14.06.2013

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Mindestens 14 Journalisten wurden in der Türkei bei den Polizeieinsätzen gegen Demonstranten auf dem Istanbuler Taksim-Platz verletzt, mehrere von ihnen schwer. Der Reuters-Fotograf Osman Orsal wurde von einer Tränengasgranate am Kopf getroffen. Selcuk Samiloglu, ein Fotograf der Zeitung Hürriyet, erlitt durch Gummigeschosse Hand- und Kopfverletzungen. Ebenfalls durch Tränengas, Gummigeschosse oder Wasserwerfer verletzt wurden Ismail Afacan von der Zeitung Günlük Evrensel, Onur Emre von Sol, Mesut Ciftci und sein Kameramann Ismail Velioglu vom privaten Fernsehsender ATV sowie Olgu Kundakci von der Zeitung Birgün. Und in Ankara wurden drei Reporter, die über eine Solidaritätsdemo für die Proteste in Istanbul berichteten, von Polizisten angegriffen.

Am 1. Juni hat die Medienaufsichtsbehörde (CSLC) der Republik Kongo entschieden, die Publikation von drei unabhängigen Zeitungen für vier Monate zu suspendieren. Betroffen sind die in Brazzaville erscheinenden Blätter L’Observateur, Talassa und Le Trottoir. Eine vierte Zeitung, Le Glaive, darf zwei Monate lang nicht erscheinen. Alle vier Zeitungen wurden auf direkte Anweisung des neu ernannten CSLC-Vorsitzenden Philippe Mwouo belangt, nachdem sie einen brisanten Artikel der panafrikanischen Zeitschrift Afrique Education nachgedruckt hatten. Und zwar ging es in dem Beitrag um einen Brief des ehemaligen Verteidigungsministers Justin Lekoundzou, in dem der heutige Präsident Denis Sassou Nguesso mit der Ermordung von Präsident Marien Ngouabi im Jahr 1977 in Verbindung gebracht wird. Den Zeitungen wurde vorgeworfen, „falsche Nachrichten verbreitet“, die „öffentliche Meinung manipuliert“ und „zu Gewalt und Zwietracht aufgestachelt“ zu haben.

Seit dem 1. Juni dieses Jahres müssen Nachrichtenwebsites in Singapur eine Publikationslizenz bei der staatlichen Media Development Authority (MDA) beantragen. Das gilt für alle Seiten, die mehr als 50 000 Aufrufe pro Monat haben. Als Nachrichtenwebsites gelten alle – auch nichtkommerzielle – Sites mit politischen, sozialen oder ökonomischen Inhalten, egal in welcher Sprache. RoG verurteilt diese Maßnahme als Verstoß gegen das Prinzip der Medienfreiheit, das in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR oder UN-Zivilpakt) kodifiziert ist. Singapur hat den ICCPR allerdings nicht unterzeichnet.

Ein Berufungsgericht in Abu Dhabi hat am 22. Mai ein Urteil gegen einen User bestätigt. Abdullah al-Hadidi muss für zehn Monate ins Gefängnis gehen, weil er über Twitter Informationen über einen Prozess verbreitet hat, in dem 94 Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wegen „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ angeklagt waren. Das Urteil gegen al-Hadidi basiert auf dem neuen „Cybercrime“-Gesetz, das erst Ende letzten Jahres verabschiedet wurde. Aufgrund desselben Gesetzes wurde am 11. Mai ein weiterer User namens Walid al-Sheehhi verhaftet, der noch immer im Gefängnis sitzt.

Gute Nachricht

Am 23. Mai haben die Behörden in Turkmenistan den Journalisten Rowschen Jasmuhamedow aus der Haft entlassen. Der Reporter für den turkmenischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) war am 6. Mai in Turkmenabat aus unbekannten Gründen festgenommen worden. Jasmuhamedow hatte bisher vor allem Sozialreportagen geschrieben. Einer seiner letzten Beiträge für Radio Liberty war von den Behörden scharf kritisiert worden, weil er über eine Schülerin berichtet hatte, die wegen ihres Kopftuchs vom Unterricht ausgeschlossen worden war.

Le Monde diplomatique vom 14.06.2013