Die wichtigsten Begriffe
DIE Welthandelsorganisation (WTO) hat in ihrem Agrarabkommen eine Rangordnung der Agrarsubventionen aufgestellt, und zwar nach dem Grad der durch sie bewirkten „Handelsverzerrungen“ (oder dessen, was nach herrschender ökonomischer Lehre als solche gelten).
Rückerstattungen: So werden in der Europäischen Union die Exportsubventionen bezeichnet. Die WTO stuft sie zusammen mit den Zöllen als „Beihilfen“ ein, die „an der Grenze“ wirksam werden. In den Industrieländern wurden sie zwischen 1995 und 2000 um 36 Prozent abgebaut, in den Entwicklungsländern um 24 Prozent. Ausfuhrsubventionen sind zwar nicht der einzige, aber der offensichtlichste Fall von Exportdumping: Sie bewirken, dass die Ware unter den Gestehungskosten verkauft werden kann.
Gekoppelte Subventionen: Sie hängen vom Produktionsumfang und vom Preisniveau im laufenden Jahr ab. Zwischen 1995 und 2000 wurden sie um 20 Prozent reduziert. Im WTO-Jargon gehören sie in die so genannte Orange Box.
Partiell entkoppelte Subventionen: Sie bilden die „Blue Box“. Ihre Höhe bemisst sich beispielsweise nach der bewirtschafteten Nutzfläche oder der Anzahl des Viehs in den vorangegangenen Jahren. Mit Blick auf die Direktbeihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik gelten die Jahre 1989–1992 als Bezugszeitraum. Ab Januar 2004 werden die partiell entkoppelten Subventionen den gekoppelten Subventionen zugerechnet und müssen daher abgebaut werden.
Vollständig entkoppelte Subventionen: Sie bilden die „Green Box“ und werden dem Landwirt als solchem gewährt, auch wenn er nicht produziert.
Einzelbetriebliche Zahlungen: So bezeichnet die EU seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 26. Juni 2003 die vollständig entkoppelten Subventionen. Ihre Höhe bemisst sich nach den durchschnittlichen Direktbeihilfen, die ein Landwirt in den Jahren 2000–2002 erhalten hat.
Konsumentenrente: Sie bezeichnet die Differenz zwischen dem Preis, den ein Verbraucher bezahlen müsste, und dem Preis, den er tatsächlich bezahlt hat. Die WTO ging davon aus, dass die inländischen Verbraucherpreise infolge der Handelsliberalisierung drastisch sinken, wenn die Erzeugerpreise auf Weltmarktniveau gesenkt werden. Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus: Die Reduktion der Preise, die die Erzeuger in der Europäischen Union für ihr Getreide oder ihr Vieh erhalten, schlug sich nicht in einer Senkung der Einzelhandelspreise nieder.