13.05.2005

Der Augenblick der Wahrheit

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Der Augenblick der Wahrheit

Wer gegen die EU-Verfassung stimmt, verhindert ein neoliberales Europa von Frédéric Lordon

Von leichten Ängsten im Hinblick auf das bevorstehende EU-Referendum gepeinigt, hat die französische Regierung bei ihren europäischen Partnern durchgesetzt, dass die geplante Dienstleistungsrichtlinie einstweilen auf Eis gelegt wird. Die nach dem früheren niederländischen Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein benannte EU-Richtlinie beruft sich auf das so genannte Herkunftslandprinzip, nach dem jeder Ingenieur oder Schreinermeister seine Dienste europaweit nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes anbieten darf – bislang muss sich der polnische Maurer in Berlin an die deutschen Arbeitsschutzbestimmungen und Qualitätsanforderungen halten. Freilich wird kaum jemand glauben, die Dienstleistungsrichtlinie sei damit endgültig ad acta gelegt. Zwar versprechen nun auch die Sozialisten einen „großen Sozialvertrag“ für „danach“. Doch das hört man aus ihrem Munde nicht zum ersten Male. Bereits nach Maastricht hatten sie den Wählern ein „soziales“ Europa versprochen, und auch die Verabschiedung des Vertrags von Amsterdam wollte der sozialistische Ministerpräsident Lionel Jospin an Bedingungen knüpfen.

Jetzt, da die Menschen auf die Barrikaden gehen, trauert man der sanften Ruhe europäischer Gipfel unter Freunden nach. Zum Beispiel Barcelona, wo im März 2002 die Energiewirtschaft dereguliert wurde, ohne dass es einen großen Aufschrei gegeben hätte; oder auch Lissabon, wo im März 2000 die Weichen für einen wunderbar liberalisierten Arbeitsmarkt gestellt wurden. Ganz zu schweigen vom stillen Glück der Kommission, die ihre diskreten Richtlinien und Entscheidungen beschließen konnte, ohne unnötigen Wirbel auszulösen.

Ist die Bolkestein-Richtlinie erst erledigt, müssen die hektisch-didaktischen Verfechter eines französischen „Ja“ das Wahlvolk nicht mehr darauf hinweisen, dass diese gar nicht Bestandteil des europäischen Verfassungsvertrags ist, was die Wähler durchaus von selbst gemerkt hätten. Im Grunde brauchte es eine gute Portion Böswilligkeit – oder aber selige Blindheit –, um weiterhin zu behaupten, die Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Verfassung hätten nichts miteinander zu tun.

Die Verfechter des „Oui“ glauben tatsächlich, die Befürchtungen durch ein ziemlich ungeschicktes Argument zerstreuen zu können: Der problematische Teil III der Verfassung fasse doch lediglich zusammen, was in all den früheren Verträgen steht. Doch selbst der Verweis auf die Römischen Verträge von 1957 – der mit dem Erinnern an die holden 1950er- und 1960er-Jahre alle Vorbehalte zerstreuen soll – ist sachlich so angemessen wie politisch absurd. Aber es ist einfacher, die Wähler zu betäuben, sie in eine schlichte, wattierte Vergangenheit zurückzuschicken, als zu versuchen, Klarheit in eine paradoxe und gefahrenreiche Geschichte zu bringen.

Und paradox ist diese Geschichte in der Tat. Schließlich entstanden die überaus liberalen Römische Verträge in einer stark keynesianisch geprägten Zeit. Paradox auch deshalb, weil es sich um ein Normenwerk handelt, dem überragende Bedeutung bescheinigt wird, das aber fast dreißig Jahre toter Buchstabe geblieben ist. Die Geschichte verlief also alles andere als geradlinig; vielmehr war das europäische Wettbewerbsprinzip zunächst in einen langen Schlaf versunken, ehe es allmählich erwachte, um heute alles seiner gnadenlosen Herrschaft zu unterwerfen.

Der geheime Code der Römischen Verträge

Wenn man also versucht, mit Hinweis auf die Römischen Verträge die Ängste zu zerstreuen, unterschlägt man, dass sich der harmlos scheinende Text erst sehr spät als eine wild gewordene Deregulierungsmaschine entpuppt hat. Insofern entfaltet die Bolkestein-Richtlinie – wie auch die kürzlich verabschiedete Richtlinie zur Erleichterung feindlicher Übernahmen – das Prinzip der europäischen Konstruktion mit der zwingenden Logik, mit der ein biologisches Wesen seinen genetischen Code entfaltet. Die unschuldigen Römischen Verträge und die aggressive Deregulierung des Dienstleistungssektors sind also Ausdruck derselben Grundidee: des Wettbewerbsprinzips, dessen Dynamik durch seine verfassungsmäßige Absegnung noch weiter verstärkt wird.

Die ehemalige sozialistische Justizministerin Elizabeth Guigou beteuert lautstark, die Anhänger des „Nein“ hätten nichts verstanden hätten, denn diese tolle demokratische EU-Verfassung eröffne doch die Chance, künftigen Direktiven à la Bolkestein einen Riegel vorzuschieben. Dieses Argument macht freilich nicht ganz plausibel, warum sich die französischen Regierenden, EU-Kommissare und Europaparlamentarier – ob Sozialisten oder Liberale – dem so lange geförderten Deregulierungskonzept plötzlich widersetzen sollten. Die Liste ist wahrlich lang genug: Arbeitszeitregelungen, Privatisierung der Energiewirtschaft, Firmenübernahmen, Privatisierung von Post, Telekommunikation und öffentlichen Dienstleistungen. Angesichts dessen ist eine Fortsetzung auf dieser Linie weit wahrscheinlicher als eine radikale Kehrtwende.

Niemand würde heute noch abstreiten, dass das Wettbewerbsprinzip längst zur Richtschnur der öffentlichen europäischen Politik geworden ist, zu einer Folie, vor der die Bereiche, die vor dem Wettbewerbsdiktat geschützt sind – wie das Erziehungs- und Gesundheitswesen, die Kultur und die öffentlichen Dienste – als eine lästige Ausnahme vom Acquis communautaire, ja als Schandfleck des Gemeinschaftsrechts empfunden werden. Solche Ausnahmebereiche sind ständig in Gefahr, von der großen Welle der Liberalisierung überrollt zu werden. Denn das Projekt, das Konkurrenzprinzip zu verallgemeinern, wird erst abgeschlossen sein, wenn es nichts mehr zu unterwerfen gibt.

Die sozialdemokratische Antwort auf diese Perspektive muss uns zu denken geben, schwankt sie doch zwischen schlichter Leugnung und Panikmache. So warnt etwa Parteisprecher Julien Dray, ein Sieg des „Non“-Lagers komme einem „neuen 21. April“ gleich. Am 21. April 2003 erhielt Jean-Marie Le Pen, der Führer des rechtsextremen Front National, beim ersten Wahlgang der französischen Präsidentschaftswahlen mehr Stimmen als der Sozialist Jospin. Doch in Wirklichkeit verhält es sich genau umgekehrt: Ein Sieg des „Non“ beim Referendum wäre das sicherste Mittel, um einen neuen 21. April in weite Ferne rücken zu lassen.

Denn das politisch Abartige an den Wahlen von 2003 zeigt sich – anders, als Julien Dray sich einbildet – nicht so sehr darin, dass der sozialistische Kandidat im ersten Wahlgang eliminiert wurde, als vielmehr darin, dass der Kandidat der extremen Rechten im zweiten Wahlgang noch einmal antreten konnte. Anders gesagt: Die Erfolge des Front National bedeuten nichts anderes als die Rückkehr der sozialen Frage in ihrer „verkehrten“ Gestalt. Denn diese äußerst sich nicht mehr zum Beispiel im Kampf um die Löhne, sondern in Auseinandersetzungen um kulturelle Identität. Das Thema Einwanderer wird vorgeschoben, um die Arbeitslosigkeit vergessen zu machen; Fragen der Sicherheit sollen Fragen der sozialen Gleichheit zudecken. Wer beharrlich leugnet, dass die Wut in der Gesellschaft von der Verschlechterung der materiellen Existenzbedingungen herrührt, bekommt früher oder später die Quittung. Und wenn die modernistische Sozialdemokratie, die den Klassenkampf zum alten Hut erklärt hat, nicht aufpasst, wird sie ihre Haltung womöglich noch teuer bezahlen müssen.

Offenbar ist der Sozialistischen Partei jede ideologische Orientierung abhanden gekommen, wenn sie nicht einmal merkt, was das Gute an diesem europäischen Referendum ist: Damit wurde die Debatte auf ein Gleis gesetzt, das sie niemals hätte verlassen dürfen. Denn hier geht es endlich einmal um eine Wahl ohne Ausflüchte, in der sich die Frage stellt, die bei allen vorausgegangenen Volksbefragungen penibel umgangen wurde: die Frage nach dem liberal-wettbewerbsorientierten Kapitalismus.

Die Illusionen eines illusionslosen „Oui“

Die Wähler merken das sehr genau, und sie werden sich die Chance nicht entgehen lassen. Denn sie können sich zum Projekt einer europäischen Politik äußern, deren Herzstück im verallgemeinerten Konkurrenzprinzip liegt. Und dessen Resultate treten nun wahrlich klar zutage, nach zwanzig Jahren des Experimentierens – mit all den vollmundigen Aufschwungversprechen von selbstgewissen Ökonomen und apodiktischen Experten. Hier sei nur an die großen Wunder erinnert, die vor dem „Gemeinsamen Markt“ von 1993 angekündigt wurden. Ähnliche Versprechungen knüpft man heute an die Bolkestein-Richtlinie – und wieder setzt man unerschütterlich auf die universelle Wirksamkeit der Konkurrenz.

Diese universale Konkurrenz, die den Unternehmen Druck macht, die Erzeugerpreise senkt und den Zwang zur Rentabilität erhöht, hat in Wirklichkeit freilich nur die Angleichung von Löhnen und die Unsicherheit von Arbeitsplätzen verallgemeinert. Doch dank seinem einmaligen ideologischen Privileg darf dieses Marktmodell seine Experimente weiter betreiben – obwohl sie außer der gesteigerten Verhandlungsmacht der Unternehmen und der sinkenden Arbeitskosten nur wenig gebracht haben. Und obwohl die geringeren Arbeitskosten die Arbeitslosenzahlen keineswegs gesenkt haben.

Die gemäßigten Anhänger eines „Oui“ halten es für irrational, einen Vertrag abzulehnen, den man gewiss kritisieren könne, der aber trotz allem kleine Schritte in die richtige Richtung bringe. Aber es ist doch ein merkwürdiger Begriff von „positiv“, wenn eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“, wie sie in Artikel I-3 postuliert wird, als neue Gestalt unserer kollektiven Bestimmung an die Stelle der „unteilbaren, laizistischen, demokratischen und sozialen Republik“ treten soll, von der in Artikel 1 der französischen Verfassung von 1958 die Rede ist.

Wissen die heutigen französischen Sozialdemokraten überhaupt, dass die „soziale Marktwirtschaft“ auf die ökonomische Schule der „Ordoliberalen“ zurückgeht, die von den deutschen Christdemokratie der Nachkriegszeit übernommen wurde? Für Alfred Müller-Armack, den Leiter der „Grundsatzabteilung“ unter Adenauers Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, war die soziale Marktwirtschaft eine Wirtschaftsordnung, in der sich über einen freien Wettbewerb private Initiative mit sozialem Fortschritt verbinden sollte, wobei Letzterer gerade und allein durch die Leistungen der Marktwirtschaft garantiert sei. Damit wird aber sozialer Fortschritt im Grunde auf das Glück des Verbrauchers reduziert.

Selbst wenn man diesen angeblichen Fortschritt würdigen wollte – der freilich historisch wie politisch rückschrittlich ist –, würde die „Vernunftentscheidung“ eines „Oui“ doch einem grundlegenden Vorbehalt unterliegen. Denn nur wenn man die Verfassung von ihrem Kontext ablöst, also auf entpolitisierte Weise liest, kann man sich einreden, dass nur die im Text enthaltenen Neuerungen bedeutsam seien und dass demgegenüber die Aufsummierung des bereits Bestehenden keine besondere Bedeutung habe. Diese irrige Einstellung verleitet die Befürworter des EU-Vertrags zu der Ansicht, ein paar Grundsatzerklärungen zu Gesellschaft und Umwelt, die politisch völlig unverbindlich bleiben, könnten den ganzen Rest eskamotieren oder gar hinfällig machen. Das aber ist ein schwer wiegender Fehler: Nur weil die Bevölkerung seit vielen Jahren die Zähne zusammenbeißt, kann man keineswegs davon ausgehen, dass sie die bitteren Pillen schon verdaut und vergessen hat. Wenn die Wähler bis jetzt stillgehalten haben, so vor allem deshalb, weil sie niemand nach ihrer Meinung gefragt hat. Ihr Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Das Referendum vom 29. Mai gibt ihnen die außerplanmäßige Chance, sich zu Wort zu melden.

Aus dem Französischen von Tobias Scheffel Frédéric Lordon ist Forscher am CNRS und Autor von „Et la liberté sauva le monde“, Raison d’agir, 2003. Auf Deutsch liegt von ihm vor: „ ‚Aktionärs- demokratie‘ als soziale Utopie. Über das neue Finanzregime und die Wirtschaftsdemokratie“, Hamburg (VSA) 2003.

Le Monde diplomatique vom 13.05.2005, von von Frédéric Lordon