Meldungen des Monats
In Polen sitzt der spanische Journalist Pablo González, den der Inlandsgeheimdienst ABW bereits Ende Februar 2022 als angeblichen „russischen Spion“ verhaftet hatte, weiter im Gefängnis der südpolnischen Stadt Radom. Am 27. Februar hat ein Berufungsgericht in Lublin seine U-Haft um weitere drei Monate verlängert. Die Haftbedingungen des Reporters, der für spanische Medien von der ukrainisch-polnischen Grenze berichtet hatte, sind besonders hart: als „gefährlicher Häftling“ wird seine Zelle videoüberwacht, er muss ständig Handschellen tragen und wird mehrmals am Tag einer Leibesvisitation unterzogen. Seine Frau durfte ihn bisher nur einmal besuchen. Den Vorwurf der Spionage begründen die polnischen Behörden lediglich damit, dass González neben der spanischen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
In Iran wurden zum Jahrestag der Islamischen Revolution vom 11. Februar 1979 zwölf Medienschaffende begnadigt. Neun wurden direkt aus der Haft entlassen, drei waren schon auf Kaution frei und warten auf ihre Urteile. Die „Freiheit“ hat jedoch einen Preis. Die begnadigten Journalistinnen und Journalisten müssen ihre Handlungen „glaubhaft bereuen“ und geloben, sie in Zukunft nicht zu wiederholen, sprich: nicht mehr unabhängig zu berichten. Andernfalls riskieren sie deutlich verschärfte Strafen. Seit am 16. September 2022 die iranische Kurdin Jina Mahsa Amini in Gewahrsam von „Sittenwächtern“ des Regimes zu Tode kam, wurden mindestens 60 Medienschaffende verhaftet. Derzeit sitzen noch 28 im Gefängnis, von denen 8 schon vor Beginn der Proteste in Haft waren.
Am 6. März hat in Ägypten der Prozess gegen drei Journalistinnen begonnen, die sich für das Delikt „Missbrauch von Kommunikationskanälen“ verantworten müssen. Beesan Kassab, Sara Seif Eddin und Rana Mamdouh arbeiten für Mada Masr, eine der letzten unabhängigen Nachrichten-Websites des Landes. Anlass der Anklage ist ihre Reportage vom August 2022 über den Korruptionsverdacht gegen mehrere Parlamentarier der Partei, auf die sich der ägyptische Präsident al-Sisi stützt. Bei einer Verurteilung wegen „Verbreitung falscher Nachrichten“ droht den Journalistinnen eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
In den letzten Wochen haben die Sicherheitskräfte Israels bei Einsätzen im besetzten Westjordanland und in Ostjerusalem in mindestens elf Fällen Reporterinnen und Reporter unter Beschuss genommen. Die letzten drei Fälle sind durch Foto- und Videomaterial dokumentiert: Am 24. Februar feuerte ein israelischer Soldat mit Gummigeschossen auf Saja Al-Alami, deren Reportagen auf der Website Felestin Post erscheinen. Die Journalistin trug eine mit „Press“ beschriftete Weste, als sie Demonstrationen gegen eine neue israelische Siedlung in der Nähe des palästinensischen Dorfes Rammun beobachten wollte. Am 26. Januar war Laith Jaar, der für den TV-Sender Watan arbeitet, zusammen mit zwei Kollegen in der Nähe von Jenin von israelischen Einsatzkräften beschossen worden. Und am 16. Dezember 2022 hatten israelische Soldaten bei Beit Dajan Tränengasgranaten auf drei palästinensische TV-Journalisten abgefeuert.