11.01.2018

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Schlechte Nachrichten

Am 28. Dezember 2017 hat die regierende Demokratische Partei der Sozia­lis­ten (DPS) in Montenegro die volle Kontrolle über den staatlichen Radio- und Fernsehsender RTCG übernommen. Die parlamentarische Mehrheit der DPS entließ das Aufsichtsratsmitglied des Senders, Doran Djurovic, unter dem Vorwurf, die Opposition zu unterstützen. Djurovic wurde auf gesetzwidrige Weise durch einen Gefolgsmann der DPS ersetzt. In der Hauptstadt Podgorica kam es danach zu Massenprotesten.

In Finnland, das in der letzten RoG-Rangliste der Pressefreiheit an dritter Stelle liegt, ist der Quellenschutz bedroht. Am 16. Dezember hatte die Tageszeitung Helsingin Sanomat enthüllt, dass der finnische Militärgeheimdienst seit Langem gegen Russland spioniert. Tags darauf durchsuchte die Polizei die Wohnung der Journalistin Laura Halminen, die den Bericht mit ihrem Kollegen Tuomo Pietiläinen verfasst hat. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die beiden und den Helsingin Sanomat wegen des Verdachts auf „Verbreitung von die nationale Sicherheit betreffenden Informationen“. Das Vorgehen ist besonders grotesk, weil die geheimen Dokumente, auf die sich Halminens Artikel stützt, bereits vor zehn Jahren ans Licht gekommen waren.

Die Appleby Global Group will in Groß­britannien die BBC und den Guar­dian wegen der Publikation der Paradise Papers juristisch belangen. Das größte internationale „Rechtsdienstleistungsunternehmen” klagt auf „Vertrauensbruch“. Es fordert Schadenersatz und die Herausgabe der „gestohlenen“ Dateien, auf denen die Berichterstattung der beiden Medien über die Steuertricks von Unternehmen und Prominenten basiert. Der Guardian bezeichnet die Klage als Versuch, „uns zu zwingen, Dokumente offenzulegen, die wir als journalistisches Material betrachten“. Obwohl die Paradise Papers in zahlreichen Publikationen in 67 Ländern ausgewertet wurden, klagt Appleby nur in Großbritannien. Den Grund dafür sieht RoG im Entwurf für ein neues „Spionagegesetz“, das Journalisten eine Gefängnisstrafe für die Übernahme von „leaked information“ androht.

Gute Nachricht

In Deutschland darf der Bundesnachrichtendienst (BND) ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „Veras“ speichern. Damit entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13. Dezember 2017 zugunsten der Klägerin RoG. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten werden dem BND bei der Sammlung von Metadaten Schranken gesetzt. Die Klage richtete sich vor allem gegen das System Veras, mit dem der BND seit 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgerinnen und Bürgern sammelt. Das umfassende System speichert die Ausland-Ausland-Kommunikation wie Gespräche zwischen In- und Ausland und verarbeitet auch Verbindungsdaten von befreundeten Geheimdiensten. Bei einem solchen umfassenden Kontaktnetzwerk können Journalisten über mehrere indirekte Kommunikationspartner etwa mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden.

Le Monde diplomatique vom 11.01.2018