08.05.2009

Meldungen des Monats

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Meldungen des Monats

Schlechte Nachrichten

Am 30. April wurde in Eriwan, der Hauptstadt Armeniens, der Journalist Argischti Kiwirian von Unbekannten zusammengeschlagen und schwer verletzt. Die Angreifer gaben auch Schüsse ab, die offenbar als Warnung gedacht waren. Die Motive für den Überfall auf den Chefredakteur des Online-Nachrichtenportals Armenia Today sind unklar. Die armenischen Behörden haben eine Untersuchung angeordnet. Auf ähnliche Weise wurden in Eriwan im Lauf des letzten Jahres mehrere oppositionelle Journalisten attackiert.

Am 26. April wurde in Ruanda die Ausstrahlung von Sendungen der BBC „vorübergehend suspendiert“. Tags zuvor war in dem für Afrika produzierten BBC-Programm „Imvo n’Imvano“ (Der Kern des Problems) ein Interview mit dem früheren Regierungschef Faustin Twagiramung ausgestrahlt worden. Darin weigerte sich dieser „als Hutu“ explizit, für den Massenmord von 1994 an ruandischen Tutsi um Verzeihung zu bitten. Die ruandische Regierung erklärte, solche Äußerungen würden „das Bemühen um nationale Einheit untergraben“.

Gute Nachrichten

Ein Gericht in Jordanien hat am 27. April Khaled Mahadin von dem Vorwurf freigesprochen, das Parlament beleidigt zu haben. Der Kolumnist der regierungsnahen Zeitung Al-Rai hatte in einem Artikel für die Website Khabberni die hohen Bezüge und andere Privilegien der Parlamentsabgeordneten kritisiert und gefordert, angesichts der Wirtschaftskrise die geplante Erhöhung der Bezüge zu unterlassen. Mahadin war für seine Meinungsäußerung nicht nach dem Pressegesetz, sondern nach dem Diffamierungsparagrafen des Strafgesetzes angeklagt worden. Bei einer Verurteilung hätte er mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen müssen.

Das Oberste Gericht Brasiliens hat am 30. April, drei Tage vor dem weltweit begangenen „Tag der Pressefreiheit“, das gesamte Pressegesetz des Landes für ungültig erklärt. Das 1967 unter der Militärdiktatur erlassene Gesetz sah unter anderem Gefängnisstrafen für Journalisten vor, die „verleumderische“ oder „beleidigende“ Texte verfassen. Das Gericht befand, das alte Pressegesetz sei mit der demokratischen Verfassung von 1988 unvereinbar.

Le Monde diplomatique vom 08.05.2009