12.12.2008

Stromnetze in Deutschland

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Stromnetze in Deutschland

Groß sind die Chancen zwar nicht, gleichwohl sind sie besser denn je: Die Umweltorganisationen Robin Wood, die Initiative Attac und der Bund der Energieverbraucher haben in diesen Wochen mit 10.000 Unterschriften an die deutsche Bundesregierung appelliert, die Hochspannungsnetze komplett zu verstaatlichen. Analog zu den Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen müsse es staatliche Energienetze geben, sagte Aribert Peter vom Bund der Energieverbraucher.

Das Konzept passt in die Zeit, aus mehreren Gründen. Zum einen ist das Image der deutschen Stromkonzerne am Boden, ausgelöst durch ihre Preiserhöhungspolitik bei zugleich gigantischen Gewinnen sowie durch ihre permanenten Versuche, den gesetzlich festgeschriebenen Atomausstieg zu hintertreiben.

Zum anderen will auch die EU die Eigentumsverhältnisse in der Energiewirtschaft neu sortieren: Sie will die Energieerzeugung und den Betrieb der Hochspannungsnetze trennen. So soll es nach dem Willen Brüssels unabhängige Übertragungsgesellschaften geben, auch Independent Transmission Operator (ITO) genannt. Denn die EU sieht in der gleichzeitigen Stromerzeugung und dem Besitz von Fernstromnetzen, auf deren Nutzung alle Produzenten angewiesen sind, eine Behinderung des Markts.

Immerhin zwei der vier großen deutschen Konzerne haben den Verkauf schon beschlossen. Eon plant eine Veräußerung im Frühjahr kommenden Jahres. Firmenchef Wulf Bernotat berichtete bereits von „vielen“ Interessenten, darunter „wichtige italienische Kandidaten“. Auch bei Vattenfall-Europe, der Tochter des schwedischen Konzerns, ist der Verkaufsprozess fortgeschritten. Bis Anfang Februar sollen Bieter ein verbindliches Angebot für das auf über eine Milliarde Euro geschätzte Netz abgeben.

Im Raum steht neben dem separaten Verkauf der vier Teilnetze von Eon, Vattenfall, RWE und EnBW auch die Idee einer einheitlichen deutschen Netz AG, die angelehnt sein könnte an das Modell der schweizerischen Swissgrid. Die Eidgenossen führten in diesem Unternehmen im Jahre 2006 ihre nationalen Stromübertragungsnetze zusammen. Derzeit prüft die Bundesregierung die Chancen einer solchen Netz AG und einer eventuellen staatlichen Beteiligung. Doch bislang wollen nicht alle Konzerne ihre Netze ohne weiteres abgeben; RWE erklärte, man wolle seine Netze „strategisch für den Unternehmenserfolg einsetzen“ – ein Verkauf sei folglich nicht vorgesehen. Auch EnBW lehnt einen Verkauf ab. Auseinandersetzungen mit der EU sind also programmiert.

Für Investoren – durchaus auch für staatliche Institutionen –, die höchste Sicherheiten für ihre Geldanlage suchen, kann das Stromnetz eine attraktive Option sein. Denn weil die Bundesnetzagentur als Wettbewerbsaufsicht die Renditen der Netze festlegt und damit auch die Einnahmen garantiert, könnte das Netz zum Beispiel einer Rentenversicherung krisensichere Erträge bieten. Renditen von knapp 8 Prozent gesteht die Bundesnetzagentur den Unternehmen zu, indem sie entsprechende Netzgebühren genehmigt. Doch für diese durchaus sinnvolle Option ist im Moment keine politische Mehrheit in Berlin absehbar.

Eine wirklich strikte Trennung von Stromerzeugung und Betrieb der Hochspannungsnetze wird es vermutlich ohnehin nicht geben; manche sprechen von einer „Entflechtung light“. Denn das sogenannte Ownership Unbundling, das für die beiden Geschäftsbereiche getrennte Gesellschaften vorschreibt, wird nur in abgeschwächter Form verlangt. Die Konzerne dürfen künftig selbst Tochterfirmen gründen, die nur in Maßen unabhängig von ihrem Mutterkonzern agieren müssen. Die EU will den Mutterkonzernen im Aufsichtsrat der Netztochter höchstens die Hälfte der Mandate plus ein Mandat zugestehen. Wichtige Unternehmensentscheidungen, die 75 Prozent der Stimmen benötigen, sind dann nicht mehr vom Mutterkonzern allein zu treffen.

Und auch die Konzentration im Kraftwerkspark steht unter Beschuss. Die EU hat den Energieriesen Eon kürzlich verpflichtet, 4 800 Megawatt Kraftwerkskapazität in der Bundesrepublik an Konkurrenten abzugeben. Es ist in der Tat eine Zäsur im Energiemarkt: „Zum ersten Mal in der Geschichte des europäischen Kartellrechts veräußert ein Unternehmen bedeutende Vermögenswerte, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen“, freute sich EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nach dem Abschluss der Verhandlungen mit Eon.

Ziel der ganzen Aktionen seitens der EU ist die Verbesserung des Wettbewerbs im Strommarkt. In Deutschland ist der Endkundenmarkt zwar seit 1998 liberalisiert, und seit einigen Jahren klappt der Wechsel des Lieferanten nun auch in der Praxis problemlos. Doch bei den natürlichen Monopolen der Netze und dem Oligopol in der Erzeugung – 80 Prozent der konventionellen Großkraftwerke gehören den vier Konzernen – beschränkt sich der Wettbewerb auf den Sektor Vertrieb. Durch besseren Zugang unabhängiger Stromerzeuger zu den Netzen erhofft man sich nun auch eine vielfältigere Struktur der Stromerzeuger. Da der Endkundenmarkt inzwischen in Gang gekommen ist, ist die Genehmigung der Endkundenpreise Geschichte. Das ist folgerichtig: Jeder Kunde kann schließlich seinem örtlichen Grundversorger entfliehen, wenn dieser zu sehr an der Preisschraube dreht.

Im Gasmarkt ist das noch völlig anders. Weil dort die Wechselmodalitäten noch lange nicht so gut eingespielt sind wie beim Strom und weil es zudem an vielen Orten kaum Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gibt, hat hier das Kartellamt noch einen strengen Blick auf die Unternehmen.

Gerade in den letzten Wochen hat die Aufsichtsbehörde mit einigen Gasversorgern Preissenkungen und Entschädigungszahlungen an ihre Kunden vereinbart. Durch eine Änderung des Kartellrechts zum Jahresbeginn müssen die Gasversorger nun eine Missbrauchsverfügung fürchten, die bis zu 10 Prozent des Umsatzes an Strafzahlungen bedeuten kann, und waren deshalb dem Kartellamt gegenüber sehr verhandlungsbereit.

Anfang Oktober machten auf Druck der Behörde bereits sechs regionale Töchter des Eon-Konzerns finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Gaskunden. 29 weitere Unternehmen folgten im November, darunter auch einige Stadtwerke und Regionalversorger von RWE. Im Fall Eon hatte das Kartellamt Vergünstigungen für die Kunden in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro erwirkt, bei RWE ist von 17 Millionen Euro die Rede.

Auch solche Rückzahlungen sind eine neue Entwicklung im Energiemarkt. Vielen Kunden wie auch unabhängigen Energieanbietern geht die Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland zwar noch immer zu langsam. Gleichwohl: Der Prozess gewinnt erheblich an Tempo.

Bernward Janzing

Le Monde diplomatique vom 12.12.2008, von Bernward Janzing