17.01.1997

Wenn Ärzte nicht wissen wollen

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Wenn Ärzte nicht wissen wollen

MESSEN mit zweierlei Maß: Als amnesty international seinen Bericht über die abscheulichen Folterpraktiken herausgab, an denen in Gefängnissen der palästinensischen Autonomiebehörde mehrere Gefangene gestorben waren, berichteten die Medien darüber in großer Aufmachung. Nur vereinzelt war dagegen etwas über eine entsprechende Mahnung von amnesty zu erfahren, die sich auf die Mitwirkung von Ärzten an den Folterungen bezog, die in israelischen Gefängnissen üblich sind.1 Dabei wurden diese Enthüllungen zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als der Oberste Gerichtshof Israels gerade die „mäßige Anwendung körperlicher Druckmittel“ für rechtmäßig erklärt hatte – um diese formelle Bestätigung drückt sich das Parlament seit zwei Jahren herum. Nachfolgend bringen wir Auszüge aus dem „vergessenen“ Bericht, der immerhin seit Mitte Oktober von amnesty international verbreitet wird. Die Schilderungen der Folterungen selbst sind hier weggelassen worden.

[...] Die israelischen Streitkräfte (Tsahal) und der Inlandsgeheimdienst (Shin Bet) machten in den siebziger und achtziger Jahren häufig von der Folterung palästinensischer Gefangener Gebrauch, stritten dies jedoch, ebenso wie die israelische Regierung, stets ab. 1987 deuteten zwei Skandale darauf hin, daß die Erklärung von Shin Bet, die Gefangenen seien nicht gefoltert worden, eine Lüge war. Daraufhin wurde eine Untersuchungskommission eingerichtet, die sich mit den Methoden von Shin Bet befaßte.

Die Kommission, die von Moshe Landau, dem früheren Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, geleitet wurde, [...] bemühte die Rechtsfigur des „Notstands“, um zu rechtfertigen, daß gegen Personen physische und psychische Druckmittel eingesetzt werden dürfen, wenn diese „feindseliger terroristischer Aktivitäten“ verdächtig sind.2 Als Beispiel führte sie den Fall einer „Bombe mit Zeitzünder“ an: Der Einsatz von Foltermethoden, so heißt es im Bericht der Kommission, „könnte gerechtfertigt sein, um eine Bombe zu finden, die in einem Gebäude voller Menschen zu explodieren droht“. (Abs. 3-45) [...]

„Im Verlauf eines intensiv und bis zur Erschöpfung geführten Verhörs darf als Zwangsmittel prinzipiell auch nichtgewaltsamer psychologischer Druck ausgeübt werden, verbunden mit Täuschung und List. Falls diese Mittel ihren Zweck verfehlen, können allerdings auch moderate körperliche Druckmittel nicht ausgeschlossen werden. Den Mitgliedern des Dienstes für Innere Sicherheit, die mit solchen Befragungen befaßt sind, müssen in dieser Hinsicht klare Richtlinien gegeben werden, um die übertriebene und willkürliche Anwendung körperlicher Gewalt durch die Person zu vermeiden, die das Verhör führt.“ (Abs. 4-7)

In der Praxis werden diese Direktiven als Legalisierung bestimmter Foltermethoden verstanden. Welche Zwangsmittel die Kommission für vertretbar hält, hat sie festgehalten in einem „Richtlinienkatalog für die Mitglieder der Inneren Sicherheit, die mit der Durchführung von Verhören befaßt sind. Darin werden, gestützt auf frühere Erfahrungen, die Grenzen des Erlaubten so genau wie möglich festgelegt; gleichzeitig wird in Grundzügen deutlich gemacht, was verboten ist.“ (Abs. 4-8) Diese Richtlinien blieben geheim, sie waren in Teil II des Kommissionsberichts enthalten, der nie veröffentlicht wurde. [...]

Jede Mitwirkung von Medizinern an der Ausarbeitung von Richtlinien, die heftige, lebensgefährliche Schläge, Schlafentzug über längere Zeiträume, stehendes oder sitzendes Verharren in schmerzhaften Stellungen über längere Zeiträume, Isolationshaft, Tragen einer Kapuze und sensorische Deprivation gestatten, wäre ein Verstoß gegen Artikel 1 der Erklärung von Tokio (1975), in der die Weltvereinigung der Mediziner feststellt: „Folterungen oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dürfen von Ärzten niemals unterstützt, erlaubt oder mitvollzogen werden, ganz gleich welchen Vergehens das Opfer beschuldigt wird oder sich schuldig gemacht hat, welches seine Motive oder Überzeugungen sind; und dies unter allen Umständen, auch im Rahmen politischer oder bewaffneter Konflikte.“

[...] Seit dem Oktober 1994, als in Tel Aviv 22 Menschen bei einem Selbstmordattentat der Hamas in einem Autobus umkamen3 , gilt für die Verhörspezialisten von Shin Bet eine „Ausnahmegenehmigung“ des Ministerialausschusses, die Anwendung körperlicher Zwangsmittel zu verschärfen.

Zwei Gesetzesvorlagen wurden 1995 und 1996 unterbreitet, die zur Legalisierung der Folter hätten führen können. [...] Zweifellos haben die nationalen wie internationalen Proteste dazu beigetragen, daß die israelische Regierung ihre Haltung überdachte. In dem geplanten Zusatz („Verbot der Folter“) zum Artikel 227 des Strafgesetzbuches ist der Begriff der Folter nun ähnlich definiert wie in der Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

Die Gesetzesvorlage vom Januar [1996] sollte in das erste Gesetz über die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet münden. In Artikel 9a der Vorlage wird, unter bestimmten, genau definierten Umständen, die Anwendung von Druckmitteln gegen verhörte Personen zugelassen, „um Gefahren für die Sicherheit des Staates abzuwenden“, sofern „es kein anderes angemessenes Mittel gibt, die genannte Gefahr abzuwenden“. [...] Artikel 9b hält fest, daß die Methoden, die dabei von den Mitgliedern der Inneren Sicherheit zur Anwendung gebracht werden, weder „grausam oder unmenschlich“ sein noch „schwere Qualen“ verursachen dürfen. In jenem Teil des Artikels, der festlegt, daß diese Methoden auch „keine gesundheitlichen Schäden bei den verhörten Personen bewirken dürfen“, kommt auch die Rolle der Mediziner ins Spiel, die durch ärztliche Aufsicht das System der Folter ermöglichen [...].

Offenbar sind die Methoden, nach denen die Häftlinge in Israel Verhören unterzogen werden, systematisch darauf angelegt, Informationen oder Geständnisse zu erlangen, ohne dabei sichtbare Verletzungen oder Spuren zu hinterlassen, die als Folgen des Verhörs gedeutet werden könnten. In der Regel gehören die Ärzte, die vor und während der Verhöre durch Shin Bet die Häftlinge untersuchen, dem medizinischen Dienst der Gefängnisverwaltung an. Die Haftzellen und die Verhörräume befinden sich in getrennten Gebäuden, der Gefängnisbereich untersteht auch anderen Zuständigkeiten (der Polizei, der Armee oder der Gefängnisverwaltung). Folglich kann ein Arzt, der einen Gefangenen im Gefängnistrakt untersucht, jederzeit versichern, daß er über die Bedingungen beim Verhör dieses Gefangenen nicht informiert sei. Palästinensische Häftlinge beklagen sich, daß, selbst wenn sie den Ärzten Blutergüsse vorweisen, ihre Beschwerde selten oder nie an die Behörden weitergegeben wird. [...]

Innerhalb von 24 Stunden (oder spätestens 48 Stunden) nach der Verhaftung muß der Gefangene einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden, die in der Regel von einer medizinischen Hilfskraft (hebr.: hovesh) ausgeführt wird. Im Mai 1993 veröffentlichte die Zeitung Davar ein „medizinisches Eignungsformular“, wie es in Verhörzentren in Gebrauch ist: Darin wird von den Ärzten Auskunft darüber verlangt, ob ein Gefangener in der Lage sei, Isolationshaft, Ankettung, Tragen einer Kapuze und lang andauerndes Stehen auszuhalten. Nach Protesten zahlreicher Persönlichkeiten, darunter einiger Medizinprofessoren, und örtlicher Menschenrechtsgruppen, wies der Israelische Ärzteverband seine Mitglieder an, diese Formulare nicht mehr zu benutzen. Von offizieller Seite war im übrigen zu erfahren, es habe sich bei diesem Formular um ein Versehen gehandelt.4

Daß dieses Formular nicht mehr verwendet wird, ändert nichts daran, daß in der Praxis die medizinische Voruntersuchung dazu dient, herauszufinden, wie ein Gefangener die Folter überstehen wird. Mitglieder des medizinischen Personals in Haftanstalten, die sich 1995 den Fragen von Delegierten von amnesty international stellten, legten Wert auf die Feststellung, daß sie den für die Verhöre Verantwortlichen keine Ratschläge erteilten. Einer der Befragten erklärte: „Aufgabe des Arztes ist es, den Patienten zu untersuchen, seine Krankheit zu diagnostizieren und Behandlungsempfehlungen zu geben. Wir stellen keine Nachforschungen an, wir wissen davon nichts und wollen davon nichts wissen. In dieser Frage sind wir sehr empfindlich. Die Gesundheitsdienste müssen ihren hohen moralischen Anspruch wahren.“

Verordnete Pause vor dem Verhör

IN welcher Weise der ärztliche Befund über den Gesundheitszustand eines Häftlings benutzt wird, zeigt sich allerdings deutlich in der besonderen Behandlung, die man Häftlingen mit gesundheitlichen Problemen während der Verhöre zuteil werden läßt. Auch sie werden gefoltert, jedoch in einer Weise, die auf den Gesundheitszustand des Verdächtigen abgestimmt ist.

[Es folgt die Beschreibung des Falles von Musa Masharqeh.]

Die Folter macht auch einen Teil des psychologischen Drucks aus: etwa indem man einem Gefangenen droht, er werde den Verstand verlieren, oder gelähmt sein, oder das Verhör nicht überleben (und zur Verdeutlichung dieser Möglichkeit werden die Namen von Häftlingen genannt, die im Gefängnis gestorben sind). Nach Aussagen von Gefangenen sind die Untersuchungen durch Ärzte und medizinisches Hilfspersonal in aller Regel sehr oberflächlich; hinzu kommt, daß die Ärzte meist kein Arabisch sprechen, was bei den Häftlingen das Gefühl ihrer Isolation verstärkt.5

[Es folgt die Beschreibung der Fälle von Abd al-Rahman Abd al-Ahmar sowie von Khalid Farraj und Hani Muzher.]

Während ihres Besuches 1995 in den Haftanstalten verlangten die Mitglieder der Medizinergruppe von amnesty international von den Verantwortlichen des Gesundheitsdienstes Auskunft darüber, ob auch Gefangene, die einen Sack über dem Kopf tragen, vom medizinischen Hilfspersonal versorgt würden. Darauf gab es keine Antwort, obwohl die Delegierten hinzufügten, dieser Sachverhalt – daß Gefangenen der Kopf mit einem Sack verhüllt werde – sei vom Justizminister bestätigt worden. Der Leiter des Gesundheitsdienstes in den Haftanstalten, Doktor Ziegelbaum, erklärte dazu: „[...] Wenn es Klagen von Häftlingen gibt, hält der Arzt das schriftlich fest und stellt eine Diagnose. Der Arzt ist da, um ihm zu helfen und seine Krankheit zu behandeln. Von der Landau-Kommission nehmen die Ärzte in den Haftanstalten keine Weisungen entgegen. Ihre Direktiven erhalten sie vom Gesundheitsministerium. Bei der Behandlung von Patienten werden keine Unterschiede gemacht, es gibt nur eine Art der Behandlung.“

Von Mitgliedern des Gesundheitsdienstes in den Haftanstalten wollten die Delegierten wissen, ob sie keine Bedenken hätten wegen der Art, wie Gefangene während der Verhöre behandelt werden, und ob sie in Fällen von Mißhandlung und Folter nicht Beschwerden einreichten. Ein Arzt des Gesundheitsdienstes antwortete damals: „Nachzuforschen, was die Untersuchungsbeamten machen, ist nicht sein [des Gefängnisarztes] Job. Manchmal erzählen Gefangene, die schon lange da sind, was sie erlebt haben. Wenn man hier arbeitet, sieht man es nicht als seinen Job, herauszufinden, wie gefoltert wird. Wenn etwas Außergewöhnliches passiert, muß man versuchen, die Sache zu behandeln [...]. Wenn jemand zu heftig geschütteltwird, dann ist das nicht gut, das kann schlimme Folgen haben, aber wir sind nicht verpflichtet, jedem einzelnen Fall nachzugehen.“

Es kommt auch vor, daß einem Häftling von Ärzten eine medizinische Behandlung oder eine Ruhepause verordnet wird, bevor man das Verhör fortsetzt.

[Es folgt die Beschreibung des Falles von Hani Muzher, Daher Muhammad Salah Abu Mayaleh, Abd al-Samad Harizat, Bassem Tamimi, Nader Qumsieh und Musa Masharqeh.]

[...] Die Delegation von amnesty international, die sich im August 1995 in Israel und den besetzten Gebieten aufhielt, traf auch mit dem Präsidenten des Israelischen Ärzteverbands zusammen sowie mit dem Rechtsberater und dem Präsidenten der Ethikkommission des Verbands. Ein Gespräch wurde auch mit dem Präsidenten der Vereinigung Israelischer Psychiater geführt. Dieser erklärte, der Ärzteverband habe keine Möglichkeit festzustellen, ob die Ärzte, die mit Shin Bet zusammenarbeiten, Mitglieder des Verbands seien – sehr wahrscheinlich handele es sich überwiegend um Neueinwanderer aus der Sowjetunion, die dem Verband nicht angehörten.

Der Rechtsberater des Verbands vertrat die Ansicht, es würde eine Einmischung in die Politik bedeuten, wenn man in dieser Frage aktiv werde; als das beste Mittel, jene Ärzte anzusprechen, erschien den Vertretern des Verbands die Durchführung von Aufklärungsaktionen, die Veröffentlichung von Beiträgen in Ärztezeitschriften und das Abhalten von Kursen über ärztliche Ethik, wie sie für Gefängnisärzte bereits üblich sind. Der Verband machte klar, daß er nur auf eine Beschwerde in einem konkreten Fall reagieren könne, und eine solche Beschwerde liege ihm nicht vor [...].

Amnesty international hat in einer kürzlich erschienenen Dokumentation mit dem Titel „Medizin und Menschenrechte“ deutlich gemacht, weshalb die Mitglieder der medizinischen Berufe in verschiedenen Ländern keine Informationen über Menschenrechtsverletzungen zusammentragen und auf solche Fälle nicht hinweisen. Zu den Gründen gehört, daß sie physisch und psychisch, wirtschaftlich und rechtlich unter Druck gesetzt werden und daß die Medizin nicht unabhängig ist. Was Israel angeht, so wirkt hier eine komplexe Mischung kultureller Faktoren: Viele Ärzte identifizieren sich mit den Zielen des Militärs, sehen die Sicherheit bedroht; unter den Medizinern, die für die Gefängnisverwaltungen arbeiten, sind zahlreiche Einwanderer; die staatlichen Stellen, wie der Ärzteverband, beziehen in der Frage keine deutliche Position. All das fördert bei den Betroffenen die Haltung, daß es „Sache der Politik“ sei, hier einzugreifen, und nicht zum Verantwortungsbereich und der Tätigkeit eines Gefängnisarztes gehöre.

[Nachdem der Bericht auf die Rolle der zahlreichen israelischen und palästinensischen NGOs im Kampf gegen die Folter eingegangen ist, heißt es weiter:]

Die Haltung des Gesundheitsdienstes in den Haftanstalten ist unannehmbar. Über die offiziell vertraulichen Fragen der Foltermethoden des Inlandsgeheimdienstes hat es in Israel eine breite öffentliche Auseinandersetzung gegeben, das kann auch den Ärzten nicht entgangen sein. Wenn sie nicht wissen, wie es bei den Verhören zugeht, so ist es ihre Pflicht, sich davon in Kenntnis zu setzen, schließlich sind sie für die Gesundheit der Gefangenen verantwortlich. Und wenn ihnen bekannt ist, daß die Häftlinge einer Behandlung ausgesetzt werden, die bewußt gegen ihr physisches und psychisches Wohlergehen gerichtet ist, dann haben sie als Ärzte die moralische Pflicht, ihnen nicht die körperliche Fähigkeit zu attestieren, neuerliche Mißhandlungen und Folterungen auszuhalten.

Indem sie zum einen weiterhin die Opfer der Folterungen versorgen, damit sie erneut gefoltert werden können, und zum anderen nichts unternehmen, um dieser Folterpraxis ein Ende zu bereiten, verletzen die israelischen Ärzte und anderen Angehörigen medizinischer Berufe, die für die palästinensischen Häftlinge während der Verhöre zuständig sind, ihr Berufsethos und lassen sich zu einem wesentlichen Bestandteil des Systems der Folterungen machen [...].

dt. Edgar Peinelt

Fußnoten: 1 „Under Constant Medical Supervision: Torture, Ill-Treatment and Health Professionals in Israel and the Occupied Territories“, London, 14. August 1996. 2 [Diese und die folgenden Anmerkungen stammen aus dem Bericht von amnesty international] „State of Israel: Commission of Inquiry into the Methods of Investigation of the General Security Service Regarding Hostile Terrorist Activities. Report, Part One“ (Regierungsoffizielle englische Übersetzung), Jerusalem, Oktober 1987. Die entscheidende Diskussion um die Rechtsfigur des „Notstands“, der einen geringen Schaden erlaubt, wenn anders ein größerer Schaden nicht abzuwenden ist, findet sich in den Abschnitten 3-8 bis 3-16 des Berichts. 3 Amnesty international hat an Hamas und andere bewaffnete Gruppen in Israel und den besetzten Gebieten einen Aufruf gerichtet, die Selbstmordattentate und andere Formen von Anschlägen einzustellen, bei denen Zivilisten getötet werden. 4 In einem Brief von Jitzhak Rabin, dem damaligen Premierminister, an Miriam Zangen, die Präsidentin des Israelischen Ärzteverbands, heißt es: „Die Formulare sind zum Schutz der Gesundheit [der Gefangenen] ausgearbeitet worden.“ Eines davon sei „durch ein Versehen an den Direktor des Gefängnisses von Tulkarm weitergegeben worden, der es dort verwendet hat“. (Zit. nach Human Rights Watch/ Middle East, „Torture and Ill-Treatment: Israels Interrogation of Palestinians from the Occupied Territories“, New York 1994. 5 Vom Gesundheitsdienst in den Haftanstalten erhielten die Vertreter von amnesty international die Auskunft, das Hilfspersonal spreche zumeist etwas Arabisch und sei in der Lage, zwischen dem Arzt und palästinensischen Häftlingen, die kein Hebräisch sprechen, zu dolmetschen.

Le Monde diplomatique vom 17.01.1997