07.07.2006

Artenschutz

zurück

Artenschutz

Wir waten bis zum Hals im Sumpf der Kopien. Was wir anziehen, welche Musik wir hören, welche Bücher wir lesen, macht uns selber zu Kopien des Massengeschmacks, den es ohne Kopien gar nicht gäbe.

Was einmal lebendiger Gedanke war, glühende Erleuchtung, verzuckt im fahlen Geflacker der Monitore. Proportional dazu wächst unsere Sehnsucht nach dem Original, dem unbezahlbaren Handmade-Produkt, an dem noch der feine Schweißhauch des Kreativen klebt.

Kopien von Kopien von Kopien vernebeln unsere Gehirne mit der Illusion, der materielle Besitz einer Idee, einer Kunstsache mache uns schon zu Teilhabern am geistigen Potenzial seines Kreators. Das ist aber nicht so. Darum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Urhebern, Verwertern und Verbrauchern beziehungsweise Nutzern im geistigen Transportwesen.

Die derzeitige Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes soll die Rechte der Urheber im kommerziellen Bereich stärken. Anlass dazu gab eine Europäische Richtlinie vom Mai 2001. Die erste Stufe (der erste „Korb“) wurde im März 2002 im Bundestag behandelt.

Die Kampagne steht unter dem Motto „Kopien brauchen Originale“. Stimmt schon, bloß woher nehmen und nicht stehlen? Wer von uns hätte denn nicht lieber einen echten Klimt über dem Sofa hängen als immer diese Mirós und Kandinskys von Ikea? Aber selbst gewiefte Kunsträuber gehen heute nicht mehr mit Brecheisen und Zange auf Beutezug; sie bedienen sich mittels gefälschter Expertisen der Tatsache, dass selbst Kenner das Original von der Kopie kaum zu unterscheiden wissen. Und mit einem einfachen Home-PC inklusive Fax-Scan-Kopierer, Smartcard, Memory Stick, DVD- und CD-Brenner ist jeder beliebige elektronische Inhalt in beliebiger Zahl im eigenen Wohnzimmer reproduzierbar.

Das alte deutsche Urheberrechtsgesetz von 1965 wurde daher – erstens –um den Begriff der „Speichermedien“ erweitert, worunter elektronische, magnetische und optische Vervielfältigungstechnologien verstanden werden – im Unterschied zu Papier, Leinwand und dergleichen. Darauf hätten wir auch schon früher kommen können.

Dem Laien ohne weiteres verständlich ist zweitens: Das Knacken von Kopierschutz bleibt verboten.

Drittens: Die Proportionalität von natürlichem und elektronischem Trägermedium verbietet den Bibliotheken, mehr elektronische Lesekopien anzubieten, als Exemplare eines Buches im Regal stehen.

Komplizierter wird es beim Kopienvergütungsrecht, das die finanzielle Beteiligung des Urheber an der Vervielfältigung seines Werkes regelt. Die bisher mehr oder weniger staatlich festgelegten Vergütungssätze sollen die Verwerter nun untereinander verhandeln.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Künstlerverbänden und deren Verwertungsgesellschaften läuft Sturm gegen das neue Gesetz, mit dem die Urheber weiter enteignet werden.

Zum Beispiel die so genannte Folgerechtsrichtlinie: Von jedem Zweitverkauf eines Werkes der bildenden Kunst müssen in Deutschland derzeit noch 5 Prozent an den Urheber abgeführt werden. (Deshalb werden 80 Prozent des Handels mit deutschen Kunstwerken in London und New York abgewickelt, wo solche Regeln nicht gelten.) Künftig soll in Deutschland für Grafiken, Fotografien, Installationen oder Gemälde nicht schon ab 50 Euro, sondern erst ab 1 000 Euro eine Vergütung für die Künstler fällig werden. Schätzungsweise 40 Prozent aller Künstler gehen damit leer aus.

Urheberrecht ist aus juristischer Sicht Eigentumsrecht. Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist es Minderheitenrecht. Was wir brauchen, ist ein Artenschutz für Originale. Als Gott die Welt schuf, hatte er ja auch nicht unbedingt vor, eine brauchbare Kopiervorlage zu liefern.

Das neue Gesetz sucht einen Kompromiss zwischen Urhebern, Verwertern und Verbrauchern. Mit anderen Worten, es öffnet einer Liberalisierung des Wissensmarktes alle Türen, durch die der kommerzielle Zugang zu Wissen und Kunst verbilligt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen „Wissensgesellschaft“ gestärkt wird. Sollte seine vornehmliche Aufgabe aber nicht sein, den Urhebern geistiger Leistungen ein Leben jenseits der Armut zu ermöglichen?

Solange Schriftsteller und Künstler mit lächerlichen Honoraren abgespeist werden, die de jure und de facto nicht ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellen, sondern bestenfalls als Provision an den Gewinn gekoppelt sind, bleiben sie dazu verdammt, massenkompatible Originale herzustellen. Nur Massenauflagen erreichen die irren Gewinnmargen der Verlage. Da wundert es uns nicht mehr, dass das meistkopierte deutsche Gemälde Carl Spitzwegs „Armer Poet“ ist.

Die erste Lesung des Regierungsentwurfs („zweiter Korb“) erfolgte am 29. Juni im Bundestag und dauerte dreißig Minuten. Es war Mitternacht. Das Volk lag im gerechten Verbraucherschlaf, die meisten Volksvertreter hatten längst Feierabend. Na dann gute Nacht, liebe Kunst! Träume süß im Massengrab deiner Allverfügbarkeit!

Beatrix Langner

© Le Monde diplomatique, Berlin Beatrix Langner ist Literaturkritikerin und lebt in Berlin.

Le Monde diplomatique vom 07.07.2006, von Beatrix Langner