10.12.2004

Verträge

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Verträge

1959: 13 Staaten ratifizierten in Washington den Antarktisvertrag (auf Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch), der ein diplomatischer Erfolg des Geophysikalischen Jahres von 1957/58 war. 40 Staaten hatten sich an dessen Thema – der Erforschung der Südpolarregion – beteiligt und 12 Länder Expeditionen in die Antarktis gesandt. Gebietsansprüche auf den unbewohnten sechsten Kontinent der Erde wurden mit dem Antarktisvertrag vorerst abgewiesen. Wie es in der Präambel heißt, soll die Antarktis im Interesse der gesamten Menschheit für alle Zeiten ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden. 45 Staaten haben den Vertrag bis heute unterzeichnet – zuletzt Estland 2003.

1967: Der Weltraumvertrag trat nach der Unterzeichnung durch 98 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in Kraft. Er sollte die Okkupation von Himmelskörpern durch einzelne Staaten verhindern, verbot Kernwaffen im Weltraum und die Nutzung des Weltraums zu kriegerischen Zwecken. Zivile Raumfahrt und Weltraumforschung wurden jedem Staat explizit gestattet. Seither ist auch festgelegt, dass auf dem Mond und im Weltall keine militärischen Basen oder militärische Übungen abgehalten werden dürfen. Nach dem Vertrag haften Staaten für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.

1979: Im Weltraumvertrag war nicht eindeutig geregelt, ob auch der Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern verboten war. Diese Kernfrage sollte der Mondvertrag klären, der die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, eine entsprechende Nutzungsordnung zu schaffen. Wegen dieser Auflage haben bislang nur wenige Staaten den Mondvertrag ratifiziert. Bis heute sind es nur zehn – weder Deutschland noch Frankreich, Russland, die USA oder China sind dabei. 2003 war Belgien das letzte Beitrittsland, das sich zu Australien, Chile, Marokko, Mexiko, den Niederlanden, Österreich, Pakistan, den Philippinen und Uruguay gesellte.

1982: Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ist mit 436 Artikeln der umfangreichste multilaterale Vertrag, der im Rahmen der UN entwickelt wurde. Anstoß war 1967 die Forderung, den Meeresboden zum „gemeinsamen Erbe der Menschheit“ zu erklären. Geregelt werden u. a. die Abgrenzung von Meereszonen, die Nutzung dieser Gebiete durch Schifffahrt und Unterwasserbergbau, Überflugrechte oder die Rohr- und Kabelverlegung. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist der Internationale Seegerichtshof in Hamburg zuständig. Bisher sind 145 Staaten und Organisationen beigetreten.

1991: Das Antarktis-Umweltschutzprotokoll wurde verabschiedet. Weil die Südpolarregion das Weltklima erheblich beeinflusst, wollten die Konsultativstaaten des Antarktisvertrags eine Regelung für den Schutz der Region vor Umweltschäden besonders durch Bergbauaktivitäten finden. Das Ressourcenübereinkommen (Cramra) von 1988, das den Abbau mineralischer Rohstoffe nur unter Beachtung strenger Umweltschutzvorschriften zulassen sollte, trat nicht in Kraft; Frankreich und Australien mit ihren erheblichen Rohstoffinteressen zogen sich von der Konvention zurück. Dies machte den Weg dafür frei, in der Antarktis jede kommerzielle Förderung langfristig zu verbieten.

1997: Das Kioto-Protokoll wurde auf den Weg gebracht. Das internationale Abkommen der UN-Organisation UNFCCC zum Klimaschutz formuliert verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die die globale Erwärmung verursachen. Im November 2004 liegt die Zahl der Ratifizierenden bei 126. Die USA haben unter Präsident Clinton das Kioto-Protokoll zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert; die Unterschrift wurde 2001 von Clintons Nachfolger Bush widerrufen. Nach dem Beitritt Russlands zum Kioto-Protokoll im Oktober 2004 ist der Druck auf die USA, die für 25 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich sind, gestiegen. Es tritt im Februar 2005 in Kraft.

Le Monde diplomatique vom 10.12.2004