16.02.2001

Sie töten täglich tausend Kinder

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Sie töten täglich tausend Kinder

Von STEVE WRIGHT *

UNLÄNGST wurde bekannt, dass u. a. Jean-Christophe Mitterrand und Jacques Attali in eine größere französische Waffenlieferung – Bestimmungsort: Angola – verwickelt waren. So legen einzelne Vertreter der europäischen Länder immer wieder Feuer in den blutigen Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent – und zwar vor allem mit den so genannten leichten Waffen, die weltweit viel mehr Menschenleben kosten als Panzer und schweres Kriegsgerät. Gewehre, Maschinenpistolen und Handgranaten haben in den letzten zehn Jahren vier Millionen Menschen getötet. Doch die internationale Gemeinschaft tut sich schwer damit, den Handel mit solchen Waffen zu kontrollieren oder ihm gar einen Riegel vorzuschieben.

In Kriegen sind leichte Waffen, das heißt Gewehre, Maschinengewehre, Pistolen und Handgranaten, für den Tod von sehr viel mehr Zivilisten verantwortlich als die diversen Großwaffensysteme wie Panzer, Kampfflugzeuge oder Kriegsschiffe. Aber auch bei ethnischen Konflikten, bei Putschen oder bei terroristischen und fundamentalistischen Gewalttaten – von Afghanistan bis Nordirland, vom Balkan bis Osttimor – spielen leichte Waffen eine wichtige Rolle. Nach den Ermittlungen von Oxfam gehen 80 Prozent der Todesopfer in den Kriegen der jüngsten Zeit auf das Konto von Kleinwaffen. Produziert werden diese Waffen in der nördlichen Hemisphäre, aber von den vier Millionen Menschen, die ihnen zwischen 1990 und 1999 zum Opfer fielen, lebten die allermeisten in der südlichen Hemisphäre.

Erst in jüngster Zeit beginnt die internationale Gemeinschaft sich mit der Problematik der leichten Waffen zu beschäftigen.1 Das Versäumnis ist erklärbar, denn schließlich zählen bedeutende Mitglieder der Gemeinschaft zu den wichtigsten Waffenlieferanten: Belgien, China, Frankreich, Deutschland, Israel, Italien, Russland, Südafrika, Großbritannien und die USA. Allerdings gilt bis heute das Hauptaugenmerk dem „illegalen Waffenhandel“.2 Die Europäische Union zum Beispiel hat sich selbst – hin- und hergerissen zwischen humanistischen Motiven und Exportinteressen – einen „Verhaltenskodex“ auferlegt, der die Praktiken ihrer Industrie fast völlig außer Acht lässt. Das Geschäft mit illegalen Waffen stellt zwar – vor allem für die Völker Afrikas3 – eine tatsächliche Bedrohung dar; darüber darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass fast alle Kleinwaffen, die außerhalb staatlicher Kontrolle gehandelt werden, zunächst auf legaler Basis produziert worden und in den Handel gekommen sind.4 Das Kunststück, „legalen“ Handel zu betreiben und zugleich „illegale“ Märkte zu bedienen, vollbringen die westlichen Länder mittels zweier Methoden: dem Maklergeschäft und der Lizenzproduktion.

Das Maklergeschäft besteht darin, die Transaktion von Waffen und Munition zwischen zwei oder mehreren Parteien zu organisieren. Der Makler bringt also Käufer, Verkäufer, Spediteure, Finanz- und Versicherungsfirmen zu einem Deal zusammen, der nationale Exportrichtlinien umgeht. Das Geschäft lässt sich nämlich so arrangieren, dass die Waffen in dem Land, in dem es abgeschlossen wird, überhaupt nie auftauchen und auch dem Händler, der sie verkauft und transportiert, nie wirklich gehören.5

Die Verteidiger von Waffengeschäften argumentieren gern mit den Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie. Doch in Wirklichkeit sind in Europa nur sehr wenige Arbeitnehmer mit der Fertigung von leichten Waffen beschäftigt, die öffentlichen Aufträge stagnieren, eine Schätzung spricht von weniger als 2 000 Arbeitsplätzen. Allerdings hat sich, weltweit gesehen, die Fertigungskapazität für Kleinwaffen erheblich ausgeweitet: Die wichtigsten Waffentypen wie das US-amerikanische Maschinengewehr vom Typ M16, das belgische Sturmgewehr FAL und das deutsche G3, die russischen Granatwerfer AK-47 und RPPG-7, die israelische Uzi-Maschinenpistole und ihr britisches Gegenstück MP5 von Heckler & Koch werden heute anderswo auf der Welt in Lizenz produziert.

Die Zahl der Länder, die Kleinwaffen produzieren, hat sich zwischen 1960 und 1999 verdoppelt, im selben Zeitraum ist die Produktion in den Herstellerländern um das Sechsfache angewachsen.6 Die Länder des ehemaligen Ostblocks füllen ihre Arsenale mit in Lizenz gefertigten Nato-Standardwaffen und verscherbeln unterdessen ihre alten Waffen aus Zeiten des Warschauer Paktes in die Konfliktzonen dieser Welt.7 Eine neuere Studie hat 385 einschlägige Firmen in 64 Ländern ermittelt, die Kleinwaffen und Munition herstellen, eine Zahl, die wohl – angesichts der notorischen Geheimnistuerei der Branche – als eher vorsichtige Schätzung gelten muss.

Endabnehmertricks bei der Lizenzproduktion

DIE Vergrößerung der Branche dürfte dadurch zu erklären sein, dass die Rüstungsunternehmen in den ehemaligen Ostblockländern aufgeteilt und privatisiert wurden. Die wenigen Informationen, die es über die Fertigungskapazitäten dieser Kleinwaffenfabriken gibt, stammen von der US-Regierung, die offiziell für 1996-1998 Exporte von leichten Waffen, Munition und Fertigungkomponenten im Wert von 1,5 Milliarden Dollar angibt, darunter 1,6 Millionen Gewehre, fast 200 000 Handgranaten und mehr als 2 Milliarden Schuss Munition.8

Die wachsende Anzahl von Firmen und Ländern geht aber auch auf eine andere wichtige Entwicklung zurück: auf die kommerzielle Weitergabe von Waffenproduktionstechnologie mittels Lizenzvereinbarungen. Fertigung in Lizenz bedeutet, dass eine Waffenfabrik in einem bestimmten Land einem Betrieb in einem anderen Land gestattet, Waffen nachzubauen. Zu diesem Zweck werden häufig detaillierte Konstruktionszeichnungen und manchmal sogar die Werkzeugmaschinen und ihre Einrichtung mitgeliefert, damit jede unter Lizenz gefertigte Waffe exakt dem Originalprototyp entspricht.

Lizenzproduktion als solche ist überhaupt nichts Neues. So wurde etwa das belgische Unternehmen Fabrique Nationale (FN) im Jahre 1889 gegründet, um deutsche Mauser-Gewehre unter Lizenz für die belgische Armee herzustellen. Derartige Lizenzgeschäfte werden allerdings oft geheim gehalten.9

Im Bereich der Kleinwaffen haben zwischen 1960 und 1999 Firmen aus 14 Ländern Lizenzproduktionsverträge mit Firmen aus 46 anderen Ländern abgeschlossen, von denen mindestens 21 zu den Entwicklungsländern zählen. Von diesen 46 Ländern haben wiederum 16 Länder die in Lizenz hergestellten Kleinwaffen weiterexportiert (die wichtigsten sind Brasilien, Chile, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Nord- und Südkorea, Pakistan, Singapur, Südafrika und die Türkei).10 Diese Exporte widersprachen in vielen Fällen den Bestimmungen der Lizenzabkommen.

Wo immer es darauf ankommt, die Verantwortung weit von sich zu weisen, sind Waffenproduzenten kaum zu schlagen. Wie das funktioniert, lässt sich an drei Beispielen aufzeigen. Sie zeigen zugleich, wie der „Verhaltenskodex“, der im Juni 1998 von der Europäischen Union beschlossen wurde, umgangen und allzu genaue Kontrollen durch die beteiligten Staaten vermieden werden können.

Die Waffen der Firma Heckler und Koch (H&K) gehen in alle Welt. Nachdem die deutsche Bundeswehr 1959 das Sturmgewehr G3, Kaliber 7,62 mm, als Standardwaffe eingeführt hatte, wurde es von 45 weiteren Armeen übernommen und von 12 Staaten in Lizenz produziert. Seit das deutsche Unternehmen 1991 von der British-Aerospace-Tochter Royal Ordnance (RO) übernommen wurde, weisen viele Indizien darauf hin, dass die deutschen und britischen Hersteller die Differenzen zwischen englischem und deutschem Recht bewusst genutzt haben, um einschränkende Waffenexportrichtlinien zu umgehen. So sind etwa in Bosnien und in Serbien MP5-Maschinenpistolen von H&K aufgetaucht: ein Verstoß gegen das 1991 beschlossene UN-Embargo. Ein solches Embargo hatte Deutschland schon vor 1991 für deutsche Waffen beschlossen. Deshalb argumentierte H&K, die fraglichen Waffen seien vor 1987 als Lizenzprodukt von RO in deren Kleinwaffenfabrik ROSA in Enfield (bei London) hergestellt worden. Auf die Zulieferungen von H&K angesprochen, behauptete die deutsche Firma, man wisse nicht, „wie viele Gewehrläufe für die MP5 nach Enfield geliefert wurden“. Ein Sprecher des Mutterkonzerns British Aerospace hingegen betonte, dass die britische H&K die englischen Regelungen peinlich genau einhalte, dass sie nie irgendwelche Waffen nach Exjugoslawien geliefert habe und dass der ganze Vorgang in die Zeit vor 1991 falle, als Royal Ordnance H&K gekauft hat. Das war insofern nicht ganz ehrlich argumentiert, als auch vor 1991 bereits Zulieferbeziehungen zwischen H&K und ROSA bestanden hatten. Obwohl also beide Firmen nicht gegen das jeweilige nationale Recht verstießen, tauchten die Waffen am Ende in einem Krisengebiet auf.11 Ein RO-Sprecher hat es damals auf typische Weise formuliert: „Man kann uns doch nicht für alles verantwortlich machen, was am Ende vielleicht in den Händen von Dritten landet.“

MKEK (Makine Kimya Endüstri Kurumu) ist ein türkisches Staatsunternehmen, das eine breite Palette von Kleinwaffen und Munition in Lizenz herstellt. Dabei handelt es sich häufig um ein komplexes Produkt, das sich aus mehreren Komponenten oder Waffensystemen zusammensetzt. So hat MKEK 1992 einen Vertrag mit der französischen Firma GIAT abgeschlossen, die den Gefechtsturm und die Kanonen für einen Truppentransportpanzer lieferte, der dann in Kooperation mit dem US-amerikanischen Unternehmen FMC gefertigt wurde. Zu dem Geschäft gehörte ein indirektes Kompensationsprogramm im Umfang von 29 Millionen Dollar (ein so genanntes Offset-Geschäft), wonach GIAT an MKEK die Technologie für die Produktion von 25-mm-Munition lieferte und dafür selbst andere MKEK-Produkte exportieren durfte.

MKEK produziert auch eine Reihe von H&K-Kleinwaffen in Lizenz. 1998 wurde mit H&K ein Abkommen geschlossen, das für die nächsten zehn Jahre eine Lizenzproduktion von 200 000 HK33-Sturmgewehren (für 56-mm-Munition) in der Türkei vorsieht. Damit konnte sich Ankara zu einem Zeitpunkt, da mehrere westeuropäische Staaten ihre Waffenlieferungen wegen der Menschenrechtslage in der Türkei einstellten, eine unabhängige einheimische Produktionskapazität für Kleinwaffen zulegen.

Wenig später konnte die Türkei die Früchte ernten. Im Juli 1998 tauchten Informationen auf, wonach MKEK der indonesischen Polizei 500 Maschinenpistolen vom Typ MP5 liefern werde.12 Diese H&K-Waffen wurden von den indonesischen Spezialeinheiten („Kopassus“) eingesetzt, die sich in Osttimor durch ihr brutales Vorgehen auszeichneten. 1997 wurde in zwei britischen Dokumentarfilmen gezeigt, wie diese Kopassus-Einheiten an MP5-Waffen ausgebildet wurden.13 British Aerospace hat inzwischen eingestanden, dass diese Waffen 1996 von ihrer Fabrik in Nottingham geliefert wurden, während die britische Regierung stets bestritten hat, die entsprechenden Exportlizenzen vergeben zu haben. In den offiziellen Dokumenten fanden sich dafür keine Beweise. 1997 teilte die neu gewählte Labour-Regierung mit, sie habe vier Anträge auf Lizenzproduktion von insgesamt 366 Maschinenpistolen für Indonesion erhalten; drei von ihnen seien abgelehnt, der vierte zurückgezogen worden.

Kurz darauf meldete MKEK, man werde genau diese Waffe, die sie unter Lizenz von H&K produzierte, an die indonesische Polizeitruppe liefern. Ein weiterer britischer Dokumentarfilm präsentierte die Beweise dafür, dass das türkische Staatsunternehmen im September 1999, auf dem Höhepunkt der Massaker in Osttimor, 500 MP5 nach Indonesion geliefert hatte.14

Diese Waffen hätten aufgrund des EU-Embargos für Waffen nach Indonesien weder von H&K Großbritannien noch von H&K Deutschland exportiert weren dürfen, die Türkei jedoch, die zwar der Nato, aber nicht der EU angehört, konnte ungehindert exportieren. Daraus ergibt sich eine Lehre: Ohne ihren „Verhaltenskodex“ aufzugeben, müsste die EU dafür sorgen, dass ihr „acquis communitaire“, den ihre Beitrittskandidaten automatisch übernehmen müssen, auch die Harmonisierung der Waffenexporte umfasst. Und sie müsste darüber hinaus verlangen, dass die Kandidatenländer über mehrere Jahre hinweg ihre Fähigkeit zur Kontrolle von Waffenexporten unter Beweis stellen.

Derzeit bemüht sich die US-amerikanische Firma Colt Manufacturing (CM) um den Erwerb von H&K. Die Rüstungsexperten werden mit großem Interesse verfolgen, wie CM es fertig bekommt, H&K an die von der US-Gesetzgebung gesteckten Grenzen anzupassen, die im Übrigen auch die Lizenzproduktion betreffen.

Probleme könnte es für die Schweizer Firma Brugger Thomet geben, denn sie kauft in der Türkei das Lizenz-Modell der H&K MP5 und stattet das MKEK-Produkt mit Schalldämpfern aus. In den Prospekten der Firma wird den Kunden versichert, dass derzeit seitens der Schweizer Regierung eine Genehmigung weder für diese Schalldämpfer noch für Feuerwaffen erforderlich ist.

Die Pakistan Ordnance Factory (POF) ist ein reines Staatsunternehmen, in dem 1986 40 000 Menschen beschäftigt waren. Das Exportgeschäft von POF beläuft sich jährlich auf 30 bis 35 Millionen Dollar und soll in naher Zukunft auf 150 Millionen Dollar gesteigert werden.15 Das Programm von H&K-Lizenzprodukten umfasst Sturmgewehre (vom Typ G3 und MP5) und Maschinenpistolen. Außerdem fertigt die POF das Maschinengewehr MG3 von Rheinmetall und 105-mm-Panzerabwehrgranaten von Royal Ordnance.

Nach Aussagen eines pakistanischen Rüstungsmanagers liegt einer der Hauptgründe für die Zusammenarbeit mit POF darin, dass die Firma Endabnehmer-Zertifikate für deutsche Waffenlieferungen nach Kuwait ausstellen kann.16 Nach deutschem Recht sind Rüstungsexporte in den Nahen Osten illegal, aber Pakistan kann für eine bequeme rechtliche Abwicklung sorgen. Derselbe Manager hat eine andere Variante dieses „Endabnehmer“-Tricks ausgeplaudert: Deutsche Unternehmen übertragen einfach den mit ihren Nahost-Kunden ausgehandelten Vertrag als ganzen an die POF.

POF ist angeblich in zahlreiche undurchsichtige Geschäfte verwickelt. So soll sie im März 1989 an die birmesische Militärjunta 150 Maschinengewehre, 5 000 120-mm-Mörsergranaten und 50 000 Schuss Gewehrmunition verkauft haben, desgleichen G3-Gewehre nach Kenia, gemakelt durch die Firma Lightweight Body Armour UK, und Antipersonenminen in den Sudan.17

Um dieser zynischen Geschäftemacherei ein Ende zu setzen, müssten die Regierungen endlich die Schlupflöcher in den gesetzlichen Bestimmungen zur Kontrolle der Rüstungsexporte stopfen. Künftig müssen alle Verträge über die Lizenzproduktion von Waffen denselben nationalen Exportrestriktionen unterliegen wie die unmittelbaren Waffenlieferungen. Außerdem ist es höchste Zeit, dass die unverbindlichen Verhaltensmaßregeln der EU zum Thema Waffenhandel in verbindliche Rechtsvorschriften gegossen werden. Länder, in die direkte Waffenlieferungen nicht erlaubt sind, dürften die Waffen auch nicht in Lizenz produzieren; und die Re-Export-Verbote für solche Lizenzwaffen sollten strafrechtlich sanktionierbar sein. Die Transparenz all solcher Geschäfte müsste in Zukunft einwandfrei gewährleistet sein; ebenso wichtig wäre es, auf internationaler Ebene den Endverbleib dieser Waffen konsequent zu überwachen. Nur dann lässt sich verhindern, dass nationale und internationale Kontrollen immer wieder durch Gefälligkeitsbescheinungen unterlaufen werden.

aus dem Engl. von Niels Kadritzke

* Leiter der Stiftung Omega in Manchester.

Fußnoten: 1 Siehe Bernard Adam, „Leichte Waffen mit schweren Folgen“, Le Monde diplomatique, April 1998. 2 Siehe den einschlägigen Bericht der Vereinten Nationen: „Report of a consultative meeting of experts on the feasibility of undertaking a study restricting the manufacture and trade of small arms“, UN Document A/54/160 vom 6. Juli 1999. Der illegale Handel mit Kleinwaffen wird auf einer internationalen UN-Konferenz behandelt, die vom 9. bis 20. Juli 2001 in New York stattfinden wird: www.un.org/french/Depts/dda/CAB/smallarms/. 3 Siehe Elizabeth Clegg und Andrew McLean, „Towards Implementation of the Southern Africa Regional Action Programme on Light Arms and Illicit Trafficking“, Institute for Security Studies, Pretoria (1999). 4 Siehe Lora Lumpe (Hrsg.), „Running Guns: The Global Black Market in Small Arms“, London (Zed Books) 2000. 5 Siehe Brian Wood und Johan Peleman, „The Arms Fixers – Controlling the Brokers and Shipping Agents“, Oslo 1999 (Basic/Nisat/PRIO). 6 Siehe Peter Abel „Manufacturing Trends: Globalising the Source“, das 4. Kapitel in „Running Guns“ (Anm. 4). 7 Siehe „Eastern Europe’s Arsenal on the Loose: Managing Light Weapons Flows to Conflict Zones“, Basic Papers Nr. 26, Mai 1998. 8 US State Department, „Foreign Military Assistance Act Report to Congress, Fiscal Year 1996, 1997, 1998“, http://www.nisat.org/. 9 Das gilt auch für die Vergangenheit. So ist etwa in Frankreich (auch unter den Familien von Holocaust-Opfern) kaum bekannt, dass die Ugine-Werke in Villers-Saint Sepulcre bei Beauvais (nördlich von Paris) seit 1940 für die Nazis Zyklon B unter Lizenz der IG Farben herstellten. Siehe den Artikel in The Guardian vom 12. März 1997. 10 Siehe Abel, a. a. O. (Anm. 6). 11 Siehe Abel, a. a. O. (Anm. 6). 12 Anadolu (türkische Presseagentur) vom 25. Juli 1998. 13 Siehe die Sendungen von Channel Four (London) „Making a Killing“ und „Profit before Principle“, vom 2. bzw. 9. Juni 1997. 14 „Licenced to Kill“, Sendung von Channel 4 vom 19. Dezember 1999. 15 „POF: The Hidden Giant“, Military Technology (Bonn), Jg. 10, Nr. 9, (September 1986), S. 62-67. 16 Siehe den Artikel „Pakistan Serves as German Arms Export Front“, Middle East Defense News (Paris) vom 20. Januar 1992. 17 Aussagen in der Channel-Four-Sendung „Licensed to Kill“ (Anm.14).

Le Monde diplomatique vom 16.02.2001, von STEVE WRIGHT