14.01.2011

REPORTER OHNE GRENZEN - FÜR PRESSEFREIHEITMeldungen des Monats

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REPORTER OHNE GRENZEN - FÜR PRESSEFREIHEITMeldungen des Monats

Schlechte Nachrichten

Die Regierung in Tunesien geht gezielt gegen die Bloggerszene vor. In Reaktion auf die Protestbewegung gegen das Regime von Präsident Ben Ali wurden am 6. Januar in mehreren Städten mindestens fünf Online-Aktivisten festgenommen. In Tunis wurde der Blogger Hamadi Kaloutcha von Polizisten in Zivil abgeholt und seine Computerausrüstung beschlagnahmt. Kaloutcha ist seitdem verschwunden, ebenso die beiden Blogger Slim Amamou und Azyz Amamy und der Cyberdissident Edine Kchouk in Bizerta. Das Regime versucht auch die Arbeit der internationalen Medien zu behindern. Der Le-Monde-Mitarbeiterin Isabelle Mandraud wurde die Einreise verweigert, die Zeitung ist seit Oktober 2009 in Tunesien verboten.

Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Weißrussland vom 19. Dezember 2010 stehen kritische Medien und Journalisten unter massivem Druck. Bis zum 7. Januar 2010 wurden rund 30 Journalisten festgenommen, von denen sich noch acht bis zehn in Haft befinden. Die Verfolgung der oppositionellen Medienarbeiter, Politiker und Aktivisten wird vom staatlichen Geheimdienst KGB gelenkt und koordiniert .

Das oberste Gericht von Aserbaidschan hat am 28. Dezember die Berufung des Journalisten Eynulla Fattulajew abgewiesen. Der Herausgeber zweier Zeitungen war im Juli zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden, wegen angeblichen Heroinbesitzes. Seinen Einspruch hatte das Berufungsgericht in Baku am 5. November abgelehnt (siehe „Meldungen des Monats“, November 2010). Die letztinstanzliche Verurteilung von Fattulajew, der bereits seit 2007 im Gefängnis sitzt, ist eine flagrante Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Gute Nachricht

Am 6. Januar hat die Regierung von Bolivien auf die Kritik an einer Bestimmung des neuen Anti-Rassismus-Gesetzes reagiert. Artikel 16 des Gesetzes, der Strafen für die „Publikation und Befürwortung diskriminierender Ideen“ vorsieht, wurde dahingehend präzisiert, dass nur die „bewusste und systematische Verbreitung“ bzw. die „Verteidigung“ rassistische Positionen unter Strafe steht, nicht aber die bloße Berichterstattung über rassistische Äußerungen und Bestrebungen.

Le Monde diplomatique vom 14.01.2011