Milchquoten und andere Vorgaben
Direkthilfen wurden durch die Agrarrefom von 1992 eingeführt und machen 80 Prozent des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Sie sollen den landwirtschaftlichen Erzeugern Mindesteinkünfte garantieren, und zwar unabhängig von der produzierten Menge (siehe Entkoppelung). Das soll Überproduktion verhindern und Handelsverzerrungen beseitigen. Das alte System beruhte auf durch staatliche Aufkäufe hergestellten Garantiepreisen. Die Direkthilfen kompensieren Einkommensverluste, die durch Absenken der Garantiepreise entstanden sind.
Die Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation (GMO) wurde vom EU-Agrarrat am 11. Juni 2007 verabschiedet. Diese Verordnung fasst nahezu das gesamte Ratsrecht im Bereich des Agrarmarktrechts zusammen (siehe: www.bmelv.de, Suchwort: Einheitliche GMO). Für jedes Produkt oder jede Produktgruppe (zum Beispiel Getreide, Obst und Gemüse, Wein) gilt eine sogenannte Grundverordnung, die Zielvorgaben für die Produktion setzen, die Preise stabil halten und die (europäische) Versorgungssicherheit gewährleisten soll. Wenn bestimmte Produkte keine Abnehmer finden, kauft sie die Gemeinschaft zu einem von Jahr zu Jahr festgelegten Garantiepreis auf, der über dem jeweiligen Weltmarktpreis liegt. Derzeit sind 21 Grundverordnungen in Kraft.
Von Entkoppelung wird immer dann gesprochen, wenn die Hilfen nur an die Größe der Anbaufläche und nicht an die tatsächlich produzierte Menge gebunden sind. Die Höhe der pro Hektar gewährten Zahlungen legt jeder Mitgliedstaat selbst fest.
Finanzielle Anreize sollen die landwirtschaftlichen Produzenten dazu bewegen, auf umweltschonende Produktionsmethoden umzusteigen.
Gemeinschaftspräferenz ist eines der Grundprinzipien der GAP. Dabei handelt es sich um Vergünstigungen (die schon seit den Anfängen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestehen), um die europäische Landwirtschaft vor der Konkurrenz von außen zu schützen. Umgesetzt wird der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz über Schutzzölle und Exporthilfen.
Die sogenannte Gesundheitsbilanz der GAP wurde im November 2008 von den europäischen Landwirtschaftsministern verabschiedet und verfolgt das Ziel, die GAP zu modernisieren. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören: die schrittweise Abschaffung der Milchquoten, die weitere Entkoppelung der Hilfszahlungen und eine Neufassung der Rückzahlungskonditionen für bestimmte Hilfsgelder.
Milchquoten wurden 1984 eingeführt und sollen die Überproduktion von Milch begrenzen („Milchseen“, „Butterberge“) und zugleich stabilisieren. Jeder Mitgliedstaat der damaligen Europäischen Gemeinschaft bekam eine feste Produktionsquote für Milch zugewiesen (in Deutschland für die Einzelbetriebe, in Frankreich als Molkereikontingente). Wer mehr Milch liefert, muss eine Zusatzabgabe zahlen, die die Milchproduktion unrentabel macht. Im Zuge dieser Regelung (die mit Gründung der EU 1993 übernommen wurde) sanken die Gemeinschaftsausgaben.
Öko-Verträglichkeit bedeutet, dass Agrarproduzenten weniger Subventionen erhalten, wenn sie bestimmte Standards nicht einhalten, die umweltschonende Produktionsmethoden, einwandfreie Lebensmittelhygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Obwohl es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme handelt, bleibt die Umsetzung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, insofern sie über die Hilfszahlungen selbst entscheiden.
Rückzahlungen/Restitutionen sind nach EU-Terminologie die Subventionen für agrarische Exportprodukte. Diese Restitutionen sind das offensichtlichste – aber keineswegs das einzige – Instrument des Preisdumpings, das heißt für den Export landwirtschaftlicher Produkte zu Preisen, die unter den Produktionskosten liegen.
Entkoppelte Subventionen sind Beihilfen, die landwirtschaftliche Betriebe selbst dann beziehen, wenn sie gar nichts produzieren; sie machen zwei Drittel der europäischen Hilfszahlungen aus.
Gebundene Subventionen sind dagegen entweder an die Produktionsmenge oder an die Preise des laufenden Jahres gebunden.