15.01.1999

Wo das Recht auf Einmischung Konjunktur hat

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Wo das Recht auf Einmischung Konjunktur hat

DAS zentrale und östliche Afrika leidet unter den Folgen des ruandischen Völkermords und der politischen Umwälzungen im ehemaligen Zaire. Das Scheitern der französischen, US-amerikanischen und südafrikanischen Diplomatie eröffnet neue Möglichkeiten für eine regionale Geopolitik. Doch die derzeitigen Bündnisse sind fragil und entspringen zumeist kurzfristigen Notwendigkeiten. Ist die vielbeschworene „afrikanische Renaissance“ nur eine Mystifizierung, ähnlich wie die Entkolonisierung in den letzten fünfzig Jahren es vielfach war, oder liegt sie im Bereich des Möglichen?

Von MWAYILA TSHIYEMBÉ *

Bankrotte Staatsapparate, krisengeschüttelte Gesellschaften: das zentrale und östliche Afrika zerfällt. Zu dem vorhandenen Chaos gesellt sich ein breites Comeback des „Rechts auf Einmischung“ in die inneren Angelegenheiten jener Länder. Angesichts der allgemeinen Auflösung der souveränen Staaten setzen die internationalen Organisationen wie auch der UNO-Sicherheitsrat in ihrer Außenpolitik auf Intervention. So hat die UNO 1992 in Somalia und 1994 in Ruanda interveniert, die westafrikanische Eingreiftruppe Ecomog intervenierte ab 1990 in Liberia und ab 1995 in Sierra Leone, die zentralafrikanische „Mission zur Anwendung des Abkommens von Bangui (Misab) wurde 1997 nach Meutereien in der Zentralafrikanischen Republik stationiert und 1998 zur UNO-Truppe umgewandelt.

Jetzt mischen sich die afrikanischen Staaten auch direkt in die Angelegenheiten ihrer Nachbarstaaten ein. Uganda unterstützte 1990 die Rebellen der Ruandischen Patriotischen Front (RPF) in Ruanda, Angola 1997 General Denis Sassou- Nguesso in Kongo-Brazzaville. 1996/97 bildete sich die erste Staatenkoalition – bestehend aus Uganda, Ruanda, Burundi, Simbabwe und Angola – gegen das Mobutu-Regime in Zaire. Eine zweite Koalition, geführt von Simbabwe und Angola, unterstützt heute das Kabila-Regime im ehemaligen Zaire, während eine dritte aus Ruanda und Uganda die Rebellion gegen dieses Regime unterstützt. Senegal und Guinea kämpfen auf seiten des Regimes in Guinea-Bissau.1

Diese Eingriffe haben katastrophale Auswirkungen auf die Stabilität der betroffenen Staaten. Auf der einen Seite werden die Staaten teilweise ihrer Souveränität beraubt. Durch die Schaffung des Internationalen Gerichtshofs von Arusha etwa, der über die Verantwortlichen des Genozids von 1994 richten und paradoxerweise zur Versöhnung beitragen soll, wurde dem ruandischen Staat das Monopol der Gerichtsbarkeit entzogen. Und mit international vermittelten Friedensverträgen wird sogar das Verfassungsmonopol ausgehöhlt, denn an Stelle der Völker erarbeitet nun die internationale Gemeinschaft die Grundlagen für die vom Bürgerkrieg zerrütteten Staaten. Außerdem untersteht die Sicherheitspolitik zunehmend der UNO und den regionalen afrikanischen Organisationen, die sich die Sicherung von Recht und Ordnung zur Aufgabe gemacht haben. So werden Staaten von ausländischen Instanzen instrumentalisiert und „internationalisiert“.

Auf der anderen Seite hat diese Logik der Einmischung so etwas wie Fürstentümer, also Mächte mittelalterlichen Typs geschaffen, die ausschließlich auf Waffengewalt basieren und von der wechselhaften Einflußnahme der Schutzmächte abhängen. Ihr Hauptmerkmal ist Instabilität, denn jeder Interessenwandel und jedes veränderte Kräfteverhältnis auf seiten der Schutzmächte löst automatisch Rebellionen aus, wie man es im ehemaligen Zaire beobachten kann, wo die früheren Bündnispartner Kabilas sich heute mittels der Rebellen bekämpfen.

Längst sind neue (nicht mit den Kolonialmächten identische) afrikanische Schutzmächte entstanden, und parallel dazu hat das Recht auf Einmischung eine Zunahme der Verletzung des internationalen Flüchtlingsrechts bewirkt. Nicht nur, daß die ruandischen Hutu-Flüchtlinge in Zaire, in flagranter Verletzung der Bestimmungen der OAU-Charta, dicht an der Grenze zu ihrem Ursprungsland angesiedelt wurden – auch die Wiederbewaffnung eines Teils dieser Flüchtlinge in den Lagern stellte eine Verletzung der Genfer Konvention von 1951 dar.2 In der Folge überließen die UNO, das Internationale Rote Kreuz, die humanitären Hilfsorganisationen und die Staatengemeinschaft Hunderttausende Hutu-Flüchtlinge in den Wäldern und Savannen im Osten von Kongo-Kinshasa ihrem düsteren Schicksal. Da sie selber von Anfang an die Regeln verletzt hatten, konnten sie jetzt nicht auf deren Respektierung beharren.

Der ruandische Wirbelsturm hat weit über die Grenzen der Region der Großen Seen hinaus Folgen und ist innerhalb der geopolitischen Umstrukturierung der Gesamtregion ein machtvoller Faktor. Er hat verheerende Folgen für die beiden Pole, die ehedem das britische bzw. frankophone Einflußgebiet strukturierten: Kenia und Zaire. Um den ersten, britischen Pol hatte sich eine Wirtschaftsgemeinschaft konstitutiert, die aus Kenia, Uganda und Tansania bestand. Um den zweiten frankophonen Pol herum hatten sich zwei Kreise gebildet: die Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten Zentralafrikas (CEEAC), bestehend aus Zaire, Gabun, Kamerun, Tschad, Zentralafrikanische Republik und Kongo-Brazzaville, sowie die Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten der Großen Seen (CEPGL), bestehend aus Zaire, Ruanda und Burundi.

Eine heterogene Koalition

ANSTELLE der beiden Pole Kenia und Zaire bildete sich Ende 1996 eine zusammengewürfelte Koalition, die von Uganda über Simbabwe, Ruanda und Burundi bis Angola reichte und von Eritrea, Äthiopien, Tansania und Kenia stillschweigend geduldet wurde. Sie richtete sich gegen das Mobutu-Regime, während sie die angolanische Expedition gegen Präsident Lissouba in Kongo-Brazzaville gewähren ließ. Diese Formation erstreckt sich vom indischen Ozean (Mombasa, Daressalam) bis zum Atlantik (Luanda, Matadi, Libreville, Douala); hier treffen sich das Afrika der Bodenschätze (von Kapstadt bis Kinshasa), das Afrika des Erdöls (von Luanda bis Lagos) und das agropastorale Afrika (von Daressalam bis Massaua).

Die Länder innerhalb dieses Gebiets (Uganda, Ruanda, Burundi, Simbabwe, Angola, das ehemalige Zaire, Kongo- Brazzaville), wie auch die Länder außerhalb (Gabun, Kamerun, Tschad, Sudan) haben die Krise ihrer Staaten und Gesellschaften noch nicht überwunden. Zum einen schwächt die existierende Legitimitätskrise die Regierungen der einzelnen Länder, die alle entweder de jure (wie Angola oder Uganda) oder de facto Diktaturen sind (wie Ruanda oder die Demokratische Republik Kongo), wobei die Autorität der letztgenannten auf Klientelismus, Korruption, Angst und einem verbreiteten Desinteresse an politischen Angelegenheiten fußt. Zum zweiten herrscht allgemein eine Kultur der Gewalt, die dafür sorgt, daß Machteroberung und Machterhalt zumeist auf direkter Gewalt beruht. (Angola, Simbabwe, Uganda, Ruanda, Äthiopien, Eritrea, Ex-Zaire, Kongo- Brazzaville werden von ehemaligen Rebellenchefs geleitet und Burundi von einem an die Macht geputschten Militär).

Drittens gibt es in diesen Ländern an Stelle einer republikanischen Armee zumeist inkompetente, von einem Klan oder gar einem Mann unterhaltene Siegermilizen; die Sicherheit von Menschen, Gütern und Institutionen sowie die territoriale Integrität werden also keineswegs von einer öffentlichen Gewalt garantiert. Schließlich haben zahlreiche Länder dieses Gebiets mit Rebellionen zu kämpfen.

Noch weiß man nicht, wer die Region beherrschen wird. Wahrscheinlich ist Angola das einzige Land Mittelafrikas, das mittelfristig das Zeug zur Regionalmacht hat. Es besitzt Erdöl und kann aufgrund der neu geschaffenen Off-shore-Gebiete die Monarchien des persischen Golfs aus dem Feld schlagen. Angola liegt am Meer und hat 1246700 Quadratkilometer Grundfläche, auf der schätzungsweise 11 Millionen Menschen leben. Doch das Regime in Luanda hat drei Handicaps: Durch die ungebrochen vorherrschende Gewaltkultur im Lande ist ein Ende des Machtkampfs zwischen MPLA und Unita nicht absehbar; die Kosten für den Wiederaufbau dieses in vierundzwanzig Kriegsjahren zerstörten Landes sind immens; und die geographische Diskontinuität der angolanischen Küste erschwert die Sicherung der von kongolesischem Gebiet eingeschlossenen Exklave Cabinda, in der die bedeutendsten Erdölvorhaben liegen.

Aufgrund der geographischen Lage sieht sich das angolanische Regime gezwungen, zur Sicherung seines unmittelbaren Hinterlandes die Regime in Kinshasa und Brazzaville zu unterstützen, weshalb Angola im Sommer 1998 gegen die kongolesische Rebellion in Matadi intervenierte. Doch diese Politik ist nicht ungefährlich: zumal wenn Angola sich im Osten des ehemaligen Zaire auf einen Dauerkrieg einläßt und parallel dazu die Unita – wie seit Dezember 1998 der Fall – ihren bewaffneten Widerstand ausweitet.

Uganda hat weder Erdöl noch Bodenschätze, nur 237000 Quadratkilometer Land und 18,7 Millionen Einwohner. Der fehlende Zugang zum Meer macht es diesbezüglich von Kenia abhängig. Es lebt von seiner Landwirtschaft, exportiert Kaffee, Tee und Baumwolle; seine heutige Bedeutung verdankt es neben der Tatkraft des Präsidenten Yoweri Museveni vor allem den USA, die Uganda als Eckpfeiler im Kampf gegen den Islamismus Sudans ansehen. Im Gegenzug wird Uganda vom IWF und der Weltbank unterstützt. Uganda hat nicht die Mittel, Regionalmacht zu werden, selbst wenn die Sicherheit der Grenzen zum ehemaligen Zaire auch für Ruanda und Burundi ein wesentlicher Faktor ist. Ugandas Einfluß auf das ruandische Regime bleibt groß, während das Regime in Kinshasa sich seinem Einfluß entzogen hat.

Ruanda hat keinen Zugang zum Meer und weder ein großes Territorium (2640 Quadratkilometer) noch besondere Bodenschätze. Seine Stärke liegt in seiner Bevölkerung (7,4 Millionen Einwohner vor dem Genozid und den Massakern von 1994). Das Land lebt von der Landwirtschaft, es exportiert Kaffee und Tee – doch wenn der ertragreiche Norden weiterhin von den Gewaltaktionen der Hutu- Milizen und der Regierungsarmee zerstört wird, droht dem Land eine Hungersnot. Wie Burundi ist auch Ruanda ein politischer Vulkan: Die paradoxe Situation, daß die gesellschaftliche Hutu-Mehrheit zur politischen Minderheit und die gesellschaftliche Tutsi-Minderheit zur politischen Mehrheit wurde, macht jede politische Lösung unmöglich, denn die beiden Gruppen haben eine entgegengesetzte Vorstellung von politischer Macht. Für die Gewalttäter auf Hutu-Seite liegt die Lösung in einer Demokratisierung nach westlichem Muster, denn sie erhoffen sich durch das Mehrheitsprinzip eine größere Legitimation. Für die Gewalttäter auf Tutsi-Seite ist dies hingegen eine unannehmbare Bedrohung, denn ihr Überleben ist an die Aufrechterhaltung ihrer politischen und militärischen Macht gebunden.

Der Obskurantismus der beiden extremistischen Strömungen tut ein übriges, und so kann die Blockierung nur überwunden werden, wenn ein multiethnischer Staat entsteht, der den binationalen Charakter der ethnischen Gruppen verankert und ihnen das unumstößliche Recht garantiert, auf einem international anerkannten Territorium Ruanda und Burundi zu leben. Eine Reform des politischen Systems müßte die traditionelle Macht republikanisieren und die Macht proportional zwischen den beiden Ethnien aufteilen.4

Die Demokratische Republik Kongo ist das Ruinen- und Beutefeld Mittelafrikas.5 Das Land ist groß (2345000 Quadratkilometer), besitzt unausgebeutete Bodenschätze (Kupfer, Kobalt, Diamanten, Gold) und hat eine hohe Bevölkerungszahl (45 Millionen Einwohner). Doch die 32jährige Regentschaft Mobutus hat zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zerrüttung geführt, und die Erfahrungen seit der Machtübernahme Kabilas ersticken jede Hoffnung auf Veränderung.

Der Kabilismus hat sich in der Praxis als ein archaisch-revolutionärer Messianismus erwiesen, eine Mischung aus Populismus, Despotismus, Unfähigkeit, Verantwortungslosigkeit und Korruption. Unglücklicherweise hatten die Banyamulenge-Führer der AFDL, die mit Kabila an die Macht gelangten, nicht den Mut, die Tyrannei über die Kongolesen anzuprangern. Im Gegenteil: Erst als Kabila begann, sich der ugandisch-ruandischen Mandatsherrschaft zu entledigen, haben sie die Waffen gegen ihn erhoben.

Gewiß wäre eine nationale Versöhnung, wie sie der südafrikanische Präsident Nelson Mandela im August 1998 vorschlug, für Kabila der beste Ausweg gewesen. Laut diesem Plan hätte es vor einer Diskussion über die Bildung einer Regierung der Nationalen Einheit zuallererst die formelle Anerkennung Kabilas als Staatschef durch alle aktiven Kräfte des Landes gegeben, inklusive der demokratischen Opposition und der rebellierenden AFDL-Mitglieder. Doch Kabila lehnte ab.

Während die Hitzköpfe in Kabilas Lager, die nach wie vor auf militärischen Sieg setzen, ihn anheizen, obwohl die heruntergekommenen Truppen eher an marodierende Pfadfinder erinnern, legt Kabila das Schicksal seines Landes in die Hände ausländischer Armeen – wie es scheint von Angolanern und Simbabwern, beziehungsweise der islamischen Legion aus Sudanesen, Tschadern und Libyern.5 Daß für die ausgebluteten Wirtschaften seiner Bündnispartner dieser Krieg eine große Last ist, bleibt unberücksichtigt. Wird er sich in den kommenden Monaten auf den von ihm geschürten Haß gegen die Tutsi beschränken und sich durch überstürzte Wahlen legitimieren lassen, während zugleich ein großer Teil des Landes noch in den Händen der Aufständischen ist?

Wird sich in Mittelafrika jene „afrikanische Renaissance“ herausbilden, die der südafrikanische Vizepräsident Thabo Mbeki herbeiwünscht? Niemand weiß bis heute, wie das afrikanische Modell einer demokratischen Gesellschaft beschaffen sein und welchen gesellschaftlichen Implikationen es gehorchen könnte. Niemand kennt die Akteure und die Strukturen. Man denkt einzig, daß Afrika so tief gesunken ist, daß es nur noch aufwärts gehen kann.

Wie zum Beweis verlieh die amerikanische Diplomatie – politische Ignoranz verpflichtet! – das Prädikat „Neue afrikanische Führer“ an Staatschefs, die mit Waffengewalt an die Macht gelangten und diese mittels Terror zu erhalten trachten. Schlimmer noch: Seit im Mai 1998 zwischen Äthiopien und Eritrea der „Krieg der Steine“ ausbrach und seit die Achse Kampala-Kigali-Kinshasa auseinanderbrach, greifen auch die amerikanischen Beschwörungsformeln ins Leere.

Doch noch ist die Neuverteilung der Karten in der Region der Großen Seen nicht beendet, denn durch die Intervention von Ländern außerhalb der Zone (Gabun, Tschad und Kamerun) ist die frankophone Diplomatie in neuem Putz aufs Parkett getreten: Auf dem Gipfel von Libreville im September 1998 wurde die Aggression Ugandas und Ruandas gegen die Demokratische Republik Kongo verurteilt, während gleichzeitig der Tschad ein Expeditionskorps von 2000 Mann zur Unterstützung Kabilas entsandte. Der franko-afrikanische Gipfel, der am 27. und 28. November 1998 unter Teilnahme des UNO- Generalsekretärs in Paris stattfand, rang den Kriegsparteien die prinzipielle Zusage zu einem Waffenstillstand ab, dessen Einzelheiten im Dezember 1998 auf OAU-Gipfeln in Ouagadougou und Lusaka festgelegt werden sollten. Doch die Leiter der Rebellion fühlen sich nicht an die Zusagen ihrer Schutzherren gebunden, und das Treffen in Lusaka wurde abgesagt. Ironischerweise dient Kabila heute just jene frankophone Diplomatie als Rettungsanker, die er noch im November 1997 vor dem Gipfel von Hanoi als „Bastion des französischen Neokolonialismus“ bezeichnet hatte.

Zudem hat der Sudan seit den Zerwürfnissen zwischen Äthiopien und Eritrea einerseits und Uganda, Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo andererseits aus seiner Isolierung herausgefunden. Er hat sich sogar eine kleine Provokation gegenüber den USA erlaubt, als er Kabila Unterstützung schickte.

So paradox das auch klingen mag, fürchtet man heute nichts so sehr wie den militärischen Sieg der einen Koalition über die andere, denn damit droht die Gefahr des Aus für die besiegten Regierungen. Dies gilt sowohl für die Regime in Luanda und Harare (im Fall eines militärischen Siegs der Rebellion) wie für Kampala und Kigali (im gegenteiligen Fall).

Es ist also verständlich, daß eine Verhandlungslösung allen zupaß käme: Frankreich und die Vereinten Nationen könnten sich mit einem Sieg nach Punkten brüsten, auch wenn das über die Achse Kinshasa-Tripoli-Khartum besorgte Washington sein letztes Wort noch nicht gesprochen hat.

dt. Christoph Gallier

* Direktor des Institut Panafricain de Geopolitique in Nancy.

Fußnoten: 1 Siehe auch Jean-Claude Marut, „Raubzüge in der Casamance“, Le Monde diplomatique, Oktober 1998. 2 Die Genfer Konvention von 1951 schreibt das Asylrecht und den Schutz der Flüchtlinge fest. 3 Siehe Michel Arseneault, „Magie, Religion und Terror: Die Lord's Resitance Army“, Le Monde diplomatique, Februar 1998. 4 Siehe Mwayila Tshiyembé, „L'Etat multinational ou multiethnique. Sociologie de reinvention de l'Etat nègre moderne“, noch nicht erschienen. 5 „Congo Kinshasa, le grand pillage“, Libération vom 14. Oktober 1998.

Le Monde diplomatique vom 15.01.1999, von MWAYILA TSHIYEMBÉ