11.06.2015

Meldungen des Monats

zurück

Meldungen des Monats

von Niels Kadritzke

Audio: Artikel vorlesen lassen

Schlechte Nachrichten

Am 29. Mai hat die staatliche Regulierungsbehörde in Ruanda (Rura) die Sendungen der BBC in der einheimischen Kinyarwanda-Sprache endgültig unterbunden. Ein vorläufiges Verbot hatte die Regierung bereits am 25. Oktober 2014 verfügt – als Reaktion auf einen Dokumentarfilm der BBC über den Völkermord von 1994, in dem eine Mitschuld des heutigen ruandischen Präsidenten Kagame und seiner Partei behauptet wurde. Die Zuständigkeit für Rundfunklizenzen wurde der Rura, die sich eigentlich um die Strom- und Wasserversorgung kümmern soll, erst im Februar übertragen, nachdem die unabhängige Ruandische Medienkommission (RMC) gegen die provisorische BBC-Abschaltung protestiert hatte.

Im Jemen wurden bei Luftangriffen der von  Saudi-Arabien geführten „Koa­lition“ zwei Journalisten getötet. Die beiden Fernsehreporter Abdalla Qabel und Yussef al-Aizari waren am 20. Mai von Huthi-Milizen gekidnappt worden. Sie hatten über eine Versammlung von Stämmen berichtet, die Widerstand gegen die Huthi leisten. Die Journalisten wurden nach ihrer Entführung im nationalen seismologischen Zentrum von Jabal Hiran festgesetzt, das am 21. Mai durch saudische Luftangriffe zerstört wurde. In lokalen Medien wird den Huthi-Milizen vorgeworfen, Zivilisten als menschliche Schutzschilde zu benutzen. Demgegenüber warf ein Huthi-Sprecher der „Koa­li­tion“ vor, unterschiedslos zivile und militärische Ziele anzugreifen.

Gute Nachrichten

Am 27. Mai hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig eine Resolution verabschiedet, die alle Staaten auffordert, den Schutz von Journalisten in bewaffneten Konflikten zu gewährleisten. Mit der Resolution Nr. 2222 werden insbesondere die UN-Friedenstruppen verpflichtet, regelmäßig über die Situa­tion von Journalisten in Kriegssituationen zu berichten. Zudem wird die Rolle unterstrichen, die der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bei der Verfolgung von Verbrechen an Journalisten spielen kann. Die Resolution nimmt erstmals in der Geschichte der UNO expliziten Bezug auf Art. 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, die das Recht auf Meinungsfreiheit beinhaltet.

In Mexiko wurde am 28. Mai Pedro Canché aus dem Gefängnis entlassen. Der Journalist und Aktivist der indigenen Maya-Bewegung war seit dem 30. August 2014 in Haft. Die Begründung lautete „Sabotage der städtischen Behörden“. Tatsächlich hatte Canché Demonstranten interviewt, die gegen die Erhöhung der Wasserpreise demonstrierten. Das Gericht in Cancún im Bundesstaat Quintana Roo, das jetzt die Freilassung des Maya-Aktivisten verfügte, hat den Gouverneur von Quintana Roo aufgefordert, sich bei Canché zu entschuldigen und eine Entschädigung zu zahlen. Zudem verordnete es den lokalen Beamten, die die Maya-Bewegung schikanieren, Seminare zum Thema Menschenrechte und Meinungsfreiheit.

Le Monde diplomatique vom 11.06.2015, von Niels Kadritzke