12.06.1998

Gleichheit auf dem Standesamt!

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Gleichheit auf dem Standesamt!

EIN Jahr nach dem Sieg einer linken Parlamentsmehrheit in Frankreich ist die rechtliche Diskriminierung homosexueller Paare immer noch nicht aufgehoben, und im Lande werden Unterschriften gesammelt, um eine Reform zu verhindern. Die Verlautbarungen der Regierung hingegen vermitteln den Eindruck, man plane erste Schritte hin zu einer weiter gefaßten juristischen Definition des Paares und der eheähnlichen Gemeinschaft. Doch Ehe und Adoption bleiben weiterhin – unter Berufung auf das „Interesse des Kines“ – nur Heterosexuellen vorbehalten. Dabei fehlt es nicht an Argumenten für ein beherzteres Vorgehen.

 ■ Von ERIC FASSIN *

Für Hannah Arendt war „das Recht zu heiraten, wen man will, ein elementares Menschenrecht, (...) mit dem verglichen nahezu alle anderen Rechte zweitrangig“1 sind. Mit dieser Äußerung aus dem Jahr 1959 bezog sich die Jüdin und politische Philosophin auf die Debatte um die „Negerfrage“. Sie kritisierte das Vorgehen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, der ab 1954 die Aufhebung der Rassentrennung in den Schulen per Gesetz erzwingen wollte, und forderte die Aufhebung des Verbots der Mischehen, die jedoch erst 1967 erfolgte.2 Erst zu diesem Zeitpunkt erkannten die Richter die Eheschließung als „bürgerliches Grundrecht“ an. Hatte man nach der Abschaffung der Sklaverei noch behauptet, die Rassen könnten „getrennt, aber gleich sein“, beugte man sich schließlich den Tatsachen: Rassentrennung ist das bevorzugte Instrument zur Diskriminierung, das gilt besonders für die Institution der Ehe.

Muß man nun, wenn man nicht von Rasse, sondern von Homosexualität spricht, anders argumentieren? Oder kann man im Gegenteil die Argumentation erweitern und die beiden Minderheiten bzw. Diskriminierungsformen gleichsetzen? In Frankreich entschloß man sich (anders als in den USA) im Jahr 1985, nicht nur gegen die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Religion, sondern auch gegen die Diskriminierung aufgrund von sexuellen Neigungen gesetzlich vorzugehen. Im Geiste dieser Antidiskriminierung sollten also auch homosexuelle Paare heiraten können – und wenn es nur darum ginge, daß endlich Heterosexualität und Homosexualität, die in bezug auf die Eheschließung getrennt behandelt werden, auch in dieser Hinsicht gleichberechtigt sind. Natürlich kommt nicht jede rechtliche Unterscheidung einer gesellschaftlichen Diskriminierung gleich. Zum Beispiel gestehen wir Kindern weder die gleichen Rechte noch die gleichen Pflichten wie den Erwachsenen zu. Doch nicht jeder Unterschied, den man konstatiert, muß darum auch gesetzlich festgeschrieben werden. Es gibt Klassen- oder Religionsunterschiede, und dennoch kommen wir gemeinhin nicht auf den Gedanken, die vorhandenen Gräben qua Gesetz zu vertiefen. Bevor man einen Unterschied gesetzlich festlegt, muß man ihn rechtfertigen. Sonst ist die Unterscheidung nichts anderes als eine Diskriminierung.

So erscheint es uns zum Beispiel richtig, Frauen einen Schwangerschaftsurlaub zu gewähren, da sie es sind, die die Kinder austragen. Andererseits ist uns bewußt, daß die Rechtsprechung auch den Vätern das Recht auf ein Babyjahr zugestehen muß. Denn es gibt in der Natur keine Rechtfertigung dafür, daß ausschließlich Mütter kleine Kinder aufziehen. Will man also nicht Privilegien festschreiben, dann müssen – das ist eine der Lehren von 1789 – gesetzliche Unterscheidungen wohlüberlegt getroffen werden, also nur wenn triftige Gründe vorliegen – die man im amerikanischen Recht „compelling“ (zwingend) nennen würde.

Homosexualität ist nicht dasselbe wie Heterosexualität. Das ist allerdings noch lange kein Grund für eine gesetzliche Verschiedenbehandlung. Warum wollen wir die Homosexualität weiterhin von der Ehe ausschließen? Viele Franzosen geben sich tolerant und sind bereit, den Homosexuellen einen Platz in der Gesellschaft einzuräumen. Und manche sind sogar gewillt, Homosexuelle nicht nur einzeln, sondern auch als Paare anzuerkennen. Aber nur wenige treten dafür ein, Homosexuellen das Recht auf Eheschließung zu gewähren. Denn dabei geht es nicht einfach um Heirat, sondern um die Familie, also keineswegs nur um das Paar, sondern auch um Kinder. Daß damit den homosexuellen Paaren die rechtliche Möglichkeit der Adoption beziehungsweise der medizinisch unterstützten Fortpflanzung offenstünde, ist eine Perspektive, vor der man zurückschreckt.

Sicher geht es nicht darum, für die Homosexuellen ein bedingungsloses Recht auf Kinder zu fordern. Dennoch stellt sich die Frage einer rechtlichen Gleichbehandlung – unabhängig von der sexuellen Ausrichtung der jeweiligen Paare. Diverse Gegner berufen sich auf das Interesse des Kindes und halten dem „Recht auf ein Kind“ das „Recht des Kindes“ entgegen. Diese Argumentation mißachtet jedoch die Ergebnisse des US-amerikanischen Psychologenverbands, der aus vorgelegten Untersuchungen schlußfolgerte, daß die Erziehung durch gleichgeschlechtliche Eltern keine spezifischen Probleme aufwirft. Wer immer das „Interesse des Kindes“ nicht apriorisch definiert, muß diese Untersuchungsergebnisse mit einbeziehen. Bekanntlich aber ist der Terminus „Interesse des Kindes“ äußerst problematisch, ideologie- und moralbehaftet, wenn man beispielsweise an die Scheidungsauseinandersetzungen denkt: Mit einem psychologischen Gutachten kann man jeden Konservatismus rechtfertigen.

Andere Gegner berufen sich auf das Interesse der Gesellschaft; die symbolische Ordnung stünde auf dem Spiel, heißt es. Die Kindschaft sei notwendigerweise an Heterosexualität gebunden; diese (angebliche) Notwendigkeit rechtfertige den Ausschluß der Homosexuellen. Kurz: weil die Homosexuellen (biologisch betrachtet) keine Kinder bekommen können, sollen sie (rechtlich gesehen) auch keine bekommen dürfen. Die Schwäche dieser eher biologisierenden als anthropologischen Argumentation ist leicht durchschaubar: Keine Gesellschaft – daran erinnert die Anthropologin Françoise Héritier – verwechselt Zeugung und Kindschaft, das Biologische und das Soziale. Nicht alle Eltern sind zwangsläufig die Erzeuger. Das Naturgesetz kann also kein gesellschaftliches Recht begründen, denn die Anthropologie begnügt sich nicht mit der Nachahmung der Biologie.

Daß zur Reproduktion Mann und Frau nötig sind, legitimiert noch nicht den Grundsatz der zweifachen Kindschaft. Warum wäre sonst die Adoption auch Ledigen möglich (eine unilineare Kindschaft, sozusagen) und wie wäre es denkbar, daß die Adoptivkindschaft nicht automatisch die biologische Kindschaft auslöscht (multilineare Kindschaft)? Oder nehmen wir die unehelichen Kinder, die in Frankreich noch immer „natürliche Kinder“ genannt werden, auch wenn sie sich nur in eine, die mütterliche Linie eingliedern. Zwingend ist die zweifache – männliche und weibliche – Herkunft nur hinsichtlich der biologischen Fortpflanzung, nicht aber hinsichtlich einer anthropologischen Sichtweise der Kindschaft.

Die Schwäche der wissenschaftlichen Argumente, die gegen die homosexuelle Ehe angeführt werden, läßt erkennen, was eigentlich kaschiert werden soll, daß nämlich bei derart grundsätzlichen Fragen in einer demokratischen Gesellschaft die wissenschaftliche Untersuchung die politische Entscheidung nicht ersetzen kann.3 Die direkt politische Dimension der Diskriminierung läßt sich also nicht umgehen. Doch in bezug auf die Ehe bleibt die Diskriminierung den meisten verborgen. Ähnlich blind argumentierte im Jahr 1980 der Verfassungsrat bezüglich des Mindestalters bei „einvernehmlichen Sexualbeziehungen“: „Das Gesetz kann (...), ohne das Gleichheitsprinzip zu mißachten, zum Schutze Minderjähriger Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts und solche zwischen Personen verschiedenen Geschlechts unterschiedlich handhaben.“ Keine zwei Jahre später schafften die Abgeordneten dieses Symbol ungleicher Behandlung der verschiedenen sexuellen Neigungen ab.

Warum sollte man also weiterhin das Gleichheitsprinzip übergehen, wenn es um die Familie geht, den blinden Fleck unserer politischen Aufmerksamkeit? Als vorrangiger Sozialisationsraum ist die Familie auch ein ganz besonderer Ort der Diskriminierung von Homosexuellen. Ihnen diese wichtige Institution zu verschließen, heißt die Diskriminierung, deren Opfer sie dort sind, zu legitimieren. Wenn das Gesetz, das Heterosexuelle und Homosexuelle trennt, letztere von der Familie ausschließt, ist es auch logisch, daß homosexuellen Eltern gegenwärtig das Sorgerecht für Kinder aus einer früheren Ehe entzogen wird. Entsprechend überrascht es nicht, daß die Richter in Sachen Adoption, obwohl das Gesetz keine Heterosexualität voraussetzt, Männern und Frauen mit Verweis auf deren Homosexualität die Bewilligung verweigern.

Hier handelt es sich eindeutig um Diskriminierung. Und es ist nicht zu übersehen, daß sich dahinter unser Wille verbirgt, die Homosexualität aus der Ehe herauszuhalten. In beiden Fällen begreift die Jurisprudenz nur zu genau den Sinn unserer politischen Entscheidungen – und sie zieht die Konsequenzen daraus. Das den Homosexuellen gegenüber ausgesprochene Heiratsverbot ist mehr als ein unbedeutendes Relikt einer schwindenden Diskriminierung. Es liegt dieser Diskriminierung zugrunde, da es die Homosexualität aus der Familie heraushält, anders gesagt, an den Rand der Gesellschaft verbannt. Die Auswirkungen unserer symbolischen Ordnung sind schrecklich real.

Die Frage nach der Eheschließung von Homosexuellen ist eine Kernfrage des politischen Denkens. Es geht um die Familie, aber auch um die Gleichstellung – die Gleichstellung innerhalb der Familie. Als Teil eines antidiskriminatorischen Projektes betrifft diese Forderung nicht nur die Homosexuellen und ihre wenigen Verbündeten. Sie müßte ganz natürlich einhellige Zustimmung links der Linken, aber auch bei der Linken selbst finden, beziehungsweise bei allen Republikanern, die für die Gleichheit eintreten. Doch dem ist nicht so. Alle scheinen eher von dieser Forderung Abstand nehmen als sie aufgreifen zu wollen. Die von den Bürgermeistern aus der tiefsten Provinz Frankreichs zusammengetragenen Unterschriften gegen jede gesetzliche Reform sind nicht dazu angetan, unsere Eliten zu ermutigen.

Um zu begreifen, weshalb wir bis in die Reihen der Progressiven hinein den Gleichheitsgrundsatz vernachlässigen, muß man zunächst ein aktuelles Paradox untersuchen. Nahezu obligatorisch wird in zahlreichen Arbeiten der Unterschied zwischen den Geschlechtern angemerkt. Gemeint ist hier nicht jene Kritik am Differenz-Denken (wie sie die Anthropologin Françoise Héritier oder die Philosophin Geneviève Fraisse geäußert haben), sondern im Gegenteil die Rechtfertigung des Geschlechterunterschieds als Grundgegebenheit, anders gesagt: die Differenz nicht als Vorstellung, sondern als Identität.

Indem die Differenz zu einer politischen Forderung erhoben wird, kleidet sie sich paradoxerweise in das Gewand des Fortschritts: die (natürliche) Gegebenheit wird zu einer (linken) Wertvorstellung. So kann etwa Sylviane Agacinski4 dem rein gesellschaftlichen Konstrukt des Geschlechtsverständnisses – im Sinne Simone de Beauvoirs – einen in der Natur verankerten Geschlechterunterschied gegenüberstellen.

Um diesen Preis könnte der Feminismus den Kampf um die Gleichberechtigung gewinnen, denn diesseits der oberflächlichen Unterscheidungen, die die Gesellschaft vornimmt, könnte nur ein wesentlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern eine solche politische Ausnahme rechtfertigen. „In der notwendigen elterlichen Komplementarität erkennen die Menschen sowohl ihren Unterschied als auch ihre gegenseitige Abhängigkeit“: Der Unterschied zwischen den Geschlechtern existiert nur durch ihre gemeinsame Abstammung.

So gesehen gälte es, das Gespenst einer den Geschlechtsunterschied relativierenden homosexuellen Elternschaft aus dem Weg zu räumen. Hier wird die Fortschrittlichkeit in puncto Geschlechterfrage mit einer Rückständigkeit in puncto Sexualität bezahlt; um den Frauen eine Tür zu öffnen, müßte man den Homosexuellen eine Tür verschließen.

Doch wäre es naiv zu glauben, daß nur die Homosexuellen den Preis für eine solche Entscheidung zahlen würden. Auch der Feminismus bliebe nicht unbeschadet. Die historische Erfahrung in den Vereinigten Staaten des 19. Jahrhunderts zeigt das sehr deutlich. Dort entstand der Feminismus aus der Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei. Schwarze und Frauen taten sich zusammen, um das Joch ihrer Unterwerfung abzuschütteln. Vor dem Bürgerkrieg machte diese Antidiskriminierungskoalition eine überwiegend universalistische Sprache erforderlich. Doch als die Schwarzen nach der Abschaffung der Sklaverei früher als die Frauen das Wahlrecht erhielten, trat Konkurrenz an die Stelle der Koalition. Der politische Bruch ging mit einer Kehrtwende in der Argumentation einher. Fortan wurde die Andersartigkeit der Frauen betont, ihre moralische Besonderheit begründete ihren Rechtsanspruch. Nicht ohne Erfolg: Dank ihres „Andersseins“ eroberten die Amerikanerinnen lange vor den Französinnen das Wahlrecht. Der Preis dafür war, daß die Feministinnen sich Ende des 19. Jahrhunderts mit gemäßigten Richtungen zusammenschlossen und von diesen konservativen Frauen nativistische, fremdenfeindliche und rassistische Argumente übernahmen. Ein realer politischer Fortschritt (das Wahlrecht) wurde mit einem nicht weniger realen moralischen Rückschritt erkauft.

Ein inakzeptables patriarchalisches Modell

LINKS der reformistischen Linken wird nicht das Recht der Homosexuellen auf die Ehe bezweifelt, sondern umgekehrt gilt die Zustimmung der Homosexuellen zur Institution der Ehe als problematisch; sei es, weil man das Patriarchat als Grundlage der Ehe anprangert, sei es, weil man sich einer Normierung der Sexualität durch die Ehe widersetzen möchte. Die Feministinnen betonen, daß die Herrschaft, deren Opfer die Frauen sind, vorrangig in der Ehe ausgeübt wird. Michel Foucaults Erben wiederum sehen die Homosexuellen durch die Ehe dazu verdammt, die heterosexuelle Norm nachzuäffen.

Beide Kritikansätze sind legitim – solange man sie nicht von den Verfechtern der symbolischen Ordnung zu hören bekommt, die ohne weiteres bereit sind, sich mit den Eheverächtern zu verbünden. Den radikalen Feministinnen läßt sich entgegenhalten: Da der Geschlechterunterschied sich überall als Ungleichheit darstellt, wird die Befreiung der Ehe von ihrer heterosexuellen Definition logischerweise dazu führen, daß sie jenem patriarchalischen Modell entfremdet wird, das sie bekämpfen. Michel Foucaults Erben seien daran erinnert, daß die Erfindung von Lebensstilen nicht mit den Freuden der Gegenkultur zu verwechseln ist. Außerdem hat gegenwärtig in Frankreich, im Unterschied zur gleichzeitigen Diskussion in Amerika, niemand die Absicht, die Homosexuellen zu „zivilisieren“ oder die Homosexualität zu „normieren“. Wenn die Ehe hier den Homosexuellen offenstünde, hätte sie weniger die Funktion, ihre Sexualität zu normieren, als ihnen neue Rechte zu schaffen, insbesondere in Sachen Kindschaft.5

Beiden Gruppen kann man auch zu bedenken geben, daß es sehr erstaunlich wäre, wenn sich die Ehe durch die Öffnung für einen neuen Teil der Bevölkerung in keiner Weise verändern würde – so wie ja auch die französische Nation durch ihre Einwanderer nicht unverändert bleibt. Eine Institution entwickelt sich niemals ohne Bezug zu denen, die sie tragen. Deshalb ist in Frankreich, anders als in den Vereinigten Staaten, die „sexuelle Panikmache“ allein Sache der Gegner der Homosexuellenehe, die in jeder Veränderung des Ehemodells lediglich einen Umsturz der Familie wittern. Deshalb werden auch alle, die den Anspruch auf Gleichheit erheben, froh sein, in einer Gesellschaft zu leben, die auf eine wesentliche Diskriminierung verzichtet hat. Die Ehe wird, weil gerechter, um so begehrter sein. Schließlich wird mit dieser Öffnung ein sittlicher Fortschritt ermöglicht.

Vor knapp dreißig Jahren diskutierte man über die Legalisierung der Empfängnisverhütung. Aus den Protokollen der damaligen Parlamentsdebatten geht hervor, wie man aus Furcht vor den bahnbrechenden Veränderungen in der Situation des Paares und der Familie die Ordnung der Natur – oder die Ordnung der Gesellschaft – beschwor. Auch 1967 mußte im Namen der Frau der Unterschied der Geschlechter aufrechterhalten werden, weil er durch jene andere Revolution gefährdet war. Vermutlich werden in dreißig Jahren unsere heutigen Diskussionen über die Öffnung der Ehe für Homosexuelle ebenso überholt wirken. Und wir werden den nachfolgenden Generationen, die dann als Kinder heterosexueller und manchmal auch homosexueller Paare dieses vergessene Kapitel entdecken, erklären müssen, wofür wir uns einst engagiert haben, als die letzte Festung dieser Diskriminierung ins Wanken geriet.

dt. Sigrid Vagt

* Soziologe und Amerikanist an der Ecole normale supérieure, Paris.

Fußnoten: 1 Das Zitat von Hannah Arendt entstammt dem Band „Zur Zeit. Politische Essays“, hrsg. von Marie- Luise Knott, Berlin (Rotbuch) 1986, S. 102. 2 Urteil Loving v. Virginia. 3 Zu einer ausführlicheren Kritik des Mißbrauchs wissenschaftlicher Autorität auf diesem Gebiet vgl. auch Eric Fassin, „L'illusion anthropologique: homosexualité et filiation“, Témoin, Nr. 12, Mai 1998 (Schwerpunktthema: Die Anerkennung homosexueller Paare). 4 Sylviane Agacinski, „Politique des sexes“, Paris (Le Seuil) 1998. 5 Wir skizzieren den Vergleich mit der transatlantischen Politik in einem Interview mit Action, dem monatlichen Rundbrief von Act Up, Paris, Nr. 53, April 1998, S. 12-13.

Le Monde diplomatique vom 12.06.1998, von ERIC FASSIN