13.11.1998

Apartheid auf arabisch

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Apartheid auf arabisch

DIE politische Krise, die das Königreich Saudi-Arabien gefährdet, hat nicht nur mit den sinkenden Ölpreisen zu tun. König Fahd ist seit Jahren schwer krank, dennoch bleibt die Frage der Thronfolge ungeklärt. Der Wohlstand der siebziger und achtziger Jahre beruhte nicht zuletzt darauf, daß fast 80 Prozent der Erwerbstätigkeiten von Arbeitsimmigranten ausgeführt wurden. Diese ausländischen Arbeitskräfte, die seit langem streng überwacht werden und unter einer umfassenden sozialen Ausgrenzung zu leiden haben, sind von der Rezession besonders hart betroffen.

Von NICOLAS BOMBACCI *

Endlich einmal eine aussagekräftige Werbung! Ein Foto zeigt die Mitarbeiter eines Vertragshändlers für US-amerikanische Autos in Saudi-Arabien: Unter den 44 Angestellten sind nur 8 Saudis, die man an ihrer gutra, dem rot-weiß karierten Kopftuch, erkennt. Die übrigen sind Europäer oder Asiaten.

In Saudi-Arabien gibt es wie in den anderen Ländern der arabischen Halbinsel (abgesehen vom Jemen) eine große Zahl ausländischer Arbeitskräfte. Nach der Volkszählung von 1992 kommen auf 12304835 Staatsbürger 4324459 Arbeitsimmigranten. Aber diese Angaben sind umstritten, offenbar wurde die Zahl der Ausländer nach unten und die der Saudis nach oben korrigiert. Aber auch nach offiziellen Angaben beträgt der Anteil von Ausländern an der Erwerbsbevölkerung mehr als 80 Prozent. Im übrigen ist die Migrationsbilanz weiterhin positiv: Von 1991 bis 1995 wurden 2412063 Neuzuwanderer im saudischen Königreich registriert; im Dezember 1995 war vom Innenministerium zu erfahren, daß 6256000 Ausländer in Saudi-Arabien leben.

Bislang hat die Zuwanderung nicht dieselben Ausmaße erreicht wie in Kuwait, Katar oder den Vereinigten Emiraten, wo die Staatsbürger nur noch etwa ein Fünftel der Bevölkerung ausmachen; aber die Anwesenheit der Immigranten (deren Zahl stärker zunimmt als die der Einheimischen) gilt als ein strategisches Problem. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und die damit erforderliche Anwerbung von Ausländern zeigen die ganze Widersprüchlichkeit der streng islamischen Sozialordnung: Weil Frauen nicht arbeiten dürfen, ist die Hälfte der Erwerbsbevölkerung aus dem Berufsleben ausgeschlossen – und dies, obwohl die Mehrheit der Studierenden weiblich ist.

Der saudische Wohlfahrtsstaat ist nur für die Einheimischen gedacht. Weniger als ein Drittel der Saudis im erwerbsfähigen Alter gehen einer Arbeit nach, die anderen leben von staatlicher Unterstützung. Nicht nur die Erdölindustrie, das Bauwesen und die Dienstleistungsbranche sind in hohem Maße auf die ausländischen Arbeitskräfte angewiesen, sondern auch die staatlichen Einrichtungen. Ein Viertel der Lehrer sind Ausländer, noch höher liegt ihr Anteil im öffentlichen Gesundheitswesen: Trotz Versuchen einer „Saudisierung“ waren 1995 84 Prozent der Ärzte, 80 Prozent der Krankenpfleger und 55 Prozent der Apotheker keine Saudis; bei den Allgemeinmedizinern waren es 87, bei Zahnärzten 81, bei Gynäkologen und Geburtshelfern 79, bei Kinderärzten 71 Prozent usw. Im Bereich der privaten Gesundheitseinrichtungen ist das Verhältnis noch extremer, diese sind praktisch den Ausländern vorbehalten, da sie den kostenlosen Gesundheitsdienst der staatlichen Krankenhäuser nicht in Anspruch nehmen dürfen und auf die Privatkliniken angewiesen sind.

Die Arbeitsmigranten leben vorwiegend in den Städten, und zwar schätzungsweise zu 90 Prozent. Bei den Saudis sind es nur 66 Prozent; 1950 hatte Mekka als größte Stadt des Landes nur 80000 Einwohner, 85 Prozent der Bevölkerung lebte in den ländlichen Regionen. In der Hafenstadt Dschidda machen Einwanderer heute die Mehrheit der Bevölkerung aus.

Weniger offen für Fremde ist die im Landesinneren gelegene Hauptstadt Riad. Das alte Machtzentrum, von dem die Expansion des Königreichs ihren Ausgang nahm, hat heute knapp 3 Millionen Einwohner und darüber hinaus eine hohe Wachstumsrate, die mit jährlich 10 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von 3,2 Prozent liegt.1 Das erklärt sich zum einen durch die Landflucht, zum anderen aber auch durch einen erheblichen Zustrom von Einwanderern2 . Inzwischen sind 70 Prozent der ausgewiesenen Grundstücke innerhalb der Stadtgrenzen bebaut, 1987 waren es erst 40 Prozent. Den Behörden ist es bislang gelungen, die Entstehung von Slums zu verhindern, weil die Einnahmen aus dem Ölgeschäft eine großzügige Wohnungsbaupolitik möglich machten – nach wie vor übersteigt das Angebot die Nachfrage.

Der Baugrund wird vom Staat kostenlos vergeben – allerdings nicht an Ausländer, die keinerlei Eigentumsrechte erwerben können. Ein Immobilienfonds, der 1974 per königlichem Dekret gegründet wurde, bietet zinslose Baudarlehen in Höhe von 300000 Rial3 , mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Innerhalb von 20 Jahren wurden auf diesem Wege 28,8 Milliarden Dollar an 502000 Privatpersonen ausgeschüttet. Demgegenüber entstanden im selben Zeitraum weniger als 150000 selbstfinanzierte Wohnungen, im Rahmen der Regierungsprogramme für Beamte und des sozialen Wohnungsbaus waren es weniger als 250000 Wohneinheiten. Über 91 Prozent der Wohnbauten des Landes wurden von Unternehmen der privaten Wirtschaft errichtet, fast zwei Drittel der saudischen Staatsbürger wohnen in eigenen Häusern oder Wohnungen.

Die Stadtentwicklung konnte mit Hilfe des schwarzen Goldes in geregelte Bahnen gelenkt werden, das Problem der Einwanderung allerdings nicht. Schon vor der Ölkrise von 1973 gab es zahlreiche Immigranten in Saudi-Arabien, an der Westküste vor allem Jemeniten, Eritreer und Sudanesen; in den qualifizierten Berufen waren Ägypter, Syrer, Libanesen und Iraker beschäftigt. Mit dem Ölboom entstand ein gewaltiger Bedarf an Arbeitskräften, der zunächst durch Pakistaner gedeckt wurde, später auch durch nichtmuslimische Arbeiter aus Indien und aus Süd-Korea.

Gerade die Asiaten, die inzwischen die Mehrheit der Immigranten stellen, haben unter Ausbeutung und Mißhandlungen zu leiden. Sie bilden die unterste Stufe einer strengen Hierarchie, an deren Spitze die Saudis stehen, gefolgt von den Bürgern westlicher Staaten. Sich in Gewerkschaften oder anderen Verbänden zu organisieren steht den Immigranten nicht zu – dieses Recht besitzen nicht einmal saudische Staatsbürger. Dennoch kam es schon zu Unruhen, zunächst 1976 unter den Türken und Pakistanern, und im Jahr darauf unter den Koreanern. Ähnliche Proteste gab es auch unter den indisch-pakistanischen Arbeitern in Bahrain (1974), Dubai (1977) und Oman (1978).

Legale Pilger werden illegale Einwanderer

DASS 1991 mit dem Golfkrieg 500000 ausländische Soldaten ins Land kamen, vermochte die ausgeprägte Fremdenfeindlichkeit auch nicht gerade abzubauen. Schon dem wahhabitischen Islam – auf den sich das Königreich der Saud gründet – galten Einflüsse von außen, selbst wenn sie aus der muslimischen Welt kamen, als unerwünscht.4

Diese isolationistische Grundhaltung prägte auch die Einwanderungspolitik. Man hielt die Fremden auf Distanz, Zugang zu öffentlichen Einrichtungen war ihnen nicht gestattet – was zur Gründung zahlreicher privater Schulen und Krankenhäuser führte. Frauen dürfen nicht Auto fahren und nur ausnahmsweise einer bezahlten Arbeit nachgehen. Einwandererkinder müssen das Land verlassen, wenn sie keine Arbeit finden. Ein ernstes Problem ist die Familienzusammenführung: Unter den Ausländern in Saudi-Arabien gibt es fünfmal so viele Männer wie Frauen, selbst geistliche Würdenträger haben gegen die Bestimmungen protestiert, nach denen es Arbeitsimmigranten verwehrt ist, ihre Frauen und Kinder nachkommen zu lassen.

In mancher Hinsicht gleichen diese Lebensbedingungen einer Art von Apartheid. Unternehmen mit mehr als fünfzig Angestellten sind verpflichtet, Unterkünfte für die Belegschaft bereitzustellen. In der Praxis heißt das, daß die ausländischen Arbeitskräfte abseits der Wohngebiete der saudischen Bevölkerung untergebracht werden, wo es noch billige Grundstücke gibt. So sind zum Beispiel die koreanischen Arbeiter in Lagern untergebracht, in denen sie einer nahezu militärischen Disziplin unterliegen. Auch die „Wohnbasen“ der Ölfirmen – das sind meist Gartenstädte, die viel freundlicher wirken als die Baracken auf den Großbaustellen – sind gleichwohl geschlossene und sich selbst versorgende Einheiten, deren totalitärer Charakter in den sie umgebenden Gitterzäunen zum Ausdruck kommt.5 Die besser qualifizierten Ausländer können sich Mietwohnungen in der Stadt leisten – ihre saudischen Kollegen bewohnen eigene Villen.

Riad ist nach US-amerikanischem Vorbild schachbrettartig angelegt und im Grunde für den Autoverkehr konzipiert: Auf tausend Quadratkilometern gibt es daher nur wenig städtisches Leben. Zum goldenen Käfig des Diplomatenviertels haben nicht einmal die „Eingeborenen“ Zutritt. Beziehungen zur saudischen Bevölkerung konnten nur jene Einwanderer knüpfen, die im alten Stadtkern, der heruntergekommen ist und abgerissen werden soll, ein billiges Quartier gefunden haben. Wie in den USA konzentriert sich die Bautätigkeit vor allem auf die Gebiete am Stadtrand, wo die Schichten mit den höchsten Einkommen leben.

Wo Ausländer wohnen und wohin sie womöglich umziehen unterliegt strenger staatlicher Kontrolle. Im saudischen Staat, der seit seiner Gründung im Jahr 1932 Expansionsabsichten verfolgte, waren für die Raumordnung schon immer die Sicherheitskräfte zuständig. Das Ministerium für städtische und ländliche Entwicklung – bis 1975 lediglich eine Unterabteilung des Innenministeriums – fördert heute vor allem den Bau von Kleinstädten innerhalb von „Entwicklungszonen“. Damit versucht man die Landflucht einzudämmen, die vor allem in den umstrittenen Grenzgebieten zu einem Problem geworden ist.

Die Achillesferse der Einwanderungspolitik ist immer wieder der Pilgerstrom von etwa einer Million rechtgläubiger Ausländer, die Jahr für Jahr nach Mekka reisen. Dabei kommen viele Pilger auf dem Flughafen von Dschidda an, über den die Hälfte aller Einreisen nach Saudi-Arabien läuft, und 80 Prozent der Schiffspassagiere gehen im Hafen von Jizan an Land. Im Prinzip hat jeder Pilger ein Visum, das nur für Dschidda und die heiligen Städte Mekka und Medina gilt und in der Regel auf drei Monate befristet ist.

Aber trotz aller aufwendigen polizeilichen Maßnahmen ist die Zeit des hadsch für die Sicherheitskräfte ein wahrer Alptraum: Weil die Achtung der Religion gebietet, daß die Ordnungskräfte sich zurückhalten und an den heiligen Stätten nicht direkt eingreifen, bleiben die Pilgerströme sich selbst überlassen. Die Folgen sind bekannt: 1998 gab es 118 Tote bei einer Massenpanik, 1997 starben 343 Pilger, als ein Feuer ausbrach, 1994 wurden 270 Gläubige zu Tode getrampelt, und 1990 sind 1426 Menschen im Gedränge erstickt – ganz zu schweigen von den terroristischen Kommandoaktionen iranischer Schiiten und saudischer Fundamentalisten in den Jahren 1987 bzw. 1979.

Jeder Pilger, der in Saudi-Arabien bleiben will, kann das unsagbare Chaos und die Unverletzlichkeit der heiligen Stätten ausnutzen. Mit genügend Schmiergeld kann man zum Beispiel in einem Lastwagen die Polizeisperren überlisten und in einer anderen saudischen Stadt Arbeit finden.

Aber es gibt natürlich auch legale Verfahren, um als Arbeitskraft anzuheuern. Ein nichtmuslimischer Anwärter braucht einen saudischen „Paten“ (kafil), der für ihn bürgt und ihm die begehrte Aufenthaltserlaubnis (iqama) verschafft. Daraus ist ein regelrechter Geschäftszweig entstanden: Manche Saudis verkaufen solche Visa, die irgendwie in ihren Besitz gelangt sind, gegen eine Beteiligung an den Einkünften der Arbeitsimmigranten.

Im Schatten der großen Firmen, die das Wohlwollen der Regierung genießen, sind zahllose Scheinunternehmen entstanden, deren Zweck allein darin besteht, ausländische Arbeiter ins Land zu schleusen – ob diese Immigranten dann wirklich Arbeit finden, interessiert sie nicht mehr. Die Ausweisungen von 1997 sollten genau diese Anwerberbranche treffen und zweifellos auch dafür sorgen, daß der „Handel“ mit den Visa wieder zum Monopol der weitläufigen königlichen Familie (7000 Mitglieder) wird.

Offiziell gibt es keine Einwanderungsquoten. Die Firmen stellen ihre Anträge bei den Behörden von Fall zu Fall; wie viele Visa sie dann erhalten, hängt von der Unternehmensgröße und vom Einfluß ihres kafil ab. Undenkbar – als Verstoß gegen die guten Sitten – wäre allerdings, daß ein Junggeselle eine philippinische Hausangestellte beschäftigt. Ein Behinderter dagegen darf die Dienste einer ausländischen Krankenpflegerin in Anspruch nehmen, auch wenn er unverheiratet ist ...

Mit einem solchen System der Visavergabe ist eine wirksame Steuerung des Zustroms ausländischer Arbeitskräfte natürlich nicht möglich. Bis zu den Ausweisungen von 1997 war es für ein Unternehmen keinerlei Problem, einen ausländischen Arbeiter zu beschäftigen, für den ursprünglich eine andere Firma gebürgt hatte. Inzwischen setzen solche Transfers eine ordnungsgemäße Registrierung voraus, und für jeden einzelnen Fall ist ein gültiges Visum erforderlich. Da jedoch der Arbeitgeber das Recht hat, den Arbeitsvertrag jederzeit aufzulösen, müssen Arbeitskräfte, die keinen neuen kafil finden, häufig in die Illegalität abtauchen, wenn sie im Lande bleiben wollen.

Wer die Privilegierung saudischer Staatsbürger für richtig hält, begrüßt natürlich den harten Kurs in der Einwanderungspolitik. Schon 1979 hatte Riad 88000 Ausländer ausgewiesen, die nicht ordnungsgemäß gemeldet waren. Ab dem 19. September 1990 wurden die Jemeniten, die bis dahin ungehindert in Saudi- Arabien leben und arbeiten konnten, den Einwanderungsbestimmungen unterworfen – fast 800000 von ihnen mußten daraufhin das Land verlassen. Zwischen August und Oktober 1997 „beschlossen“ weitere 400000 illegal Beschäftigte, dem Königreich den Rücken zu kehren, nachdem man ihnen per Amnestie Strafverschonung zugesichert hatte. Offiziell dienen solche Maßnahmen der Regulierung des Arbeitsmarktes und sorgen für eine „Saudisierung“ der Beschäftigung.

Aber Riad kann die Ausweisungen auch als politische Waffe gebrauchen. Daß 1990 die Jemeniten gehen mußten, war eine Strafaktion gegen ihr Land, dem die saudische Seite nach der Invasion in Kuwait eine Parteinahme für den Irak vorwarf. Zugleich sollte Sanaa vor Demokratiebestrebungen gewarnt werden, die das saudische Königshaus mit Sorge betrachtete.

Was die jemenitische Innenpolitik angeht, hat sich Saudi-Arabien noch nie zurückgehalten. Nach dem Vorbild der britischen Kolonialmacht betrieb der wahhabitische Islam eine Politik des „teile und herrsche“, indem er die Spannungen zwischen Zaiditen und Schafi'iten schürte, die im Jemen die beiden wichtigsten muslimischen Glaubensrichtungen darstellen. Nach der Revolution von 1962 unterstützte das Herrscherhaus der Saud die Royalisten in ihrem Kampf gegen die nasseristischen Anhänger der Republik und ihre ägyptischen Verbündeten. Und 1994 ergriff Riad Partei für die südjemenitischen Sezessionisten – trotz deren kommunistischer Vergangenheit und ihren freundschaftlichen Beziehungen zu Rußland, Kuba und China.

Gegenwärtig dienen die 424000 Jemeniten, die sich nach offiziellen Angaben noch in Saudi-Arabien befinden, als Geiseln im Konflikt um den Grenzverlauf zwischen dem Jemen und Saudi-Arabien. Zwar wurde der Vertrag von Taif, der am 20. Mai 1934 den Krieg zwischen beiden Ländern beendet hatte, im Abkommen von Mekka (am 26. Februar 1995) bestätigt6 , aber der Jemen hat seine Ansprüche auf Rückgabe der „verlorenen Provinzen“ Assir, Nadschran und Jisan niemals aufgegeben. Zumal Saudi-Arabien nach wie vor das Gebiet von Hadramaut annektieren möchte, um einen Korridor nach Süden zum Indischen Ozean zu gewinnen. Wenn immer es die Verhandlungen über diese Frage erfordern, lassen die Saudis der Regierung in Sanaa ein „Signal“ zukommen, indem sie – wie Anfang 1998 – einige tausend Jemeniten ausweisen.

Das Schicksal der Immigranten in Saudi-Arabien ist also von strategischen Erwägungen abhängig. Und zu ihrem Unglück müssen diese Menschen auch noch unter der Knute eines Polizeistaates leben. Das Eldorado erweist sich als Enttäuschung – für Hunderttausende hat das schwarze Gold seinen Glanz verloren.

dt. Edgar Peinelt

* Forschungsbeauftragter am Nationalen Forschungszentrum (CNRS) in Paris.

Fußnoten: 1 1980 hatte Riad 869000 Einwohner, 1960 waren es 160000, 1940 nur 47000 und zu Beginn des Jahrhunderts weniger als 20000. Siehe Paul Bonnenfant, „La capitale saoudienne, Riyad“, in: Paul Bonnenfant (Hrsg.), „La Péninsule arabique“, Bd. 2, Paris (CNRS) 1982. 2 Siehe Saleh al-Hathlul und Edadan Narayanan (Hrsg.), „Urban development in Saudi Arabia“, Riad (Dar al-Sahan) 1995. 3 Ein Rial entspricht etwa 0,50 Mark. 4 Siehe dazu Alain Gresh, „Les nouveaux visages de la contestation islamiste“,Le Monde diplomatique, August 1992; ders., „Saudi-Arabien: Eine Herrschaft geht zu Ende“, Le Monde diplomatique, August 1995, und ders., „Nebelwerfer in Riad“, Le Monde diplomatique, September 1997. 5 Die bedeutendste Arbeitersiedlung dieser Art ist Awali, in Bahrain. Dort begann die Ölförderung in der Region. 6 In Artikel 8 des Vertrags von Mekka erklären die Vertragsparteien, ihr Territorium keinen politischen oder militärischen Bestrebungen zur Verfügung zu stellen, die sich gegen das jeweils andere Land richten. Siehe Mohamed al-Saqqaf, „Le contentieux territorial entre le Yémen et l'Arabie saoudite: vers une solution?“, Monde arabe Maghreb Machrek, Nr. 149, (Paris) Juli 1995.

Le Monde diplomatique vom 13.11.1998, von NICOLAS BOMBACCI