entscheidung für das Attentat „bewusst für ein Vorgehen votiert, das in der damals außerordentlich angespannten Lage in Ruanda unweigerlich blutige Repressalien als Gegenreaktion nach sich ziehen musste“.

Die Argumentation des französischen Untersuchungsrichters, die schon vor längerer Zeit durchgesickert war,1 beruht auf drei Annahmen: Erstens hat General Kagame als Chef der aus Tutsi bestehenden und von Uganda aus operierenden RPF den Befehl zum Abschuss des Flugzeugs seines Gegners gegeben. Zweitens war dieses Attentat das auslösende Signal zum Völkermord. Drittens wollte Kagame die Machtergreifung um jeden Preis, obwohl er wusste, dass für die in Ruanda lebenden Tutsi die Gefahr eines Massakers bestand. Die Folgerung: Kagame und seine Leute sind die eigentlichen Schuldigen am Völkermord. Quod erat demonstrandum.

Dass diese Logik in Kigali für Empörung sorgte, überrascht nicht. Wären Bruguières Thesen zutreffend, könnten sie bei den Tutsi, die vor der Machtergreifung der RPF in Ruanda lebten und dem Massaker entronnen sind, das Ressentiment erwecken, sie seien bewusst geopfert wurden. Die These würde zudem an den Grundfesten des Regimes rütteln, das beharrlich argumentiert, angesichts der Passivität der internationalen Gemeinschaft sei der RPF keine Wahl geblieben, als das Morden durch ihr militärisches Eingreifen zu stoppen. Desgleichen verweist die Regierung in Kigali darauf, dass die ruandische Armee den Krieg nur deshalb in die Demokratische Republik Kongo hineingetragen und jahrelang große Gebiete des Nachbarlandes besetzt gehalten habe, weil sie die Sicherheit der ruandischen Bürger garantieren und jede gewaltsame Rückkehr der genozidären Kräfte unterbinden musste.

Im Übrigen hält es Ruandas Regierung für ausreichend, dass die von Soldaten und Offizieren des RPF begangenen Verbrechen bereits von der eigenen Militärgerichtsbarkeit geahndet wurden. Und weil sie Völkermord und Kriegsverbrechen nicht auf dieselbe Stufe stellen mag, sperrt sie sich hartnäckig dagegen, dass sich der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (International Criminal Tribunal for Ruanda, ICTR) im tansanischen Arusha mit den Übergriffen und Morden befasst, die von den Truppen der RPF 1994 und während des Krieges im Kongo verübt wurden. Entsprechend scheute sich Kigali auch nicht, die internationale Justiz zu behindern, indem etwa Zeugen gehindert wurden, in Arusha auszusagen.

Ruanda sieht in dem Vorgehen des Untersuchungsrichters Bruguière keineswegs nur eine Angelegenheit der französischen Justiz. Zwar bemühte sich Dominique Decherf, der letzte Botschafter Frankreichs, im Auftrag des französischen Außenministerium um eine Annäherung, doch Ruanda wirft Frankreich vor, seine Entwicklungshilfe seit zwölf Jahren auf ein Minimum beschränkt zu haben. Zudem habe Paris die neue Regierung Kigali bei internationalen Geldinstituten angeschwärzt und viele afrikanische Vermittlungsangebote vom Tisch gewischt.

In Frankreich hat die Kontroverse um den Abschuss des Präsidentenflugzeugs bisweilen seltsame Blüten getrieben, etwa als die Entdeckung der Blackbox (in einem Schrank der UN-Zentrale) gemeldet und gleich wieder dementiert wurde. Bisweilen übertönt sie die weit wichtigere Frage, ob die französische Armee den Mordbanden Unterstützung gewährt hat. Gabriel Périès und David Servenay2 behaupten, diese Unterstützung sei nach dem Ausbruch der Feindseligkeiten im Jahre 1990 intensiviert worden, aber schon vorher habe es eine ideologische Schulung gegeben. So seien wichtige Akteure des Genozids wie Oberst Théoneste Bagosora von Paris in Techniken der Guerillabekämpfung trainiert worden.

Offenbar haben französische Militärangehörige während des Kriegs, den die RPF gegen das Regime Habyarimana führte (1990 bis 1994), die Regierungstruppen ausgerüstet und ausgebildet. Und auch nach dem Friedensabkommen von Arusha im August 1993 blieben französische Militärausbilder im Lande. Eine Kommission des französischen Parlaments, die 1998 Ruanda bereiste, hat Paris zwar weitgehend von dem Vorwurf entlastet, die mordenden Streitkräfte unterstützt zu haben, doch damit war die Kontroverse nicht beendet.

Die „Opération Turquoise“ ist auch nicht aufgeklärt

Die Debatte droht im Gegenteil neu aufzuflammen. In Kigali trat eine nationale Untersuchungskommission zusammen, mit dem Auftrag, „die Verwicklung Frankreichs in den Völkermord zu ermitteln“. Vor diesem Forum sagten Angehörige der am Genozid beteiligten Armee- und Milizeinheiten im Dezember 2006 aus, „französische Ausbilder“ hätten sie im Umgang mit Granatwerfern und anderem Kriegsgerät, aber auch im Nahkampf mit blanker Waffe und bloßen Fäusten trainiert. Und sie berichteten, dass über die kongolesische Stadt Goma auch dann noch französische Waffen geliefert wurden, als der Völkermord bereits im Gange war.

Diese Zeugen schilderten auch den zwiespältigen Charakter der „Opération Turquoise“, also die Bildung einer militärischen Schutzzone durch die Franzosen, die dem Morden keineswegs ein Ende setzte.3 Mehrere Bücher und Dokumentarfilme4 wie auch eine nicht offizielle Untersuchungskommission hatten schon vorher eine französische Verwicklung thematisiert, was französische Militär- und Geheimdienstkreise auf die Palme trieb.

Die Anordnung des Untersuchungsrichters Bruguière ist nur der vorläufige Endpunkt einer Kontroverse, die sensible Punkte berührt und etliche Fragen aufwirft.

Als Erstes ist zu fragen, ob die Ermittlungen der französischen Justiz nicht doch parteiisch sind. Von fünf möglichen Erklärungen ließ der Untersuchungsrichter nur eine einzige zu: dass das Attentat auf das Konto der RPF geht. Um genau dies zu beweisen, lud er vorwiegend Zeugen vor, die seine These untermauerten: Erstens Offiziere der alten ruandischen Armee, die heute wegen Völkermords in Arusha vor Gericht stehen. Zweitens Hauptmann Paul Barril, den ehemaligen Chef der Eingreiftruppe der französischen Nationalgendarmerie (GIGN), der sich im Auftrag der Witwe des Präsidenten Habyarimana im Mai 1994 dienstlich nach Ruanda begab, nach eigener Aussage aber schon früher, also zur Zeit des Mordens, in Kigali präsent war. Und drittens Überläufer der RPF, die nach Europa und in die USA geflüchtet waren.

Der gesprächigste unter diesen Überläufern und gleichzeitig einer der Hauptzeugen des Untersuchungsrichters ist Major Abdul Ruzibiza, den wir im Juni 2003 in Kampala getroffen haben. Die ugandischen Sicherheitsbehörden hatten ihn der Generaldirektion der französischen Geheimdienste präsentiert. Nachdem er in Paris vor Richter Bruguière ausgesagt hatte, erhielt er politisches Asyl in Norwegen, wo er sich bis heute aufhält.

Seine Vorgesetzten in der ruandischen Armee, darunter General James Kabarebe, versichern allerdings, Ruzibiza sei im April 1994 in Byumba, also im Norden des Landes, und lediglich als angelernter Hilfssanitäter eingesetzt gewesen. Bei so niedrigem Dienstgrad sei es ausgeschlossen, dass er, wie er behauptet, an einer Generalstabssitzung der RPF teilgenommen habe.

Die Aussagen Ruzibiza zu diesem Punkt sind voller Widersprüche. Zunächst hatte er ausgesagt, dem mit dem Attentat betrauten „Network Commando“ angehört zu haben; heute behauptet er, er habe sich lediglich – als eingeschleuster Techniker – auf Erkundungspatrouille auf dem Hügel von Massaka befunden, von dem aus das Flugzeug beschossen wurde.5 Ein weiterer Zeuge, Emmanuel Ruzigana, ist nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts abgesprungen. Er schrieb Bruguière: „Sie beschuldigen mich fälschlicherweise der Zugehörigkeit zu diesem ‚Network Commando‘, dessen Existenz ich im Übrigen bestritten habe.“

Dennoch stützte sich der Richter bei seinen Schlussfolgerungen auf die Aussagen dieser beiden Kronzeugen: Ein RPF-Kommando, darunter zwei Schützen, habe sich vom Sitz des ruandischen Parlaments, wo ein RPF-Kontingent von 600 Mann einquartiert war, zum Hügel von Massaka aufgemacht und dort die Ankunft des Präsidentenflugzeugs abgewartet. Nach erfüllter Mission sei das Kommando im Taxi zu seiner Einheit zurückgekehrt. Am Tatort habe das Kommando zwei Raketenwerfer zurückgelassen, anhand derer man später die verwendeten Geschosse habe identifizieren können: Boden-Luft-Raketen russischer Herkunft vom Typ Sam-16 aus den Beständen Ugandas, des Verbündeten der RPF.

Hätte der französische Richter an Ort und Stelle ermittelt, wäre ihm nicht entgangen, dass der Hügel von Massaka in der Verlängerung der Landepiste und der Militärbasis von Kanombe liegt und sich zur fraglichen Zeit fest in der Hand der Präsidentengarde Habyarimanas befand. Vor Ort hätten ihm Zeugen berichten können, dass auf den wenigen Kilometern zwischen dem Parlament und der angeblichen Sam-16-Stellung zur Tatzeit nicht weniger als sieben Checkpoints eingerichtet waren, an denen die in höchste Alarmstufe versetzte Präsidentengarde rigorose Ausweis- und Fahrzeugkontrollen durchführte.

Wie also sollten damals – leicht erkennbare – Tutsi das von Blauhelmen der Unamir (United Nations Assistance Mission for Rwanda) bewachte Parlamentsgelände verlassen und anschließend sämtliche von ihren Todfeinden gehaltenen Kontrollposten passiert haben? Und selbst wenn sie nach Massaka durchgekommen wären, hätten sie dort ein Versteck finden müssen. Das aber war kaum möglich in einem Gebiet zwischen dem Waisenhaus Saint Agathe, das ebenfalls von der Präsidentengarde verteidigt wurde, und der la Ferme genannten Häusergruppe, die zum Besitz des Staatschefs gehörte und zu der nur die Präsidentengarde und französische Militärangehörige Zutritt hatten. Im Übrigen führen die beiden Straßen nach Massaka durch unbefahrbares Sumpfgelände.

Ein kontroverses Thema ist auch die Herkunft der Luftabwehrraketen. Der Richter, der für seine Ermittlungen nach Moskau gereist ist, will einen Bestand von vierzig Flugkörpern identifiziert haben, die von der ehemaligen UdSSR nach Uganda geliefert und dann von Staatschef Yoweri Museveni an die RPF übergeben worden sei. Der Identifikationsbericht und die Fotos der Raketenwerfer stammen aus den Papieren der Ermittlungskommission des französischen Parlaments. Peinlicherweise musste man nach einer Expertise der Fotos feststellen, dass die Sam-16 fest auf ihren Raketenwerfern installiert, also nicht abgeschossen waren. Worauf die Kommission folgerte, die Fotos seien vermutlich gefälscht.

Die richterliche Beweisführung vernachlässigt auch die Erkenntnisse, die dem Internationalen Strafgerichtshof in Arusha (ICTR) beim Prozess gegen Oberst Théoneste Bagosoraden vorlagen, der als Kopf des Genozidplans gilt. Daraus geht hervor, dass die ruandische Regierungsarmee, die einen Luftangriff aus Uganda befürchtete, seit 1992 verzweifelt versucht hatte, Boden-Luft-Raketen zu beschaffen. In Arusha lag als Beweismittel ein detailliertes Angebot des ägyptischen Verteidigungsministeriums über die Lieferung von hundert Raketen und zwanzig -werfer aus der UdSSR und Bulgarien vor. Angesichts der Behauptung, die Regierungsarmee habe keine Raketen besessen und auch nicht bedienen können, steht zumindest fest, dass sie alles daran setzte, sich welche zu beschaffen.

Auf einer am 30. November 2006 abgehaltenen Pressekonferenz hat ICTR-Sprecher Everard O’Donnell dem Untersuchungsbericht von Richter Bruguières eine erkennbar harsche Abfuhr erteilt. Bei allen bisher vom Arusha-Gericht gefällten Urteilen, so hebt er hervor, hätten die Richter stets „eine planmäßig vorbereitete und systematisch organisierte Verschwörung mit dem Ziel des Völkermords“ festgestellt. Die Morde und das darauf folgende Massaker, das an einigen Orten schon vor dem 6. April begonnen habe, können demnach keine „spontane Reaktion“ auf das Attentat auf Präsident Habyarimana gewesen sein.

Wer hat die Maschine des Präsidenten abgeschossen?

Der ICTR-Sprecher erinnerte auch daran, dass der Hügel von Massaka und die Absturzstelle zu dem fraglichen Zeitpunkt von der Präsidentengarde kontrolliert wurde und dass diese allen Personen, auch den belgischen Blauhelmen, den Zutritt zu den Flugzeugtrümmern verwehrte. Der Sprecher wies auch darauf hin, dass die aufgefundenen Raketenwerfer dem Verteidigungsministerium der Interimsregierung übergeben worden seien, dessen Chef, Oberst Bagosora, sie nach Gisenyi an der kongolesischen Grenze schaffen ließ.

Diverse Zeugenaussagen lassen also annehmen, dass die RPF zwar wirklich Raketen besaß, dass aber auch die Regierungsarmee möglicherweise welche beschafft hatte. Selbst wenn erwiesen wäre, dass Letztere nicht über die nötigen Abschussexperten verfügte, hätte sie durchaus ausländische Spezialisten anheuern können. Genau das behauptet seit zwölf Jahren immer wieder der Belgier Paul Henrion.

Dieser ehemalige Berufssoldat, der später in den Bausektor wechselte, lebte seit über dreißig Jahren in Ruanda und hatte Zutritt zum Landgut des Präsidenten. Er erinnert sich, dass er am Morgen des 6. April in Massaka gesehen hat, wie Regierungssoldaten ein Panzerabwehrgeschütz in Stellung brachten. Als er am frühen Abend wiederkam, sah er, dass die Männer immer noch da waren und den Himmel beobachteten.

Dabei fiel ihm ein Detail auf, das ihm schon am Morgen seltsam vorgekommen war: Die Männer trugen zwar die Uniform der Präsidentengarde, hatten ihre Barette jedoch auf ungewöhnliche Weise aufgesetzt: schräg nach rechts unten, wie es bei den französischen Streitkräften üblich ist, wogegen die Belgier und die Ruander es schräg nach links unten trugen. Seither fragt er sich, ob es in der Präsidentengarde insgeheim auch Ausländer gab.6

Bei der Lektüre des richterlichen Untersuchungsberichts fällt auch auf, dass der Text, dem achtjährige Ermittlungen zugrunde liegen, zahlreiche Fehler enthält, die von einiger Leichtfertigkeit zeugen: Die Stationskennung des zum Mord aufrufenden Hasssenders Radio Télévision Libre des Mille Collines ist falsch wiedergegeben, die Hutu-Milizen der Interahamwe werden zu „Interhahawe“, und obwohl die meisten Beschuldigten hohe Würdenträger des heutigen ruandischen Regimes sind, laufen sie unter „Staatsangehörigkeit unbekannt“.

Warum musste Richter Bruguière ausgerechnet im November 2006 eine Untersuchung publizieren, die seit zwei Jahren abgeschlossen war und unter Missachtung des Ermittlungsgeheimnisses schon vorher in den Medien breitgetreten worden war? Und warum hat er sie unverändert gelassen, obwohl aus Arusha neue Erkenntnisse hinzukamen? Wollte der Richter etwa, kurz vor dem Ausscheiden aus der Justizkarriere und im Hinblick auf die Aussicht, bei der Parlamentswahl am 10. und 17. Juli 2007 auf der Liste der französischen Union für eine Volksbewegung (UMP) zu kandidieren, noch rasch alle anstehenden Fälle abschließen, also auch die Ruanda-Ermittlungen?

Eines steht fest: Seine spektakuläre Aktion, deren Folgen im Außenministerium offenbar Bestürzung auslösten, wurde in französischen Militärkreisen enthusiastisch begrüßt. In der Armee sind nämlich mehrere unliebsame Verfahren anhängig. Seit zwei Jahren befasst sich der Militärgerichtshof der Armee mit Klagen von sechs Opfern des Genozids gegen Franzosen, die an der „Opération Turquoise“ beteiligt waren.

Vier dieser Klagen wurden vor Gericht zugelassen. Einer der Kläger, der ehemalige Seminarist Bernard Kayumwa, der auf den Hügel von Bisesero geflüchtet war, wirft den Franzosen vor, sie hätten am 27. Juni 1994 seine Tutsi-Gruppe entdeckt und Hilfe versprochen. Tatsächlich seien dann aber Leute mit Macheten auf sie zugestürzt: „Die Schreie und Explosionen mussten bis nach Kibuye zu hören gewesen sein.“ Sie hätten dann große Verluste erlitten. Als die Franzosen erst am 30. Juni wiederkamen, seien sie entwaffnet und nach Kibuye gebracht worden. Dagegen hätten die Franzosen ihre Gegner, die Interhahamwe, „mit ihren Waffen in den Wald entkommen“ lassen. In Paris beruft man sich zwar immer wieder auf die Trennung von Justiz und Politik, aber das hat die Staatsanwaltschaft nicht daran gehindert, sich zweimal zu widersetzen, als das Militärgericht vor Ort ermitteln wollte. Und nachdem Kigali wegen des Bruguière-Berichts die diplomatischen Beziehungen zu Paris abgebrochen hat, sind Ermittlungen in Ruanda vollends unmöglich geworden.

Das zweite Verfahren, das für Frankreich unerquicklich werden könnte, läuft in Ruanda. Hier arbeitet die nationale Untersuchungskommission natürlich mit erhöhtem Eifer und hat begonnen, die Archive der ruandischen Ministerien des Äußeren und der Verteidigung auszuwerten und zahlreiche Zeugen anzuhören. Die Untersuchungsergebnisse dieser Kommission werden in etwa die Vorwürfe bestätigen, die Kigali bereits erhoben hat. Damit ist die nächste Runde im Krieg der Worte zwischen Frankreich und Ruanda absehbar.

Dieser Konflikt hat im Übrigen auf beiden Seiten auch eine psychologische Dimension: Die französische Armee könnte es nicht ertragen, wenn sie ausgerechnet von der RPF schachmatt gesetzt würde, die im Juli 1994 in Kigali an die Macht kam, ohne mit den Verbündeten Frankreichs auch nur verhandelt zu haben. Und in Ruanda beschränkt sich der Vorwurf gegen Frankreich nicht nur darauf, die Täter bei ihrem Völkermord unterstützt zu haben. Man hat auch verbittert registriert, dass die französische Regierung – im Gegensatz zu Belgiens Ministerpräsident Guy Verhofstadt, zu US-Präsident Bill Clinton und zu UN-Generalsekretär Kofi Annan – noch keinerlei Reue bekundet hat.

Fußnoten:

1 Publiziert wurden sie schon von dem Journalisten Stephen Smith (Le Monde, 28. März 2004) und dem Buchautor Pierre Péan, „Noires fureurs, blancs menteurs. Rwanda 1990–1994“, Paris, November 2005. 2 Gabriel Périès und David Servenay, „Une guerre noire. Enquête sur les origines du génocide rwandais (1959–1994)“, La Découverte, erscheint am 25. Januar 2007. 3 Offiziell hatte die mit Billigung der UN im Juli 1994 beschlossene „Opération Turquoise“ eine humanitäre Zielsetzung. Das Verhalten der französischen Armee ist allerdings seit jeher kritisiert worden. Diese soll die RPF, die dem Massaker militärisch ein Ende setzte, in ihrem Vormarsch behindert und den Verbrechern die Flucht ermöglicht haben. 4 Raphaël Glucksmann, David Hazan und Pierre Mezerette, „Tuez-les tous“, Dum Dum Films und La Classe Américaine, 2004. 5 Libération, 28. November 2006. 6 Die mutmaßlichen Beweggründe der Franzosen waren folgende: Unter internationalem Druck hatte Präsident Juvénal Habyarimana schließlich in die Bildung einer Übergangsregierung eingewilligt. In ihr wären auch Minister aus den Reihen der RPF vertreten gewesen. Vor allem aber hätte das Abkommen einen Umbau der Armee nach sich gezogen, die dann zu vierzig Prozent aus Soldaten und vor allem Offizieren der RPF bestanden hätte. Da diese jünger, besser ausgebildet und kampfbereiter waren, hätten sie Offiziere wie Oberst Bagosora und andere schnell an den Rand gedrängt. Vor allem aber hätte ihre Anwesenheit gewisse undurchsichtige Geschäfte des Präsidentenclans verhindert und überdies die „Militärhelfer“ Frankreichs, die sich völlig mit dem Regime identifiziert hatten, ein für alle Mal vertrieben. In den Tagen vor dem 6. April sahen viele Beobachter in Kigali Habyarimanas „Kapitulation“ voraus, man gab ihm nur noch wenige Tage. Das ist auch der Grund, warum die Verantwortung für das Attentat bei gewissen Hutu-Extremisten gesehen wurde. Deren erste Aktion nach dem Abschuss des Präsidentenflugzeugs bestand tatsächlich darin, alle gemäßigten Hutu umzubringen, die das Abkommen hätten umsetzen können. Aus dem Französischen von Josef Winiger Colette Braeckman ist Journalistin bei der belgischen Tageszeitung Le Soir.

Le Monde diplomatique vom 12.01.2007, von Colette Braeckman