Eine zusammengeschusterte Steuerpolitik
Von CHRISTIAN DE BRIE
„Wenn irgend jemand meine Steuerpolitik verstehen sollte, habe ich mich falsch ausgedrückt“ – so könnte der französische Ministerpräsident Lionel Jospin den Präsidenten der US-Notenbank Alan Greenspan paraphrasieren.1 Nach dem ganzen Hin und Her der letzten drei Jahre, nach der steuerpolitischen Kakophonie, die in der Sozialistischen Partei und in der weiteren Linken herrscht, und nach all den daraus resultierenden widersprüchlichen Maßnahmen hat der steuerzahlende Bürger definitiv jeden Durchblick verloren. Einerseits will die Regierung „die Märkte nicht verunsichern“, andererseits die linke Wählerschaft nicht vergraulen; sie will die Steuern, aber nicht das Steueraufkommen senken; sie will reformieren, aber nichts grundsätzlich anders machen, sie plant ebenso kurzfristig wie überhastet, wobei sie ständig nach dem nächsten Wahltermin schielt. Mit einem Wort: Sie fährt eine Steuerpolitik mit Blaulicht und sendet ständig „starke symbolische“ Signale in alle Richtungen. Doch nur die Arbeitgeberverbände und die Privilegierten können diese Signale komplett entschlüsseln.
Das vorerst letzte Reformprojekt, das Laurent Fabius am 31. August dieses Jahres vorstellte, sah für den Zeitraum 2001-2003 Steuerentlastungen in Höhe von 120 Milliarden Franc (etwa 40 Milliarden Mark) vor: 43 Milliarden Franc durch eine Absenkung der Einkommensteuersätze, 34 Milliarden bei der Körperschaftssteuer und 12 Milliarden durch die Abschaffung der Kfz-Steuer. Weitere 25 Milliarden Franc sollten den einkommensschwachen Schichten zugute kommen, in Form einer Rückvergütung des allgemeinen Solidarbeitrags (CSG), den die Regierung Rocard zur Finanzierung der Sozialversicherung eingeführt hatte. Der Plan, der als steuerpolitischer Coup dieser Legislaturperiode gedacht war, wurde ein Flopp, während die rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder das ähnlich gelagerte, aber konsequenter durchdachte und auf sieben Jahre verteilte Reformvorhaben im Nachbarland Deutschland als Erfolg verbuchen konnte.
Das überhastet angekündigte Reformprojekt spaltete die Regierungsparteien. Und in der Eile des Improvisierens hatte man vergessen, die für das Jahr 2000 bereits beschlossenen Steuererleichterungen in Höhe von rund 80 Milliarden Franc einzukalkulieren (Senkung des Steuersatzes in den zwei untersten Lohnsteuerklassen, Senkung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt). Als dann die Benzinpreise zu klettern begannen, kam es noch schlimmer: Die Bürger revoltierten gegen Steuererhöhungen! Das Signal gaben die Lastwagenfahrer, denen sich rasch andere Berufsgruppen anschlossen. Am Ende gab die Regierung den Forderungen nach, doch dem Ministerpräsidenten hat es nichts genutzt: Seine Popularitätskurve fiel ins Bodenlose.
Das Fiasko hat allerdings eine lange Vorgeschichte. Auf ihrem Parteitag im Dezember 1996 hatte die Sozialistische Partei beschlossen, das Steuersystem zu Lasten der Kapitaleinkünfte zu reformieren: Erhöhung der Körperschaftssteuer, Besteuerung von Geldanlagen aller Art, einschließlich der Gewinne aus Aktienoptionen, Abschaffung von „Steuerschlupflöchern“, Erhöhung des Vermögenssteuersatzes. Für alle Leute, die „ihr Geld im Schlaf“ verdienen, sollte es ein böses Erwachen geben. Als dann im Mai 1997 der Wahlkampf begann, fand sich im Programm der Sozialistischen Partei keine Spur mehr von den fünf Monate zuvor angekündigten Maßnahmen, sondern nur noch das vage Versprechen, die Mehrwertsteuer auf Grundbedarfsgüter zu senken. Das war kein besonders guter Schachzug, denn mit Ausnahme von Schokolade wurden Grundbedarfsgüter schon bislang mit dem reduzierten Satz von 5,5 Prozent besteuert, und nach den EU-Richtlinien zur Harmonisierung der europäischen Steuersysteme ist eine Absenkung unter die 5-Prozent-Grenze nicht gestattet.
Dann geschah das „Wunder“: Die plurale Linke gewann die Wahlen, und der neue Ministerpräsident versprach in seiner Regierungserklärung abermals Steuersenkungen. Doch zunächst tat die Regierung kaum mehr, als sich die Zeit zu nehmen, über eine nagelneue Reform nachzudenken. Das war das Startsignal für den bis heute andauernden fiskalpolitischen Trödelmarkt.
Als Erstes wurden einige „Steuerschlupflöcher“ geschlossen2 , anschließend wurde die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gegen eine Erhöhung des allgemeinen Solidarbeitrags (CSG) aufgerechnet. Das bedeutet einen Schritt vor, insofern die Kapitaleinkünfte sozialabgabenpflichtig wurden und seitdem einen Beitrag zur Finanzierung der Gesundheitskosten leisten, und einen Schritt zurück, insofern der proportionelle allgemeine Solidarbeitrag von 3,4 auf 7,5 Prozent angehoben wurde und damit zur wichtigsten Steuerquelle avancierte, noch vor der progressiven Lohn- und Einkommensteuer.
Dann wurde einen Frühling lang laut über die Abschaffung eines fiskalpolitischen Relikts aus dem 19. Jahrhundert nachgedacht, nämlich der Wohnraumsteuer, die der Staat an die Kommunen weiterleitet. Die Höhe dieser Steuer berechnet sich nach fiktiven Immobilienwerten, wobei die Einkommen der Wohnungsinhaber keinerlei Rolle spielen. Der Plan wurde aufgegeben. Dann war die Solidarsteuer auf Vermögen (ISF) an der Reihe. Sie dient der Finanzierung der Wiedereingliederungshilfe (RMI), deren Kosten sie aber nur noch zu 40 Prozent abdeckt (10 von 25 Milliarden Franc). Zunächst wollte man die Besteuerungsgrundlage erweitern und namentlich auf berufliche Anlagevermögen ausdehnen. Dafür sprach sich nicht nur der Steuerrat3 aus, sondern auch Dominique Strauss-Kahn, der den Plan vor seiner Zeit als Finanzminister noch scharf kritisiert hatte, und zwar mit dem tollen Argument, damit treffe man „die Millionäre, nicht die Milliardäre“.
Doch die Arbeitgeberverbände erklärten das Vorhaben zum Casus Belli, weil es zu Lasten der „Arbeitsmittel“ gehe, wobei sie aber wohl kaum an das Werkzeug des kleinen Klempners dachten, sondern eher an die Milliarden der Herren Pinault4 und Konsorten. Die Drohung mit Arbeitsplatzverlusten und Produktionsverlagerung verfehlte ihre Wirkung nicht: Der Minister zog das Projekt zurück. Dennoch erhöhte sich das ISF-Steueraufkommen innerhalb der letzten drei Jahre um satte 60 Prozent: Die Reichen waren noch viel reicher geworden.
Anschließend nahm man sich eine Unternehmenssteuer vor, die grosso modo der deutschen Gewerbesteuer entspricht. Sie war 1976 von der Rechtsregierung unter Ministerpräsident Chirac eingeführt worden, aber schon François Mitterrand hatte sie als „idiotisch“ bezeichnet, und die Linkskoalition ließ dem Urteil des verstorbenen Altpräsidenten nun Taten folgen: 27 Milliarden Franc sollten die Unternehmen innerhalb von fünf Jahren einsparen, ein Drittel davon 1999. Damit sich die Sache auch lohnt, senkte man zugleich auch die Körperschaftssteuer und die Besitzwechselabgabe, was zusammen noch einmal 5 Milliarden Franc machte, und zu guter Letzt auch noch die Steuern auf Aktienoptionen: eine Art Lotterie, bei der jedes Los gewinnt, wobei die Veranstalter die Gewinne untereinander aufteilen. Diese Aktienoptionen – ein Hätschelkind der Arbeitgeber – dienen der Bereicherung der Führungsriegen, indem sie den Spitzenmanagern das Recht gewähren, zu ihrem privaten Nutzen die Kasse zu plündern. Mit ihrer Hilfe schaufeln sich die Wirtschaftsführer der großen Industriekonzerne potentielle Mehreinnahmen von 50 bis 100 Millionen Franc (pro Kopf) auf ihre Konten.5 Für Aktienoptionen wird nicht die normale Einkommensteuer erhoben, und der Finanzminister wollte nunmehr die ohnehin recht milde Besteuerung noch günstiger gestalten.
Doch dann funkte Jospin in letzter Minute dazwischen, nachdem der obszöne Fall des Herrn Jaffré die Öffentlichkeit erregte. Der Absolvent der Elitehochschule ENA – also dazu ausgebildet, dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen und ihren Reichtum zu mehren – gab den Vorstandsvorsitz der Mineralölgesellschaft Elf auf, nachdem diese an den Mitbewerber Total verhökert worden war. Dabei ließ er sich mit Aktienoptionen in Höhe von 200 Millionen Franc abfinden, das entspricht rund 3000 Jahreseinkommen eines französischen Tankstellenwarts oder 18 000 Jahreseinkommen eines afrikanischen Hilfsarbeiters, den der Konzern bei Probebohrungen beschäftigt. Am Ende wurden Aktienoptionen mit einem Steuersatz von lediglich 26 bis 50 Prozent belegt.
Währenddessen schaute die französische Regierung untätig zu, wie die Steueroasen aufblühten und allen möglichen Finanzkriminellen6 , Spekulanten und andere Großgaunern Zuflucht bieten, wie das Internet ungeahnte Möglichkeiten der Steuerflucht eröffnet und wie die fehlende Harmonisierung der europäischen Steuersysteme fiskalpolitische Dumping-Strategien begünstigt. Zur Rechtfertigung argumentierte sie auf der innereuropäischen Ebene mit den Pressionen der luxemburgischen Regierung (deren politischer und ökonomischer Einfluss bekanntlich weit größer ist, als es einem Kleinstaat entspricht), auf außereuropäischer Ebene mit der Souveränität der Steuerparadiese; zudem heuchelte sie ein gewisses Interesse an der Tobin-Steuer und setzte im Übrigen auf freiwillig praktizierte Verhaltensstandards.
Trotz dieses steuerpolitischen Durcheinanders und trotz allen Bemühens, die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen auf den Geldbeutel des Steuerzahlers zu vernebeln, ist die generell liberale Stoßrichtung der aktuellen Fiskalpolitik kaum zu verkennen. Hauptnutznießer sind die Arbeitgeber und die wohlhabenden Schichten, wobei das Bild noch schlimmer aussehen würde, wenn nicht ein Teil der Regierungskoalition mäßigend eingreifen würde. Nur die Grünen konnten Ansätze einer ökologischen Steuergesetzgebung durchsetzen. Die traditionelle Linke hingegen hat als Reformkraft abgedankt, die darauf zu bestehen hätte, die ungerechte Einkommens- und Vermögenverteilung via Steuergesetzgebung zu korrigieren, zumal die sozialen Ungleichheiten sich fortlaufend verschärfen.7
Das skandinavische Modell
AM wichtigsten scheint mir, den drei fiskalpolitischen Slogans den Garaus zu machen, die in den Vorzimmern der Macht, in den Soirées der besseren Kreise, aber auch in der Kneipe am Stammtisch herumgeistern. Diese demagogischen Behauptungen lauten: „die Abzüge werden immer höher“, „die Franzosen zahlen zu viel Steuern“ und „die Einkommensteuer muss sinken“. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Gesamtsteuerquote in den letzten zwanzig Jahren fast unverändert geblieben ist: Sie schwankte zwischen 42,5 und 45 Prozent.8 Der Anteil der staatlichen Steuern hat in diesem Zeitraum sogar kontinuierlich abgenommen, während die Abgaben, die an die Kommunen und in die Kasse der Sozialversicherung fließen, ebenso beständig gestiegen sind.
Mit einer Steuerquote von 45 Prozent liegt Frankreich gemeinsam mit Belgien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich knapp über dem europäischen Durchschnitt von 42 Prozent. Die Länder mit der europa- und weltweit höchsten Steuerlast – in Schweden, Dänemark und Finnland erreicht oder übersteigt die Steuerquote die 50-Prozent-Marke – zeichnen sich dadurch aus, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung den höchsten durchschnittlichen Lebensstandard genießt, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft am schwächsten ausgeprägt ist und die öffentlichen Dienstleistungen am besten funktionieren. Gleichzeitig gehören diese Länder zu den wirtschaftlich dynamischsten der Welt. Demgegenüber weisen die Länder mit der geringsten Abgabenquote (unter 20 Prozent) – die fast ausschließlich im Süden zu finden sind – exakt die entgegengesetzten Merkmale auf. Und schließlich haben sich die europäischen Länder, die den Anteil der Steuern am Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen zwanzig Jahren stark gesteigert haben (Griechenland, Portugal und Spanien), dem „nördlichen“ Modell der skandinavischen Staaten angenähert, während sich Länder wie Großbritannien, die ihre Steuerquote gesenkt haben, in Richtung des „südlichen“ Modells entwickeln.
Weniger Steuern heißt weniger Staat und mehr Markt. Dies ist ein Ziel der liberalen Rechten, nicht das einer reformerischen Linken. Sinkende Einnahmen von Staat, Kommunen, Departements und Regionen führen notgedrungen zu sinkenden Ausgaben und in der Folge zu einer schrittweisen Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, und zwar auf dem Gebiet der sozialen Sicherung (Gesundheit, Familie, Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit) wie in den Bereichen Bildung und Kultur, öffentliche Einrichtungen, Raumplanung, Umwelt oder Sicherheit. Die große Mehrheit der Steuern zahlenden Bürger hat von einer Senkung der steuerlichen Abgaben und damit der öffentlichen Ausgaben nichts zu gewinnen, auch wenn die Verwendung und Verwaltung der öffentlichen Gelder vielfach zu wünschen übrig lässt und die Reichsten bislang den größten Profit daraus ziehen.9
Was nun die Frage einer Senkung der Einkommensteuer angeht, so wäre eher über eine Anhebung nachzudenken. Die personengebundene, progressive Einkommensteuer ist die republikanische Steuer schlechthin, die einzige, die unserem verfassungsmäßigen Grundkonses entspricht, der da heißt: „Kein Bürger ist von der Pflicht entbunden, nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur öffentlichen Ausgabenlast beizusteuern.“ Indes, die Hälfte der Bürger unterliegt dieser Beitragspflicht nicht, und bei der anderen Hälfte ist die Steuerlast ungerecht verteilt. Die steuerliche Belastung der einkommensstärksten 10 Prozent der Steuerzahler – die den Höchststeuersatz von 54 Prozent als staatlichen Raub anprangern – hat sich ständig verringert und ist zwischen 1988 und 1996 von 19 auf 15 Prozent gesunken.10 Der Anteil der Einkommensteuer am Steueraufkommen liegt bei nur 10 Prozent; die übrigen 90 Prozent entsprechen in keiner Weise dem Prinzip der Leistungsfähigkeit und belasten die Ärmsten weit überdurchschnittlich.
In keinem anderen Industrieland liegt die Einkommensteuerquote so niedrig. Um auf das Niveau Großbritanniens zu kommen, müsste sie um 50 Prozent steigen, um das der USA oder den europäischen Durchschnitt zu erreichen, müsste sie sich verdoppeln, und um an Dänemark heranzukommen, müsste sie sich sogar vervierfachen. Gerade Dänemark verfügt denn auch über ein vorbildliches demokratisches, an solidargemeinschaftlichen Werten orientiertes Steuersystem, das ohne weitere Abgaben auch die soziale Sicherung finanziert.
Was die Franzosen brauchen, ist also nicht eine Senkung der Abgabenbelastung, sondern mehr Steuergerechtigkeit. Die Regierung steht in der Pflicht, eine grundlegende Umverteilung der Lasten vorzunehmen. Die personengebundene Einkommensteuer ist schrittweise auf ausnahmslos alle Steuerzahler und sämtliche Einkommensquellen auszuweiten. Die Möglichkeiten der Steuerbefreiung sind abzuschaffen, desgleichen die vielfältigen Steuerabzüge und Freibeträge. Das würde auch vergleichsweise geringe Steuersätze ermöglichen. Die ungerechtesten Abgaben wie die Mehrwertsteuer und der allgemeine Solidarbeitrag wären drastisch zu reduzieren, die Wohnraumsteuer und andere steuerähnliche Abgaben pauschal abzuschaffen. Nichts dergleichen geschieht in Frankreich, wo das linke Spektrum in die genau entgegengesetzte Richtung marschiert und damit in die Fußstapfen der Rechten tritt.
dt. Bodo Schulze