08.07.2005

Über Eigennutz

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Über Eigennutz

Die öffentliche Entwicklungshilfe an die südlichen Länder dürfte im laufenden Jahr steigen: Im Februar beschlossen die Beitragszahler der Weltbank, dieser 18 Milliarden Dollar zur Verfügung zu stellen, um eine Aufstockung der Darlehen und Zuschüsse um mindestens 25 Prozent zu ermöglichen. Nach der Flutkatastrophe von Ende Dezember 2004 floss beachtliche Wiederaufbauhilfe nach Asien. Das Abkommen zwischen den Ländern des Pariser Klubs vom November 2004 sieht die Streichung von 80 Prozent der Staatsschulden vor, die der Irak bei ihnen hat. Während die USA und ihre Verbündeten im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe voriges Jahr rund 2,2 Milliarden Dollar an den Irak zahlten, werden die Mitglieder des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD möglicherweise Schuldenerleichterungen in Höhe von bis zu 15 Milliarden Dollar als öffentliche Entwicklungshilfe ausweisen können.Dennoch haben die meisten Regierungen ihre 1970 gegenüber den UN eingegangene Verpflichtung, mindestens 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden, nicht erfüllt. Das Ziel erreichen derzeit nur einige europäische Länder – Norwegen, Luxemburg, Dänemark, Schweden und die Niederlande –, während Italien, die USA und Japan lediglich knapp 0,2 Prozent ihres Bruttosozialprodukts bereitstellen.

Problematisch ist allein schon die DAC-Definition öffentlicher Entwicklungshilfe. Darlehen zählen zur Entwicklungshilfe, wenn sie an Länder gehen, denen ein geringerer als der marktgängige Zinssatz eingeräumt wird, und wenn sie einen Zuschussanteil von mindestens 25 Prozent enthalten. Ende 2002 hatten die südlichen Länder durch solche „Hilfen“ einen Schuldenberg von 171,7 Milliarden Dollar aufgehäuft. Also ist auch die öffentliche Entwicklungshilfe für die wachsende Verschuldung der Dritten Welt verantwortlich. Im Zuge der Rückzahlungen fließen dann immense Summen aus den Ländern des Südens ab. Zwischen Ende 1996 und Anfang 2003 zahlten diese Staaten im Rahmen bilateraler Darlehen zu Vorzugszinsen insgesamt 31 Milliarden Dollar mehr zurück, als sie an Neudarlehen erhielten. Am Ende bereichern sich die Geberländer also zu Lasten derer, denen sie angeblich helfen.

Finanziert werden hauptsächlich Projekte, die von den dringendsten Bedürfnissen der Bevölkerung weit entfernt sind. 2003 wurden 12 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe für Schuldenstreichungen aufgewandt, viermal so viel wie drei Jahre zuvor. Zudem werden oft Schulden gestrichen, die sowieso nicht mehr einzutreiben sind. Die Gläubigerländer bringen schlicht ihre Bücher auf den neuesten Stand, was sie indes nicht hindert, das in den Medien gleich zweifach auszuschlachten: In einem Jahr brüsten sie sich mit Schuldenerleichterungen, im folgenden mit einer Steigerung der Entwicklungshilfe, obwohl es sich um dieselbe Finanzoperation handelt.

Als die G-7-Finanzminister auf ihrem Londoner Treffen am 11. Juni dieses Jahres verkündeten, sie würden einen Teil der multilateralen Schulden der achtzehn hoch verschuldeten armen Länder streichen, folgten sie genau dieser Logik. Die Maßnahme wurde als „historische“ Gunsterweisung verkauft, gilt jedoch nur für Länder, die sich an der „Initiative zur Entlastung der hoch verschuldeten armen Länder“ beteiligt haben– was einer vierjährigen neoliberalen Rosskur gleichkam. Die Kosten, die den G-7-Ländern entstehen, dürften sich auf nicht mehr als 1,2 Milliarden Dollar im Jahr belaufen, 600-mal weniger als ihre Rüstungsausgaben. Infolge der Schuldenerlasse konnten die Industrieländer im Jahr 2003 eine Steigerung ihrer Entwicklungshilfe vortäuschen. Fragwürdig ist der buchhalterische Umgang: Laut OECD-Regeln steigt die ausgewiesene Entwicklungshilfe jedes Mal, wenn die Forderungen aus einem alten Handelskredit gestrichen werden. Auf dem Papier sieht es so aus, als würde der Kredit abermals gewährt, was nicht der Fall ist. Schlimmer noch: Bei der Berechnung der Schuldenentlastung wird stets der Nominalwert der ursprünglichen Darlehen eingestellt, obwohl eine reelle Bewertung angesichts der Finanzschwierigkeiten dieser Länder einen deutlichen Abschlag erfordern würde. Auch die Ausgaben für die „Aufnahme“ von Flüchtlingen zählen nach offiziellem Verständnis zur Entwicklungshilfe, ebenso die Kosten für Abschiebehaft und Rückführung. Nach OECD-Angaben sind fast drei Viertel der bilateralen Entwicklungshilfe für „Sonderzwecke“ wie technische Zusammenarbeit, Schuldenerlass, Nothilfe und Verwaltungskosten vorgesehen. Ein erheblicher Teil dieser Gelder wird aber im „Geberland“ ausgegeben (für Lebensmittel, Medikamente und Ausrüstungsgüter, für Fracht, Expertenmissionen und Ähnliches) oder fließt dorthin zurück. Überdies fließt die Hilfe nicht prioritär in Länder, die sie am dringendsten benötigen: 2002–2003 erhielten die fünfzig am wenigsten fortgeschrittenen Länder (LDC) nur 41 Prozent der Gesamtsumme. Der Anteil von Afghanistan, Kolumbien, Irak, Jordanien und Pakistan an der bilateralen Entwicklungshilfe stieg zwischen 2000 und 2003 hingegen um das Dreieinhalbfache – ein deutlicher Hinweis darauf, dass strategische Erwägungen nach wie vor eine große Rolle spielen. Die Geberländer verfolgen in erster Linie das eigennützige Ziel, den Einfluss auf ihre Verbündeten zu stärken, um sie wirtschaftspolitisch in die gewünschte Richtung zu lenken und sicher sein zu können, dass sie bei internationalen Gipfeltreffen die richtigen Entscheidungen treffen.

Damien Millet, Eric Toussaint

Le Monde diplomatique vom 08.07.2005, von Damien Millet, Eric Toussaint