Geistiges Eigentum ist Diebstahl
Von JOOST SMIERS *
Die großen Medienkonzerne überziehen die Erde mit ihren Satelliten- und Kabelnetzen. Was nützt es ihnen aber, über sämtliche Informationskanäle der Welt zu gebieten, wenn sie nicht auch über die Inhalte verfügen? Die Rechte an deren Eigentum regeln Copyright und Urheberrecht. Nach den Fusionen großer Medienunternehmen wie AOL und Time Warner kann man annehmen, dass in naher Zukunft eine Handvoll solcher Konzerne die Rechte an nahezu allen künstlerischen Erzeugnissen der Vergangenheit und Gegenwart besitzen werden. Bereits heute verfügt die zum Imperium von Bill Gates gehörende Corbis weltweit über die Rechte an 65 Millionen Bildern, von denen 2,1 Millionen online verfügbar sind.
Das einst schlüssige Konzept des Urheberrechts verwandelt sich so zu einem Instrumentarium, mit dem einige wenige Konzerne die Kontrolle über den geistigen Besitz der Allgemeinheit erlangen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um schlichten Missbrauch, den man einfach abstellen könnte. Rosemary Coombe, eine kanadische Anthropologin und Urheberrechtsexpertin, stellt fest, dass in den „Konsumgesellschaften die Mehrzahl der Bilder, Texte, Motive, Label, Logos, Warenzeichen, des Warendesigns, der Melodien und sogar Farben und Gerüche unter das Prinzip des geistigen Eigentums fallen oder darüber kontrolliert werden.“1
Die Auswirkungen solcher monopolistischen Kontrollstrukturen sind katastrophal. Denn verbreitet wird lediglich die Kunst und Unterhaltung, über deren Rechte einige mächtige Konzerne verfügen. Sie konzentrieren sich darauf, einzelne „Stars“ aufzubauen, in die sie hohe Summen investieren, und verdienen an den Nebenprodukten ihrer Vermarktung. Angesichts des hohen Investitionsrisikos setzen sie auf aggressives, weltweites Marketing, das kulturelle Alternativen aus dem Bewusstsein der Menschen verdrängt. Die Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten bleibt dabei auf der Strecke.
Gleichzeitig ist eine starke Verrechtlichung auf allen Ebenen der schöpferischen Tätigkeit zu beobachten. Die Konzerne, die im großen Stil Rechte aufkaufen, sichern sich diese durch paragraphenreiche Verträge und verteidigen sie mit Hilfe von hoch spezialisierten Rechtsanwälten. Die Künstler ihrerseits müssen darauf achten, von den Konzernen nicht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht zu werden. Sie sehen sich gezwungen, ihre Interessen ebenfalls von Anwälten vertreten zu lassen, wozu ihnen weit geringere Mittel zur Verfügung stehen.
Mit den Urheberrechten verdienen die Konzerne ein Vermögen. Eine Bedrohung stellen allerdings private Raubkopien dar, durch die sich Musik und andere Werke „demokratisch“ verbreiten. Sie richten jährlich einen Schaden von über 200 Milliarden Dollar an. Der Kampf gegen diese Piraterie scheint spätestens mit MP3, Napster oder Wrapster verloren. Solche Internetplattformen ermöglichen es, enorme Mengen von Musik, Bildern, Filmen oder Software aus einem weltweit verfügbaren Datenvorrat herunterzuladen. Die Tonträgerindustrie ist davon verständlicherweise wenig begeistert.
Der Australier Philip Kennicott sieht durch Napster das gesamte bisherige System der Herstellung und Vermarktung von Musik in Frage gestellt. „Die Amerikaner“, schreibt er, „begehen den Fehler, eine bestimmte Art von Popkultur – die Publikumsrenner der amerikanischen Unterhaltungsindustrie – mit der amerikanischen Kultur gleichzusetzen, als ob Filmerfolge und millionenfach verkaufte CDs das ganze kreative Potenzial der USA darstellten. Dass die Produkte der Unterhaltungsindustrie der Kitt seien, der die Völker zusammenhält, ist ein sehr verführerischer Gedanke. Aber diese Art von volksnaher Kultur im Besitz von Medienkonzernen ist etwas ganz anderes als die Kultur eines Volkes, die niemandem gehört.“2
Man darf nicht vergessen, dass Computer und Internet für die Künstler eine einzigartige Möglichkeit darstellen, Neues unter Verwendung von Material hervorzubringen, das ihnen aus sämtlichen künstlerischen Strömungen der Welt und aller Epochen zufließt. Sie tun damit nichts anderes als Bach oder Shakespeare. Es gehört zum Wesen des schöpferischen Prozesses, die Ideen und auch einen Teil der Arbeit von Vorgängern zu nutzen – sofern dabei kein Plagiat herauskommt.
Das Urheberrecht behindert die Vielfalt der Kunst
DER Philosoph Jacques Soulillou macht dazu eine interessante Bemerkung: „Es ist schwierig, in Kunst und Literatur ein Plagiat nachzuweisen, weil es nicht genügt, zu zeigen, dass B aus A geschöpft hat, ohne seine Quellen anzugeben, sondern weil man auch beweisen müsste, dass A aus niemand anderem geschöpft hat. Ein Plagiat aber würde voraussetzen, dass der Rückgriff von B auf A mit diesem endet, denn wenn man belegen könnte, dass A bereits irgendeinen Vorgänger X benutzt und ihn somit plagiiert hat, würde das den Vorwurf gegen B entkräften.“3
Das System des Urheberrechts scheint also auf ein Prinzip gegründet, das weniger einleuchtend ist, als man normalerweise annimmt. Wie soll man sich vorstellen, dass jemand ein Gedicht schreibt, ohne auf andere Gedichte zurückzugreifen? Folgerichtig stellt Rosemary Coombe die Frage, in welcher Weise die Berühmtheit eines Stars und sein Marktwert überhaupt von ihm selbst abhängen: „Der Ruhm muss zunächst produziert werden . . . Das Image der Stars wird in den Studios, von den Medien und den Public-Relations-Agenturen gemacht, von Fanclubs, Klatschkolumnisten, Fotografen, Friseuren, Fitnesstrainern, Lehrern, Drehbuchschreibern, Ghostwritern, Regisseuren, Anwälten und Ärzten.“
Immer mehr Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass von einer Ausweitung der Urheberrechte eher die Investoren als die schöpferischen oder ausübenden Künstler profitieren würden. Tatsächlich werden 90 Prozent der auf diesem Gebiet erzielten Einnahmen an nur 10 Prozent der Künstler verteilt. Der britische Wirtschaftswissenschaftler Martin Kretschmer stellt fest, dass die „Rhetorik des Urheberrechts hauptsächlich von Dritten vorgetragen wird: von Buchverlagen und Musikproduzenten, also von denjenigen, die in die Kreativität investieren und die auch die größten Nutznießer dieser ausgedehnten Schutzrechte sind.“4
Der Dritten Welt kommt dieses System ebenfalls nicht zugute. James Boyle bringt es auf den Punkt: Um in den Genuss seiner Rechte am geistigen Eigentum zu kommen, muss sie der Künstler erst einmal nachweisen. „Diese Grundforderung begünstigt in unverhältnismäßiger Weise die industrialisierten Länder. So passieren Kurare, Batik, Mythen und der Lambada völlig ungeschützt die Grenzen der Entwicklungsländer, während Prozac, Levi’s, die Romane von John Grisham und der Film ,Lambada‘ mit dem Begleitschutz von Gesetzen über das geistige Eigentum eingeführt werden.“5
Es wäre also vernünftig, über ein neues System nachzudenken, das der Vielfalt der künstlerischen Bestrebungen eher gerecht werden könnte. Rosemary Coombe umreißt die Widersprüche, die es zu lösen gilt: „Kultur ist nicht in abstrakte Begriffe eingebettet, die wir verinnerlicht haben, sondern einerseits in einer Materialität von Zeichen und Texten verankert, um die wir kämpfen, und andererseits in dem Eindruck, den dieser Kampf auf unser Bewusstsein macht. Die dauernde Auseinandersetzung und der Kampf um die Bedeutung ist das Wesen des Dialogs. (. . .) Gesetze über das geistige Eigentum begünstigen den Monolog anstelle des Dialogs und führen zu großen Machtunterschieden zwischen den sozialen Akteuren im Kampf um die Vormachtstellung.“
Ein zweites Ziel eines neuen Systems müsste sein, dass möglichst viele Künstler von ihrer kreativen Tätigkeit vernünftig leben können. Die direkte Beziehung zwischen dem Künstler und seinen Rechten, wie sie die Philosophie des Urheberrechts zunächst annahm, gibt es praktisch nirgends mehr. Warum also nicht einen Schritt weitergehen und das System abschaffen? Warum es nicht durch ein anderes ersetzen, das eine bessere Vergütung der Künstler in der Dritten Welt wie in den Industriestaaten bieten könnte, das ihre Arbeit mehr respektierte und das freie geistige Eigentum in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit rückte?
Ist das Urheberrecht erst einmal abgeschafft, haben die Medienkonzerne kein Interesse mehr, den Massengeschmack zu homogenisieren. Für den Durchschnittskünstler würde sich die Situation vereinfachen: Ihm stünden wieder unterschiedliche Märkte und ein offenes Publikum zur Verfügung, nicht nur in seiner unmittelbaren Umgebung, sondern weltweit im Internet; er könnte also ganz normal, ja sogar besser als zuvor seinen Lebensunterhalt verdienen. Unternehmen und andere Werknutzer müssten nichts mehr für die Urheberrechte zahlen und wären darüber hinaus den damit verbundenen bürokratischen Papierkram los. Das heißt nicht, dass die Nutzung künstlerischer Arbeit nun umsonst sein sollte.
Unternehmen und andere kommerzielle Nutzer künstlerischer Schöpfungen verwenden Musik, Bilder, Zeichnungen, Texte und Filme, Choreografien, Gemälde und multimediale Gebilde – alles mit dem Ziel, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und dadurch ihre Gewinne zu erhöhen. Man müsste daher den Gewinn der Unternehmen besteuern, die auf die eine oder andere Weise Kunstwerke nutzen. Praktisch wären das alle Unternehmen. Dieses Geld käme in einen Fonds, der nach gesetzlich geregelten Bestimmungen verwaltet würde. Ausschüttungen würden an drei Gruppen erfolgen: Künstlervereinigungen, einzelne Künstler und Künstler in der Dritten Welt. Es gäbe also keine direkte Verknüpfung zwischen der tatsächlichen Nutzung der Arbeit eines Künstlers und seiner Vergütung.
Die ideellen Rechte hingegen, welche die künstlerische und wissenschaftliche Arbeit gegen Fälschungen sichern sollen, behindern lediglich die schöpferische Tätigkeit. Die logische Schlussfolgerung wäre, sie ganz abzuschaffen. Nur in den westlichen Gesellschaften haben wir die bizarre Situation, dass die Gerichte bemüht werden, sobald man meint, irgendwo seien Urheberrechte verletzt.6 Es sollte in Zukunft mehr um die Frage gehen, ob die Verwendung eines Werks oder eines Teils davon mit Respekt geschehen ist und ob dadurch ein kreativer Beitrag geleistet wurde, oder ob sie im Gegenteil nachlässig, langweilig und ohne Engagement war.
Stellen wir uns aber vor, dass jemand das Werk eines anderen Künstlers schlicht kopiert, vorgibt, es sei sein eigenes und es mit seinem Namen versieht. Sofern es sich nicht um eine Bearbeitung handelt und auch keinen kulturellen Kommentar zu einem anderen Kunstwerk darstellt, keine parodistische Absicht und auch sonst kein kreativer Beitrag zu erkennen ist, handelt es sich dabei ganz offensichtlich um Diebstahl, der geahndet werden sollte.
Das Ziel müsste also sein, ein neues System zu schaffen, das den Künstlern der Industrienationen und der Dritten Welt zu einem höheren Einkommen verhilft. Es sollte die Aufmerksamkeit stärker auf eine öffentlichen Debatte über den Wert der Kreativität lenken, sich um den Erhalt eines offenen Zugangs zur Kultur bemühen und das Monopol der Kulturindustrie beseitigen, die vom System der Urheberrechte lebt.7
dt. Thomas Wollermann
* Dozent an der Kunsthochschule von Utrecht, Leiter der dortigen Forschungsstelle. Zu seinen Veröffentlichungen zählen „État des lieux de la création en Europe. Le tissu culturell déchiré“, Paris (L’Harmattan) 1999, und „Copyrights: a choice of no choice for artists and Third World countries“, Köln (Köppe) 1999.