12.05.2016

Eine konstitutionelle Mullarchie

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Eine konstitutionelle Mullarchie

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Die Verfassung der Islamischen Republik Iran wurde am 3. Dezember 1979 per Referendum angenommen. Das darin festgelegte politische System beruht auf einer doppelten Legitimität: auf dem Prinzip der Welayat-e Faghih (Statthalterschaft des Geistlichen Oberhaupts, das den Vorrang der islamischen Rechtsprechung verkörpert) und auf der „Stimme des Volkes“. Exekutive (Staatspräsident) und Legislative (Parlament) werden in allgemeiner Wahl gewählt. Wichtige Posten werden ausschließlich an Mullahs (islamische Rechtsgelehrte) vergeben, die das öffentliche Leben kontrollieren. Der zwölfköpfige Wächterrat sorgt dafür, dass die Gesetze mit der Verfassung und den Geboten des Islams übereinstimmen, und entscheidet über die Zulassung der Kandidaten für die wichtigsten Wahlen. Der Oberste Revolu­tions­führer – seit 1989 Ali Chamenei – wird vom Expertenrat gewählt. Der Geistliche Führer und eigentliche Staatschef wird unter den Mudschtahid, den weisesten Gelehrten des islamischen Rechts, gewählt. Er hat die Aufsicht über alle Staatsorgane, darf ein Referendum anordnen oder einen Krieg erklären. Internationale Verträge unterzeichnet der Staatspräsident – seit August 2013 Hassan Rohani. Sein Amt gleicht eher dem eines Ministerpräsidenten. Das Parlament (Madschlis) hat das Initiativrecht für Gesetze, bestätigt die Minister und kann sie abberufen.

Le Monde diplomatique vom 12.05.2016