13.08.1999

Die Wahnidee vom wahren Kern

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Die Wahnidee vom wahren Kern

Von DENIS DUCLOS *

„Die umfassende Installation und der Dauerbetrieb von Videokameras stellen eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des Rechts auf eine geschützte Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild dar, die weder durch eine richterliche Anordnung noch durch die allgemeinen Erfordernisse der öffentlichen Ordnung oder die einzelfallbezogene Feststellung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder von Sach- oder Personenschäden gerechtfertigt ist.“

(Verwaltungsgericht von Marseille, 21. Juni 1990)

DIE Privatsphäre ist zu einem politi-  schen Thema geworden. Exemplarisch hierfür war die Anklage gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten wegen intimer Angelegenheiten – der Höhepunkt einer Welle von Skandalen, in die Politiker aus Europa, Japan und anderen Ländern verwickelt waren. Transparenz in moralischer, finanzieller und medizinischer Hinsicht wurde verlangt. Das globalisierte westliche Modell, so der allgemeine Tenor, müsse ein Vorbild an Tugend sein, oder es werde in Ausschweifungen und Geldwäsche untergehen. Und die Wogen haben sich noch lange nicht geglättet. So machte sich auch die Initiative „Act Up-Paris“ die aktuelle Transparenzbegeisterung zunutze, als sie drohte, die sexuelle Orientierung eines Abgeordneten zu enthüllen, der an den Demonstrationen gegen das Projekt „Pacte Civil de Solidarité“ (PACS) teilgenommen hatte – bevor sie zu einer würdigeren Politikauffassung zurückfand.

Zog die Intimsphäre der Prominenten schon immer den Blick der anderen auf sich, so macht die Verfolgung von Inzest und Misshandlungen seit neuestem auch an der Pforte bescheidener Behausungen nicht mehr halt. Im Collège Tarterêts im französischen Corbeil, einer solchen Bühne des Alltagsdramas, brachten Gerüchte über angebliche Übergriffe Jugendliche und Lehrer in Verruf und führten zur Verhaftung Unschuldiger. Die Wirklichkeit übertrifft selbst die engagierte Erzählung eines Bertrand Tavernier, der uns in seinem Film „Es beginnt heute“ (1998) einen Lehrer vorführt, der, obgleich ein Bollwerk gegen den Verfall der republikanischen Werte und nach bestem Wissen und Gewissen handelnd, die Kinder zur Denunziation prügelnder Eltern auffordert und sich Zutritt in die Wohnungen der benachteiligten Familien verschafft, um die vernachlässigten Kinder erneut dort zu integrieren. Für Familien, die in Armut leben und zu Untätigkeit verurteilt sind, ist die eigene Wohnung keineswegs mehr jene Festung, von der die ersten Gerichtsurteile zum Schutz der Privatsphäre sprechen (Québec 1604), sie ist vielmehr ein Durchgangsort, der allen offen steht: dem Gerichtsvollzieher, der Sozialarbeiterin, dem Psychologen, aber auch – zumindest manchmal – ein Ort der Solidarität mit noch Ärmeren, der Freundschaft, der Hilfe unter Verwandten oder Nachbarn.

Anonymität ist verpönt

VON allen Seiten bedroht, wurde der Schutz der Privatsphäre noch nie so nachdrücklich eingeklagt, gefordert und verteidigt wie heute. Sozialberufe, die mit vertraulichen Personendaten zu tun haben, beharren immer stärker auf ihrem Berufsgeheimnis. Viele Experten des Intimen –Ärzte, Psychiater, Sozialarbeiter, Lehrer – widersetzen sich unter Verweis auf ihre Berufsehre und die Art ihrer Tätigkeit dem mitunter rechtswidrigen Druck, der Justiz zuzuarbeiten.1 Bisweilen werden Sanktionen verhängt: Die Verwalter eines Sozialwohnungskomplexes in einer britischen Großstadt mussten zurücktreten, weil sie die Identität von angeblich gefährlichen Personen mit Namen und Anschrift öffentlich bekannt gemacht hatten.

Der Schutz personenbezogener Daten entwickelt sich zu einem Hauptanliegen unserer Zeit. In den meisten westlichen Ländern steht dabei die elektronische Kommunikation im Mittelpunkt. Immer mehr Menschen kritisieren die Verknüpfung von privaten und öffentlichen, nationalen und internationalen, kommerziellen und polizeilichen Datenbeständen. Verschlüsselungstechnologien für private E-Mail-Nachrichten finden wachsende Zustimmung. Nach einer neueren Umfrage aus Großbritannien möchten sich 90 Prozent der Befragten auf die „rote Liste“ ihrer Telefongesellschaft setzen lassen.2 Ein ebenso hoher Anteil ist der Auffassung, dass es Unternehmen nicht erlaubt sein sollte, persönliche Informationen über ihre Kunden weiterzugeben.

Was hierin zum Ausdruck kommt, ist der Anspruch auf einen individuellen Anteil an der Souveränität, auf ein die öffentliche Gewalt transzendierendes Recht der Person. Ein wichtiges Indiz dafür war die symbolische Niederlage der Regierung Juppé, die den Ordnungskräften das Recht einräumen wollte, in Wohnungen einzudringen, um zu überprüfen, ob jemand Ausländer beherbergt.

Indes trägt die Liebe zum „Privaten“ nicht nur defensiven Charakter, sie ist auch Grundlage der liberalen Ideologie. In der Privatisierung staatseigener Unternehmensgruppen – an denen wahrhaftig nichts Intimes ist – verschafft sich die alte Vorstellung Geltung, ein Privateigentümer, der sich im eigenen Hause als Herr zu beweisen und also seine Vorstellung von wirtschaftlicher Tätigkeit durchzusetzen versteht, bereichere ipso facto auch das Gemeinwesen. Damit erhält der Privateigentümer Vorrang vor der Privatperson. Nach der Rechtsprechung unserer höchst „privatisierenden“ Gesellschaften hat der Einzelne innerhalb des Machtbereichs seines Arbeitgebers keinen Anspruch auf eine Intimsphäre. Die Geltung des US-amerikanischen Gesetzes von 1974 zum Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen (Privacy Act) macht vor dem privaten Sektor der Wirtschaft Halt.3 Die Arbeitnehmer, so heißt es, würden durch die Videoüberwachung keineswegs in ihrer Ehre verletzt, da davon auszugehen sei, dass sie einzig und allein beruflich motivierte Handlungen vollziehen.

Der paradoxe Angriff des Privaten auf das Private findet vornehmlich im Bereich der elektronischen Kommunikation statt: auf der einen Seite der schwer durchzusetzende Anspruch auf Verschlüsselung, auf der anderen das Bemühen der Unternehmen, die Informationen transparent zu machen. Die von der Privatwirtschaft durchgesetzten Standards lassen sowohl den Beschäftigten als auch dem durchschnittlichen Nutzer keine andere Wahl, als immer detailliertere Informationen über das eigene Verhalten preiszugeben: Die Verschlüsselungsalgorithmen werden beschränkt, maschinenlesbare Karten speichern immer mehr personenbezogene Daten, zum Verkauf bestimmte Produkte werden durch integrierte Kennziffern identifizierbar, die Telefonnummer des Anrufers wird automatisch übermittelt. Der Skandal um die beiden führenden Unternehmen im Markt für die „persönlichen“ Computer, Microsoft und Intel, die in ihre Produkte Windows 98 und Pentium III einen Identifizierungscode einbauten, ohne die Käufer davon zu unterrichten, dürfen als bloße Zwischenfälle im Wettstreit um die „Erfassung“ des Kunden gelten, der seinerseits alles daransetzt, so anonym und undurchsichtig zu bleiben wie möglich. Da jeder, der über ausreichend leistungsfähige Schnittstellen und Dechiffrierungsinstrumente verfügt, Informationen abfangen kann und der Privatsektor für die staatlichen Abhörspezialisten daher eine ernst zu nehmende Konkurrenz darstellt, verwandeln sich diese in monströse Apparate zur automatischen Datenverarbeitung.4 Die unmittelbare Lesbarkeit digitaler Informationen erschüttert die traditionelle ethische Verpflichtung des staatlichen Postwesens, die Nachrichten ungelesen an den Adressaten zu übermitteln. Manche Beobachter meinen deshalb: „Die Privatsphäre kann man vergessen, es gibt sie nicht mehr.“

So einfach liegen die Dinge allerdings nicht. Angriff und Verteidigung sind in puncto Privatsphäre in Wirklichkeit unentwirrbar miteinander verquickt. Gerade um ihr Eigentum zu schützen, installieren in den meisten Metropolen immer mehr Ladenbesitzer und Privatleute eine Videokamera am Eingang. Aus ähnlichen Gründen plant das britische Innenministerium, im Laufe dieses Jahres weitere 10 000 Videokameras auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufzustellen. Mit dem legitimen Ziel, ihre Betriebsgeheimnisse gegen Wirtschaftsspionage zu schützen, zeichnen Unternehmen die Bewegungen und die Kommunikation ihrer Beschäftigten auf, deren Loyalität im selben Maß schwindet, wie die Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse zunimmt.

Zum Schutz ihrer Intimsphäre unterwerfen sich die Bewohner von gated communities in den Vereinigten Staaten und in vielen Dritte-Welt-Ländern einem drastischen Reglement und bezahlen Wachmannschaften, die über die Ordnung innerhalb der „Gemeinschaft“ ebenso aufmerksam wachen, wie sie ungebetene Gäste unfreundlich entfernen.5 Und wenn sich die US-Nachrichtendienste die Möglichkeit vorbehalten, die Telefongespräche und Ortswechsel jedes beliebigen Erdenbürgers zu verfolgen, so zweifellos mit dem Ziel, die „Unantastbarkeit“ ihres Staatsgebiets sicherzustellen.

Andererseits treibt gerade die Einforderung von Identität manche dazu, klare Abstammungsverhältnisse einzuklagen, das Verbot der in Frankreich möglichen Eintragung des Vermerks „Vater unbekannt“ in Geburtsurkunden zu verlangen oder genetische Vaterschaftstests zu fordern – alles das steht im Gegensatz zum Wunsch mancher Mütter nach Anonymität. Und wenn die Verhaltenstherapeuten ins psychische Innenleben von „Sexualstraftätern“ eingreifen, dann zum Schutz vor Vergewaltigung, der „ultimativen“ Verletzung der Intimsphäre.

Selbst undurchsichtig bleiben, aber die Absichten anderer Menschen durchschauen zu wollen, indem man in ihre Wohnung, ihren Körper, ihren Geist eindringt, führt in einen Teufelskreis. Je mehr wir die Außenwelt als Eindringling empfinden, umso mehr reagieren wir unsererseits durch präventives Eindringen. Je mehr solche Prävention uns als unwürdiger Argwohn erscheint, umso mehr verzichten wir im öffentlichen Raum als Einzelperson auf unsere Bürgerrechte. Und je mehr dieser Verzicht um sich greift, umso umfassender wird die gegenseitige Bespitzelung – ein Sachverhalt, den der junge Soziologe Michalis Lianos als „Perioptik“ bezeichnet hat (in Anlehnung an das von dem Philosophen Jeremy Bentham entworfene Panoptikum, ein zentralisierter Überwachungsmodus, der die Architektur britischer und französischer Gefängnisse des 19. Jahrhunderts bestimmte). So tragen wir dazu bei, dass sich die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich langsam auflöst. Welchen Unterschied wird es in Zukunft noch geben zwischen einem Verurteilten, dessen Aufenthaltsort über einen Sender in seinem Armband an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt wird, und einem freien Arbeitnehmer, dem die Zeit, die er auf der Toilette verbringt, mit Hilfe eines „intelligenten“ Ansteckers vom Lohn abgezogen wird? Die elektronische Fessel des Häftlings in Hausarrest hindert ihn zumindest nicht daran, bestimmte Einrichtungen wie Kühlschrank oder Getränkeautomat zu nutzen – im Gegensatz zu den Angestellten von Radio Canada und anderen Unternehmen mit „Gebäudeautomation“.

Angesichts dieser Fehlentwicklungen und Widersprüche stellt sich früher oder später die Frage, ob es zwischen dem Wunsch nach einem Privatleben und den Übergriffen auf die Privatsphäre nicht einen inneren Zusammenhang gibt. Vielleicht gerät das Private gerade deshalb unter Beschuss, weil es individuell und kollektiv so sehr begehrt wird. Die Spirale von Eindringen und Abwehren, Aggression und Sicherheitsvorkehrungen lässt sich nur verstehen, wenn wir das leidenschaftliche Interesse an einer geschützten Privatsphäre hinterfragen. Was treibt uns, eine Intimsphäre so sehr herbeizuwünschen, dass wir sie allen anderen nehmen wollen? Was treibt uns dazu, jene Gesellschaft der Computerüberwachung oder – als Kehrseite – der „Verschlüsselungsanarchie“ zugleich zu fürchten und herbeizuführen, die uns von den Protagonisten der derzeit heftig geführten Debatte für die nahe Zukunft verheißen wird – eine Gesellschaft, die den „Verfall des öffentlichen Lebens“ besiegelt, den der amerikanische Soziologe Richard Sennett schon vor Jahren analysiert hat.6

Eine Erklärung liegt nahe: Wir wünschen die Intimsphäre zu bewahren und zugleich zu überwinden, weil sie sich der allgemeinen Warenzirkulation und mithin der fortschreitenden Neutralisierung aller besonderen Werte durch das Geld zu entziehen scheint. Wir möchten glauben, dass es einen Ort oder einen Gegenstand gibt, der von dieser umfassenden Nivellierung verschont bleibt: die Quelle unserer Sichtweise, unserer Absichten, unserer Handlungen usw. – jenes „Seelenfünklein“, von dem der mittelalterliche Mystiker Meister Eckhart sprach. Dort hoffen wir, den Schatz aller Schätze zu finden, die geheime Versöhnung von Körper und Geist, die ansonsten ständig im Streit liegen.

Während der Geist die Last der universellen Probleme trägt und der Körper dem Druck der gesellschaftlichen Erfordernisse unterliegt, erscheint uns das Private wie das Horn des weißen Rhinozeros – umso wertvoller, je seltener es wird. Darin besteht die ganze Tragik der Situation: Je mehr wir die Erde als unser persönliches oder auf unsere Gruppe beschränktes Eigentum erträumen, umso aufgebrachter – und neidischer – reagieren wir auf jene Sekten, die sich gegen die ungeheure Phagozytose des sich totalisierenden Liberalismus angeblich zu schützen wissen, und umso mehr tragen wir dazu bei, die Privatsphäre zu einer allgemein begehrenswerten Sache aufzuwerten, begehrenswert vor allem für diejenigen unter uns, die ihre persönliche Neurose durch Formen kollektiver Aggression kurieren. Gerade weil wir der Intimsphäre einen solchen Wert beimessen, wollen unsere Institutionen (Unternehmen, Polizeiapparate, Gerichte, Verwaltungen usw.) sie wie eine neue Kolonie erobern – ein nach innen gerichteter neuer Imperialismus. Nach einer Untersuchung, die die American Management Association 1998 unter 1 085 Firmen durchgeführt hat, überwachen 40 Prozent der Unternehmen ihr Personal auf Schritt und Tritt. Sie überprüfen ihren E-Mail-Verkehr, ihre Telefongespräche und Anrufbeantworter, erfassen ihre PC-Passwörter und zeichnen mit digitalen Videokameras ihre Leistung am Arbeitsplatz auf. 41 Prozent der amerikanischen Unternehmen führen stichprobenartig Drogentests durch, während 15 Prozent die innere Einstellung und die Gedanken ihrer Beschäftigten mit psychologischen Tests auszukundschaften suchen.7 Wenn im kanadischen Quebec 20 Prozent der Arbeitgeber (und in den Vereinigten Staaten noch weit mehr) den Lügendetektor einsetzen, um die Absichten ihrer Arbeitnehmer zu prüfen, wenn das harmlos als „Polygraf“ bezeichnete Gerät im nordamerikanischen Wirtschaftsleben zu 90 Prozent eingesetzt wird (aber nur in 10 Prozent der Gerichtsverfahren), wenn ein beträchtlicher Teil der weltweit operierenden Großunternehmen ihr Personal ohne besonderen Anlass ständig per Video überwacht – dann deshalb, weil sich die Auffassung durchgesetzt hat, dass unser „wirkliches Ich“ in unserem Inneren zu suchen sei und sich manchmal durch unsere Nervosität, unser Äußeres, unsere Stimme, oder gar durch unsere Gene verrate.

Wenn eine Vielzahl von amerikanischen (und nun auch europäischen) Unternehmen ihr Personal mit Hilfe des fast 600 Fragen umfassenden MMPI-Persönlichkeitstests (Minnesota Multiphasic Personality Inventory) auswählt, dann deshalb, weil die Wahrheit ihrer Ansicht nach wichtiger ist als die Achtung der Menschenwürde und der Schutz der Privatsphäre. Und diese Wahrheit besteht eben in der „Intentionalität“, die nach Ansicht der angelsächsischen Sprachphilosophie das eigentliche Wesen des Menschen ausmacht.

So scheint die Kultur der Macht zu glauben, dass versteckt in unserem Gehirn ein Homunkulus haust, der all unsere Entscheidungen trifft. Daher ihr Versuch, das verborgene Wesen aus der Reserve zu locken, es gegenüber seinen Mitmenschen, Arbeitgebern, weltlichen und sonstigen Herren zum Geständnis seiner „wahren“ Gefühle zu bewegen. Diese Konzeption mag naiv und archaisch scheinen – und an das „Geständnis“ nach der hochnotpeinlichen Befragung der Inquisition erinnern –, angewandt wird sie gleichwohl. Legitimierte sie einst nur den Anspruch des Staats, die politischen oder kriminellen Absichten seiner Bürger herauszufinden, so rechtfertigt sie heute auch die missbräuchliche Praxis privater Instanzen, Körper und Geist der Menschen auszuspionieren.8 Sie motiviert zum heimlichen Sammeln von Nutzerdaten, dem sich niemand entziehen kann, der sich regelmäßig im Internet bewegt: Elektronische Spuren werden zu „Benutzerprofilen“ zusammengestellt, um die geheimen Absichten der Surfer in den Griff zu bekommen.

Und auch der als wissenschaftlich geltende Versuch, die Seele in der Farbdarstellung von Gehirnströmen oder der genetischen Signatur zu entdecken, leitet sich von diesem naiven Verständnis des Innenlebens und dessen Erforschbarkeit her. So verurteilt uns angeblich ein bestimmtes Gen dazu, mit fünfzig Jahren der Trunksucht anheim zu fallen, ein anderes, die Symptome der Huntington-Krankheit (des Veitstanzes) zu entwickeln, wenn wir von Beruf Pilot sind, und ein drittes lässt uns bei Rhesusfaktor B „kreativer“, bei Rhesusfaktor A „reflektierter“ werden.9

Gewiss sind die Aussagen über genetische Anlagen nur als statistische Größen zu verstehen und könnten nur unter der Voraussetzung individuell spezifiziert werden, dass alle anderen Geninformationen eines Menschen bekannt wären – was nicht der Fall ist. Doch was kümmert dies den Genjäger in seinem Glauben, die Menschen seien Träger einer ursprünglichen Intention und damit der Prädestination unterworfen.10 Einer ähnlichen Vorstellung ist zu verdanken, dass die britische Polizei über sämtliche Straftäter, die kalifornischen Behörden gar über sämtliche Neugeborenen eine Gendatei führt. Das Pentagon wiederum verfügt über die genetischen Informationen von 3 Millionen Personen, darunter insbesondere die eigenen Beschäftigten, und dies in einem Land, dessen Verfassung die Bürger gegen „rechtswidrige Durchsuchung und Inhaftierung“ eigentlich schützt (4. Verfassungszusatz).

Sogar die Ansicht, jeder habe ein Recht darauf, dass „man nicht in seinem tiefsten Innern herumwühlt“12 , zollt der „genetischen“ Illusion Tribut, der Mensch besitze in sich einen unantastbaren Ort des absoluten Wissens über sich selbst und seine Mitmenschen. Vernünftiger wäre die Auffassung, dass nicht angebliche Tiefenregionen, sondern alle Aspekte der menschenlichen Individualität in ihrer Unverletzlichkeit zu achten sind – ein politisches, nicht ein wissenschaftliches Prinzip.

Hochtechnologische Entschlüsselungsprogramme

„Durch die Eigenschaften der Kamera ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Bezug auf den Zweck, den der Arbeitgeber damit verfolgt – Arbeitsdisziplin, Produktivitätsverbesserung, Betriebssicherheit, Diebstahlsbekämpfung –, grundsätzlich nicht mehr gewahrt. Die kontinuierliche Aufzeichnung der Handlungen und Verrichtungen, die der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit vollzieht, erlaubt es in der Tat, Dinge in Erfahrung zu bringen, die mit seinem Beruf nichts zu tun haben und sich vielmehr auf seine Persönlichkeit und Identität beziehen.“

(M. Grévy, „Vidéosurveillance dans l entreprise, un mode normal de contrôle des salariés?“, Droit social 4 (1995), S. 330)

DOCH vernünftig sind wir eben kaum. Wie in den schlechtesten Hollywood-Filmen über übernatürliche Phänome versuchen wir zu verstehen, was die Wände uns zu sagen haben. Wir denken uns komplizierte Vorrichtungen aus, um Gespräche durch die Schwingungen der Glasscheiben abzuhören, hinter denen sie geführt werden; um Bewegungen in einem nicht einsehbaren Raum via Infrarot sichtbar zu machen; um jede beliebige Sendefrequenz abzutasten.

Nicht zufrieden, unter dem Vorwand der „Sicherheitsinteressen“ einerseits die Allgemeinheit, andererseits den Einzelnen zu observieren, erfinden wir Programme zur Sichtung von Bergen digitaler Aufzeichnungen, die an Stelle menschlicher und daher rasch ermüdender Operatoren die schnelle Bewegung erkennen, die den Dieb verrät, die zögernde Geste oder den unsteten Blick, der den geistesabwesenden Arbeiter anzeigt, das Schlüsselwort, das mögliche Terroristen identifiziert – oder schlicht unsere Konkurrenten, die unsere wirtschaftliche oder militärische Vormachtstellung bedrohen. Und wie um unseren Glauben an die wundervolle Intimsphäre zu stärken, beginnen wir gleichzeitig eine weltweite Debatte um das Recht auf Nachrichtenverschlüsselung im Internet, Stichwort: Pretty Good Privacy (PGP) oder „prima geschützte Privatsphäre“, der Name des hierfür emblematischen Kryptografieprogramms. Den Geheimdienstorganen in aller Welt ist das natürlich ein Dorn im Auge, vor allem dem Konsortium militärischer Geheimdienste der angelsächsischen Staaten (UKUSA), das den internationalen elektronischen Nachrichtenverkehr seit Jahrzehnten besonders effektiv ausspioniert. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht gerade auch das PGP-Programm der Wahnvorstellung Vorschub leistet, durch den Besitz an verschlüsselten Daten könne man zum Herrscher der Welt werden.

Der Glaube an eine verborgene Wahrheit hinter den undurchsichtigen Vorhängen der privaten Welt oder in der Dichte des lebendigen Körpers bringt offensive und defensive Psychosen hervor, die letztendlich zur Banalisierung von Unrecht beitragen. So war ein kanadischer Ladenbesitzer sehr stolz darauf, dass er den Fehler einer Kassiererin dank einer Kamera aufspüren konnte, die er als Einbruchssicherung eingebaut hatte. Oder die (je nach Geschmack eher komische oder skandalöse) Geschichte von den kommerziellen Erotikfilmen, die ohne Wissen der „Darsteller“ aus Aufnahmen zusammengeschnitten wurden, die in einem Gebäude mit CCTV (Closed Circuit Television) entstanden waren.13

Trotz dieser unvermeidlichen Ausrutscher sind wir, ob politisch links oder rechts orientiert, notorische Wiederholungstäter. Die französische Datenschutzbehörde CNIL, die als Schutzengel über unsere Zivilisiertheit wacht, verdankt sich etwa dem (linken) Widerstand gegen ein Vorhaben einer früheren Rechtsregierung: Das Programm „Safari“ sollte die Finanzbehörden ermächtigen, ihre verschiedenen Dateien mit Hilfe der „Identifikationsnummer des nationalen Verzeichnisses der natürlichen Personen“ (NIR) zu verknüpfen. Fünfundzwanzig Jahre später tauchte das Projekt in einem unscheinbaren Änderungsantrag der Linken zum Haushaltsgesetz von 1999 wieder auf14 und wurde gegen den Widerstand mehrerer Bürgervereinigungen zu geltendem Recht.15 Auch die verstärkte Überwachung von Bürgerinitiativen und -vereinigungen wurde unter dem Vorwand der Sektenbekämpfung auf Betreiben der Linken beschlossen, die in dieser Hinsicht mitunter größeren Eifer an den Tag legen als die Rechtsparteien. Und schließlich war es auch die Regierungslinke, die – wiederum in den Fußstapfen der Rechten wandelnd – die Verwaltung der Sozialversicherung auf elektronische Datenverarbeitung umstellte und die Ärzteschaft neuerdings dazu verpflichtet, die Krankheitsbilder ihrer Patienten mit einem Diagnosecode versehen an die Krankenkassen zu übermitteln.

Das Projekt einer polizeilichen Zentraldatei, die möglichst lange möglichst viele Informationen speichern soll, ein echter Dauerbrenner, tauchte vor kurzem unter dem Namen STIC (Système de Traitement de l'information criminelle) wieder auf und wurde mit den Stimmen jener „pluralen“ Linken verabschiedet, die sich nach eigenem Bekunden den persönlichen Freiheitsrechten verpflichtet fühlt. Dass alle verwaltungstechnischen und politischen Skrupel derart regelmäßig unter Verweis auf dringende sachliche Erfordernisse vom Tisch gewischt werden, zeigt zur Genüge, dass hier eine unbezwingbare Versuchung am Werke ist, die mit bürokratischer Kontrollbesessenheit allein nicht zu erklären ist und die uns umso weniger los lässt, als wir alle von der Wahnvorstellung umgetrieben sind, endgültiges Wissen über eine verborgene Wahrheit zu erlangen. Was soll man in diesem Zusammenhang davon halten, dass die Bewohner mancher Wohnanlagen eine gemeinsame Video-Überwachungsanlage betreiben, am heimischen Bildschirm abwechselnd den Aufpasser spielen und sich freiwillig immer wieder die Aufzeichnungen ansehen, um verdächtige Vorfälle aufzuspüren? Handelt es sich dabei schlicht um die moderne Version der Schlaflosigkeit älterer Menschen, die das Dorf hinter verschlossenen Fensterläden im Auge behielten? Oder kommt darin nicht vielmehr, aufgestachelt durch Behörden und Techniker, die unbewusste Volkslust am Denunzieren zum Ausdruck? Und was soll man von dem enormen Interesse an den Versuchen des britischen Kybernetik-Professors Kevin Warwick halten, der sich – angeblich um uns die Machtfülle eines künftigen Großen Bruders vor Augen zu führen – einen Computerchip, den sogenannten Transponder, in seinen Körper einsetzen ließ, mit dem sich in einem „intelligenten“ Gebäude Türen u.Ä. steuern lassen? Äußert sich darin nicht vielmehr das Bedürfnis, Leben mit Maschinellem zu durchsetzen und die Aufrüstung der Intimsphäre zum höchsten Lustgewinn zu erklären, wie es in der Mode des Piercing und des Branding bereits anklingt?

Die Angriffe auf die Privatheit und die gleichzeitige schrankenlose Privatisierung sind eng verknüpfte Aspekte desselben Phänomens. Gewiss ist dies nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Fall. In den weitläufigen Patrizierhäusern des alten Rom – jenen privaten Welten par excellence, in denen das öffentliche Gesetz keine Geltung hatte – war für die Sklaven keine eigene Schlafstätte vorgesehen. Sie legten ihren Strohsack in einen Türstock oder auf die Stufen des Säulenumgangs – und zerstörten damit die Intimsphäre ihres Herrn, der sie in seinem schrankenlosen Herrschaftswillen auf bewegliche Sachgüter reduziert hatte. Aus der Leidenschaft für die Intimsphäre als dem „wahrhaften Schatz“ (den es anderen zu rauben gilt) erklärt sich die unbezwingbare Neigung des griechisch-römischen Bürgers, zum „Patronus“ zu werden, jenem machtvollen Herrn des Hauses, der sich gekaufte Kinder als „Lieblinge“ (deliciosi) hielt und dessen zahlreiche uneheliche Nachkommen zum Teil von seinen Sklaven, zu einem anderen von Freigelassenen abstammten.

Von ebensolchem Heißhunger, andere Menschen der eigenen Intimsphäre einzuverleiben, zeugt das Erbe des Patronus im Rahmen der zusammengebrochenen Öffentlichkeit des Frühmittelalters: Der „Senior“ (signor, seigneur) verkörperte für seine kleinen „Söhne“ oder Vassallen (kelt. gwas oder lat. vassal), die als Bastarde oder Adoptivkinder nicht heiraten durften, das Gesetz und nötigte seiner „mesnia“, der Hausgemeinschaft inklusive Haussklavinnen und Bäuerinnen, sein Geschlecht auf.16 So brachte der Kult der Intimität in der Antike wie im Mittelalter einen immer mächtigeren Privatsektor hervor. Der aristokratische Bürgersinn, der in der Antike ein Gegengewicht bildete, dankte mit Beginn des Mittelalters ab, mit der Folge, dass der Schwache vom Mächtigen nun förmlich aufgefressen wurde und sich immense „Privatstaaten“ herausbildeten, die als Familieneigentum der Schlossherren, Könige und Kaiser galten. Erinnern wir uns nur, dass die Juden in Europa seit dem 13. Jahrhundert als servi camerae dem Herrscher zugehörten und dass der gesamte Kongo noch vor knapp einhundert Jahren persönlicher Besitz des Königs der Belgier war.

Man soll nicht meinen, der Kapitalismus habe sich im Laufe seiner Entwicklung von dieser Gier nach Vereinnahmung der Intimsphäre freigemacht, nachdem er den Glauben ans Private verankert hatte. Nach einer Untersuchung der Universität Illinois von 1996 leitet ein Viertel der 500 führenden Unternehmen, die die Zeitschrift Fortune regelmäßig auflistet, vertrauliche Personalinformationen an Regierungsbehörden weiter, zwei Drittel informieren die Gläubiger ihrer Beschäftigten, drei Viertel gewähren ihren Angestellten keinen Einblick in ihre Personalakte, und ein Viertel verweigert ihnen die Einsichtnahme in betriebsärztliche Untersuchungsergebnisse.17

Auf diese Weise also äußert sich der Eigentumssinn moderner Großunternehmen gegenüber ihren Untergebenen; nach Gutdünken verfügen sie über Informationen, die den engsten Intimbereich „repräsentieren“. Einst tauschten die Herren Informationen über ihre guten oder schlechten Diener aus; wie es scheint, hat sich daran nicht viel geändert. Die derzeitigen Versuche der Arbeitgeber, mit Hilfe der Telearbeit Gewinn aus der Vermischung von Privatsphäre und Arbeitszwang zu schlagen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den eigentlichen Zweck schon der tayloristischen Bändigung der Körper zur Fließbandarbeit. Im Grunde ging es dabei nicht nur um die sichtbaren Formen des Verkaufs der Arbeitskraft, sondern darum, die faszinierenden Handlungsfähigkeiten des Menschen an ihrer kreativen Quelle selbst in den Griff zu bekommen, sie in Bahnen zu leiten, sich daraus zu nähren. Ökonomischer Wert ist seinem Wesen nach nichts anderes als dieses Wunder der nicht in der Mechanisierung aufgehenden Arbeit. Um sie sich anzueignen, muss man inzwischen in das Reich der Familie eindringen. Ein kalifornisches Gesetz macht dies in aller Klarheit deutlich: Telearbeiter müssen ihre Tätigkeit in einem Teil ihrer Wohnung ausüben, der der Verwaltung offen steht.

Politischer Wille schafft Intimität

„Die Mitgliedstaaten räumen jeder Person das Recht ein, keiner für sie rechtliche Folgen nach sich ziehenden und keiner sie erheblich beeinträchtigenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich aufgrund einer automatisierten Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Bewertung einzelner Aspekte ihrer Person ergeht, wie beispielsweise ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, ihrer Kreditwürdigkeit, ihrer Zuverlässigkeit oder ihres Verhaltens.“

(Artikel 15, Absatz 1 der EU-Daten schutzrichtlinie vom 24. Oktober 1995)

MISSTRAUEN ist angezeigt, wenn uns unsere Wünsche zu dem Glauben verleiten, es gäbe eine innere Wahrheit von realer Konsistenz, wo sie doch nur ein flüchtiger Effekt von Konventionen ist, eine prekäre Vereinbarung, deren offenkundiger Zweck im gegenseitigen Schutz der Lebenden voreinander besteht, im Rahmen dessen, was man Zivilisiertheit und – als deren langfristige Konsequenz – Zivilisation nennt. Die wesentliche Frage ist nicht mehr, dass private Freiheit eine notwendige Voraussetzung für öffentliche Regulierung ist – was durch die Technologien der Massenbeeinflussung leider in Frage gestellt wird –, sondern ob wir eine Welt wollen, in der die Kenntnisse und Handlungen der einen beschränkt werden müssen, um die Kenntnisse und Handlungen anderer zu ermöglichen. Ethnische Herkunft und Hautfarbe zum Beispiel sind als Merkmale zugleich etwas Privates (wir besitzen sie), etwas Gemeinsames (wir teilen sie) und etwas Öffentliches (wir zeigen sie). Ihre Berücksichtigung in Bevölkerungsstatistiken oder in polizeilichen Dateien ist jedoch insofern problematisch, als falsche Vorstellungen von sozialen Problemen sich bestätigt sehen, sobald diese Daten in praxisrelevanten Diskursen auftauchen. Ihre Wahrheit ist insofern unwahr, als sie dazu beitragen, jene „kleinen Unterschiede“ ernst zu nehmen, die bekanntlich als Ansatzpunkte für Hass und Diskriminierung dienen können.

Intimität ist kein Schatz, der zu verstecken oder zu heben wäre. Sie ist eine Entscheidung für gegenseitige Achtung, eine willkürliche Setzung von Grenzen für das Handeln der anderen. Nur der politische Wille als Träger des Gesetzes schafft Intimität, und nur unter dieser Voraussetzung hat Innenleben Realität. Dies zu vergessen heißt Vergeblichkeiten hinterherzurennen, ob man sich dabei an unschuldigen Opfern schadlos hält, oder die Sache moralisch bemäntelt, um den Angreifer nicht mehr in seinen Handlungen zu attackieren, sondern in seinen mutmaßlich „geheimen Absichten“ – und dadurch alle Bürger zu Verdächtigen stempelt. Nur die Stärkung von Bollwerken wie der Datenschutzbehörde CNIL und ein mächtiger Gesetzesapparat zum Schutz der Privatsphäre wird das Schlimmste verhüten können. Ansonsten werden wir uns in der fragwürdigen Gesellschaft jener angeblich freiheitlichen Nationen wiederfinden, wo man zwar keinen Personalausweis braucht, dafür aber auf Schritt und Tritt von digitalen Kameras verfolgt wird und keinen Vertrag mehr abschließen kann, ohne sich einem Lügendetektor, einem genetischen Test oder einer Computerüberprüfung zu unterziehen. Wenn wir uns also nicht, einmal mehr, in freiwillige Knechtschaft begeben wollen, sollten wir die Intimsphäre unter keinen Umständen dem technischen Konsens ausliefern.

dt. Bodo Schulze

* Soziologe, Forschungsleiter am Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) in Paris, Verfasser von „Nature et démocratie des passions“, Paris (Presses universitaires de France) 1996

Fußnoten: 1 Dazu Chimères 35 (Januar 1999), sowie die Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse der Tagung über die „Experten des Intimen“, Association Pratiques de la Folie, 11.-12. Juni 1998, Hôpital Sainte-Anne. 2 „The Future of Privacy“, Bd. 1 u. 2, London (Demos) 1998. 3 David Lyon, Elia Zureik (Hg.), „Computers, Surveillance and Privacy“, Minneapolis (University of Minnesota Press) 1996. 4 Dazu Philippe Rivière, „Tous les Européens sur écoutes“, Le Monde diplomatique, März 1999, ders., „Unter Freunden gibt es keine Geheimnisse“, Le Monde diplomatique, Januar 1999. 5 Vgl. Robert Lopez, „Festungsstädte nur für Reiche“, Le Monde diplomatique, März 1996. 6 Richard Sennett, „Verfall und Ende des öffentlichen Lebens: die Tyrannei der Intimität“, Frankfurt am Main (Fischer) 1996. 7 Rodger Doyle, Scientific American, Januar 1999. 8 Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang, daß der Sicherheitsdienst eines Kaufhauses nach dem französischen Gesetz über die Tätigkeit privater Wach- und Schließgesellschaften vom 12. Juli 1983 nicht das Recht hat, einen Kunden oder einen auf frischer Tat ertappten Beschäftigten des Unternehmens zu durchsuchen. 9 Die vor zehn Jahren veröffentlichte japanische Studie, aus der diese Beispiele stammen, wurde in internationalen Fachkreisen damals sehr ernst genommen. 10 Eine bemerkenswerte Untersuchung zur Gen-Religion in den Vereinigten Staaten bietet Dorothy Nelkin, „The DNA Mystique. The Gene As a Cultural Icon“, New York (W. H. Freeman & Co) 1996. 11 Patrick Sabatier, „Aux Etats-Unis, la manie du fichage génétique“, Libération, 9. September 1998. 12 Sylvain Lefebvre, „Nouvelles technologies et protection de la vie privée en milieu de travail en France et au Québec“, Centre de Droit Social, Presse universitaire d'Aix-Marseille 1998. Aus diesem unentbehrlichen Werk stammen auch die längeren Zitate am Anfang der Abschnitte. 13 „Caught in the Act“ von Barrie Goulding, 1995. 14 Artikel 70 des Finanzgesetzes für 1999 geht auf einen Vorschlag des der Kommunistischen Partei nahe stehenden Abgeordneten Jean Pierre Brard zurück, der auch Mitglied des Observatoire interministériel sur les Sectes ist. 15 Ligue des droits de l'homme, Collectif Informatique, fichiers et citoyenneté, Collectif pour les droits des citoyens face à l'informatisation de la vie sociale. Dazu Dominique Desbois, „Ne bougez plus, ne respirez plus, vous êtes fichés!“, Terminal, Winter 1998/99. 16 Dazu die außergewöhnliche „Geschichte des privaten Lebens“, hrsg. von Philippe Ariès und Georges Duby, Frankfurt am Main (Fischer), Bd 1 (1989), Bd. 2 (1990). 17 Die Verfasser der Untersuchung sind David F. Linowes und Ray C. Spencer.

Le Monde diplomatique vom 13.08.1999, von DENIS DUCLOS