12.01.1996

Sehr unterschiedliche Statuten

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Sehr unterschiedliche Statuten

ANDORRA, Talschaft

Binnenstatut: Steht seit den „Paréage“-Abbkommen von 1278 unter dem gemeinsamen Schutz von zwei Co-Fürsten, des katalanischen Bischofs von Urgel und des französischen Staatspräsidenten als dem Nachfolger der Grafen von Foix und später der Könige von Frankreich. Die Unabhängigkeit gegenüber den Co-Fürsten wurde in der Verfassung von 1993 bestätigt.

Internationale Situation: Mitglied der UNO und des Europarates, Zollunion mit der Europäischen Union.

KANALINSELN

Binnenstatut: „Dependencies“ der britischen Krone als Erbin des ehemaligen normannischen Herzogtums. Einzelne „states“ (Versammlungen) auf Jersey, Guernsey und Alderney (Aurigny). Die Inseln sind nicht im britischen Unterhaus vertreten.

Internationale Situation: Nach dem 1973 erfolgten Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) verblieben. Als unmittelbar mit der britischen Krone verbundene Gebiete sind Jersey und Guernsey Teile Großbritanniens und fallen so unter die Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

FARÖER - INSELN

Binnenstatut: „Auswärtiges Gebiet“ Dänemarks, dessen Autonomie im Statut von 1948 geregelt wurde.

Internationale Situation: Die Inseln sind nach dem 1973 erfolgten Beitritt Dänemarks zur EWG außerhalb von EU und EWR verblieben.

GIBRALTAR

Binnenstatut: Britische Kronkolonie seit der Verdrängung der Spanier, die in den Utrechter Verträgen von 1713 bestätigt wurde. Erweiterung der Autonomie durch die Verfassung von 1969. Spanien fordert die Hoheitsgewalt über den „Felsen“.

Internationale Situation: Gibraltar ist außerhalb von EU und EWR verblieben, fällt aber auf dem Umweg über Großbritannien unter die Konvention der OECD und untersteht dem Schutz der Nato.

LIECHTENSTEIN

Binnenstatut: Fürstentum des früheren Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, unabhängig seit 1719, konstitutionelle Monarchie seit 1921.

Internationale Situation: Zoll-, Währungs- und Postunion mit der Schweiz. Mitglied der UNO, des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Hat als Mitglied der Europäischen Freihandelszone Efta im Dezember 1992 durch Volksentscheid den Beitritt zum EWR beschlossen.

ISLE OF MAN

Binnenstatut: Seit 1765 unmittelbar mit der britischen Krone verbunden. 1958 wurden im Gesetz über die Isle of Man die genauen Umstände der Autonomie geregelt. Die Insel ist nicht im Unterhaus vertreten.

Internationale Situation: Nach dem 1973 vollzogenen Beitritt Großbritanniens zur Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist die Isle of Man außerhalb der Europäischen Union verblieben, fällt aber auf dem Umweg über Großbritannien unter die Konvention der OECD.

MONACO

Binnenstatut: Unabhängiges Fürstentum, in dem die Grimaldis seit 1297 regieren. Hat 1861 Menton und Roquebrune verloren, die gleichzeitig mit der Grafschaft Nizza für den Anschluß an Frankreich votierten. Die „schützende Freundschaft“ Frankreichs wurde im Vertrag von 1918 bestätigt. Die Verfassung von 1962 sichert das Gleichgewicht zwischen dem Fürsten, dem (gewählten) Nationalrat und Frankreich.

Internationale Situation: Zollunion mit Frankreich. Mitglied des Europarates und der OSZE.

SAN MARINO

Binnenstatut: Die „Serenissima Repubblica“ ist seit dem Mittelalter unabhängig. Zwei Capitani Reggenti und neun Capitani Castelli (in den Kirchengemeinden).

Internationale Situation: Zollunion mit Italien. Mitglied der UNO, des Europarates und der OSZE. Ist außerhalb von EU und EWR verblieben.

VATIKANSTADT, Staat der

Binnenstatut: Der offiziell als Heiliger Stuhl bezeichnete Staat ist seit den Lateranverträgen unabhängig, die 1929 zwischen Mussolini und dem Papst geschlossen wurden. Dieser regiert ohne Volksvertretung durch eine aus Kardinälen zusammengesetzte Päpstliche Kommission.

Internationale Situation: Verfügt über einen Sondergesandten beim Europarat und einen ständigen Vertreter bei der OSZE sowie über einen permanenten Beobachterstatus bei der UNO und bei der Europäischen Union. Vollmitglied ist der Heilige Stuhl nur in der Internationalen Atomenergie-Agentur.

Le Monde diplomatique vom 12.01.1996