Meldungen des Monats
Schlechte Nachrichten
Im Iran wurde dem Parlament am 2. Juli ein Gesetz vorgelegt, das die Todesstrafe für Blogger und Website-Redakteure vorsieht, die „Korruption, Prostitution und Apostasie (vom islamischen Glauben) fördert“. Einen Tag zuvor erließ die Staatsanwaltschaft Teheran einen Haftbefehl gegen Mohammad Javad Haghshenas, den Chefredakteur der Tageszeitung Etemad Melli. Das Organ der gleichnamigen Partei hatte einen Kommentar abgedruckt, der den Missbrauch religiöser Argumente durch Präsident Ahmadinedschad kritisierte, weil dieser damit „den Glauben des Volkes“ untergrabe. Das wertet die Staatsanwaltschaft als „Publikation falscher Informationen, die geeignet sind, öffentliche Empörung auszulösen“. Im Juni war der Tageszeitung Emrooz die Lizenz entzogen worden, weil sie in einer Artikelserie die Tätigkeit Ahmadinedschafs als Bürgermeister von Teheran durchleuchtet hatte.
Am 26. Juni wurde der palästinensische Journalist Mohammed Omer von den Sicherheitsorganen Israels festgehalten und misshandelt, als er über Jordanien in das besetzte Westjordanland einreisen wollte. Der Korrespondent, der für ausländische Publikationen aus dem Gazastreifen berichtet, war aus London zurückgekehrt, wo er den renommierten Martha-Gelhorn-Preis entgegengenommen hatte. Omer wurde einer Leibesvisitation unterzogen. Während seines mehrstündigen Verhörs durch Beamte des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet wurde er so schwer misshandelt, dass er das Bewusstsein verlor und Rippenbrüche erlitt.
Bei den Demonstrationen nach den Parlamentswahlen in der Mongolei vom 29. Juni wurden auch zwei Kameraleute und zwei Pressefotografen verletzt, die von der gegen angebliche Wahlfälschungen protestierenden Menge offenbar für Spitzel der Regierung gehalten wurden. Die Regierung wiederum rief nach den gewaltsamen Unruhen am 1. Juli den Notstand aus und schloss alle TV-Stationen der Hauptstadt Ulan-Bator außer dem staatlichen Fernsehsender.
Gute Nachrichten
Das Oberste Wahlgericht von Brasilien hat am 2. Juli ein Urteil aufgehoben, das die publizistische Wahlberichterstattung erheblich eingeschränkt hätte. Ein Wahlgericht in São Paulo hatte am 16. Juni eine Geldstrafe gegen eine Tageszeitung und ein Wochenmagazin verhängt, weil sie Interviews mit einer Kandidatin für die Bürgermeisterwahlen von São Paolo im kommenden Oktober publiziert hatten. Die Interviews wurden von dem Gericht als „vorzeitige Wahlpropaganda“ gewertet. Kurz vor der Entscheidung des Obersten Wahlgerichts hatte ein lokales Wahlgericht in Rio de Janeiro wegen desselben „Delikts“ ebenfalls Geldstrafen gegen eine Zeitung und einen Sender verhängt.
Am 28. Juni kam im Irak der Journalist Ahmed al-Majun wieder frei, der vier Tage in einer Basis der US-Armee festgehalten worden war. Der Vorsitzende der lokalen Sektion der Irakischen Journalistenunion in Tikrit war von irakischen und US-amerikanischen Soldaten ohne Angabe von Gründen festgenommen worden. Über den Inhalt der Verhöre, denen er in der US-Basis unterzogen wurde, darf er nach seiner Entlassung keine Auskunft geben.