REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEITMeldungen des Monats
Schlechte Nachrichten
In der Nacht zum 5. November wurde in Russland der Journalist Oleg Kaschin überfallen und schwer verletzt. Zwei Männer hatten den Reporter der Moskauer Tageszeitung Kommersant vor seinem Haus aufgelauert. Dass Kaschin nicht ausgeraubt wurde, spricht für eine politisch motivierte Tat. Auch die Staatsanwaltschaft geht bei ihren Ermittlungen wegen „versuchten Mordes“ von der Hypothese aus, dass der Überfall mit Kaschins Arbeit als Journalist zu tun hat. Präsident Medwedjew beeilte sich zu erklären, die Schuldigen müssten „gefunden und bestraft werden“. Ob dies die Aufklärung beschleunigt, bleibt abzuwarten. Kaschin hatte häufig die Korruption in staatlichen Behörden aufgedeckt. Er war auch ein scharfer Kritiker des Baus einer Autobahn durch den Wald bei Moskau (siehe Meldungen des Monats vom August 2010).
In Aserbaidschan haben die Justizbehörden des Alijew-Regimes ihre diskriminierende Behandlung des Journalisten Eynulla Fattulayev verschärft. Der Herausgeber zweier oppositionellen Zeitungen sitzt seit 2007 in Haft. Im Januar 2010 verurteilte ihn ein Gericht in Baku wegen „Heroinbesitzes“ zu 30 Monaten Gefängnis. Am 5. November wurde seine Beschwerde gegen dieses Urteil verhandelt, wovon Fattulayev allerdings erst am selben Tag erfuhr, statt wie vorgeschrieben zwei Wochen vorher. Während der Verhandlung wurde er in einen Käfig gesteckt, so dass er nicht mit seinem Verteidiger kommunizieren konnte. Sein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt. Der Journalist müsste sich längst auf freiem Fuß befinden, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Verurteilung am 22. April dieses Jahres für illegal erklärt und seine sofortige Freilassung angeordnet hat.
Gute Nachrichten
Am 31. Oktober hat ein Gericht im Irak die Verleumdungsklage eines Ministeriums gegen einen Journalisten zurückgewiesen. Das Ministerium für Jugend und Sport hatte gegen Ziad al-Ajili, den Chefredakteur der unabhängigen Tageszeitung al-Aalem, geklagt, die über Baumängel in einem Sportkomplex in Basra berichtet und diese auf die Korruption im zuständigen Ministerium zurückgeführt hatte. Das Gericht befand, der Bericht enthalte keine Verleumdung und diene dem „Recht auf Information über ein Thema von allgemeinem Interesse“.