08.11.2018

Rechte Eidgenossen

zurück

Rechte Eidgenossen

von Kaspar Surber

Audio: Artikel vorlesen lassen

So sanft gab sich die SVP noch nie. Die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei setzte in ihren Kampagnen bisher immer auf einen brachialen Stil. Mal bildeten sie auf ihren Plakaten Minarette ab, die wie Raketen aussahen, mal traten weiße Schafe ein schwarzes außer Landes. Ob verschlagene Messerstecher oder gierige Ratten: Kein Klischee wurde ausgespart, um wahlweise gegen Ausländer, die EU oder den Islam zu hetzen.

Finanziert von Sponsoren wie dem Industriellen Christoph Blocher, dem Autoimporteur Walter Frey oder dem Privatbankier Thomas Matter, wurden diese Motive mit Millionen von Franken ins kollektive Bewusstsein der Schweizer gehämmert. Der Stil der SVP, deren Aufstieg zu Beginn der 1990er Jahre begann und die zu den ersten rechtspopulistischen Parteien zählt, wurde von Gleichgesinnten im übrigen Europa begeistert kopiert. Letzthin wurde das schwarze Schaf Ende August bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen in Chemnitz gesichtet – auf einem Transparent der Jug endorganisation der NPD.

Am 25. November 2018 stimmt die Schweiz nun über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP ab, wobei mit Selbstbestimmung gemeint ist, dass vor Gericht in jedem Fall das nationale Recht über dem internationalen Recht stehen soll. Und diesmal ist alles anders, zumindest in der Werbewelt der SVP: Auf dem Flyer der SVP-Kampagne halten nachdenkliche junge Frauen und Männer ein „Ja“ in die Kamera, „zur direkten Demokratie und zur Selbstbestimmung“. Die Werbung kommt ohne jeden Verweis auf die SVP als Absender aus.

Auf dem Flyer, den die SVP Mitte Oktober verteilte, ist hingegen die frühere sozialdemokratische Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zitiert: „Das Schweizer Recht schützt besser als das europäische.“ Die frühere Außenministerin zeigte sich in einer Stellungnahme entsetzt über die ungefragte Verwendung ihrer Aussage, die mit der Ini­tia­ti­ve gar nichts zu tun gehabt hatte: „Dieses Vorgehen, diese Lügenkampagne ist in höchstem Maße undemokratisch“, betonte Calmy-Rey.

Im Kern geht es bei der „Selbstbestimmungsinitiative“ um das Gleiche wie bei den beiden letzten SVP-Ini­tia­ti­ven: um die Ausweisung von Ausländern aus der Schweiz. Die Zahl der Menschen, die von entsprechend verschärften Gesetzen betroffen sind, ist in der Schweiz vergleichsweise hoch. Der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung beträgt 25 Prozent. Die Gründe dafür sind, dass die Schweiz kein ius soli kennt – die Staatsbürgerschaft also nach dem Abstammungsprinzip vergeben wird –, die Behörden eine restriktive Einbürgerungspraxis pflegen und die Volkswirtschaft auf Zuwanderung angewiesen ist.

Ihren Angriff auf die Rechtssicherheit von Ausländern, die aufgrund ihres befristeten Aufenthaltsstatus ohnehin gefährdet sind, begann die SVP mit der „Ausschaffungsinitiative“. 2010 war eine knappe Mehrheit dafür, dass eine Person, die bestimmte Straftaten begangen hat, automatisch ausgewiesen wird. Tatsächlich wurde damit eine doppelte Sanktionierung für Ausländerinnen beschlossen: Bestrafung plus Landesverweis.

Dieser Automatismus verstieß allerdings gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, wonach in einem Rechtsstaat jeder Fall individuell überprüft werden muss. Nach langen Beratungen erließ das Schweizer Parlament deshalb ein Gesetz, das eine Einzelfallprüfung möglich macht. Sie trägt insbesondere den Lebensumständen von Secondos und Secondas Rechnung, wie man hierzulande die Menschen ausländischer Herkunft nennt, die in der Schweiz geboren wurden.

Um Druck auf die Parlamentsberatungen zu machen, hatte die SVP aber bereits ihre „Durchsetzungsinitiative“ lanciert. Sie sollte nicht nur eine Einzelfallprüfung verhindern, sondern auch den Deliktkatalog für automatische Ausweisungen erheblich erweitern.

In dem darauffolgenden Abstimmungskampf geschah etwas Erstaunliches: Die übrigen Parteien und die Wirtschaftsverbände hatten die Abstimmung bereits verloren gegeben, als sich plötzlich ein Aufstand aus der Zivilgesellschaft erhob. Die Gruppen nannten sich „Dringender Aufruf“ oder „Operation Libero“. Ihre Aktionen waren unkoordiniert, aber originell und stark und vor allem technisch versiert. In Windeseile war eine Graswurzelbewegung entstanden, die gegen die hierarchisch organisierte SVP trotz deren Marketingmillionen gewann.

Jahrelang war es der SVP gelungen, den politischen Diskurs nach rechts zu verschieben und einen angeblichen „Volkswillen“ gegen die „classe politique“, wie die Eliten in der Schweiz auf Französisch genannt werden, in Stellung zu bringen. Ausgerechnet mit vermeintlich trockenen Argumenten wie Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gelang es den Gegnern der Initiative, den Rechtspopulismus zu stoppen. Wohl auch deshalb setzt die SVP bei der „Selbst­be­stim­mungs­ini­tia­ti­ve“ nun auf eine zurückhaltendere Kampagne.

Dieses bislang extremste Volksbegehren hatte die SVP bereits in der Diskussion über die „Durchsetzungsinitiative“ lanciert, kurz nach der Entscheidung des Bundesgerichts, einen Secondo wegen eines Drogendelikts nicht auszuweisen. Die Richter beriefen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK und das darin festgeschriebene Recht auf den Schutz des Familienlebens. Christoph Blocher, der ideologische Kopf der SVP, nannte das Urteil einen „stillen Staatsstreich“.

Nach ihrer eigenen Definition richtet sich die „Selbstbestimmungsinitiative“ gegen „fremde Richter“. Doch ihre Entstehungsgeschichte zeigt, dass es in Wahrheit um eine Disziplinierung der Schweizer Gerichte und die Aufkündigung der EMRK geht.

Dass die SVP in dem aktuellen Abstimmungskampf nun immer wieder die Betonung auf Demokratie und Selbstbestimmung legt, ist eigentlich paradox. Denn es war gerade die ­EMRK, die in der Schweiz zur Demokratisierung beigetragen hat: 1971 wurde zum Beispiel das längst überfällige Stimm- und Wahlrecht für Frauen auch deshalb eingeführt, weil es einen Beitritt zur EMRK erst möglich machte.

Nicht zuletzt ist es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, dass in den letzten Jahrzehnten entscheidende Rechtsfortschritte in Straßburg erkämpft wurden, sei es im Verfahrensrecht, im Migrationsrecht oder im Namen der Kunstfreiheit. Ein bekannterer Fall aus der jüngeren Vergangenheit ist der eines Servicemonteurs, der bei der Arbeit Asbeststaub eingeatmet hatte.

Die Schweizer Gerichte hatten durch alle Instanzen die Position der Industriebetriebe gestützt, wonach der Fall verjährt sei, obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass Asbest der Gesundheit schadet. Erst der Eu­ro­päi­sche Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab der Frau des mittlerweile verstorbenen Mannes recht. So konnte schließlich ein Entschädigungsfonds für die Opfer dieser stillen Industriekatastrophe eingerichtet werden.

Seit dem Beitritt der Schweiz zur EMRK wurde der Gerichtshof in Straßburg zu einer Art inoffiziellem Verfassungsgericht der Eidgenossenschaft, die diese wichtige Institution nicht kennt. Die Schweizer Verfassung ist durch die Möglichkeit der direkten Demokratie sehr volatil. So können Artikel in die Verfassung geschrieben werden, obwohl sie anderen Verfassungs- oder auch Gesetzesartikeln widersprechen. Verschiedene Normenkonflikte wurden deshalb von den Gerichten erst mit Verweis auf die EMRK oder vom Gerichtshof in Straßburg selbst entschieden.

Außer der SVP lehnen denn auch alle politischen Parteien die „Selbstbestimmungsinitiative“ ab. Auch die Wirtschaftsverbände bekämpfen sie – mit dem Argument, dass neben der Europäischen Menschenrechtskonvention rund 600 Handels- und Wirtschaftsabkommen gefährdet seien.

Die Abstimmung am 25. November findet allerdings zu einem heiklen Zeitpunkt statt, weil die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gerade in einer Sackgasse stecken. Dabei geht es um ein Rahmenabkommen, das die bestehenden bilateralen Verträge auf eine gemeinsame Grundlage stellen soll.

Im Gegensatz zu einem EU-Beitritt sind diese bilateralen Verträge in der Schweiz nicht umstritten. Druck macht die EU-Kommission in den laufenden Verhandlungen unter anderem bei den Maßnahmen gegen Lohndumping, die im nationalen Recht geregelt sind. Die Schweizer Gewerkschaften weigern sich jedoch standhaft, in diesem Punkt nachzugeben.

Die SVP hat mit ihrer neoliberalen Ausrichtung den Lohnschutz zwar immer bekämpft, verweist aber angesichts der laufenden Auseinandersetzung gerne darauf, für die Linke sei internationales Recht nur selektiv wichtig. Die Sozialdemokratische Partei, die Grünen und die Gewerkschaften, die in der Schweiz mehrheitlich eine prononciert linke Politik machen, argumentieren hingegen, das internationale und das nationale Recht seien keine Gegensätze. Vielmehr setzen sie sich auf allen Ebenen für die Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit ein.

Und damit können die Schweizer durchaus Erfolge verzeichnen. So wurde das Prinzip der Schweizer Gewerkschaften „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ vom eu­ro­päi­schen Gewerkschaftsbund übernommen. Im Mai 2018 wurde dieser Grundsatz – wenngleich in abgeschwächter Form – auch in die EU-Entsenderichtlinie aufgenommen. Vielleicht exportiert die Schweiz in Zukunft ja nicht nur schwarze Schafe, sondern auch eine progressive Politik.

Kaspar Surber ist Mitglied der Redaktionsleitung der Wochenzeitung WOZ und Mitautor des Buches „Frau Huber geht nach Strassburg. Die Schweiz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte“, Zürich (WOZ) 2018.

© LMd, Berlin

Le Monde diplomatique vom 08.11.2018, von Kaspar Surber