Von Affen, Menschen und Nichtmenschen
von Gary L. Francione
Ein Sammelband mit dem Titel „The Great Ape Project“ (GAP) stieß 1993 eine Debatte an, die bis heute andauert.1 Das Buch einer Wissenschaftlergruppe wurde zusammen mit einer „Erklärung zu den Menschenaffen“ (Declaration on Great Apes) lanciert, der sich die Herausgeber und sämtliche Autoren angeschlossen hatten. In dieser Erklärung heißt es, dass Menschenaffen die „engsten Verwandten unserer Spezies sind“ und ihre „geistigen Fähigkeiten und ihr Gefühlsleben ihre Aufnahme in eine Gemeinschaft von Gleichen rechtfertigen“.
Mittlerweile gibt es eine recht umfangreiche Literatur, in der erörtert wird, ob Menschenaffen, Delfine, Papageien und noch einige andere Tiere über kognitive Eigenschaften verfügen, die als spezifisch menschlich gelten, wie Selbstbewusstsein, Gefühle und die Fähigkeit, in einer Symbolsprache zu kommunizieren. GAP machte die Vorstellung populär, dass bestimmte nichtmenschliche Lebewesen über einen „dem Menschen verwandten Geist“ verfügen und einer stärkeren moralischen Rücksichtnahme und eines besonderen rechtlichen Schutzes bedürfen.2
Diese „Theorie der Geistesverwandtschaft“, wie ich sie nennen möchte, hat viele Verhaltensbiologen zu Forschungen angeregt, in welchem Ausmaß manche Nichtmenschen über menschliche kognitive Fähigkeiten verfügen. Die Kehrseite der Theorie besteht jedoch darin, dass Tiere, denen diese kognitiven Fähigkeiten fehlen, immer noch als Sachen gelten, die zwar eine „humane“, nicht aber jene bevorzugte Behandlung verdienen, die wir Nichtmenschen zugestehen, die uns geistig ähnlich sind. Von ihren Anhängern wird die Theorie der Geistesverwandtschaft als Fortschritt verkauft, aber sie erleichtert es eben auch, weiterhin fast alle Nichtmenschen aus der Gemeinschaft moralischer Lebewesen auszuschließen.
Statt zu untersuchen, ob einige Nichtmenschen bestimmte kognitive Fähigkeiten besitzen und ob der Besitz dieser Fähigkeiten sie den Menschen hinreichend ähnlich macht, um sie moralisch und rechtlich als Personen zu behandeln, sollten wir überdenken, ob der Ansatz, die moralische Anerkennung von Nichtmenschen mit kognitiven Merkmalen zu verknüpfen, überhaupt richtig ist.
Denn schon bei flüchtiger Betrachtung erscheint die Theorie der Geistesverwandtschaft ziemlich abwegig. Kaum einer, der je mit einem Hund oder einer Katze zusammengelebt hat, wird bestreiten, dass es sich bei diesen Nichtmenschen, die sich genetisch viel deutlicher von uns unterscheiden als Menschenaffen, um intelligente Lebewesen mit Selbstwahrnehmung und Gefühlsleben handelt. Das Verhalten dieser Nichtmenschen lässt sich schlechterdings nicht kohärent und plausibel erklären, ohne auf die Vorstellung eines geistigen Lebens zurückzugreifen.
Vielleicht verfügen Nichtmenschen nicht über ebensolche intentionalen Zustände, wie sie zur symbolischen Kommunikation notwendig sind, aber sie verfügen mit Sicherheit über kognitive Zustände, die dem entsprechen, was wir als Meinungen, Wünsche etc. beschreiben.
Es ist erstaunlich, dass wir uns 150 Jahre nach Darwin immer noch so schwer damit tun, bei anderen Tieren Eigenschaften anzuerkennen, die wir für ein Charakteristikum des Menschen halten. Denn die Annahme, dass die geistigen Fähigkeiten von Menschen bei Nichtmenschen vollständig fehlen, verträgt sich nicht mit der Evolutionstheorie, nach der es ausschließlich menschliche Eigenschaften gar nicht gibt.
Ich will damit nicht behaupten, dass es zwischen Tieren, die sich der symbolischen Kommunikation bedienen, und Tieren, die dies nicht tun, keine bedeutsamen Unterschiede gäbe; doch aus diesen Unterschieden folgt nicht, dass es für die kognitiven Eigenschaften des einen Tieres beim anderen keine Entsprechung gäbe.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Nichtmenschen auch über Eigenschaften verfügen, die wir für ausschließlich menschlich halten, und bin mir durchaus bewusst, dass dieser Punkt kontrovers diskutiert wird; und sicherlich gibt es zwischen den geistigen Funktionen von Menschen und den geistigen Funktionen anderer Tiere, die keine Sprache verwenden, gewichtige Unterschiede.
Dennoch gibt es mindestens zwei gute Gründe dafür, den Ansatz der Theorie der Geistesverwandtschaft zu verwerfen. Der eine ist praktischer Natur und hängt mit der Frage zusammen, ob dieser für Lebewesen, deren kognitive Fähigkeiten den unseren gleichen, tatsächlich zu nennenswerten Veränderungen führen wird. Der andere Grund ist eher theoretisch und betrifft die grundsätzliche Frage, warum es außer der Empfindungsfähigkeit noch weiterer Eigenschaften bedarf, um als vollgültiges moralisches Wesen akzeptiert zu werden.
Erstens wird die Theorie der Geistesverwandtschaft wahrscheinlich nicht mehr bewirken, als die Anerkennung unserer moralischen und rechtlichen Pflichten gegenüber Nichtmenschen auf unbestimmte Zeit zu vertagen, während wir weiter fleißig empirische Daten sammeln, um die Vergleichbarkeit einiger Nichtmenschen mit uns Menschen zu belegen. Und selbst wo nicht der geringste Zweifel an einer solchen Ähnlichkeit besteht, setzen wir uns über die Daten hinweg und fahren mit der Ausbeutung fort. Die Ähnlichkeiten zwischen Menschen und Schimpansen beispielsweise sind völlig unbestreitbar.
Die DNS des Schimpansen deckt sich zu 98,5 Prozent mit der unseren, und auch das kulturelle und geistige Leben der Schimpansen ist dem unseren sehr ähnlich. Diese Ähnlichkeiten sind uns seit geraumer Zeit bekannt, es war eines der Ziele von GAP, die überwältigenden Beweise dafür zusammenzutragen. Dennoch halten wir Schimpansen weiterhin in zoologischen Gärten gefangen und benutzen sie für biomedizinische Experimente.
Das zweite Problem besteht darin, dass die Theorie der Geistesverwandtschaft nicht genau spezifiziert, in welchem Ausmaß ein Nichtmensch bestimmte Eigenschaften besitzen muss, um als hinreichend menschenähnlich zu gelten und unsere moralische Achtung zu verdienen. Alles spricht dafür, dass Papageien in etwa über die geistigen Fähigkeiten fünfjähriger Menschenkinder verfügen, doch bis zum heutigen Tag werden Papageien in Zoohandlungen zum Kauf feilgeboten. Wie intelligent muss ein Papagei sein, bevor wir ihn als Mitglied der Gemeinschaft moralischer Lebewesen anerkennen? Muss der Papagei die kognitiven Fähigkeiten eines achtjährigen Kindes besitzen? Oder eines zwölfjährigen? Manche Schimpansen haben sich als fähig erwiesen, sich der menschlichen Sprache zu bedienen. Wie umfangreich muss ihr Vokabular und wie ausgeprägt müssen ihre syntaktischen Fähigkeiten sein, bevor wir zu dem Schluss kommen, dass die nichtmenschlichen Primaten über eine dem Menschen vergleichbare mentale Ausstattung verfügen?
Das Problem dieser Art von Vergleichen aufgrund spezifischer Merkmale besteht darin, dass Nichtmenschen daraus niemals als Gewinner hervorgehen. Kaum haben wir uns davon überzeugt, dass Papageien den Umgang mit einstelligen Zahlen beherrschen und begreifen, verlangen wir, dass sie auch den Umgang mit zweistelligen Zahlen beherrschen, um als menschenähnlich anerkannt zu werden.
Sobald eine Schimpansin zweifelsfrei gezeigt hat, dass sie über ein umfangreiches Vokabular verfügt, verlangen wir von ihr ein bestimmtes Niveau syntaktischer Fähigkeiten, um ihre geistige Ebenbürtigkeit zu beweisen. Der Zynismus dieser Spielereien wird offenbar, wenn man sich klar macht, dass jede beliebige Eigenschaft bei manchen Nichtmenschen deutlicher ausgeprägt ist als bei manchen Menschen; trotzdem kämen wir niemals auf die Idee, diese Menschen ebenso schlecht zu behandeln wie Nichtmenschen.
Ja, man muss sogar befürchten, dass die Theorie der Geistesverwandtschaft am Ende dazu führt, dass Tiere niemals als ebenbürtige Mitglieder der Gemeinschaft moralischer Lebewesen anerkannt werden. Selbst wenn ihre mentalen Eigenschaften exakt den unseren entsprächen, gäbe es keinerlei Garantie dafür, dass sie nicht diskriminiert würden. Im 19. Jahrhundert beriefen sich Wissenschaftler auf die Phrenologie, auf die „wissenschaftliche“ Verknüpfung von Persönlichkeitsmerkmalen mit bestimmten Schädelformen, um Menschen eine andersartige mentale Ausstattung zu attestieren. Selbst eine identische geistige Ausstattung reicht also nicht zur moralischen Anerkennung aus, wenn es Gründe und Motive zur Diskriminierung gibt. Doch selbst wenn die Theorie der Geistesverwandtschaft wider Erwarten zur Anerkennung einiger Nichtmenschen wie Menschenaffen oder Delfine als Personen führen sollte: Was ist mit der überwältigenden Zahl von Tieren, die niemals die Fähigkeit zur Verwendung menschlicher Sprache oder andere Eigenschaften an den Tag legen, die wir mit dem menschlichen Geist verbinden? Die Theorie der Geistesverwandtschaft drückt sich vor der grundlegenden moralischen Frage: Weshalb reicht das Kriterium der Empfindungsfähigkeit nicht aus, um Nichtmenschen das Recht zuzusprechen, nicht ausschließlich als Mittel zu menschlichen Zwecken behandelt zu werden?
Die Theorie der Geistesverwandtschaft geht davon aus, dass die kognitiven Fähigkeiten des Menschen einen moralischen Wert besitzen und eine besondere Behandlung rechtfertigen. Aber für die Behauptung, spezifisch menschliche Eigenschaften seien in moralischer Hinsicht wertvoller als die von Nichtmenschen, gibt es keine Grundlage. Unsere sprachlichen Fähigkeiten sind für Wesen wie uns von besonderem Wert, so wie das Echolot der Fledermäuse für Wesen wie Fledermäuse von besonderem Wert ist. Aber wenn man die Fähigkeit zur symbolischen Kommunikation moralisch höher einstuft als die Fähigkeit, sich seine Welt mit Schallwellen zu erschließen, setzt man voraus, was erst begründet werden muss. Selbst wenn alle Tiere mit Ausnahme des Menschen über keinerlei kognitive Fähigkeiten jenseits der Empfindungsfähigkeit verfügten oder wenn sie ihre kognitiven Fähigkeiten nur in geringerem Ausmaß oder auf ganz andere Weise zeigten als der Mensch, würde dieser Unterschied immer noch nicht rechtfertigen, dass wir diese Lebewesen wie Sachen behandeln. Niemand behauptet, dass Nichtmenschen Auto fahren oder an Universitäten studieren sollten. Aber für die Frage, ob wir Nichtmenschen essen oder für Experimente benutzen dürfen, ist der Unterschied ganz und gar ohne Belang. Dies wird sofort deutlich, wenn man die Frage ausschließlich auf Menschen anwendet: Welche Eigenschaft auch immer wir zum Kriterium fürs Menschsein erheben, bei manchen Menschen wird diese Eigenschaften weniger ausgeprägt sein, bei anderen sogar gänzlich fehlen. Manche Menschen werden genau denselben Mangel aufweisen, den wir den Nichtmenschen zuschreiben. Sicherlich ist dieser Mangel in mancherlei Hinsicht von Bedeutung, aber er führt nicht dazu, dass wir diese Menschen versklaven oder als Waren ohne inneren Wert behandeln.
Die Pflicht zur Vermeidung der Ausbeutung von Nichtmenschen darf nicht davon abhängen, ob Tiere eine Geistesverwandtschaft zu uns aufweisen, die über Empfindungsfähigkeit hinausgeht.
Fußnoten:
Aus dem Englischen von Robin Cackett
Gary L. Francione ist Distinguished Professor of Law an der Rutgers University School of Law in Newark, New Jersey, USA. Er ist unter anderem der Verfasser von „Introduction to Animal Rights: Your Child or the Dog?“, Philadelphia (Temple University Press) 2000.