12.04.2018

Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Am 27. März hat Jeff Sessions, der Attorney General der USA, gegen den ehemaligen FBI-Agenten Terry Albury Anklage nach dem Spionagegesetz erhoben. Albury wird beschuldigt, er habe Informationen über interne FBI-Richtlinien zur Rekrutierung von Informanten an das investigative Onlineportal The Intercept geliefert, das auch das von Edward Snowden geleakte Material verbreitet. Albury ist der zweite Whistleblower, den Jeff Sessions wegen der Weitergabe von Informationen an The Intercept verfolgt. Sessions hatte im August 2017 verkündet, er wolle die „culture of leaking“ stoppen und dafür sorgen, dass die nationale Sicherheit wieder Vorrang vor dem Schutz von Journalisten hat.

In Kasachstan, wo die oppositionellen Medien schon 2012 ausgeschaltet wurden, nimmt das Nasarbajew-Regime einzelne missliebige Journalisten aufs Korn. Am 2. April stürmte die Polizei die Re­dak­tio­nen des Magazins Forbes Kasachstan und der Website Ratel.kz. Beide Medien hatten über Korruptionsfälle berichtet, in die Exminister verwickelt waren. Inzwischen stehen vier Redakteure und Reporter von Forbes und Ratel.kz unter der Anklage, „falsche Nachrichten verbreitet“ zu haben. Schon am 31. März hatte ein Richter die Bloggerin Ardak Ashim in die Psychiatrie eingewiesen – mit der Begründung, sie habe „negative Artikel über die Obrigkeit“ verbreitet.

In Indien wurde ein Journalist wegen seiner investigativen Berichte umgebracht. Sandeep Sharma recherchierte für einen nationalen TV-Sender über die Geschäfte einer „Sandmafia“ im zen­tral­indischen Staat Madhyia Pradesh, die Baufirmen aus illegal betriebenen Sandgruben und Steinbrüchen beliefert. Dabei soll ein Polizeioffizier die Mafia gedeckt haben. Am 26. März wurde der Journalist, nachdem er Morddrohungen erhalten hatte, auf seinem Motorrad von einem Kipplaster überfahren. Obwohl der Tatort direkt vor einer Polizeistation lag, tauchte die Polizei erst 20 Minuten später an der „Unfallstelle“ auf.

Gute Nachricht

Am 20. März wurde die Türkei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Rechte von zwei Journalisten verurteilt. Damit bestätigt das Straßburger Gericht im Fall von Mehmet Altan und Şahin Alpay das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts. Das hatte im Januar befunden, die Inhaftierung der Journalisten verstoße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Anordnung des höchsten türkischen Gerichts, Altan und Alpay sofort aus der Haft zu entlassen, wurde jedoch von einem untergeordneten Istanbuler Gericht für „illegal“ erklärt. Im Fall Alpay entschied das Verfassungsgericht am 16. März ein zweites Mal, die Grundrechte des Journalisten seien verletzt worden, und erklärte seine Entscheidung für verbindlich. Daraufhin kam der 74-jährige Journalist frei. Über Altans Fall wird später entschieden. Da die türkische Regierung noch Rechtsmittel gegen das EGMR-Urteil einlegen kann, ist die Entscheidung der Straßburger Richter noch nicht rechtskräftig.

Le Monde diplomatique vom 12.04.2018