09.06.2006

Bananen und Märkte

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Bananen und Märkte

vor 1993 In der Europäischen Union ist die Einfuhr von Bananen nicht einheitlich geregelt. Zwar erheben alle Mitgliedsstaaten einen Importzoll von 20 Prozent auf den Wert. Einzelne Staaten praktizierten allerdings Vorzugsregelungen für ihre einheimische Produktion bzw. die ihrer Überseebesitzungen.

Großbritannien förderte gezielt die Bananenproduktion in der englischsprachigen Karibik, in Belize und Surinam, Italien die in Somalia. Frankreich erleichterte die Einfuhr aus den in der Karibik gelegenen Départements Guadeloupe und Martinique sowie aus Elfenbeinküste und Kamerun.

Portugal und Griechenland versuchten, die heimische Produktion auf der Insel Madeira, auf den Azoren und auf Kreta zu schützen, während Spanien auf seinem heimischen Markt praktisch nur Bananen von den Kanarischen Inseln duldete.

Staaten ohne eigene Produktion wie Deutschland importierten Bananen aus Drittländern nach einem am mutmaßlichen Verbrauch ausgerichteten Schlüssel.

1993 Im Rahmen der EU-Bananenverordnung führt die Union Importquoten ein, um sich selbst und die AKP-Länder (ehemalige Kolonien Europas in Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum, die mit der EU das „Cotonou-Abkommen“ unterzeichnet haben) vor der hauptsächlich südamerikanischen Konkurrenz zu schützen.

1994 Fünf lateinamerikanische Staaten – Kolumbien, Costa Rica, Nicaragua, Venezuela und Guatemala – fechten die EU-Bananenverordnung vor der Welthandelsorganisation (WTO) an.

1996 Zur Unterstützung ihrer in Lateinamerika tätigen Multis (Chiquita, Dole, Del Monte) droht die US-Regierung der EU-Kommission mit Vergeltungsmaßnahmen.

1997 Das WTO-Streitbeilegungsorgan sieht in der EU-Bananenverordnung einen Verstoß gegen geltende WTO-Regeln.

1998 Am 8. Januar gibt der WTO-Vermittler der EU bis zum 1. Januar 1999 Zeit, die Vorgaben des WTO-Urteils umzusetzen.

1999 Die EU verabschiedet eine modifizierte Version der Bananenverordnung, doch die Änderungen gehen den Vereinigten Staaten nicht weit genug.

2001 Am 11. April unterzeichnen Europäer und Amerikaner ein gemeinsames Abkommen.

1. Januar 2006 Die Union folgt den WTO-Vorgaben und setzt eine neue Importverordnung in Kraft. Das Quotensystem wird durch einen einheitlichen Zolltarif in Höhe von 176 Euro je Tonne abgelöst.

Le Monde diplomatique vom 09.06.2006