Frankreich wählt seinen Monarchen
von André Bellon
Ob man ihn als „republikanischen Monarchen“ sieht oder als „Wächter institutioneller Stabilität“, der französische Staatspräsident ist der „Eckstein“ im institutionellen Gefüge der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958. Die Krise der IV. Republik vor 50 Jahren hatte eine leidenschaftliche Debatte darüber ausgelöst, welche Institutionen für Frankreich am geeignetsten wären. Am Ende setzte sich die Konzeption von General de Gaulle durch, die das Produkt einer bestimmten Sicht der jüngeren französischen Geschichte war.
Zwei Dinge machten einen tiefen Eindruck auf General de Gaulle: die Machtlosigkeit des Staatspräsidenten Albert Lebrun angesichts der Ereignisse von 1940, die mit dem Blitzsieg der Nazi-Wehrmacht endete, und der rasche Zusammenbruch der Institutionen der Dritten Republik. Das erklärt de Gaulles Bestreben, die Kontinuität des Staats gegen die Unwägbarkeiten des politischen Lebens und internationalen Geschehens abzusichern. Deshalb legte er Wert darauf, dass der Staatspräsident als eine Art nationaler „Schiedsrichter“ eine längere Amtszeit hat als die Abgeordneten (nicht fünf, sondern sieben Jahre) und mit eigenen Machtbefugnissen ausgestattet ist. Unter diesen Prämissen wurde General de Gaulle erster Präsident der V. Republik.
Die Verfassung der Fünften Republik enthält einerseits Schlüsselelemente des parlamentarischen Systems – so ist die Regierung gegenüber dem Parlament verantwortlich –, macht aber andererseits auch Anleihen beim Präsidialsystem. In den Kompetenzbereich des Élysée-Chefs fällt unter anderem die Abhaltung von Referenden, die Ernennung des Ministerpräsidenten und die Auflösung des Parlaments. Dass der Staatspräsident auch für die Außenpolitik zuständig ist, ergab sich hingegen erst im Lauf der Zeit aus der Praxis. Allerdings fällt nach Artikel 16 im Fall einer schweren Krise alle öffentlichen Gewalt dem Staatspräsidenten zu – eine Prärogative, von der de Gaulle 1961 beim Putsch der französischen Generäle in Algier Gebrauch machte.
Eine Verfassung mit caesaristischen Zügen
In den Debatten von 1958 übten François Mitterrand, Pierre Mendès-France und die Kommunistische Partei Frankreichs heftige Kritik an der neuen Verfassung, die sie als „caesaristisch“ geißelten. Ihr Widerstand richtete sich vor allem gegen die Notstandsbestimmungen in Artikel 16, gegen die Unterordnung der Volksvertretung unter den Staatspräsidenten, die sich vor allem darin zeigt, dass das Staatsoberhaupt nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, seinerseits aber das Parlament auflösen kann. Dieses Ungleichgewicht führte lange Zeit später zum Phänomen der Kohabitation: Der Staatschef kann auch dann im Amt bleiben, wenn der Wähler seiner Partei eine Abfuhr erteilt hat.
Nach der Verfassung von 1958 wurde der Präsident noch von einem Wahlmännerkollegium (collège électoral) gewählt. Erst 1962 machte de Gaulle den damals heftig umstrittenen Vorschlag, den Staatspräsidenten durch allgemeine und unmittelbare Wahlen zu legitimieren. In den Augen de Gaulles erforderten die starken politischen Befugnisse des Staatspräsidenten eine Wahl durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Auch hielt er es für unabdingbar, dass derjenige, der im Kriegsfall über den Einsatz von Atomwaffen zu entscheiden hat, der Nation direkt verantwortlich ist.
Die neue Regelung wurde nach dem misslungenen Anschlag auf de Gaulle am 22. August 1962 beschlossen – unter Umgehung der Volksvertreter im Parlament. Beim anschließenden Referendum vom 6. November sprachen sich 62 Prozent der Abstimmungsberechtigten für die Verfassungsänderung aus. Das Vorgehen des Staatschefs wurde durch das Wahlvolk abgesegnet, auch wenn einige Parlamentarier de Gaulle beschuldigten, mit diesem Volksentscheid die Verfassung verletzt und „bonapartistisch“ gehandelt zu haben.
Die Institutionen der V. Republik sind das Ergebnis zum einen der politischen Umstände (insbesondere der Algerienkrise), zum anderen des Denkens von General de Gaulle, dessen Frankreichvision transzendentale Züge trug. Sie gehören aber auch zur einer langen, bereits 1791 begonnenen Suche nach der idealen Regierungsform, die sich um die Frage drehte: Wie lassen sich Volksvertretung und staatliche Stabilität miteinander vereinbaren? Darauf kann es keine einfache Antwort geben. Seit der Französischen Revolution hat Frankreich 14 Verfassungen erlebt. Im Vergleich zu den USA, wo noch immer die erste Verfassung gilt, zeigt sich hier eine große Diskontinuität, wobei man freilich nicht vergessen darf, dass die US-Verfassung seit ihrer Verabschiedung zahlreiche Erweiterungen und Änderungen (durch zum Teil sehr wichtige Amendments) erfahren hat.
Alle Nachfolger de Gaulles, François Mitterrand eingeschlossen, haben mit der neuen Regierungsform ihren Frieden gemacht. Und der sozialistische Ministerpräsident Lionel Jospin hat 2002 die institutionelle Vorrangstellung des Staatschefs sogar noch gestärkt, indem er die Reihenfolge der Wahlen änderte und die Präsidentschaftswahlen vor den Parlamentswahlen stattfinden ließ.
Die normative Kraft der Mythen
Heute hat die Verfassung der V. Republik eine so starke normative Kraft entwickelt, dass sie einige unbezweifelte Mythen begründet. Diese „offiziellen“ Auffassungen werden meist mit dem einleitenden Attribut „bekanntlich“ präsentiert. „Bekanntlich“ sind zum Beispiel „die Franzosen“ voll dafür, dass der Präsident durch Volksentscheid gewählt wird. Daran könnte man aber Zweifel haben, wenn man die Wahlbeteiligung betrachtet. So ist etwa der Anteil der Stimmenthaltungen beim ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen zwischen 1965 und 2002 von 15,3 auf 28,4 Prozent angestiegen. Und beim Referendum vom 24. September 2000, bei dem es um die Reduzierung der Amtszeit des Staatspräsidenten von sieben auf fünf Jahre ging, schafften es nur etwa 30 Prozent der Stimmberechtigten ins Wahllokal.
Gleichermaßen „bekanntlich“ stellen die Direktwahl und die umfassenden Amtsbefugnisse des Präsidenten den Ausweg aus der Sackgasse früherer parlamentarischer Regierungssysteme dar. Dabei ist es eher so, dass seither die demokratischen Verfahren in der Praxis entwertet wurden und dass die Wahlen eher eine Ergebenheitsgeste als eine freie Entscheidung darstellen. Diese Entwicklung geht großenteils auf die Verfassung von 1958 zurück, vor allem aber auf das Referendum von 1962, mit dem 62 Prozent der Abstimmenden (46 Prozent der Stimmberechtigten) die allgemeine und unmittelbare Wahl des Staatspräsidenten absegneten.1
Fragt man die Wähler, ob sie es richtig finden, dass der Staatspräsident durch allgemeine und unmittelbare Wahlen bestimmt wird, so wird vorausgesetzt, dass sie die Machtfülle des Staatspräsidenten befürworten und sich, weil sie ihn wählen dürfen, auch mit den weniger demokratischen Entwicklungen abfinden, die dessen starke Stellung mit sich bringt. Seit den Anfängen der V. Republik versuchte man mittels aufwändiger Propaganda, diese politische Sichtweise in den Köpfen zu verankern. Es galt dabei das parlamentarische Systeme zu diskreditieren und die Vorstellung vom Staatspräsidenten als einem „Schiedsrichter“ durchsetzen, der, nachdem er vom Volk legitimiert ist, dem Parlament keine Rechenschaft mehr schuldig ist.
Diese Darstellung setzt auch, ohne es auszusprechen, einen Schlussstrich unter den zwei Jahrhunderte währenden Konflikt zwischen Republikanern und Monarchisten. Damit wird eine fast hundertjährige Geschichte des Parlamentarismus ausradiert und als negative Tradition hingestellt. Dieses Projekt wird seit 1958 so intensiv betrieben, dass sogar Mitglieder der linken Partei Parti Radical de Gauche (PRG), die eigentlich in der Tradition des Parlamentarismus steht, sich diese falsche historische Darstellung mittlerweile zu eigen machen. So schrieb etwa der Jurist Roger-Gérard Schwartzenberg, Abgeordneter der PRG und früher Forschungsminister in der Regierung Jospin: „Mit Ausnahme der kurzen revolutionären Periode zwischen Varennes und dem 18. Brumaire (1791–1799) institutionalisierten unsere Verfassungen stets ein mächtiges Staatsoberhaupt – ob als König, als Ersten Konsul, als Kaiser oder als Präsidenten der Republik.“2
Nichts ist von der Wahrheit weiter entfernt. Schon 1789 engagierten sich die einen Politiker für die konstitutionelle Monarchie – wie etwa Mirabeau (1749–1791), Wortführer des Dritten Standes und 1791 Präsident der Nationalversammlung – und andere dagegen, wie der Journalist Camille Desmoulins (1760–1794), einer der Initiatoren des Sturms auf die Bastille. Der Kampf für oder gegen die Republik war in dieser Konfrontation bereits vorgezeichnet.
Die Volkserhebung vom 10. August 1792 setzte mit dem Sturz der Monarchie zugleich das allgemeine Wahlrecht und das Prinzip der Volkssouveränität durch. Fast 100 Jahre lang wurde dieser Sieg der demokratischen Prinzipien wieder in Frage gestellt, zunächst vom Kaiserreich, dann von der monarchistischen Restauration und schließlich durch die Zweite Republik (1848–1851). In der Tat war die Verfassung von 1848 das Werk der „Ordnungspartei“, die nach der Niederschlagung der Arbeiterbewegung durch General Louis Cavaignac über das Land herrschte. Die Gegner der neuen Verfassung waren außerstande, Widerstand zu leisten, und so wurde der Präsident der Republik in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt. Der Sieger hieß Louis-Napoléon Bonaparte.
Dasselbe Szenario hätte sich nach dem Zusammenbruch des Zweiten Kaiserreichs und dem Massaker an der Pariser Commune im Mai 1871 beinahe wiederholt. Aufgrund des unklaren Kräfteverhältnisses zwischen Republikanern und Monarchisten blieb die Entscheidung für eine der beiden Staatsformen einige Zeit in der Schwebe. Erst unter dem Präsidenten Patrice de Mac-Mahon und gegen dessen politische Überzeugung schwang das Pendel wieder in Richtung der Republikaner zurück. 1875 wurden drei Gesetze erlassen, die die verfassungsmäßige Grundlage der Dritten Republik bildeten und weitgehend unverändert bis 1940 in Kraft blieben: Die Legislative stützte sich auf ein Zweikammersystem, den Senat und die Abgeordnetenkammer, deren Mitglieder über das allgemeine Wahlrecht ermittelt wurden, das allerdings nur den Männern vorbehalten war und erst am 21. Oktober 1945 durch das Frauenstimmrecht ergänzt wurde. Als Mac-Mahon wiederholt versuchte, ein autoritäres Regime durchzusetzen, musste er seinen Abschied nehmen. Bei den Senatswahlen vom 5. Januar 1879 entschied sich, wie schon zwei Jahre zuvor bei den Parlamentswahlen, eine Mehrheit der Wähler für die Republik.
Damit herrschte in Frankreich bis 1958 ein politisches System, das – abgesehen vom Vichy-Regime (1940–1944) – der Legislative, das heißt dem Parlament, den Vorrang einräumte. Dieses System überstand mehrere schwere Krisen, die die extreme Rechte zum Sturz der parlamentarischen Ordnung zu nutzen suchte – etwa in der Korruptionsaffäre um die Panama-Gesellschaft von 1889, in der Dreyfus-Affäre (1894–1906) oder durch den Putschversuch rechtsgerichteter Gruppen vom 6. Februar 1934.
Die Totengräber der parlamentarischen Legitimität
Kapituliert hat dieser Parlamentarismus dann aber erst vor dem Naziregime, zuerst in München 1938 und dann in Vichy 1940. Doch nach der Befreiung erstand er von Neuem. Auch die Vierte Republik (1945–1958) war ein parlamentarisches System, das freilich von den Anhängern des Präsidialregimes, allen voran General de Gaulle, ständig attackiert wurde.
De Gaulle, der das parlamentarische System mit „Parteienregime“ und Parlamentarismus mit Staatsschwäche gleichsetzte, instrumentalisierte die Ablehnung der Kolonialkriege, in denen die IV. Republik versackte. Dabei vergaß er geflissentlich seine Mitverantwortung für diese Kriege, denn die blutige Repression in Sétif am 8. Mai 1945, die sich im Rückblick als Vorspiel zum Algerienkrieg darstellt, ging auf das Konto der provisorischen Regierung unter de Gaulle. Und die machte am 16. August 1945 nicht General Philippe Leclerc, sondern Admiral Thierry d’Argenlieu zum Generalgouverneur für Indochina. Der Admiral gab den Befehl zur Bombardierung Haiphongs und wurde damit zum Hauptverantwortlichen für den Beginn des Indochinakriegs.
Nun wäre es ungerecht, der IV. Republik die Gesamtverantwortung für die Kolonialkriege zuzuschreiben, die schließlich zu ihrem Scheitern führten. Aber man muss ihr doch vorwerfen, dass sie diese Konflikte mehr als zehn Jahre fortgeführt und so ihre humanistischen Grundsätze verleugnet hat. Und vollends unbegreiflich ist, dass der Republikaner und Sozialist Guy Mollet – Regierungschef vom 31. Januar 1956 bis 21. Mai 1957 – vor der Koloniallobby kapitulierte, die Truppen in Algerien verstärken ließ und die Menschenrechtsverletzungen der Armee deckte.3 Wer die Grundsätze verrät, in deren Namen er gewählt ist, wird zum Totengräber der parlamentarischen Legitimität.
Das Ende der Vierten Republik hatte also mehr mit der Schwäche des politischen Personals zu tun als mit der des Systems. Wahre Demokraten hätten beispielsweise nie die peinliche Wahlrechtsreform von 1951 betrieben, mit der sich die herrschenden Parteien ihre Pfründen sichern wollten.4 Das parlamentarische System, dem die Parteien ja dienen sollten, konnte damit nicht mehr richtig funktionieren. Die notorische Instabilität der französischen Regierungen in den 1950er-Jahren war nur Ausdruck des völligen Legitimitätsverlusts von Führungspolitikern, die das politische System durch eigenes Verschulden zu Fall brachten. In seiner Rede, die er am 1. Juni 1958 gegen die Ernennung von de Gaulle hielt, zog der Sozialist Pierre Mendès-France, Regierungschef in den Jahren 1954/55 und seit 1950 erklärter Gegner des französischen Kolonialismus, folgende Bilanz: „Die Vierte Republik geht an ihren eigenen Fehlern zugrunde. Dieses System verschwindet, weil es die Probleme, mit denen es konfrontiert war, nicht zu lösen verstand.“ Doch es sei falsch, das parlamentarische System als solches zu verurteilen: „Nur der schlechte Gebrauch, den man davon machte, hat uns zur Machtlosigkeit verurteilt und uns derart versagen lassen.“
Man kann die Vierte Republik also nicht ausschließlich unter dem Blickwinkel ihres Untergangs beurteilen und erst recht kann man deswegen nicht einfach 100 Jahre Parlamentarismus auf die Anklagebank setzen. Die Vierte Republik hat – wie die Dritte Republik – zahlreiche große historische Persönlichkeiten hervorgebracht, und an historische Figuren wie Jean Jaurès, Georges Clemenceau, Aristide Briand oder Pierre Mendès-France wird man sich noch erinnern, wenn viele Funktionäre der Fünften Republik längst vergessen sein werden. In den Zeiten des Parlamentarismus konnten sich die großen öffentlichen Aufgabenbereiche entfalten, in Sonderheit das öffentliche Schulwesen, wurde das Prinzip der Laizität (der strikten Trennung von Kirche und Staat) und die Einkommensteuer eingeführt, wurde das Arbeitsministerium geschaffen und die wichtigsten Sozialgesetze erlassen.
So instabil die Vierte Republik, zumal in ihren letzten Jahren, auch gewesen sein mag, sie schaffte nach dem Zweiten Weltkrieg den Wiederaufbau des Landes und die Stabilisierung eines europäischen Friedens. Die Vierte Republik setzte den Entkolonisierungsprozess in Tunesien und Marokko in Gang und schuf in allen anderen Kolonien den gesetzlichen Rahmen für die spätere Unabhängigkeit.
Dennoch hatten sich die Kräfteverhältnisse 1958 so sehr verschoben, dass die wichtigsten Träger des parlamentarischen Systems keinen Widerstand mehr leisten, ja nicht einmal mehr eine würdige Figur machen konnten. Von einigen wenigen Persönlichkeiten abgesehen, fehlte es an moralischer Substanz, um sich de Gaulles Angriffen und dem von ihm vorgeschlagenen Regimewechsel widersetzen zu können. Die Verfassung der Fünften Republik, die ein Werk de Gaulles und seines engsten Mitarbeiters Michel Debré5 war, rückte den Staatschef ins Zentrum der Staatsgewalt. Bestätigt wurde er in dieser Rolle durch das Verfassungsreferendum von 1962, das die Direktwahl des Präsidenten verankerte.
Einige Politiker stürzten sich damals in ein letztes Gefecht für das parlamentarische System – darunter ein gewisser François Mitterrand mit seinem berühmten Pamphlet „Der permanente Staatsstreich“6 . Doch als Mitterand dann 1981 selbst Staatspräsident wurde, ging er auf Abstand zu seiner früheren Position. Auf seiner ersten Pressekonferenz meinte er nur: „Diese Regelungen waren vor mir gefährlich, und sie werden es nach mir sein. Einstweilen werde ich mich mit ihnen arrangieren.“7 Dieses „einstweilen“ dauerte leider etwas länger. Dass ein Politiker der Linken mit seinem monarchischen Gehabe dieser personalisierten Machtausübung seinen Segen gab, hat zu der politischen Konfusion in der Verfassungsdebatte wesentlich beigetragen.
Doch die heute herrschende Einmütigkeit ist bloße Fassade, hinter der sich eine tief greifende Krise der Institutionen verbirgt. Angeblich sorgt die Verfassung von 1958 für Kontinuität. Angeblich ermöglicht sie effizientes politisches Handeln. Tatsächlich aber lässt sie es zu, dass diese Kontinuität zu Lasten der Volkssouveränität gesichert wird – unter anderem dadurch, dass sich der Staatspräsident vor dem Parlament nicht zu verantworten hat. Während seiner Amtszeit übt er alle wesentlichen Machtbefugnisse ohne jede Kontrolle aus. Die Regierung, die er in souveräner Entscheidung ernennt, sichert ihm seine Macht.
Dies ist der Wesenskern jedes Präsidialsystems. Sogar in der Verfassung der USA, in der die Machtbefugnisse von Präsident und Kongress besser austariert sind, ist eine solche Negation der Demokratie angelegt. Sie lässt es zu, dass der Staatschef neue Truppen in den Irak schickt, obwohl das Wahlvolk bei den Kongresswahlen im November 2006 den Demokraten die Mehrheit im Repräsentantenhaus verschafft und damit gezeigt hat, dass es das Gegenteil will. In einer parlamentarischen Demokratie hätte man George W. Bush absetzen und einen von der Mehrheit der Wähler gewünschten Politikwechsel einleiten können. Aber wie soll man sich der Politik eines Präsidenten widersetzen, der nach wie vor zur Ausübung seiner Macht legitimiert ist? Nach André Tardieu, der Clemenceau bei den Friedensverhandlungen von Versailles beriet, setzt die Ausübung der Volkssouveränität einen „gefangenen Souverän“ voraus.
Wenn die französischen Institutionen in der Lage sind, soziale Aufruhrstimmungen wie den Mai 1968 oder die Unruhen im Winter 2005 zu überstehen, zeigt dies nur, dass sich die gesellschaftlichen Widersprüche nicht mehr in die Institutionen hinein übersetzen. Wer sich unter solchen Bedingungen für die politische Stabilität des heutigen Frankreich begeistert, verwechselt Ursache und Wirkung: Demokratische Bestrebungen können sich derzeit eben nur noch auf der Straße artikulieren. Aus dem Argument der Regierungsstabilität, das so häufig als Hauptargument gegen den Parlamentarismus benutzt wird, spricht nur allzu oft antidemokratische Gesinnung. Als die sozialistische Regierung unter Pierre Mauroy 1983 mit ihrer rigiden Sparpolitik begann, stellte sie die Kontinuität der Macht über die Souveränität des Volks, das sich 1981 für eine andere Politik ausgesprochen hatte. Die viel beschworene Stabilität ging auf Kosten der Demokratie.
Und es gibt ein weiteres Paradox: Obgleich die Verfassung der Fünften Republik einen starken Staat garantieren soll, erleichtert sie die Unterordnung der politischen Macht unter globalisierte Wirtschafts- und Finanzinteressen. Der nationale Wille verliert seine Durchsetzungskraft, wenn ihm die Unterstützung des Volks abhanden kommt. Nur eine demokratische Meinungsbekundung, die gegen die Absichten der politischen Klasse gerichtet war, konnte einen europäischen Verfassungsvertrag verhindern, der die Interessen von Einzelnen über das Gemeinwohl stellt.
Das Parlament sollte unter demokratischen Bedingungen eigentlich die philosophischen und sozialen Konflikte innerhalb eines Landes widerspiegeln. Heute jedoch ist es auf die stupide Rolle einer Registrierkammer reduziert. Da es dem Präsidenten oder einem potenziellen Präsidentschaftskandidaten untergeordnet ist, hält es sich eher an den allgemeinen Konsens und äußert nur selten abweichende Meinungen. Das gesamte politische Leben hängt an den Präsidentschaftswahlen. Das aber führt zu einer Personalisierung der Macht, was wiederum auf Kosten von Sachfragen und politischen Diskussionen geht. Die Parteien funktionieren damit letztendlich wie „Rennställe“, die Konkurrenz zwischen Personen verdrängt das Wesentliche: die Auseinandersetzung um Ideen. Die Aktivisten bilden nur noch das Fußvolk von Kandidaten, die ihrerseits auf ihren medialen Auftritt reduziert sind, also zu Marionetten ihrer Imageberater. Unter diesen Bedingungen ähnelt die Präsidentschaftswahl mehr und mehr einem Plebiszit.
Der weiße Blazer der Ségolène Royal
Ein von der Vorsehung bestimmter Mann, eine von der Vorsehung bestimmte Frau – das ist es, was die Leute beschäftigt. Zumal es mit einem Mediensystem korrespondiert, das sich nicht mehr als Mittler kritischer Informationen versteht, also über soziale oder außenpolitische Fragen aufklärt, sondern nur noch als Sprachrohr führender Politiker fungiert.
Über die Launen eines Nicolas Sarkozy, die weißen Blazer einer Ségolène Royal oder die persönlichen Konflikte innerhalb der grünen Partei lässt sich offenbar einfacher berichten als über die Missstände in einem Supermarkt, in dem die Beschäftigten unter illegalen Verhältnissen gearbeitet haben und im Keller eingesperrt wurden, als die Gewerbeaufsicht kam. Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2006. Zwei Wochen lang erschien kein einziges Wort darüber in den Medien.
Das Falsche – und das Gefährliche – am präsidialen Systems ist im Grunde die Vorstellung, dass sich die Vielfalt einer Bevölkerung auflöst, wenn diese eine bestimmte Ausdrucksform annimmt. Das Wahlvolk, das in einer Demokratie die staatlichen Gewalten legitimiert, kann in der Regel nicht von einer einzelnen Person repräsentiert werden, außer auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners.
Die Personalisierung der Staatsgewalt, mag sie auch verfassungsgemäß und an Wahlen gebunden sein, verleiht dem Präsidentenamt eine transzendentale Bedeutung, die aufgrund ihrer irrationalen Dimension zu einer Verarmung der politischen Debatten führt. Tatsächlich sollten aber die gesellschaftlichen Interessenkonflikte und sozialen Kämpfe in die Institutionen hineingetragen werden. Nur im Parlament können und müssen diese Widersprüche thematisiert werden. Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag ohne vitale Gegensätze. Es gibt keine Demokratie ohne Streit.
Wie kann man die Präsidentschaftswahl heute noch als „Begegnung zwischen einer Person und dem Volk“ bezeichnen, wenn sich um die nächste Präsidentschaft im Grunde nur Anhänger des europäischen Verfassungsvertrags bewerben, den eine klare Wählermehrheit am 29. Mai 2005 abgelehnt hat? Liegt die tiefere Bedeutung des 29. Mai nicht darin, dass sie – jenseits der Grabenkämpfe zwischen rechts und links – einer Abfuhr an ein zunehmend perverses politisches System darstellte, das eine wirkliche Repräsentation der Gesamtheit der Staatsbürger nicht mehr zulässt? Und die Antiliberalisierungsgruppen haben zweifellos den Fehler gemacht, dass sie mit ihrem Wunsch nach einem Präsidentschaftskandidaten, der das Nein zur EU-Verfassung repräsentiert, selbst in die Personalisierungsfalle tappten.
Das Allgemeininteresse muss sich in einem parlamentarischen System über die Bildung von Mehrheiten und Regierungen herstellen, die sich vor den Volksvertretern rechtfertigen müssen. Dabei ist klar, dass das parlamentarische System erneuert werden muss. Das Wahlsystem muss so gestaltet sein, dass sich darin die tatsächliche politische Mannigfaltigkeit abbilden kann. Das Kontrollrecht – und der Status – der Volksvertreter muss endlich wieder aufgewertet werden. Rang und Rolle des Referendums, die heute dem Ermessen des Präsidenten obliegen, sind neu zu überdenken. Nach wie vor bedarf es des parlamentarischen Rahmens, um dem Willen der Wähler Gestalt zu geben, und zwar in seiner Vielfalt wie in dem, was alle verbindet.
Vor mehr als 400 Jahren beschrieb Étienne de La Boétie, Schriftsteller und Freund von Montaigne, in seiner Abhandlung „Von der freiwilligen Knechtschaft“ drei Arten von Tyrannen: „Die einen haben die königliche Gewalt kraft der Wahl des Volkes; die andern durch die Gewalt ihrer Waffen; die dritten auf Grund der Erbfolge ihres Geschlechtes (…), und so verschieden die Mittel sind, durch die sie zur Herrschaft kommen, so ist doch die Manier der Herrschaft immer recht ähnlich: die Erwählten regieren, wie wenn sie Stiere gefangen hätten und sie zähmen wollten; die Eroberer verfahren mit den Untertanen wie mit ihrer Beute; und die Erbfürsten wie mit ihren natürlichen Sklaven.“8
Der 21. April 2002, als Zehntausende aus Protest gegen den rechtsextremen Präsidentschaftskandidaten Jean-Marie Le Pen auf die Straße gingen, aber auch der 29. Mai 2005 haben uns von der Notwendigkeit überzeugt, dass die Institutionen dem Wahlvolk zu seinem Ausdruck verhelfen müssen. Denn es sind die Wähler, die der Politik ihre Legitimität verleihen. Wieder einmal in der Geschichte ist der dritte Stand nichts, wieder einmal muss er alles werden. Wieder einmal müssen wir die Institutionen von Grund auf neu gestalten: Wir brauchen eine verfassungsgebende Nationalversammlung.
Fußnoten:
Aus dem Französischen von Bodo Schulze
André Bellon saß von 1981 bis 1993 als Abgeordneter der Sozialisten in der französischen Nationalversammlung und fungierte dort als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses. Er ist Autor des Buchs „Une nouvelle vassalité, Contribution à une histoire politique des années 80“, das demnächst bei Mille et une nuits (Paris) erscheint.