17.01.1997

Ein mißglücktes Rendez-vous

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Ein mißglücktes Rendez-vous

DER angestrebte Übergang zu einer Berufsarmee, die den Pflichtdienst durch einen freiwilligen Dienst ersetzt und lediglich ein „staatsbürgerliches Rendez-vous mit der Nation“ obligatorisch macht, vollzieht sich unter umstrittenen Zielsetzungen: Werden die gegenwärtigen Reformen des französischen Verteidigungssystems den Herausforderungen gerecht, die eine Welt im Umbruch für die Gestaltung staatsbürgerlicher Partizipation heute mit sich bringt? Statt aus budgetären und strategischen Gründen die seit langem bestehende Kluft zwischen Volk und Armee abzusegnen, wäre es an der Zeit, die Staatsbürger zum tragenden Pfeiler einer – mit den Worten des amerikanischen Wissenschaftlers Gene Sharp – „demokratischen Verteidigung der Demokratie“ zu machen.

Von CHRISTIAN ROBINEAU *

Anfang dieses Jahres wird das Parlament über die Reform der französischen Streitkräfte abstimmen, wie sie der Präsident am 11. Februar 1996 angekündigt hat. Eine zentrale Maßnahme besteht in der Verringerung der jährlichen Zahl von Einberufungen um 24 Prozent, was die Kosten senken und Auslandseinsätze erleichtern würde. Nach dem Ende des Kalten Krieges, so meinen die Strategen, erfordern Interventionen in regionalen Konflikten und Bürgerkriegen den Einsatz kleinerer, schnell einsatzbereiter und gut ausgebildeter Einheiten.

Deshalb betreibt man nun den stufenweisen Übergang zur Berufsarmee und die „Aufhebung“ der nationalen Wehrpflicht, wobei die Möglichkeit, die Armee im Fall einer vitalen Bedrohung des Landes wieder zu vergrößern, theoretisch erhalten bleibt. Die nach dem 1. Januar 1979 geborenen Männer werden nun ab dem Jahr 1997, die Frauen ab dem Jahr 2003 zu einem einwöchigen, obligatorischen „staatsbürgerlichen Rendez-vous mit der Nation“ einberufen. Bei dieser Gelegenheit könnte man sich theoretisch einen Überblick über Gesundheitszustand, soziale Situation und Ausbildung der jungen Franzosen verschaffen. Zugleich würde Hilfe geboten bei der Eingliederung ins Berufsleben, ein Grundkurs in Bürgerpflichten sowie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten des freiwilligen Dienstes. Dieser sollte je nach Einsatzbereich – Verteidigung, Sicherheit und Prävention, nationaler Zusammenhalt und Solidarität, internationale Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe – zwischen neun und vierundzwanzig Monaten dauern.

Die Gegner dieser Reform verstehen die Abschaffung der Wehrpflicht als Anschlag auf die direkte Bindung zwischen Bürger und nationaler Verteidigung.1 Allerdings setzt dies voraus, daß der Pflichtdienst die ihm zugeschriebenen Funktionen überhaupt erfüllt. Ob er dies aber leisten kann, ist mehr als fraglich.

Der Wehrdienst ist weder universell noch egalitär, und er war es auch nie.2 Längst nicht alle sozialen Schichten sind gleichermaßen vertreten: Ein großer Prozentsatz der jungen Franzosen mit niedriger Schulbildung beispielsweise ist vom Wehrdienst befreit, ebenso wie viele Angehörige der privilegierten Schichten. Außerdem sichern diese sich die attraktivsten Jobs in zivilen Wehrbereichen. Tatsächlich leisten nur 30 Prozent eines Jahrganges ihren Dienst; von einer direkten Bindung zwischen Armee und Volk kann also kaum die Rede sein. Ebensowenig kann der Wehrdienst angesichts der Werte und der Funktionsweise der militärischen Institutionen als Schule der Demokratie gelten. Dennoch sieht er sich mit Aufgaben betraut (Berufsbildung, staatsbürgerliche Erziehung, Integration), die eigentlich in den Bereich staatlicher Bildungsinstitutionen fallen. Hinzu kommt, daß eine Wehrpflichtigenarmee keinen besseren Schutz vor einem Staatsstreich bietet als eine Berufsarmee (man denke an den griechischen Militärputsch von 1967 oder an den in Chile im Jahre 1973).

Zivile Verteidigung ohne Zivilisten

DIE bereits vor einigen Jahren erfolgreich angelaufene Umstellung auf eine Berufsarmee unterstreicht lediglich ein altes Konzept: „Verteidigung durch Bevollmächtigung“. Achtundfünfzig Millionen Franzosen vertrauen demnach 0,6 Prozent ihrer Mitbürger ihre Sicherheit an. Die für alle obligatorische eine Woche ist nicht mehr als ein Zugeständnis an die Nostalgiker der Wehrpflicht. „Staatsbürgerlich“ ist bei diesem „Rendez-vous“ nur noch das Adjektiv. In Wahrheit wird hier eine Tradition offiziell abgesegnet, die die gegenwärtige Regierung, so wie es schon ihre Vorgängerinnen taten, um jeden Preis zu verbergen trachtet – die Verweigerung einer demokratisch verantworteten Gestaltung der Verteidigungspolitik.

In dieser Hinsicht ist die „Debatte“ über die gegenwärtige Reform alles andere als erbaulich. Ein Plakat, ein Fragebogen und ein paar Diskussionen rechtfertigen noch nicht die Worte des Präsidenten vom 28. Mai 1996 von einer „wahrhaft lebendigen und starken demokratischen Praxis“: Nachdem er die sich abzeichnende Stimmung „zur Kenntnis genommen“ hatte, blieb ihm nur noch übrig, seine „Entscheidung“ bekanntzugeben. Chirac hat ausdrücklich bedauert, daß die Verfassung ein Referendum über die Abschaffung der Wehrpflicht nicht zuläßt (dem haben einige Juristen widersprochen). Vielleicht sollte er noch einmal genauer nachlesen. „Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Armee“ (Art. 15), während der Gesetzgeber – also das Parlament – „die Regeln (...) bezüglich der persönlichen und materiellen Zwänge bestimmt, die die nationale Verteidigung dem Bürger auferlegt“, sowie „die Grundprinzipien (...) der allgemeinen Organisation der nationalen Verteidigung festsetzt“ (Art. 34). Das Parlament hatte aber am 28. Mai noch keine Entscheidung getroffen.

Die Angelegenheit verweist mithin auf ein merkwürdiges Demokratieverständnis, um so mehr, als die Nationalversammlung sich überhaupt erst mit dieser Reform befassen durfte, nachdem sie ein Gesetz zur militärischen Rahmenplanung gebilligt hatte, welches das Budget für die gesamte Reform festlegt. Möglicherweise liegen der Reorganisation des Wehrdienstes weniger strategische Motive zugrunde als das allgemeine Anliegen einer Reduzierung der Staatsausgaben, die nach Meinung der Staatsgewalt unumgänglich ist.

Zudem ist politische Vorsicht geboten, wenn an einem der Gründungsmythen der Republik – dem des Bürger-Soldaten – gerüttelt wird (die berühmten Freiwilligen des Jahres II der Revolution von 1789 waren allerdings größtenteils zwangsrekrutiert worden). Wenigstens der Anschein, daß das Volk aktiv an der Konzeption der Verteidigung und ihrer Umsetzung in die Praxis partizipiert, muß gewahrt bleiben, zumal die wesentlichen Entscheidungen aus dem Prozeß der demokratischen Willensbildung ausgeklammert sind.

Das Weißbuch zur Verteidigung aus dem Jahre 1994, an das die gegenwärtigen Vorhaben anknüpfen, plädierte zwar für die Beibehaltung des gegenwärtigen Wehrdienstes, empfahl aber eine „globale Konzeption der Verteidigung“, die „die militärische Verteidigung um eine zivile und ökonomische, aber auch um eine soziale und kulturelle Dimension“4 ergänzt. Die offizielle Doktrin scheint also Optionen für nichtmilitärische Aspekte der Verteidigung offenzuhalten. Diese beträfen nicht nur den Schutz des Staatsgebietes, sondern auch die Verteidigung der Gesellschaft und ihrer bürgerlichen Werte, der Wirtschaft und der Kultur. Die Zivilisten, die a priori im „sozialen“ und „kulturellen“ Bereich ebenso kompetent sind wie die Militärs, müßten hier eine zentrale Rolle spielen.

Man entschied sich allerdings für eine traditionelle Lösung: Der Armee als der (insbesondere in budgetärer Hinsicht) einzigen vertrauenswürdigen Kraft steht eine zum Zuschauer degradierte Gesellschaft gegenüber, von der man lediglich erwartet, daß sie ihren Helden applaudiert (das nennt sich dann „Verteidigungsbewußtsein“). Zudem befürwortete das Weißbuch, daß der Aktionsradius der Streitkräfte über den rein militärischen Interventionsbereich hinaus erweitert wird (humanitäre Aktionen, Schutz der Zivilbevölkerung etc.). So wird im Namen der „globalen Verteidigung“ nicht die Rolle der Zivilisten in der Verteidigung, sondern die Rolle der Militärs im Zivilleben aufgewertet.

Im übrigen ist zu bezweifeln, ob die neuen zivilen Formen des freiwilligen Dienstes die Beteiligung der Staatsbürger an der Verteidigung tatsächlich intensiver gestalten können. Die zivildienstlichen Einsatzbereiche, an deren Entstehung die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen maßgeblich beteiligt waren, umfaßten ursprünglich die Entwicklungshilfe, die Verteidigung der Menschenrechte und die Entwicklung neuer Verteidigungsstrategien.5 Doch diese Praxis – im Grunde auch ihre Prinzipien – wurde Mitte der achtziger Jahre usurpiert und ihres eigentlichen Inhalts beraubt, als verschiedene Ministerien, einzelne regionale Gruppierungen, Unternehmen und Vereinigungen den potentiellen Nutzen des Zivildienstes in einem immer schwierigeren Umfeld entdeckten.

So waren 1994 im Zivildienst, wie er in Frankreich üblich ist, das heißt im waffenlosen Dienst der Armee und in Bereichen, die dem Verteidigungsministerium und anderen Ministerien unterstellt sind, 50000 Zivildienstleistende beschäftigt, also etwa 20 Prozent eines Jahrgangs. Diese explosionsartige Entwicklung, zunächst nicht mehr als eine empirische Tatsache, hat ihre offizielle Legitimierung dann in der Idee der „globalen Verteidigung“ gefunden. Damit wurde der Weg für die gegenwärtigen Reformvorhaben geebnet.

Diese sind freilich in sich äußerst widersprüchlich. Ungeachtet der ideologischen Bemäntelung verfügt nach wie vor allein die militärische Komponente der Verteidigung über ein nennenswertes Budget und eine gewisse Glaubwürdigkeit, während den verschiedenen Formen des Wehrersatzdienstes jede ernstzunehmende Bedeutung abgesprochen wird. Um dessen Existenz zu rechtfertigen, beruft man sich heute auf die Notwendigkeit, das soziale Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken – ein Argument, das immer zieht, wenn es um die nationale Verteidigung geht. Doch könnte dadurch das genaue Gegenteil bewirkt werden: Die Zivildienstleistenden, die angesichts der budgetären Zwänge ein willkommenes Heer von arbeitsrechtlich benachteiligten Billigarbeitskräften bilden, konkurrieren mit den anderen Erwerbstätigen, die Jugend wird für die „guten Werke von Vater Staat“ eingespannt, und der schöne humanitäre Anstrich täuscht hinweg über das Fehlen politischer Lösungen für den sozialen und ökonomischen Zerfall Frankreichs und der dritten Welt.

Die Wehrdienstverweigerer der Jahrgänge von 1997 bis mindestens 2001 werden im Rahmen ihres Pflichtdienstes erleben, wie der Staat sich zwei Drittel seiner budgetären Verpflichtungen gegenüber den vorgesehenen Zivildiensteinrichtungen entledigt, denen er bereits mehr als 300 Millionen Franc schuldet. Zudem werden diese Einrichtungen die finanzielle Last des neuen freiwilligen Dienstes alleine tragen müssen.

Zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Verteidigung und staatsbürgerlichem Engagement muß daher nicht nur das Interesse an der Wahrung von Werten und Institutionen zu einer gemeinsamen Angelegenheit werden – die gesamte Gesellschaft muß an der Lösung der Fragen, die ihre Sicherheit betreffen, beteiligt werden.

Welche aber bieten sich an? Das israelische und das Schweizer Modell kennen zwar eine größere Beteiligung der Bürger an der Verteidigung, doch die damit verbundene Militarisierung der Gesellschaft ist wenig erstrebenswert. Geeigneter erscheinen die „zivilen Strategien der Verteidigung und Abschreckung“, auf der Grundlage einer Analyse zahlreicher, aber verkannter historischer Beispiele unbewaffneten Widerstands, wie er mitunter von einem ganzen Volk geleistet wurde. Diese Strategien beruhen auf der Organisierung und Planung einer Kooperationsverweigerung der gesamten Gesellschaft (ziviler Ungehorsam, parallele Institutionen und Informationsnetze, Boykott, Streiks, Demonstrationen etc.) gegenüber einem äußeren oder inneren Aggressor. Grundlagen und Mittel dieser Art von Widerstand weisen einen engen Bezug zum Alltag in einer demokratischen Gesellschaft auf: Die Verteidigung wird hier zur Sache aller, sie beschränkt sich nicht auf den Rahmen irgendeines Dienstes.6

Demokratisch geschulte Verteidigung

EINE sanfte Utopie? Die Integration von nichtbewaffneten „Ergänzungen“ in die klassische Verteidigung war in verschiedenen Ländern (Norwegen, Dänemark, Finnland, den Niederlanden) Gegenstand offizieller Studien; in Schweden, Österreich und der Schweiz wurde sie ansatzweise sogar bereits verwirklicht. In jüngerer Zeit haben die baltischen Staaten bei ihren Unabhängigkeitsbestrebungen vermehrt auf Aktionen gewaltlosen Widerstandes gesetzt7 , und die Kosovo-Albaner leisten der serbischen Unterdrückung weiterhin Widerstand durch einen regelrechten „Schattenstaat“.

Ist so etwas in Frankreich unvorstellbar? Die 1984 vom damaligen Verteidigungsminister Charles Hernu in Auftrag gegebene Untersuchung über die „Perspektiven der Berücksichtigung von Prinzipien und Methoden des gewaltlosen Widerstandes in der globalen Strategie Frankreichs“8 wurde von einigen Militärexperten und Politikern begrüßt9 . Seither besteht ständiger informeller Kontakt zwischen dem Institut zur Erforschung gewaltloser Lösungen von Konflikten10 und dem Generalsekretariat der nationalen Verteidigung.

Das Ende dieses Jahrhunderts hat uns gänzlich neuartige Konflikte beschert, die ihre blutigen Spuren hinterlassen. Heute müssen Lösungen für bewaffnete Auseinandersetzungen gefunden werden, die weitab vom französischen Staatsgebiet stattfinden (Somalia, Ruanda, Exjugoslawien); hier drängt sich eine „Interventionspflicht“ auf, an der die klassischen militärischen, diplomatischen und humanitären Aktionen bisher aber häufig gescheitert sind.

Vor diesem Hintergrund ist der Begriff der „zivilen Intervention“ zu sehen. Jean- Marie Muller, einer der französischen Experten auf diesem Gebiet, definiert ihn als „unbewaffnete Intervention im Kontext eines lokalen Konflikts, eines Einsatzes im Ausland (...), einer Vermittlungs- oder Kooperationsmission mit dem Ziel, Gewalt präventiv zu verhindern beziehungsweise zu stoppen und die Voraussetzungen für eine politische Konfliktlösung zu schaffen.“11

Diese Idee, die sich auf jüngste oder länger zurückliegende Erfahrungen stützt (Balkan Peace Team, Peace Brigades International, zivile Missionen der UNO etc.) und in einigen Punkten an die Bestrebungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europäischen Parlaments und der UNO auf dem Gebiet der Krisenprävention anknüpft, stößt auf wachsendes Interesse.12 Einen Augenblick lang schien es, als würde Deutschland Frankreich in dieser Frage überholen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vor einigen Monaten im Bundestag eingebracht, unterstützt von den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der SPD und der CDU/CSU. Ziel war es, versuchsweise ein Freiwilligenkorps mit Bundesgeldern aufzustellen, das in Exjugoslawien intervenieren sollte, doch liegt der Entwurf bis zur Stunde auf Eis.13

Im November 1996 antwortete der französische Verteidigungsminister Charles Millon auf eine von der Bewegung für eine gewaltfreie Alternative (Mouvement pour une alternative non violente)14 veranlaßte parlamentarische Anfrage, daß im Rahmen des neuen freiwilligen Dienstes möglicherweise auch ein auf nichtmilitärische Interventionen zugeschnittener „Friedensdienst“ Platz finden könnte.

Unter „Verteidigungsbewußtsein“ versteht man in Frankreich im schlechtesten Fall das passive Hinnehmen einer Militärpolitik, die ohne vorherige Beratung beschlossen wurde, und im günstigsten Fall den Einsatz einiger Rekruten in den Schulen heruntergekommener Vorstädte. Es scheint, daß die französischen „Entscheidungsträger“ lange brauchen, um zu begreifen, daß die Demokratie hier und anderswo nur verteidigt werden kann, wenn die Demokraten nach den Regeln der Demokratie an deren Verteidigung beteiligt werden. Wer dies nicht beherzigt, wird – viel zu spät – entdecken müssen, daß eine Verteidigung ohne Staatsbürger am Ende nur Staatsbürger ohne Verteidigung hervorbringt.

dt. Andrea Marenzeller

* Ehemaliger Leiter der Bewegung der Wehrdienstverweiger aus Gewissensgründen (Mouvement des objecteurs de conscience, MOC).

Fußnoten: 1 Vgl. Jean Planchais, „Abgesang auf die Wehrpflicht“ Le Monde diplomatique, September 1996. 2 Vgl. Michel Auvray, „Objecteurs, insoumis, déserteurs. Histoire des réfractaires en France“, Paris (Stock 2) 1983. Für neuere Angaben siehe Serge Vinçon, „L'avenir du service national“, Bericht der Senatskommission für Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Streitkräfte, Paris, 9. Mai 1996; Philippe Séguin (Vorsitzender) und Olivier Darrason (Berichterstatter), „La France et son service“, Nationalversammlung, Paris, 23. Mai 1996. 3 Für eine Hälfte der Staatsbürger, die Frauen, besteht keine Wehrpflicht, ein Drittel der Dienstpflichtigen sind befreit. 20 Prozent der Rekruten leisten Zivildienst, Militärdienst im Zivilbereich oder „atypischen Wehrdienst“ (Jean Bastide, „Les Formes civiles du service national“, Bericht des Conseil économique et social, Paris, November 1995). 4 Marceau Long (Hrsg.), „Livre blanc sur la défense“, Paris (La Documentation française, Coll. „Rapports officiels“) 1994, S. 48. 5 Vgl. „Le Guide de l'objection de conscience“, Mouvement des objecteurs de conscience, Paris 1993 (MOC; 21 ter, rue Voltaire, 75011 Paris), sowie die in Kürze erscheinenden Protokolle des in der Nationalversammlung am 21. Mai 1996 vom Comité de coordination pour le service militaire (CCSC; 16, rue Jean- Giono, 91000 Evry) veranstalteten Kolloquiums „Service civil des objecteurs de conscience et citoyenneté“. 6 Eine umfassende Darstellung ziviler Strategien findet sich im Kapitel 6 von Christian Mellon, Jacques Smelin, „La Non-Violence“, Paris (PUF, coll. „Que sais-je?“) 1994. 7 Siehe Gene Sharp, „La Guerre civilisée. La Défense par actions civiles“, Presses universitaires de Grenoble, 1995. 8 Christian Mellon, Jean-Marie Muller, Jacques Smelin, „La Dissuasion civile“, Paris (Fondation pour les études de défense nationale, coll. „Les sept épées“) 1985. 9 Vgl. Alternatives non violentes, 1986, Nr. 57 (BP 27, 13122 Ventabreu), und Jean Klein, „De la nonviolence à la dissuasion civile“, Le Monde diplomatique, Dezember 1985. 10 IRNC: 14, rue des Meuniers, 93100 Montreuil. 11 Jean-Marie Muller, „Une nouvelle force: l'intervention civile non armée“, Alternatives non violentes, 1995, nr. 97, S. 4f. 12 Siehe Alternatives non violentes, 1995, Nr. 97, und Jean-Marie Muller, „L'Intervention civile“, erscheint bei Desclée de Brouwer. 13 Antoine Sondag, „Un service civil pour la paix“, La Lettre de Justice et Paix, März 1996. 14 MAN; 21 ter, rue Voltaire, 75011.

Le Monde diplomatique vom 17.01.1997, von CHRISTIAN ROBINEAU