10.09.2010

Meldungen des Monats

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REPORTER OHNE GRENZEN - FÜR PRESSEFREIHEIT

Schlechte Nachrichten

Am 24. August wurde in Honduras der Journalist Israel Zelaya Díaz ermordet, der in der Stadt San Pedro Sula für den Sender Radio Internacional arbeitete. Seine Leiche fand man mit drei Kopfschüssen in einem Zuckerrohrfeld. Im Jahr 2010 wurden in Honduras bereits neun Journalisten ermordet. Seit dem Staatsstreich vom Juni 2009 ist die Pressefreiheit in Honduras stark beeinträchtigt. Auch unter der Regierung von Porfirio Lobo, die seit Januar 2010 im Amt ist, gehen die Zensurmaßnahmen und polizeilichen Schikanen weiter. Sie richten sich vor allem gegen Mitarbeiter von Radiostationen, die den Staatsstreich von 2009 kritisiert haben. Am 30. August wurde bei Radio Uno in der Stadt San Pedro Sula der Sendebetrieb durch einen nächtlichen Sabotageakt unterbrochen. Vorausgegangen waren ein Giftgasanschlag in dem Gebäude von Radio Uno sowie tätliche Angriffe und Drohungen gegen Mitarbeiter des Senders. Am 27. August wurden zwei Journalisten von Radio Globo in der Hauptstadt Tegucigalpa am Rande einer Demonstration von Polizisten attackiert, die dabei deren Aufnahmegeräte zerstörten.

In der Türkei schlägt sich die erneute Verschärfung der Kurdenkonflikts in Zensurmaßnahmen nieder. Am 28. August verfügte ein Istanbuler Gericht ein einmonatiges Publikationsverbot für die Tageszeitung Rojev, weil sie ein Foto veröffentlicht hatte, auf dem ein Plakat mit dem inhaftierten PKK-Führer Öcalan zu sehen war. Tags zuvor ordnete ein Gericht in Mersin die Konfiszierung einer Ausgabe der Kulturzeitschrift Güney an, weil diese angeblich PKK-Propaganda enthalte. Der beanstandete Kommentar des Journalisten Ali Dagdeviran enthielt keinerlei Hinweis auf die PKK, sondern kritisierte nur die Praxis, kurdische Jugendliche ins Gefängnis zu stecken, wenn sie bei Demonstrationen festgenommen werden. Die beiden Maßnahmen stützen sich auf das Antiterrorgesetz (Gesetz 3713) und auf Artikel 25 des Pressegesetzes. Beide Gesetze wurden von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wie von der Europäischen Kommission mehrfach beanstandet.

Gute Nachrichten

Am 2. September wurde in Indien im Staat Tamil Nadu der Journalist A. S. Mani auf Anordnung eines Berufungsgerichts gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Herausgeber und Chefredakteur des Magazins Naveena Netrikkan, das in Chennai erscheint, war am 19. Juli auf Befehl des örtlichen Polizeipräsidenten verhaftet worden, nachdem er einen Artikel über Korruptionspraktiken bei der Polizei veröffentlicht hatte. In der Haft wurde er nach Angaben seines Anwalts misshandelt und gezwungen, seinen eigenen Urin zu trinken. Mani darf nach seiner Haftentlassung allerdings nicht nach Chennai zurückkehren, sondern muss sich in der 250 Kilometer entfernten Staat Chidambaram aufhalten.

Le Monde diplomatique vom 10.09.2010