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Schlechte Nachrichten aus der Türkei
Seit Beginn der Militäroffensive im Norden Syriens ist die Pressefreiheit in der Türkei auch offiziell aufgekündigt. Am 21. Januar bestellte Regierungschef Yildirim die Vertreter der führenden Medien ein und übermittelte ihnen 15 „Empfehlungen“. Die Journalisten sollen prinzipiell „das nationale Interesse berücksichtigen“, und zwar auch beim Zitieren von „ausländischen Medienberichten, die kritisch zur Türkei stehen“. Sie sollen keine Nachrichten vermitteln, „die geeignet sind, die Moral des Feindes zu heben“, womit die kurdischen Organisationen PKK und PYK gemeint sind, die nach Ansicht Yildirims viele europäische und US-amerikanische Journalisten beeinflussen. Um „gute Informationen zu bekommen“, sollen die Journalisten die türkische Regierung kontaktieren.
Was mit Journalisten geschieht, die unpatriotisch berichten, erfahren diejenigen am eigenen Leib, die Ankaras Militäroffensive gegen die nordsyrische Region Afrin kritisieren. Seit dem 21. Januar ergingen Haftbefehle gegen mehr als hundert Mitarbeiter von Zeitungen und Onlineportalen, darunter gegen Nurcan Baysal, einen Kolumnisten von T24, und Ishak Karakas, Herausgeber der Zeitung Halkin Nabzi. Der Arm des türkischen Regimes reicht sogar bis in den Norden Zyperns, der von Ankara als unabhängige Republik anerkannt wird. Am 22. Januar wurde die Redaktion der in Nicosia erscheinenden Wochenzeitung Afrika von einem nationalistischen Mob angegriffen. Die Zeitung hatte die türkische Offensive in Afrin als „neue Besetzung“ bezeichnet, also mit der Invasion türkischer Truppen in Zypern im Sommer 1974 verglichen. Daraufhin hatte Staatspräsident Erdogan „meine Brüder in Nordzypern“ aufgefordert, den unpatriotischen Journalisten „die nötige Antwort zu erteilen“.
In der Türkei fallen im Zuge der Verfolgung oppositioneller Journalisten die letzten rechtsstaatlichen Barrieren. Das zeigte sich zuletzt bei der Missachtung einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts. Die höchste Rechtsinstanz des Landes hat am 11. Januar 2018 die Verhaftung von Sahin Alpay, Mehmet Altan und Turhan Günay für ungültig erklärt und die sofortige Freilassung von Alpay und Altan angeordnet. Alpay verfasste Kolumnen für die Zeitung Zaman, die das einzige Material seiner Anklageschrift darstellen; Altan schrieb AKP-kritische Kolumnen für mehrere Zeitungen, und Günay war Ressortleiter bei Cumhuriyet. Er ist seit Juli 2017 wieder auf freiem Fuß.
Auf Geheiß der Regierung haben die beiden Istanbuler Gerichte, vor denen Alpay und Altan sich verantworten müssen, die Freilassung der beiden Häftlinge verweigert, indem sie die Entscheidung der Verfassungsrichter einfach für illegal erklärten. Beide Prozesse sollen in den nächsten Wochen beginnen, die Anklage lautet jeweils auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einem Umsturzversuch. Allerdings ist noch eine Klage der beiden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig, der vielleicht noch vor Beginn der Istanbuler Prozesse ein Urteil fällen wird.