16.02.2001

Palaver für die Gleichberechtigung

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Palaver für die Gleichberechtigung

Von FLORENCE SANTOS DA SILVA *

IN Togo, das von Gnassingbé Eyadéma autoritär regiert wird, organisieren sich immer mehr Frauen im Kampf für ihre Rechte. Trotz der aussichtslosen wirtschaftlichen Lage und der Strapazen des täglichen Überlebenskampfs wehren sich die Frauen in Togo mit großem Engagement gegen die vielfältigen Diskriminierungen, denen sie ausgesetzt sind. Auch wenn in der Gesetzgebung schon beachtliche Fortschritte erzielt wurden, ist in der Praxis bisher noch sehr vieles beim Alten geblieben.

Viele Frauen in Togo besitzen keine Personaldokumente – zu viele. Denn das bedeutet, dass sie weder ein Familienbuch haben noch Personalausweis oder Geburtsurkunde und folglich weder rechtlichen Schutz genießen, noch ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen können. Dabei ist in der Verfassung des Landes, das auch die Konvention zur Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau von 1979 ratifiziert hat, theoretisch die Gleichstellung von Mann und Frau verankert. Aber es ist eben ein weiter Weg von einem Gesetzestext bis zu seiner Umsetzung. Also werden Frauen und Mädchen weiterhin zwangsverheiratet, rechtswidrig geschieden oder verstoßen, Väter zahlen ihren Familien nach wie vor kein Unterhaltsgeld, es kommt immer noch zu illegalen oder heimlichen Eheschließungen nach dem Gewohnheitsrecht, und weibliche Geschlechtsorgane werden auch weiterhin verstümmelt.

Die 1992 gegründete Reflexions- und Aktionsgruppe Frauen, Demokratie und Entwicklung (Groupe de réflexion et d’action femmes, démocratie et développement; GF2D) beschloss damals infolge einer Studie über die Lage der Togoerinnen, sich für die praktische Anwendung der gesetzlich festgeschriebenen Rechte einzusetzen. Die Gruppe versteht das als Beitrag zur Entwicklung des Landes. „Zuerst wollten wir mehr Frauen in verantwortungsvolle Positionen bringen, im intellektuellen Bereich, in der Politik und in der Wirtschaft“, erklärt eine Mitstreiterin. „Aber prinzipiell geht es darum, dass alle Frauen selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können, und zwar sowohl im Privatbereich als auch in der Öffentlichkeit.“ Deshalb erschien es ihnen besonders wichtig, zunächst Rechtssicherheit für Frauen herzustellen. Hierzu eine der Leiterinnen der Organisation: „Togo zeichnet sich dadurch aus, dass es immer alle Konventionen unterzeichnet hat, und die ratifizierten internationalen Verträge genießen Verfassungsrang. Das ist die Basis, auf die wir uns berufen können.“

Witwenritual als gewalttätige Tradition

DIE Frauen in Togo, deren durchschnittliche Lebenserwartung 50 Jahre beträgt (die der Männer liegt bei 48 Jahren), sind nicht nur besonders arm, sie werden auch in vielen anderen Hinsichten benachteiligt. Eine Beamtin erklärt: „Es ist schwer für die Frauen in Togo, der Armut zu entkommen. Außerdem sind sie oft der Gewalt des Ehemanns oder der Schwiegereltern ausgesetzt, oder gewalttätigen Traditionen wie beispielsweise dem Witwenritual.1 Frauen haben nur Pflichten. Sie müssen den Mund halten, fügsam sein und haben keinerlei Rechte. Gewissen Bräuchen zufolge dürfen Frauen kein Land erben, mit der fadenscheinigen Begründung, dass, wenn eine Witwe wieder heiratet, die Familie des Verstorbenen den Landbesitz dann an Fremde verlieren würde. Die Leute befürchten immer, Frauen könnten sich etwas nehmen, was ihnen nicht gehört, und es dann an Dritte weitergeben. Was die Witwenrente anbelangt, so gilt es gemeinhin immer noch als Sache des Onkels, die Erbfolge zu regeln, und die Frau geht leer aus. Sobald ein Mann stirbt, gerät seine Ehefrau automatisch unter Verdacht, ihn umgebracht zu haben: Sie muss folglich das Haus verlassen und die Kinder mitnehmen, sie muss weggehen. Ihr wird alles genommen.“ Dieser Bericht macht die unverminderte Bedeutung des Gewohnheitsrechts deutlich, das neben dem modernen Rechtekodex weiter besteht und Gültigkeit hat – ungeachtet der Tatsache, dass es ihm gleichzeitig widerspricht. Denn laut Gesetz stehen den Togoerinnen zwar gewisse Rechte zu, aber die meisten Frauen wissen davon nichts.

Seit 1994 entsendet die GF2D deshalb 300 Laienjuristinnen in Städte und ländliche Gebiete, die den Inhalt der Gesetze allgemein verständlich erklären und kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie überzeugen die Frauen davon, sich und ihre Kinder ins Zivilregister eintragen zu lassen, und erklären ihnen, dass eine standesamtliche Heirat Schutz vor der Verstoßung bietet. Sie arbeiten unentgeltlich, ihre Aufgabe ist es, zuzuhören, zu beraten und Gesetzestexte in die Umgangssprache zu übertragen. Zu diesem Zweck verfügen sie über ein „Juristisches Handbuch für die togoische Frau“, dessen zweite Auflage die GF2D unlängst herausgegeben hat. „Sie organisieren Palaver über Themen wie Scheidung, Erziehungsberechtigung, Erbfolge und Ehe. Sie helfen bei bestimmten Verwaltungsvorgängen wie z. B. der Feststellung der Staatsbürgerschaft oder der Ausstellung von Personalausweisen, die es beispielsweise ermöglichen, ein Bankkonto zu eröffnen“, erklärt ein Mitarbeiter von GF2D. „Sie helfen den Frauen gegebenenfalls bei Klagen vor Gericht, damit sie ihre Rechte geltend machen können.“ Nach einer theoretischen Grundausbildung und den ersten sechs Monaten Einsatz im Lande kommen sie noch einmal zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und Erfolge festzuhalten. Im Zuge dieser Auswertung können vor allem die spezifischen Probleme der Frauen in ländlichen Gebieten besser erkannt und berücksichtigt werden.

„Unsere Laienjuristinnen kommen aus allen möglichen Berufen: Es sind Bäuerinnen darunter, Friseurinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen, Hebammen und Krankenschwestern, Geschäftsfrauen, Hausfrauen und auch Nonnen.“ Auch bei der Anwerbung werden Frauen aus den verschiedensten Bereichen angesprochen: Sie kommen aus Nichtregierungsorganisationen, Frauengruppen, Gewerkschaften oder kirchlichen Gruppen. Ausgewählt werden diejenigen, die in ihren Gemeinschaften Ansehen und Autorität genießen und sich bereits für die Sache der Frauen engagiert haben. Die Kandidatinnen müssen zwar Französisch lesen und schreiben können, das sowohl Ausbildungs- als auch offizielle Amtssprache ist, doch bei der Arbeit selbst sprechen sie dann ihre jeweiligen Landessprachen. Dieses Auswahlverfahren stellt sicher, dass die Frauen ihr neu erworbenes Wissen über die Rechte der Frauen möglichst reibungslos weitergeben können, ohne dass es mit ihren Gesprächspartnerinnen zu Konflikten kommt: „Sie haben innerhalb ihrer Gemeinschaften einen sehr guten Ruf, weshalb sie in vielen Ehe- und Erbfolgekonflikten gut als Schlichterinnen auftreten können.“

In der Öffentlichkeit ist es alles andere als gern gesehen, wenn eine Frau etwas unternimmt, um ihren Ehemann vor Gericht zu bringen: Der Betreffenden wird sofort unterstellt, dass sie ihrem Gatten nach dem Leben trachtet. Diese Frauen sind also nicht nur der Parteilichkeit von meist männlichen Richtern ausgesetzt, die nur ungern zu ihren Gunsten entscheiden, sondern sie werden auch noch gesellschaftlich geächtet. Deshalb wagen es die Frauen kaum, vor Gericht zu ziehen. Als Analphabetinnen2 verstehen sie die Funktionsweise der Justiz häufig nicht und haben Angst davor. Die Laienjuristinnen dagegen genießen sowohl bei den offiziellen Behörden als auch bei den traditionellen Autoritäten ein hohes Ansehen: „Manche Chiefs fragen sie um Rat, bevor sie Recht sprechen.“ Sie verteidigen die Frauen in lokalen Konflikten und vermitteln zwischen ihnen und den verschiedenen Machtinstanzen. Als juristische „Generalistinnen“ sind sie auch im Kampf gegen „Gewalt gegen Frauen, verfrühte und erzwungene Eheschließungen und den Frauentausch“ aktiv. Was die Gewalt gegen Frauen anbelangt, so werden genitale Verstümmelungen in Togo weiterhin praktiziert, obwohl sie mittlerweile gesetzlich verboten sind.3 Hierzu werden Zahlen genannt: „Nach unserer Schätzung sind zwölf Prozent aller Frauen beschnitten. Das sind bei 4,3 Millionen Einwohnern eine ganze Menge.“

Obwohl es sich durchaus als klug erweist, die geltenden Gesetze als Waffe einzusetzen, fordert die GF2D noch einige Reformen. Denn nach wie vor darf ein Ehemann seiner Frau verbieten, einen Beruf auszuüben. Auch bleibt das Erbrecht bislang noch dem Gewohnheitsrecht unterworfen. Die Frauen aber wollen erreichen, dass aus den Gesetzen eine integrative Kraft erwächst.

Fortschritt durch Bildung

NACH der Auffassung des Sozial- und Frauenministeriums hat die Integration der Gesellschaft auch für die togoische Regierung oberste Priorität: „Im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen von Peking4 haben wir unser besonderes Augenmerk auf die Schulbildung der Mädchen gelegt. Die Alphabetisierung der weiblichen Bevölkerung und ihre berufliche Ausbildung ist unserer Ansicht nach das Herzstück jeglichen Fortschritts. Seit der Schulreform ist der Schulbesuch für alle Kinder verpflichtend. Die Regierung hat ein affirmative action-Programm auf den Weg gebracht, das Mädchen aus armen und unterprivilegierten Verhältnissen beim Schulgeld unter die Arme greift. Diese Maßnahme des Ministerrats ist für alle und jeden nachvollziehbar. Der Bildungsunterschied zwischen Jungen und Mädchen muss abgeschafft werden. Wir wollen auch noch weitere Anreize schaffen, damit die Mädchen nicht nur eingeschult werden, sondern anschließend auch in der Schule bleiben.“

Es wäre sehr zu wünschen, dass diese Politik der affirmative action in der gesamten Subregion und darüber hinaus Schule machte. Doch ruft die fortschrittliche Maßnahme bisher gemischte Reaktionen hervor: Sie wird zwar nicht offen kritisiert, aber es werden Zweifel laut über die effektivsten Mittel, sie in die Praxis umzusetzen.

Frauen sind in Führungspositionen immer noch stark unterrepräsentiert: „Das gilt auf der Ebene der Dörfer genauso wie in der großen Politik. Es gibt zwar allmählich Fortschritte. Aber generell sollten viel mehr Frauen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie nicht nur als Frauen betreffen, sondern auch als Mitglieder der togoischen Gesellschaft. Da haben Frauen ja einiges beizutragen.“ Im derzeitigen Parlament sind gerade einmal 5 von insgesamt 81 Abgeordneten Frauen, in der vorherigen Legislaturperiode gab es nur eine einzige weibliche Abgeordnete.

Jenseits der Auseinandersetzungen auf der juristischen Ebene sehen sich die Togoerinnen auch gezwungen, einer Mentalität entgegentreten, die sie als minderwertige Wesen einstuft. Sie müssen also an verschiedenen Fronten gleichzeitig kämpfen, müssen Frauenrechte im Alltag durchsetzen, die bisherigen Errungenschaften öffentlich bekannt machen, sich für die Verabschiedung neuer Gesetze einsetzen und althergebrachte Denkweisen in Frage stellen.

Deshalb fällt das Fazit der GF2D in dem Weißbuch5 , in dem ihre Forderungen zusammengefasst sind, eher bitter aus. Auf dem großen Markt von Lomé sagt eine Händlerin, halb zuversichtlich, halb fatalistisch: „Es wird schon werden. Wir hoffen eben, dass wir in zehn Jahren nicht mehr unter diesen Bedingungen leben müssen. Es werden vielleicht viele von uns sterben, bevor wir so weit sind. Aber wir müssen durchhalten.“

dt. Miriam Lang

* Journalistin

Fußnoten: 1 Das Witwenritual bei den Lamba, einer Gemeinschaft im Norden Togos, sieht beispielsweise vor, die Frau drei Wochen lang unter Redeverbot einzusperren, ihr den gesellschaftlichen Status eines Kindes zuzuschreiben und ihr den Kopf zu rasieren. Ferner muss sie sich ein Jahr lang entweder ganz in Schwarz oder in Weiß kleiden, eine besondere Kürbisschale als Essgeschirr benutzen und darf niemandem die Hand schütteln außer anderen Witwern und Witwen. 2 Die Analphabetenrate für die über 15-Jährigen beträgt 27 Prozent bei den Männern und 60 Prozent bei den Frauen (Unfpa-Bericht vom September 2000 über den Status der Weltbevölkerung). 3 Zu Beschneidungen in Afrika siehe: Joëlle Stolz, „Burkina Faso drängt die Beschneidung zurück“, Le Monde diplomatique, September 1998; sowie Roland-Pierre Paringaux, „Gesetz gegen die Beschneidung im Senegal“, Le Monde diplomatique, Juni 2000. 4 In Peking fand 1995 die 4. Weltfrauenkonferenz der UNO statt. Siehe Agnès Callamard: „Mit der Frauenfrage ins neue Jahrtausend“, Le Monde diplomatique, Juni 2000. 5 Forschungs-, Informations- und Bildungszentrum für die Frau, Organ der GF2D (Hg.): „Togoische Frauen heute und morgen“.

Le Monde diplomatique vom 16.02.2001, von FLORENCE SANTOS DA SILVA