12.08.2005

Meldungen des Monats 

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Schlechte Nachrichten

Vereinigte Staaten: Die Haftstrafe für Judith Miller bedeutet einen schweren Schlag gegen die Pressefreiheit in den USA. Die Journalistin der New York Times wurde verurteilt, weil sie die Informanten nicht nennen wollte, auf die sich ihre Berichte über die – vom Weißen Haus inspirierte – „Enttarnung“ der CIA-Mitarbeiterin Valerie Plame stützte. Die Verurteilung wegen „Missachtung des Gerichts“ untergräbt das Prinzip des Quellenschutzes, das eine wichtige Säule einer wirksamen freien Berichterstattung darstellt. RoG sprach in einer Stellungnahme von einem „dunklen Tag für die Pressefreiheit in den USA und in der ganzen Welt“ und verwies darauf, dass das Urteil im Fall Miller gegen die betreffende Konvention der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) verstößt, die auch für die USA bindend ist.

Sierra Leone: In der Hauptstadt Freetown verstarb am 28. Juli Harry Yansaneh, Herausgeber der Zeitung For Di People. Am 10. Mai hatte ein Schlägertrupp im Auftrag von Fatmata Hassan Komeh, einer führenden Repräsentantin der Regierungspartei SLPP, das Büro des Herausgebers gestürmt. Dabei wurde Yansaneh, der kritische Kommentare über die Regierung geschrieben hatte, zusammengeschlagen und schwer verletzt. Obwohl der Journalist den Überfall angezeigt hatte, an dem auch Mitglieder der Familie Komeh beteiligt waren, hatte die Polizei bis zum Tod von Freetown keinerlei Untersuchungen eingeleitet.

Gute Nachrichten

Burma: Anfang Juli hat die Militärjunta den Journalisten Sein Hla Oo und den Dokumentarfilmer Aung Pwint freigelassen. Der 70-jährige, schwer kranke Journalist hatte elf Jahre im Gefängnis verbracht. Der Filmemacher saß seit 1999 in Haft, u. a. wegen „illegalen Besitzes eines Faxgeräts“. Beide kamen im Zuge einer Amnestie für über 200 politische Häftlinge frei. Nicht freigelassen wurde der Oppositionspolitiker Win Ti, der seit 16 Jahren im Gefängnis sitzt. Auch die fünf Menschen, die am 3. Juli wegen Abhörens ausländischer Sender festgenommen wurden, sind noch immer inhaftiert.

Sudan: Am 20. Juli wurde das Publikationsverbot für den Khartoum Monitor aufgehoben. Die englischsprachige Tageszeitung war am 12. Juni verboten worden, nachdem sie ein Interview mit einem ehemaligen Minister veröffentlicht hatte. Darin wurde der sudanesischen Regierung vorgeworfen, eine Form von Sklaverei zuzulassen. Ob sich die Rückkehr zum Ausnahmezustand, der nach dem Tod von Vizepräsident Goreng verhängt wurde, erneut auf die Pressefreiheit auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Für diese Rubrik stellt Le Monde diplomatiqueallmonatlich Nachrichten über den Stand der Pressefreiheit zusammen.

Weitere Informationen unter: www.reporter-ohne-grenzen.de

Le Monde diplomatique vom 12.08.2005