08.10.2020

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Schlechte Nachrichten

Am 5. Tag des Kriegs in und um Bergkarabach wurden mehrere Medienmitarbeiter durch Beschuss der Armee Aserbaidschans verwundet. Allan Kaval, Reporter von Le Monde sowie LMd, und der französische Fotograf Rafael Ya­ghob­za­deh wurden am 1. Oktober durch Raketenbeschuss in der Kleinstadt Martuni verletzt. Die beiden Journalisten wurden im Krankenhaus von Stepanakert operiert und anschließend nach Frankreich ausgeflogen. Bei dem Angriff wurden auch ein armenischer TV-Kameramann und der Reporter einer armenischen Nachrichtenagentur verletzt, während mehrere ausländische Medienschaffende mit dem Schrecken davonkamen. Unter der Zivilbevölkerung von Martuni gab es vier Tote und elf Verwundete. Nach den Genfer Konventionen gilt für die Zivilbevölkerung insgesamt, aber auch für Journalistinnen und Journalisten der Grundsatz, dass sie nicht zum Ziel militärischer Aktionen werden dürfen.

Im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 31. Oktober in Georgien kam es am Rande von Wahlkundgebungen zu gewaltsamen Übergriffen auf Fernsehteams. Bei Zusammenstößen zwischen Aktivisten der Regierungspartei „Georgischer Traum“ und der oppositionellen „Vereinigten Nationalbewegung“ am 29. September wurde ein Journalist des oppositionellen TV-Senders Mtavari Arkhi am Kopf verletzt. Bei einem Angriff auf den Kameramann des staatlichen Senders GDP wurde dessen Ausrüstung beschädigt.

In Iran soll demnächst das gesamte Internet durch das Militär überwacht werden. Nach einem Gesetzesentwurf, der am 16. August dem iranischen Parlament zugeleitet wurde, sollen die Internet Exchange Points und die Kommunikationswege der sozialen Medien „unter die Kontrolle des Hauptquartiers der Streitkräfte gestellt werden und der Billigung durch den Obersten Führer der Islamischen Republik bedürfen“. Das Gesetz sieht zudem ein Aufsichtsorgan über die sozialen Medien vor, das aus Vertretern der Justiz, der Regierung und der Revolutionsgarden bestehen soll und die Operation aller „internationalen und nationalen Kommunikationsdienste“ zu genehmigen hat. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten. Bis zu zwei Jahre Gefängnis stehen auf die Einrichtung virtueller privater Netzwerke, mit denen die staatliche Internetzensur bislang umgangen wurde. Durch dieses Gesetz soll das Informationsmonopol des vom Staat installierten „National Informa­tion Network “ auch formell abgesichert werden.

Die internationale #FreeAssange-Petition von Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie Teile der englischsprachigen Website auf rsf.org sind Opfer einer Spambot-Attacke geworden. Dabei wurden der Petition zehntausende gefälschte Unterschriften hinzugefügt. Der Spambot kombinierte falsche Namen mit echten E-Mail-Adressen, vermutlich, um die Legitimität dieser Kampagne für Pressefreiheit zu untergraben. Für den Verdacht, dass es sich um eine gezielte Manipulation handelt, spricht auch, dass der Angriff zeitgleich mit dem Auslieferungsverfahren des Wikileaks-Gründers Julian Assange am Zentralen Strafgerichtshof in London stattfand.

Le Monde diplomatique vom 08.10.2020