11.02.2000

Die vergreiste Demokratie

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Die vergreiste Demokratie

Von DANIEL LAZARE *

Al Gore, George W. Bush jr. und die anderen Präsidentschaftskandidaten werden in ihren Wahlkampagnen alle möglichen Themen behandeln, von der Steuerpolitik bis zur Frage, ob Homosexuelle in der Armee erwünscht sind. Über ein Thema jedoch werden sie kein Wort verlieren – die Verfassung der USA.

Das ist zugleich merkwürdig und verständlich. Es ist merkwürdig, weil die nunmehr 212 Jahre alte US-Verfassung das älteste noch gültige Staatsgrundgesetz der Welt ist und sich dennoch als resistent gegen jede Veränderung erwiesen hat. Man sollte also meinen, dass sie am dringlichsten einer Anpassung an die Bedürfnisse einer modernen Gesellschaft bedarf. Denn was sollen demokratische Wahlen, wenn die Wähler nicht die Kernfragen einer politischen Modernisierung diskutieren können?

Das Merkwürdige wird verständlicher, wenn man das Alter der US-Verfassung bedenkt,aber auch seine Widerständigkeit gegen jeden Wandel und seine alles beherrschende Rolle in der US-amerikanischen Gesellschaft, die sie nahezu völlig der politischen Debatte entrückt. Die Verfassung ist nicht nur der rechtliche Rahmen für das gesamte politische Leben, sie ist es auch seit so unvordenklichen Zeiten, dass die Amerikaner ihre Existenz gar nicht mehr registrieren.

In anderen Ländern ist die Verfassung ein neuer Rahmen für demokratische Politik, der vom Volk aktiv gestaltet wurde. In den USA ist es umgekehrt: Die Verfassung hat das Volk geschaffen und nach seinem eigenen Bilde geformt, um den Grundriss der von Jefferson gestalteten Republik des 18. Jahrhunderts zu perpetuieren. Insofern ist es für Amerikaner etwa so natürlich, ihre Verfassung in Frage zu stellen, wie mittelalterliche Vasallen auf die Idee gekommen wären, ihre Lehnsherrn zu kritisieren. Hier liegt die Wurzel des berühmten „Ausnahmecharakters“ der Vereinigten Staaten. Der Begriff (exceptionalism) wurde in den zwanziger Jahren von der Kommunistischen Partei der USA geprägt, seitdem jedoch von Soziologen und politischen Theoretikern aus allen politischen Lagern übernommen. Er bezog sich ursprünglich auf die Theorie, der US-amerikanische Kapitalismus sei so stark, dass für ihn der übliche Zyklus von Aufschwung und Depression nicht gilt.

Wie falsch diese Vorstellung war, sollte sich 1929 auf spektakuläre Weise zeigen. Seitdem haben verschiedene bürgerliche Wissenschaftler unter Berufung auf den „amerikanischen Ausnahmecharakter“ dargelegt, dass Politik und Gesellschaft der Vereinigten Staaten etwas völlig Einzigartiges seien (was sich auch am Fehlen einer systemkritischen oder sozialistischen Tradition zeige).1

Aber wenn das politische System der USA rundherum einzigartig ist, dann hat dies auch entscheidend mit der Verfassung zu tun, auf deren Grundlage es entstanden ist. Diese Verfassung verdient eine genauere Betrachtung auch deshalb, weil sich die US-amerikanische Demokratie in einem beispiellosen Niedergang befindet. Das politische System der USA ist heute, vielleicht mit Ausnahme Japans, das korrupteste aller entwickelten Industrieländer. Der republikanische Präsidentschaftskandidat John McCain kennzeichnet es als „ein ausgeklügeltes System des Einflussschachers, bei dem sich beide Parteien an der Macht zu halten versuchen, indem sie das Land an den Meistbietenden verkaufen“2 . Die Folge ist, dass die US-amerikanischen Wähler sich heute durch eine beispiellose Apathie auszeichnen: Bei den Präsidentschaftswahlen von 1996 ging erstmals eine Mehrheit aller Wahlberechtigten nicht zur Urne, während 1998 bei den Zwischenwahlen zum Kongress 64 Prozent zu Hause blieben.3

Wenn die Verfassung für alles Gute, was sich in den USA getan hat, verantwortlich sein soll, ist sie es dann nicht auch für das Schlechte: für die politische Korruption, den bedrückenden Einfluss der Religion, die schwache Verankerung von politischen Freiheitsrechten und sozialen Minimalstandards? In einer Gesellschaft, die ihrer Verfassung einen nahezu göttlichen Ursprung zuschreibt4 , grenzt diese Frage an Ketzerei. Doch eine gründliche und nüchterne Analyse ergibt, dass dieser alte Text weniger ein Instrument demokratischer Selbstregierung ist als vielmehr ein Dokument voll peinlicher Kompromisse und schreiender Widersprüche, eine Mixtur aus demokratischen und vordemokratischen Prinzipien.

Politik zwischen Stagnation und Hysterie

DER grundlegende Widerspruch tut sich schon in der Präambel auf. Der berühmte einleitende Absatz beginnt mit den Worten: „Wir, das Volk ...“ Sie erwecken den Anschein, als leite die Verfassung der USA das neue Zeitalter der Volkssouveränität ein, das sich zwischen 1770 und 1789 anbahnte. Aber in Wirklichkeit hatten die Gründerväter zur Macht des Volkes eine durchaus ambivalente Haltung. Einerseits erkannten sie an, dass in einer neu gegründeten Republik das Volk die einzig mögliche Quelle von Autorität darstellt (und deshalb die meisten staatlichen Ämter durch Wahlen bestimmen sollte). Andererseits hatten sie so viel Angst vor der neuen Kraft, dass sie glaubten, sie durch ein ganzes System von restriktiven Bestimmungen – wie Gulliver in der Swiftschen Fabel – fesseln zu müssen. So wollten sie etwa das plebejische Repräsentantenhaus durch einen quasi-aristokratischen Senat ausbalancieren. (Kürzlich hat es jemand so formuliert: „Der Senat killt die schlechten Gesetze, das Repräsentantenhaus die guten.“) Sie schufen ein protobonapartistisches Präsidentenamt als Gegengewicht gegen die Legislative, und ebenso eine Judikative mit auf Lebenszeit ernannten Verfassungsrichtern als Gegengewicht sowohl gegen den Kongress als auch gegen den Präsidenten. Damit nicht genug, beließen sie enorme Machtkompetenzen bei den Einzelstaaten, die damit ebenfalls als Gegengewicht gegenüber der Zentralmacht fungieren.

Diese Verfassung orientierte sich weniger am damaligen britischen Regierungssystem, in dem sich das Unterhaus als der eigentliche Ort der Souveränitätsausübung herauskristallisiert hatte, als vielmehr an dem maroden System der längst vergangenen elisabethanischen Epoche (bis 1603) mit seinem unerbittlichen Machtkampf zwischen Unterhaus, Oberhaus und Königshaus.5 Die amerikanischen Gründerväter waren also noch in einer spezifisch anglo-amerikanischen Ideologie befangen, die in der Konzentration der politischen Macht die größte Bedrohung der Freiheit erblickte.6 Demnach wäre die Freiheit nur zu bewahren, indem man die Macht aufsplittert, die sich damit gewissermaßen selbst verschlingt. John Trenchard und Thomas Gordon, die Autoren der einflussreichen „Cato’s Letters“ haben es 1720 so ausgedrückt: „Macht und Souveränität [müssen] derart eingeschränkt und derart auf verschiedene Kanäle verteilt und ins Ermessen so vieler verschiedener Männer gestellt werden, dass die Strebungen, der Neid, die Furcht oder das Interesse dieser Männer sie veranlasst, sich gegenseitig zu bespitzeln und zu behindern.“7 Dasselbe hat James Madison, der „Vater der Verfassung“, 1787 in einem Brief an Thomas Jefferson ausgedrückt: „Divide et impera, das ruchlose Axiom der Tyrannei, ist unter gewissen Bedingungen die einzige Politik, mit der eine Republik nach gerechten Prinzipien regiert werden kann.“8

Dies ist das zentrale Prinzip der US-Verfassung und insofern auch der amerikanischen Politik. Souveränität ist nun aber einmal per definitionem ungeteilt und unbegrenzt. Madison wollte also, dass sich die Menschen ständig selbst in Schach halten. Beabsichtigt war eine Republik des goldenen Mittelweges, die dem Extremismus entgegenwirken und Mäßigung und Kompromisse fördern sollte. In der Realität kam das Gegenteil heraus: eine zutiefst neurotische Form von Politik, die ständig zwischen den Extremen von Stagnation und Hysterie pendelt.

Ein Beispiel: Indem die Verfassung die Sklaverei mit rechtlichen Garantien absicherte, die praktisch nicht aufzuheben waren, steuerte sie direkt in den Sezessionskrieg von 1861-1865. Die Amerikaner halten sich zugute, im 18. Jahrhundert eine Periode jakobinischen Terrors vermieden zu haben. Sie vergessen nur, dass sie dieses Kräftemessen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zwar aufschieben konnten, das es dann allerdings etwa 600 000 Menschenleben kostete, als die Armee der Union die Südstaaten – die Vendée der damaligen USA – heimsuchte.

Sobald der Bürgerkrieg vorüber war, fiel die Zentralregierung wieder in ihre eher passive Haltung zurück. Das entstehende Vakuum füllten alsbald die kapitalistischen Raubritter; Streiks wurden gnadenlos unterbunden, den Schwarzen des Südens eine Form der Leibeigenschaft aufgezwungen, die in gewisser Hinsicht schlimmer war als die Sklaverei, der sie gerade entronnen waren. In der außergewöhnlichen Krisenperiode zwischen 1930 und 1945 konnte dann zwar Franklin D. Roosevelt die Zuständigkeiten der Regierung in Washington ausweiten, aber deren Wirken wurde deshalb nicht viel effizienter und kohärenter.

Seitdem ist die Politik auf Bundesebene durch Konfusion und immer wiederkehrende Lähmungserscheinungen gekennzeichnet. Je weiter die Desintegration des Parteiensystems fortschreitet, desto weniger ist eine der beiden Parteien in der Lage, das gesamte Regierungssystem auf Bundesebene zu kontrollieren. So hatten es die republikanischen Präsidenten (Nixon, Ford, Reagan, Bush) mit einer demokratischen Kongress-Mehrheit zu tun, während dem demokratischen Präsidenten Clinton im größeren Teil seiner Amtszeit ein republikanisch beherrschter Kongress gegenüberstand. Damit degenerierte die politische Auseinandersetzung zu einem endlosen Grabenkrieg, in dem die beiden Seiten um die Kontrolle des dritten Machtzentrums, also des Supreme Court rangeln. Das führte in den achtziger Jahren zum Irangate-Skandal, als die Reagan-Regierung – um den demokratisch beherrschten Kongress zu umgehen – eine geheime Dienststelle unter Oberst Oliver North aufzog, über die illegalerweise Raketen an den Iran verkauft und ebenso illegale geheime Waffenlieferungen an die rechte Guerilla (die „Contras“) in Nicaragua organisiert wurden. Unter Clinton war die Bundesregierung 1995/96 kurzfristig nicht mehr geschäftsfähig, als sich die beiden Parteien nicht auf einen Haushaltsplan einigen konnten. Und Clinton servierte den Republikanern die Chance, sich für den Iran-Contra-Skandal zu revanchieren, als Sonderermittler Kenneth Starr die Lügen über seine sexuelle Beziehung mit Monica Lewinsky aufdeckte.

Diese permanente Obstruktion hat dazu beigetragen, das Prinzip der demokratischen repräsentativen Regierung in Misskredit zu bringen. Während der normale Gesetzgebungsprozess stagniert, spielt sich hinter der Bühne in hunderten von Ausschüssen und Unterausschüssen ein Kuhhandel ab, bei dem zumeist Lobbyisten und reiche politische Geldgeber das letzte Sagen haben.

In dem Maße, in dem sich die Korruption ausbreitet, wird der politische Prozess für die Bürger immer undurchsichtiger. Das erklärt auch, warum so viele Millionen amerikanischer Wähler im Grunde aus dem politischen System herausgefallen sind. Dennoch hat der Supreme Court im Namen der politischen Ausdrucks- und Meinungsfreiheit jede Einschränkung der Wahlkampffinanzierung abgelehnt.

Der demokratische Niedergang betrifft auch die politischen Freiheitsrechte. Weil nach amerikanischem Verfassungsverständnis die politische Macht grundsätzlich für Tyrannei und Missbrauch anfällig ist, will man die politischen Freiheiten dadurch schützen, dass man sie möglichst hoch über die Niederungen der gewöhnlichen Politik hinaushebt. Die Bill of Rights (der Grundrechtsteil der Verfassung, bestehend aus den 1791 verabschiedeten zehn Verfassungszusätzen) gilt in den Vereinigten Staaten als ein Dokument, das noch heiliger und unantastbarer ist als der ursprüngliche Verfassungstext, an den sie angefügt wurde.9 Doch mit zunehmender Erosion der Demokratie bröselt auch die Basis für die politischen Freiheitsrechte. Seit in den siebziger Jahren die Offensive der Rechten eingesetzt hat, interpretiert der Supreme Court die Bill of Rights immer restriktiver. Und zahllose Politiker haben ihre Wahlen dadurch gewonnen, dass sie der Mittelklasse einreden, die Freiheitsrechte müssten eingeschränkt werden, um die Kriminalität einzudämmen.10

Das Ergebnis ist in New York zu besichtigen. Eine Stadt, die einmal stolz war auf ihre unverblümten politischen Ausdrucksformen, erstickt heute in einer zunehmend repressiven Atmosphäre, in der selbst die zahmste Demonstration den Aufmarsch von bewaffneter Bereitschaftspolizei provoziert. Als im Oktober 1999 die Ausstellung mit dem Titel „Sensation“ eröffnet wurde (eine Sammlung von bewusst provokativen Kunstwerken), wurde sie von Bürgermeister Rudolph Giuliani als anti-katholisch denunziert und das veranstaltende Museum mit dem Entzug von städtischen Geldern bestraft. Die Popularität von Giuliani ist dadurch nur noch weiter gestiegen.

Tausche Freiheitsrechte gegen Friedhofsruhe

VON meinen Freiheitsrechten würde ich jederzeit 10 Prozent aufgeben, wenn ich dafür einen Rückgang der Kriminalität um 5 Prozent eintauschen könnte“, bekam ein Reporter von einem New Yorker Bürger auf dem Washington Square zu hören. Auf diesem Platz des Bohème-Viertels Greenwich Village sind heute rund um die Uhr Überwachungskameras eingesetzt, um Drogenhändler und Betrunkene zu erfassen.11 Aber warum nur 10 Prozent? Wie viele Bürger würden 100 Prozent ihrer Freiheitsrechte abtreten, wenn man ihnen dafür die totale Friedhofsruhe garantieren würde?

Unübersehbar ist ein weiteres Zeichen für den demokratischen Verfall: die amerikanische Leidenschaft für Knast und Todesstrafe. 1998 wurden in US-amerikanischen Gefängnissen 98 Menschen hingerichtet, ein Drittel mehr als im Jahr zuvor.12 Seitdem George W. Bush 1995 zum Gouverneur von Texas gewählt wurde, hat er persönlich 112 Hinrichtungen überwacht, während sein Bruder Jeb als Gouverneur von Florida ebenfalls versprochen hat, für beschleunigte Hinrichtungen zu sorgen. In Texas und Virginia wurden drei Menschen für Taten hingerichtet, die sie noch als Minderjährige begangen hatten.

Nach Angaben von Marc Maurer vom „Sentencing Project“ (Studiengruppe über gerichtliche Urteilspraktiken) in Washington DC kamen in den USA 1998 auf 100 000 Bürger 668 Gefängnisinsassen. Damit überholen die USA demnächst Russland, das bei der Häftlingsquote derzeit noch an der Weltspitze liegt. Diese steigende Häftlingsquote geht vor allem auf die wachsende Zahl nicht gewaltsamer Drogendelikte zurück (von 581 000 in 1980 auf fast 1,6 Millionen in 1997). Dabei erfolgen 80 Prozent der Festnahmen aufgrund von Drogenbesitz, in 44 Prozent der Fälle von Marihuana. Mit anderen Worten: Die Gefängnisse der USA sind mit Menschen vollgestopft, denen das Inhalieren einer Substanz vorgeworfen wird, die kaum gefährlicher als Tabak ist.

Das Vertrauen in die amerikanische Verfassung ist heute weniger eine Substanz, die das demokratische System zusammenhält, als vielmehr ein zunehmend hohler Glauben, der dieses System aufsprengt. Je weiter die Verfassung dem Bereich der normalen Politik entrückt wird, desto tiefer sinkt das Ansehen demokratischer Formen oder Abläufe wie z.B. Wahlen. Je älter die Verfassung, desto erdrückender lastet ihr Gewicht auf der Gesellschaft. Die Prozedur für Verfassungsänderungen ist derart13 , dass 13 von 50 Einzelstaaten, die nur 5 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, jede Verfassungsänderung blockieren können, die von den übrigen 95 Prozent erwünscht wird.

In den USA regt sich darüber niemand besonders auf. Solange die Kurse der Internet-Aktien steigen und 30-jährige Cyber-Unternehmer zu Milliardären werden können, werden die Amerikaner weiterhin glauben, dass sie den ökonomischen Heiligen Gral gefunden haben und vom Rest der Welt als leuchtendes Vorbild gesehen oder beneidet werden. Aber wenn die spekulative Wallstreet-Blase einmal einzuschnurren beginnt, wird ihnen aufgehen, dass sie keineswegs in der modernsten, sondern in einer der rückständigsten Gesellschaften der Welt leben. Zumindest was die Verfassung betrifft.

dt. Niels Kadritzke

* Journalist, Autor von „The Frozen Republic: How the Constitution is Paralyzing Democracy“, New York (Harcourt Brace) 1996.

Fußnoten: 1 Eine detailliertere Darstellung bei Seymour Martin Lipset, „American Exceptionalism: A Double-Edged Sword“, New York (W.W. Norton) 1996. 2 Zit. nach New York Times vom 1. Juli 1999, S. A 17. 3 Siehe Adam Clymer, „Testing Politics: Does it Work? Should it Be Fixed?“, New York Times vom 2. Januar 2000. 4 Eine der bekanntesten Darstellungen des Verfassungskonvents von 1787 trägt den Titel „Miracle at Philadelphia“ (1966 verfasst von Catherine Drinker Bowen). 5 Siehe Samuel P. Huntington, „Political Order in Changing Societies“, New Haven (Yale University Press) 1968, S. 93-133. 6 Siehe Bernard Baylin, „The ideological Origins of the American Revolution“, Cambridge, Mass. (Harvard University Press) 1967. Vergleiche auch J. G. A. Pocock, „The Machiavellian Moment: Florentine Political Thought and the Atlantic Republican Tradition“, Princeton, N. J. (Princeton University Press) 1980, und John Brewer, „The Sinews of Power. War, Money, and the English State, 1688-1783“, London (Unwin Hyman) 1989. 7 Zitiert nach Richard Beeman, Stephen Botein und Edward C. Carter III. (Eds.), „Beyond Confederation: Origins of the Constitution and American National Identity“, Chapel Hill (University of North Carolina Press) 1987, S. 76. 8 Isaac Kramnick, „Republicanism and Bourgeois Radicalism: Political Ideology in Late Eighteenth-Century England and America“, Ithaca, N. Y. (Cornell University Press) 1990, S. 263. 9 Die Verfassung der USA besteht aus sieben Artikeln und 26 Verfassungszusätzen, von denen der letzte (der das Wahlalter auf 18 Jahre senkt) 1971 verabschiedet wurde. 10 Siehe Loïc Wacquant, „Sexualstraftäter: Denunzieren statt rehabilitieren“, Le Monde diplomatique, Dezember 1999. 11 Siehe Felicia R. Lee, „Keeping Watch in Washington Square“, New York Times vom 3. Januar 1998, S. B 3. 12 Diese Zahl ist die höchste seit 1976, d. h. seitdem der Supreme Court die Todesstrafe wieder zugelassen hat, als er befand, dass es sich nicht (mehr) um eine „grausame und außergewöhnliche Strafe“ handele (die nach dem 8. Verfassungszusatz verboten wäre). 13 Eine Verfassungsänderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Senat und im Repräsentantenhaus und muss anschließend von drei Vierteln der Einzelstaaten ratifiziert werden.

Le Monde diplomatique vom 11.02.2000, von DANIEL LAZARE