08.02.2008

Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Ein Gericht in Masar-i-Scharif im Norden Afghanistans hat den Journalisten Sayed Perwiz Kambakshs wegen „Blasphemie“ zum Tode verurteilt. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt. Dem Angeklagten, der keinen Verteidiger hatte, wurde ein Artikel zur Last gelegt, den er gar nicht selbst verfasst hat. Darin kritisiert ein iranischer Autor das Frauenbild des Koran. Auch die Taliban hatten eine „strenge Bestrafung“ des Journalisten gefordert. Der Staatsanwalt, der das Todesurteil beantragt hat, drohte inzwischen auf einer Pressekonferenz allen Journalisten, die für Kambakshs eintreten, eine Gefängnisstrafe an.

Der Informationsminister von Saudi-Arabien hat am 30. Januar für alle öffentlichen Fernsehprogramme ein Verbot von Livesendungen verfügt. Zwei Tage zuvor war über den TV-Nachrichtensender al-Ikhbariya ein Programm gelaufen, in dem sich die Zuschauer direkt zu Wort melden konnten. Dabei fielen kritische Äußerungen über hohe Beamte und Politiker, einschließlich König Abdullah. Der Direktor des TV-Senders wurde inzwischen gefeuert. Die Äußerung subjektiver Meinungen im Fernsehen stört die Obrigkeit auch in anderen arabischen Staaten. In Kuwait verurteilte ein Gericht am 18. Januar den Sender al-Dschasira zu einer Geldstrafe von 50 000 Dollar. Die Klage wegen „Diffamierung“ des Staats bezog sich auf eine Diskussionsrunde vom Februar 2002, in deren Rahmen ein ägyptischer Gastkommentator Kuwait vorgeworfen hatte, irakisches Öl zu stehlen.

In Kanada wurde der Quellenschutz für Journalisten erneut geschwächt. Ein Gericht in Montreal befand am 18. Januar, die Journalisten Joël-Denis Bellavance und Gilles Toupin, Mitarbeiter der Zeitung La Presse, hätten anzugeben, wer ihnen das Dossier des kanadischen Geheimdiensts CSIS zugespielt hat, in dem der Marokkaner Adil Charkaoui als heimliches Al-Qaida-Mitglied bezeichnet wird. Die Klage gegen die Journalisten hatte Charkaoui selbst angestrengt.

Gute Nachrichten

In den Palästinensischen Autonomiegebieten wurde der Journalist Omar al-Ghul am 1. Februar aus dem Saraya-Gefängnis von Gaza entlassen. Der Kolumnist der Zeitung al-Hayat al-Dschadida, die der Fatah-Bewegung nahesteht, war am 14. Dezember in seinem Haus in Gaza von Mitgliedern der Hamas-Milizen festgenommen worden. Seine Freilassung nach 49 Tagen Gefängnis gilt als Geste des guten Willens der Hamas in Richtung des palästinensischen Präsidenten Abbas, der in Ramallah residiert. Noch immer in Gewahrsam der Hamas befindet sich Munir Abu Rizq, der Chef des Gaza-Büros der Fatah-Zeitung.

Die Behörden des Niger haben am 22. Januar auch den einheimischen Mitarbeiter freigelassen, der am 17. Dezember 2007 zusammen mit den französischen Journalisten Thomas Dandois und Pierre Creisson im Norden des Landes verhaftet worden war. Der Fahrer al-Hassan Abdourahman, dem man „Komplizenschaft bei einer Verletzung der nationalen Sicherheit“ vorgeworfen hat, kam vier Tage nach den beiden Journalisten frei, die für den deutsch-französischen Fernsehsender Arte einen Film über die Aktivitäten der Tuareg-Widerstandsgruppe MJN drehen wollten. Die beiden einheimischen Journalisten Moussa Kaka und Ibrahim Manzo Diallo, denen „Begünstigung“ der MJN vorgeworfen wird, sitzen noch immer im Gefängnis der Hauptstadt Niamey ein.

Le Monde diplomatique vom 08.02.2008