11.03.2021

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Schlechte Nachrichten

Am 2. März hat ein Gericht in Belarus die Journalistin Kaziarina Baresewitsch vom unabhängigen Nachrichtenportal Tut.by zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 2900 Rubel (930 Euro) verurteilt. Die Anklage lautete auf „Verletzung des Arztgeheimnisses“. Baresewitsch hatte über den Fall eines Oppositionellen recherchiert, der in Polizeigewahrsam unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen war. Bereits am 18. Februar hat ein Minsker Gericht zwei Journalistinnen des Exilfernsehsenders Belsat TV, Katerina Andrejewa und Darja Tschulzowa, zu je zwei Jahren Straflager verurteilt. Die beiden hatten im November 2020 aus einem Hochhausfenster regierungskritische Proteste gefilmt und live gestreamt.

Einen Monat nach ihrem Putsch vom 1. Februar hat die Militärjunta in Myanmar ihren Kurs gegen Medienschaffende verschärft. Seitdem das Militär den Einsatz von Schusswaffen gegen Demonstrierende angeordnet hat, werden journalistische Beobachter misshandelt und länger inhaftiert. Mindestens elf von ihnen saßen Anfang März im Gefängnis, gegen sechs wurde Anklage erhoben.

In Afghanistan leben Medienarbeiterinnen noch gefährlicher als ihre männlichen Kollegen. Am 2. März wurden in der westafghanischen Stadt Dschalalabad drei Angestellte des lokalen Senders Enekaas TV, Sadida Sadat, Shahnaz Roufi und Mursal Waheedi, von Unbekannten auf offener Straße niedergeschossen. Zu den Morden bekannte sich der sogenannte Islamische Staat (IS). Drei Monate zuvor wurde Malalai Maywand, die Moderatorin desselben Senders, auf ähnliche Weise ermordet.

Gute Nachricht

Am 3. März hat Reporter ohne Grenzen (RSF) beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman erstattet. Die Anzeige bezieht sich auf die Ermordung des Exiljournalisten Jamal Khashoggi, der am 2. Oktober 2018 in Istanbul im saudischen Konsulat von Agenten des Regimes auf bestialische Weise umgebracht wurde, aber auch auf die Inhaftierung von 34 Medienschaffenden in Saudi-Arabien. Auf mehreren hundert Seiten legt RSF Beweismaterial für Straftatbestände wie vorsätzliche Tötung, Folter, sexualisierte Gewalt und schwerwiegenden Entzug der körperlichen Freiheit vor, die in der Summe ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellen. Nach Überzeugung von RFS zielen diese Taten darauf ab, kritische Stimmen in Saudi-Arabien zu bestrafen oder zum Schweigen zu bringen. Als Hauptverdächtigen benennt die Strafanzeige Mohammed bin Salman und vier hochrangige Mitarbeiter, die den Mord an Khashoggi in Auftrag gegeben haben sollen. Die Strafanzeige beim Generalbundesanwalt ist möglich, weil es deutschen Gerichten nach dem 2002 verabschiedeten deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erlaubt ist, gegen schwerste Verbrechen von internationaler Bedeutung auch dann vorzugehen, wenn sie im Ausland und ohne Bezug zu Deutschland verübt wurden.

Le Monde diplomatique vom 11.03.2021