13.03.2009

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Einfuhrquoten: Die Importmenge wird beschränkt. Bekanntestes Beispiel ist das Multifaserabkommen im Rahmen des Welttextilabkommens (1995 bis 2005), das für jedes Produkt und jedes Land das Importvolumen spezifizierte. Das Auslaufen des Abkommens führte dazu, dass die Märkte mit chinesischen Produkten überschwemmt wurden. Importe aus Ländern wie Tunesien und Marokko wurden verdrängt. Bis Mai 2008 quotierte die EU die Einfuhr von Stahl aus der Ukraine.

Gesetze zur Beschränkung ausländischer Investitionen: Die meisten Länder kennen gesetzliche Ausnahmeregeln für Wirtschaftsbereiche, die für die nationale Verteidigung relevant sind. Dieser Bereich wird in den letzten Jahren immer mehr erweitert. Washington zum Beispiel untersagte 2005 den Kauf des US-amerikanischen Erdölunternehmens Unocal durch die chinesische Gruppe CNOOC und 2006 die Übernahme des Hafensbetreibers P&O (New York, Baltimore, Philadelphia und andere Häfen) durch eine Gesellschaft aus Dubai.

Gesundheitsauflagen oder technische Vorschriften: Sie dienen zum Teil dem Verbraucherschutz (Verbot von hormonbehandeltem Rindfleisch in Europa). Häufig wollen die Staaten aber auch nur ihre Märkte schützen: Japan verhindert mit Konservierungsvorschriften den Import von drei Vierteln aller landwirtschaftlichen Produkte. Mittels technischer Vorschriften schützen sich etwa China im Bereich Telekommunikation und die USA im Bereich Elektronik.

Schutzklauseln für Ausnahmesituationen: Sieht ein Land seine Produktion als bedroht an, kann es für eine begrenzte Zeit Importbeschränkungen erlassen. Die Einfuhr bestimmter Produkte kann dann vollständig untersagt oder mit erheblichen Schutzzöllen belegt werden, wie es Indien Ende 2008 für Stahlimporte verfügt hat.

Zollabfertigung: Durch aufwendige Behördenprozeduren und einen komplizierten Papierkrieg bei den Zollämtern kann die Einfuhr bestimmter Produkte behindert werden. 1982 versuchte Frankreich mit solchen Methoden den Import japanischer Videorekorder zu drosseln.

Erzeugersubventionen: Landwirtschaft und Industrie der reichen Länder werden hoch subventioniert. Auf diese Weise unterstützen Washington und Paris zum Beispiel ihre Automobilindustrie. Boeing und Airbus werfen sich gegenseitig vor, unzulässige öffentliche Subventionen zu beziehen (zwischen 10 und 20 Milliarden Euro in den Jahren 2000 bis 2006).

Käufersubventionen: Finanzielle Anreize für Kunden gibt es zum Beispiel in Form subventionierter Kredite. Anfang 2009 bewilligte Frankreich 5 Milliarden Euro für die (künftigen) Käufer des Airbus.

Währungsabwertung: Dank einer abgewerteten Währung können einheimische Waren billiger, also leichter exportiert werden, während Importprodukte teurer werden und damit weniger konkurrenzfähig sind. China wird – zu Recht – vorgeworfen, mit dem Instrument der Währungsabwertung zu spielen. Auch Washington ließ den Dollar zulasten des Euro absinken.

Steuerdumping: Ein wichtiges Instrument ist die Senkung der Unternehmenssteuer. In Estland gilt für die Unternehmen der Nulltarif, in Irland zahlen sie nur 12 Prozent Steuern. Dagegen lag der Durchschnitt der OECD-Länder 2006 bei 28,6 Prozent. Eine besondere Rolle spielen natürlich die Steuerparadiese, in denen viele Multis ihre Gewinne parken.

Sozialdumping: Die Regierungen der reichen Länder entlasten oder befreien ihre Unternehmen von Sozialabgaben. In den armen oder Schwellenländern verharren die sozialen Standards auf niedrigem Niveau (ein krasses Beispiel ist der chinesische Bergbau).

Le Monde diplomatique vom 13.03.2009